Die Antwort ist einfach: Sie kann nicht nur, sie muss sogar tageweise erfolgen. Alles andere wäre ungerecht.
Denn: Ist die Wohnung mit einem Mangel belastet, darf der Mieter die Miete mindern. Das Gesetz verlangt, dass die Miete angemessen herabzusetzen ist. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs.
Dabei ist maßgebend, in welchem Verhältnis die durch den Mangel geschmälerte Leistung des Vermieters zur Höhe der Mietzahlung des Mieters steht. Der Mieter soll nur das bezahlen, für das er eine Leistung erhält (vertragsgemäßer Zustand der Wohnung).
Mietminderung ist vergänglich: Es darf nur für den Mangel-Zeitraum gemindert werden
Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass der Mieter die Miete nur für den Zeitraum mindern darf, in dem der Mangel besteht. Beseitigt der Vermieter den Mangel, wäre es unverständlich, wenn der Mieter dann immer noch weniger Miete zahlen dürfte. Demgemäß verbietet es sich, die Mietminderungsquote pauschal auf einen Monat festzusetzen. Vielmehr ist sie tageweise auszurichten.
So kann tageweise gerechnet werden
Beispiel: Im Januar ist bei Mieter Müller in der Zeit vom 12. bis 22. Januar (11 Tage) die Heizung ausgefallen. Angesichts von Außentemperaturn von minus 10 Grad Celsius fror Müller erbärmlich. Deshalb ist leicht zu begründen, dass er die Miete um 100 % mindern darf.
Ausgangspunkt ist die Bruttomiete einschließlich der Nebenkosten. Betrug die Bruttomiete 600 €, darf er für 11 Tage die Miete auf 0 herabsetzen.
Da der Januar bekanntlich 31 Tage hat, rechnet Müller wie folgt: 600 € Bruttomiete : 31 Tage x 11 Tage Heizungsausfall = 212,90 € Mietminderung. Für diese elf Tage braucht er nichts zu zahlen und spart 212,90 € Miete.
Setzt man die Minderungsquote beispielsweise bei 40 % an (weil die Heizung noch lief, aber nur auf 17 Grad hochheizte), ist die Mietminderungsbetrag von 212,90 € (= 100 %) auf 40 % = 85,16 € festzusetzen.
Mängelprotokoll sichert Beweisführung
Um den Mangel konkret nachweisen zu können, sollte der Mieter möglichst detailliert dokumentieren, in welchen Zeiträumen der Mangel aufgetreten ist. Ein überzeugender Nachweis ist Voraussetzung, wenn der Mieter sein Mietminderungsverlangen notfalls mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen muss.
11. Oktober 2013 - 16:22
Die Beispielrechnung im dritten Absatz von unten ist nicht korrekt. Die richtige Summe der Mietminderung wäre 234 €.
26. Oktober 2013 - 15:22
Hallo Thomas,
danke für den Hinweis. Ausgangslage waren 600 Euro (und nicht 660 Euro). Ich habe es entsprechend geändert.
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. November 2020 - 10:02
Seit wann darf man 31 Tage zur Berechnung heranziehen? M.w. sind 30 Tage pauschal anzusetzen, im Februar hätte man mit 28 Tage weniger Minderung… zum Nachteil…
17. November 2020 - 19:19
Hallo Andre,
am sichersten rechnen Sie mit den jeweiligen Monatstagen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. Februar 2025 - 18:06
Das verstehe ich nicht …wieso im Februar weniger Minderung wäre, denn die tägliche Miete im Februar ist ja höher weil die Gesamtmiete nur durch 28 statt durch 30 oder 31 geteilt wird also macht man im Februar als Mieter in jedem Fall Gute wenn man durch 28 teilt.
26. Februar 2025 - 11:39
Hallo Monika,
richtig, 1/28tel ist mehr also 1/31tel.
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. Oktober 2013 - 12:09
Hallo,
seit zwei Wochen fällt bei uns die Warmwasser und die Heizung aus.Jetzt ist es seit der Woche jeden Tag zu unterschiedlichen Tages und Nachtzeiten.
Wir frieren nur im Wohnzimmer sind es nur 18 Crad haben laufend eine Erkältung und können uns auch nicht waschen daher meine Frage wie hoch darf die Mietminderung sein und ab wann die machen können und wie bringe ich es den Hausvermieter bei .Denn der Hausvermieter verbietet uns eine Mietminderung, da wir unsere Miete per Lastschrift machen
Würde mich freuen auf eine schnelle Antwort.
