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Artikel auf Mietminderung.org

Mietminderung: Die besten Tipps für Vermieter und Eigentümer

Müssen Sie sich als Vermieter und Eigentümer mit der Mietminderungsforderung Ihres Mieters auseinandersetzen, haben Sie zwei strategische Ansatzpunkte. Der eine ist der menschliche Faktor. Dann können Sie versuchen, sich mit Ihrem Mieter zu verständigen. Der andere Faktor ist juristischer Natur. Eine wirtschaftlich zweckmäßige Einigung mit dem Mieter und eine Regelung der Beanstandung überhaupt setzt voraus, dass Sie die rechtlichen Gegebenheiten des Mietminderungsrechts kennen. Nur in Kenntnis Ihrer juristischen Position gelangen …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden

Wird die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung durch Feuchtigkeit oder nach einem Wasserschaden beeinträchtigt, ist dies eigentlich schon schlimm genug. Kann der Wasserschaden nur durch den Einsatz eines Trocknungsgeräts beseitigt werden, ist der Mieter zusätzlich beeinträchtigt. Sowohl die Beeinträchtigung durch den Wasserschaden als auch die Trocknung durch den Einsatz eines Trocknungsgerätes berechtigen ihn zur Minderung der Miete. Unabhängig davon, kann er Schadensersatz verlangen, falls sein Hausrat durch die Einwirkung des Wassers beschädigt …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Wasserschaden im Keller

Gehört nach der Vereinbarung im Mietvertrag zur Wohnung ein Keller, muss der Vermieter dessen Gebrauchstauglichkeit gewährleisten. Keller dienen der Aufbewahrung von Vorräten, Werkzeug oder Hausrat. Auch ein Keller gehört somit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Bei einem Wasserschaden im Keller ist die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache in Bezug auf den Keller beeinträchtigt. Es liegt ein Mangel vor, der den Mieter regelmäßig zur Minderung berechtigt. Wird durch den Wasserschaden im Keller der …Artikel jetzt weiter lesen

Vermieter: Gegen Mietminderung vorgehen

Mietminderung ist ein Gewährleistungsrecht. Es ist seitens des Mieters unverzichtbar und kann im Mietvertrag nicht vertraglich abbedungen werden. Wenn ein Mieter einen Mangel beanstandet und die Miete mindern möchte, hat er im Regelfall gute Gründe. Andererseits kommt es aber immer wieder vor, dass ein Mieter das Recht der Mietminderung missbraucht, um auf unseriöse Art und Weise seine monatliche Belastung durch die Mietzahlung zu reduzieren. Dann müssen Sie als Vermieter gegen …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Unsichere Wohnungstür oder Haustür

Vorab ein bisschen Theorie: Nach dem Gesetz ist eine Wohnung mangelhaft, wenn sie einen Fehler aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Grundlage der Beurteilung des vertragsgemäßen Gebrauchs sind der Mietvertrag und der Zustand der Wohnung bei der Übernahme. Der vertragsgemäße Gebrauch beinhaltet das Recht und die Möglichkeit des Mieters, die Wohnung so zu nutzen, dass es sich sicher fühlt. Eine unsichere Wohnungstür oder eine Haustür kann die Gebrauchstauglichkeit …Artikel jetzt weiter lesen

Checkliste: Mietminderung (20 Punkteplan)

Wenn der Mieter wegen eines Mangels seiner Wohnung die Miete mindern möchte, muss er streng genommen mehrere Punkte abarbeiten und prüfen, ob und inwieweit die Voraussetzungen für eine Mietminderung tatsächlich gegeben sind. Juristen nennen diesen Vorgang Subsumtion. Hinweis: Von den nachstehend genannten Punkte dieser Checkliste treffen wahrscheinlich nur die wenigsten zu. Dies sind die Punkte, die Ihren Minderungsanspruch begründen. Zugleich sind aber auch die anderen Aspekte zu prüfen und auszuschließen. …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Fehlende Heizung im Badezimmer

Eine fehlende Heizung im Bad beeinträchtigt regelmäßig die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung und begründet grundsätzlich das Recht des Mieters, die Miete zu mindern. Ein gebrauchstaugliches Badezimmer ist ein wertbildender Faktor der Miete und trägt maßgeblich zur Wohnqualität bei. Ursache, dass im Bad die Heizung fehlt, kann sein, dass das Bad von vornherein über keinen Heizkörper verfügte und der Mieter in Kenntnis der Situation die Wohnung angemietet hat. In diesem Fall kann …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei einer Temperatur von 17 Grad in der Wohnung

Manche Leute haben gerne kalte Füße. Liegt die Temperatur in der Wohnung dann bei 17 Grad Celsius, ist die Wohnqualität beeinträchtigt. Unter Umständen leidet sogar die Gesundheit, insbesondere wenn Kleinstkinder oder ältere Menschen betroffen sind. Auch wenn es sich wie eine Selbstverständlichkeit anhört: Jeder Mieter hat das Recht auf eine warme und bewohnbare Wohnung.  Der Vermieter muss in der Wohnung zumindest für die allgemein übliche Heizperiode vom 1.Oktober bis zum …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei 16 Grad in der Wohnung

Kalte oder ausgekühlte Wohnungen sind eine echte Zumutung. Selbstverständlich hat jeder Mieter das Recht auf eine warme und bewohnbare Wohnung.  Der Vermieter muss in der Wohnung eine Behaglichkeitstemperatur gewährleisten. Zumindest gilt diese Vorgabe für die allgemein übliche Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April. Auf jeden Fall ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert (OLG Dresden WuM 2002, 541). Diese Selbstverständlichkeit ergibt sich bereits aus dem …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei defekter Heizung im Bad

Ist im Badezimmer die Heizung defekt, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung regelmäßig beeinträchtigt und berechtigt den Mieter grundsätzlich zur Mietminderung. Die Mietminderungsquote richtet sich danach, wie sich die Gebrauchsbeeinträchtigung im Einzelfall in Abhängigkeit von den Umständen auswirkt. Pauschale Vorgaben gibt es nicht. Eine defekte Heizung im Bad wirkt sich naturgemäß schwerwiegender aus, als wenn die Heizung in anderen Räumen ausfällt. Die Beeinträchtigung beginnt bereits morgens  mit der Morgentoilette. Ist das …Artikel jetzt weiter lesen