Hat der Mieter im Bad keinen Strom oder ist die Elektrik im Badezimmer defekt, befindet sich die Wohnung des Mieters nicht im vertragsgemäßen Zustand und er kann die Miete mindern. Eine Mietminderung richtet sich nach den Umständen, insbesondere nach der Intensität der Gebrauchsbeeinträchtigung. Mehr dazu auch in dem Fachartikel: Mietminderung: Kein Strom in der Wohnung. Richtungsweisend dürfte zunächst ein Grundsatzurteil des BGH (Urt.v. 7.7.2004, Az. VIII ZR 192/03) sein. Danach …Artikel jetzt weiter lesen
Gefahren und Risiken bei einer Mietminderung?
Die Frage erscheint auf den ersten Blick unverständlich. Ist die Wohnung mangelhaft, kann der Mieter die Miete mindern. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist es aber nicht! Jede Mietminderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Liegen diese nicht vor, riskiert der Mieter unter Umständen, dass sein Mietminderungsverlangen ins Leere geht und er, wenn auch nur in extremen Fällen, mit der fristlosen Kündigung seines Mietverhältnisses durch den Vermieter rechnen muss. Außerdem riskiert …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung Höhe: Wie viel Prozent darf man mindern?
Ist die Mietsache mangelhaft, mindert sich die Miete. Die Höhe der Mietminderung richtet sich danach, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache durch den Mangel beeinträchtigt ist. Dann, so gibt das Gesetz in § 536 BGB vor, ist die Miete „angemessen“ herabzusetzen. Was angemessen bedeutet, sagt das Gesetz hingegen nicht. Kann der Mieter die Wohnung überhaupt nicht mehr nutzen, so dass diese praktisch vollkommen untauglich ist, braucht er gar keine Miete mehr …Artikel jetzt weiter lesen
Wie lange darf die Miete gemindert werden?
Die Antwort, wie lange darf die Miete gemindert werden, erschließt sich bereits aus dem Sachzusammenhang, nämlich: So lange, so lange der Mangel besteht und der Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen kann. Die Höhe einer Mietminderung richtet sich nämlich nach dem Umfang der Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Sie berechnet sich von dem Augenblick an, in dem der Mangel aufgetreten ist, bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter den Mangel …Artikel jetzt weiter lesen
Kann eine Mietminderung auch tageweise erfolgen?
Die Antwort ist einfach: Sie kann nicht nur, sie muss sogar tageweise erfolgen. Alles andere wäre ungerecht. Denn: Ist die Wohnung mit einem Mangel belastet, darf der Mieter die Miete mindern. Das Gesetz verlangt, dass die Miete angemessen herabzusetzen ist. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Dabei ist maßgebend, in welchem Verhältnis die durch den Mangel geschmälerte Leistung des Vermieters zur Höhe …Artikel jetzt weiter lesen
Wie beeinflusst die Mietminderung die Nebenkostenvorauszahlung?
Diese Frage war früher streitig. Erst der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Mietminderung auf der Grundlage der Bruttomiete zu berechnen ist (BGH WuM 2005, 573). Frühere, anders lautende Gerichtsentscheidungen, die nur die Kaltmiete für maßgeblich erklärt hatten, sind damit nicht mehr maßgebend. Bruttomiete ist immer die Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten, die der Mieter laut Mietvertrag an den Vermieter bezahlen muss. Die Minderungsquote umfasst daher auch die Nebenkosten, die der Mieter …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Die besten Tipps für Mieter
Miete mindern ist keine Kunst. Will der Mieter mindern, muss er dennoch wissen, wie er an die Sache herangeht. Auch hier gilt: Der erste Schuss muss sitzen. Jede Nachbesserung oder Korrektur kann sich nachteilig auswirken. Das Gesetz gibt selbst nur wenige Vorgaben, nach denen der Mieter die Miete herabsetzen darf. Vieles ergibt sich aus der Logik der Sache oder aus Gerichtsurteilen, in denen sich die Richter mit der Materie befasst …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: BGH-Urteile im Überblick
1. Zeitgemäßes Wohnen Ein Mieter kann auch bei einem nicht modernisierten Altbau ohne besondere Vereinbarung einen Mindeststandard für ein zeitgemäßes Wohnen erwarten, der den Einsatz üblicher Haushaltsgeräte erlaubt und über eine ausreichend dimensionierte Stromversorgung verfügt (BGH WuM 2004, 527). Der Vermieter muss nachrüsten. 2. Selbstverschuldete Mängel schließen Minderungsrechte aus Hat der Mieter einen Mangel selbst verschuldet, entfällt sein Minderungsrecht. Ist die Schadensverursachung durch den Mieter eindeutig, muss er zu seiner …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Gestank und Geruch im Treppenhaus
Es gibt nichts, was es nicht gibt. So musste sich das Landgericht Braunschweig mit Gestank und Geruch im Treppenflur beschäftigen und stellte fest, dass ein aus einer Mieterwohnung dringender Gestank eine extreme Geruchsbelästigung darstellt, wenn man den „Hausflur kaum noch ohne Gasmaske“ betreten könne (LG Braunschweig ZMR 2007, 536). In diesem Fall war der Vermieter zur Kündigung berechtigt, jeder Mitmieter zur Mietminderung. Aber Vorsicht: Allein das subjektive Geruchsempfinden oder gar …Artikel jetzt weiter lesen