Danke Voigt
27. Oktober 2013 - 13:01
Hallo Frau Voigt,
hier drei Artikel für Sie:
Mietminderung bei Lastschriftverfahren – So gehen Sie vor
Mietminderung bei 18 Grad in der Wohnung
Zur Höhe der Mietminderung können Sie ggf. an der Rechtsprechung (siehe Mietminderungstabelle) orientieren. Im Zweifel fragen Sie bitte einen Anwalt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. November 2013 - 00:17
Hallo Herr Hundt,
eine Frage noch zur Berechnung der Mietminderung. Ich möchte eine Mietminderung in der Höhe von 3% durchführen. Die Mietwertminderung betrifft einen Raum. Soll ich in dem Fall von der Gesamtbruttomiete die Miete pro qm errechnen, mal Größe des Zimmers, dann hätte ich eine potentielle Miete für das betroffene Zimmer und dann 3%von der Größe des Zimmers, anschließend die 3% pro Tag errechnen, um die taggenaue Minderung zu erfahren?Oder kann man in dem Fall die Minderung v. der Gesamtmiete durchführen?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort
28. November 2013 - 09:41
Hallo Halla,
es kommt wohl drauf an, ob Sie 3% von der Miete “des Zimmers” oder 3% von der Miete der gesamten Wohnung mindern wollen. Das müssen Sie zuerst entscheiden. Ich sehe allerdings einen recht großen Aufwand für eine sehr kleine Mietminderung. Sie sollten prüfen, ob es den Ärger wert ist. Im Zweifel bitte einen Anwalt fragen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Januar 2014 - 20:45
Jedes Jahr (seit 10 Jahren) haben wir sobald es draußen unter -10 Grad haben die Wasserleitung in der Küche und im Bad die Leitung für die Badewanne ( Dusche und Waschbecken funktionieren) zu. Wir haben dann mehrere Tage kein Wasser dort. Der Vermieter ist immer informiert, kann aber wohl nichts ändern. Können wir eine Mietminderung beantragen?
Zweites Problem:Schwarzer Schimmel an den Holzfenstern unserer Dachwohnung. Er fordert, dass wir das selbst durch einen Handwerker beseitigen lassen. Angeblich lüften wir nicht richtig. Wir haben selbst die Fenster ein wenig angeschleift und lackiert, hat aber nicht geholfen. Was können wir tun?
30. Januar 2014 - 11:54
Hallo Willi,
hier finden Sie bestimmt passende Urteile: Mietminderungstabelle (eingefrorene Leistungen + Schimmel).
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. Juli 2022 - 09:16
Hallo!
Ich möchte eine Mietminderung einreichen!
Ich wohne im 5. Stock und nun mehr seit 3 Wochen funktioniert der Fahrstuhl nicht…von einem auf den anderen Tag wird von der Firma vertröstet, der Vermieter hängt auch dran aber es passiert nichts. Ausserdem ziehe ich an diesem Wochenende um, dass wird ein Spass geben!!!
Um wieviel kann ich die Miete kürzen bzw. kann man auf einen Ausgleich pochen da ich zum 1.8. in einer neuen Wohnung wohne?
Gruss M.Matschuck
23. Juli 2022 - 08:17
Hallo Melani,
Sie sollten sich bei er Höhe der Mietminderung an der bestehenden Rechtsprechung orientieren. Versuchen Sie es erstmal einvernehmlich mit dem Vermieter zu lösen. Hier eine Hilfe zur Ermittlung der Höhe: https://www.mietminderung.org/mietminderung-aufzug-defekt/
Viele Grüße
Dennis Hundt
31. Januar 2014 - 09:05
Hallo Herr Hundt,
bei uns viel für drei Tage das Wasser (warm und kalt) an allen Wasserhähnen in Küche und Bad aus. Die Dusche und Toilettenspülung ging jedoch noch. Die Leitungen waren aufgrund von Kälte eingefroren. Nun kam der Hausmeister auf Anordnung des Vermieters Fliesen im Badezimmer heraus hacken und lies einen ganzen Tag lang einen Fön auf die Leitungen blasen. Dies nützte gar nix, sondern verbrauchte nur unseren Strom. Nach drei Tagen ging das Wasser wieder, allerdings auch wieder aufgrund von Strombelastung durch uns. Nach vier Tagen war es wieder kurz davor einzufrieren, so dass der Hausmeister jetzt einen Heizbläser Tag und Nacht vor die aufgehackte Fliese gestellt hat (wieder auf Kosten unseres Stroms!). Die ganze Zeit wurde die Wärmedämmung hinter den Fliesen heraus genommen, so dass es trotz intensiven Heizens nur noch kalt ist. Erst in einer Woche kann ein Monteur kommen und muss unsere Badewanne heraus hacken, um die Leitungen richtig zu dämmen. Nun meine Frage: Der Vermieter bietet uns bei einer Kaltmiete von 502 Euro 20 Euro Mietminderung. Das erscheint mir alles sehr wenig. Bis unsere Wohnung wieder einwandfrei nutzbar ist, werden insgesamt 9 Tage vergangen sein. Was dürfen wir fordern?
