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Artikel auf Mietminderung.org

Mietminderung bei Modernisierung (Wärmedämmung)

Die Mehrzahl der Häuserfassaden ist ungenügend. Wärmedämmung war früher weitgehend unbekannt. Das Gesetz regelt in §§ 554, 559 BGB, dass der Mieter Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters als Eigentümer des Gebäudes dulden muss und der Vermieter berechtigt ist, wegen des verbesserten Wohnwertes die Miete zu erhöhen. Mit der Mietrechtsreform zum 1.5.2013 haben sich gerade in Bezug auf energetische Modernisierungsmaßnahmen einige Änderungen ergeben. Dazu gehört natürlich auch die Wärmedämmung der Fassade. Wir beschreiben …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Modernisierungen am Haus oder in der Wohnung

Modernisierungen gehen zwangsläufig mit Bauarbeiten am Haus oder in der Wohnung einher. Das Gesetz regelt in §§ 554, 559 BGB, dass der Mieter Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters als Eigentümer des Gebäudes dulden muss und der Vermieter berechtigt ist, wegen des verbesserten Wohnwertes die Miete zu erhöhen. Typische Modernisierungen am Haus oder in der Wohnung sind Maßnahmen zur Verbesserung der Belichtung und Belüftung, des Schallschutzes, der Energieversorgung, der sanitären Einrichtungen, …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Treppenhaus verschmutzt

Jeder Mieter möchte in einem ansehnlichen Umfeld wohnen. Ist das Treppenhaus verschmutzt, ist dieses Bild beeinträchtigt. Ob und inwieweit der Mieter die Miete mindern kann, hängt im Einzelfall davon ab, wann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist. Da es auf ein Verschulden des Vermieters nicht ankommt, muss der Vermieter eine Mietminderung des Mieters akzeptieren. Es bleibt seine, wenn auch leidige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Treppenhaus nicht verschmutzt ist …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Bauarbeiten im Treppenhaus

Bauarbeiten müssen sein. Auch im Treppenhaus. Aber auch dann scheint es nicht gerechtfertigt, wenn der Mieter die volle Miete bezahlen muss. Gelegentliche und kurzzeitige Bauarbeiten im Treppenhaus oder Renovierungsarbeiten im Hausflur sollten im Regelfall aber kein Grund zur Beanstandung sein. Letztlich dienen sie auch den Interessen des Mieters und erhöhen den Wohnwert seines Umfeldes. Aber alles hat seine Grenzen. Wo diese verlaufen, bestimmt sich nach den Umständen im Einzelfall. Hinzu …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Müll oder Sperrmüll im Hausflur

Wer in seiner Wohnung Müll ansammelt, ist ein Messi. Ursache ist meist eine psychische Erkrankung. Müll oder Sperrmüll im Hausflur oder im Treppenhaus hingegen ist eine Nachlässigkeit des Vermieters. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört sicherlich auch ein optisch ansehnliches Umfeld. Müll und Sperrmüll beeinträchtigen dieses Bild. Ob und inwieweit der Mieter die Miete mindern kann, hängt im Einzelfall davon ab, wann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist. Wir haben …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung von Bruttomiete oder Nettomiete?

Die Frage war lange streitig. Letztlich hat der BGH entschieden. Um die Mietminderung zu berechnen, ist immer von der Bruttomiete auszugehen (BGH WuM 2005, 573). Bruttomiete ist die Nettomiete = Kaltmiete zuzüglich der von dem Mieter geschuldeten Nebenkosten (= Betriebskosten) bzw. einer Nebenkostenpauschale. Die Begründung ist einleuchtend. Mit der Minderung soll das durch den Mangel gestörte Gleichgewicht zwischen dem Gebrauch der Wohnung und der zu bezahlenden Miete gewahrt bleiben. Die …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung trotz Ersatzwohnung möglich?

Klare Antwort. Nein! Erweist sich die eigene Wohnung als unbewohnbar oder unbenutzbar (Brandschaden, Wasserschaden, Schimmelbefall), muss sich der Mieter entscheiden. Erste Möglichkeit: Er kann in seiner alten Wohnung ausharren und die Miete auf bis zu 100 % mindern (LG Wiesbaden MM 1988, 151; AG Köln ZMR 1980, 87). Dann hat er zwar keinerlei Wohnkomfort, wohnt aber umsonst. Zugleich muss er darauf warten, dass der Vermieter die Wohnung wieder instandsetzt. Diesen Mängelbeseitigungsanspruch …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Ein Zimmer ist nicht nutzbar

Aufgrund des Mietvertrages ist der Vermieter verpflichtet, den mietvertraglich vereinbarten Gebrauch der Wohnung zu gewährleisten. Erweist sich ein Zimmer als nicht benutzbar, kann der Mieter die Wohnung nur eingeschränkt nutzen. Für seine Mietzahlung erhält er keine entsprechende Gegenleistung. Liegt die Ursache der Unbenutzbarkeit im Risikobereich des Vermieters, kann der Mieter die Miete mindern. Die Minderungsquote bemisst sich nach der Gebrauchsbeeinträchtigung. Dann ist die Miete angemessen zu mindern. Wenn ein Zimmer …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Unbewohnbarkeit der Wohnung oder eines Zimmers

Der Vermieter ist verpflichtet, den mietvertraglich vereinbarten Gebrauch der Wohnung zu gewährleisten. Erweist sich die Wohnung als unbewohnbar, kann der Mieter die Wohnung faktisch nicht nutzen. Für seine Mietzahlung erhält er keinerlei Gegenleistung. In diesem Fall kann er die Miete um 100 % mindern. Auch wenn diese Fälle eher selten sind, kommen sie dennoch vor. Beispiele: Totalsanierung des Gebäudes und der einzelnen Wohnungen, Brandschaden, Schimmelbefall. Wann eine Mietminderung wegen Unbewohnbarkeit …Artikel jetzt weiter lesen

Offene Haustür ein Grund für eine Mietminderung?

Eine offene Haustür ist ein echtes Ärgernis. Als Mieter fühlt man sich nicht sicher. Jeder hat Zugang ins Haus. Ein vertrags- und bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Wohnung beinhaltet auch den Anspruch des Mieters, im Haus und in der Wohnung sicher zu sein und sich sicher zu fühlen. Dazu genügt es in Mietshäusern nicht, nur die Wohnungstür abzuschließen. Nicht umsonst werden die Mieter in fast allen Hausordnungen verpflichtet, die Hauseingangstür geschlossen zu …Artikel jetzt weiter lesen