Viele Grüße
Janine
31. Januar 2014 - 18:42
Hallo, Am Mittwoch dieser Woche 29.01.2014 wurde durch meinen Nachbar unter mir festgestellt das bei Ihm Wasser in seinem Bad aus seiner Decke kommt. Daraufhin wurde bei mir das WC komplett entfernt, alle Fliesen die in diesem Zusammenhang stehn entfernt, der Boden vor dem WC aufgemacht und ein Loch von ca 10 cm Größe im Wohnzimmer, gegenüber meines Bades, gemacht. Es stellte sich raus das der WC Spülungskasten ein Loch hatte und eine Wasserleitung durchgerostet war. Nun hatte ich mit meiner Tochter seid diesem Tag kein WC, wir durften gnädigerweise das WC im Keller von Ihm benutzen (ständiges rauf und runter rennen, plus sehr kalt), ich musste mein komplettes Bad ausräumen, hatte ein Trocknungsgerät für einen Tag und eine ganze Nacht laufend da stehn, konnte nicht duschen oder Baden, Dauerlärm ab morgens halb acht, Staub und Dauerlicht im Bad und Flur. Kann ich da Mietminderung geltend machen?? Wenn ja um wieviel Prozent? Morgen soll es angeblich fertig werden und wieder in seinen Urzustand hergestellt sein.
Vielen Dank für eine rasche Antwort
Mit freundlichen Grüßen
18. April 2014 - 11:35
Hallo Herr Hundt,
bei uns in der Wohnung fällt die Heizung immer wieder aus und muss dann manuell durch den Hauswart angeschaltet werden. Das macht er auch in der Regel am gleichen Tag, ansonsten am nächsten. Allerdings sind wir ca alle zwei bis drei Wochen für mehrere Stunden (am Sonntag auch mal einen ganzen Tag) ohne Heizung. Da ich meist von zu Hause arbeite, stört das.
Kann ich in dem Fall überhaupt die Miete mindern? Wenn ich Bescheid sage, reagiert ja jemand, insofern sind wir selten einen kompletten Tag ohne Heizung, nur finde ich es eine Zumutung, dass ich mich überhaupt alle 2-3 Wochen darum kümmern muss, dass ich heizen kann. Die Hausverwaltung hat bisher noch gar nicht reagiert.
Mir geht es wirklich nur darum, ob es möglich ist oder nicht, für alles weitere suche ich mir dann entsprechende Beratung.
Danke und viele Grüße!
19. April 2014 - 17:46
Hallo Ronda,
ich kann Sie auf den Artikel “Kann eine Mietminderung auch tageweise erfolgen?” verweisen. Man müsste das wohl auf Stunden runter brechen. Hier stellt sich dann die Frage der “Erheblichkeit” der Beeinträchtigung. Wenn Sie weiter in dieses Richtung denken wollen, sollten Sie sich tatsächlich rechtlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. März 2019 - 00:11
Hallo Herr Hundt,
da man in der Regel im Voraus die Miete für den Monat zahlt, wie macht man das? Bezahlt man weniger für den darauffolgenden Monat?
Muss man das irgendwo merken/vorankündigen? Ein Anwalt hatte mor gesagt man musste eine MIetminderung immer schriftlich vorankündigen. Das macht es aber sehr aufwändig. Besonders, wenn vom Vermieter kommuniziert wurde, dass die Heizung und Warmwasser ausfallen, kann man direkt und ohne Begründung die Miete mindern?
Vielen Dank im Voraus.
1. April 2019 - 07:21
Hallo Valeria,
hier ein kleiner Leitfaden für Sie: Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. Oktober 2015 - 09:31
Hallo,
eine Frage zur Mietminderung wegen Lärm. Kurz zur Sachlage:
Wir haben eine fast täglichen Mangel wegen Lärmbelästigung des Mieters. Vermieter ist informiert, eine Mietminderung von 10% ab Anzeige des Mangels wurde kommuniziert, die Frist zur Beseitigung des Mangels von 2 Wochen ist abgelaufen und ich möchte nun die Minderung geltend machen. Wir führen wir Protokoll über die Beeinträchtigung zusammen mit den Nachbarn und haben auch dies ebenfalls schriftlich ausgeführt an den Vermieter übergeben. D.h. die Sachlage und Beeinträchtigung ist recht klar.
Die Minderung muss meines Wissens nach Tagegenau gemacht werden. Gleichzeitig habe ich die Info, “Dabei ist es unabhängig davon, ob Sie tatsächlich in der Wohnung waren oder nicht. Das heißt, die Kürzung gilt auch dann, wenn Sie in Urlaub sind.”
Frage:
Kann ich die Minderung im Fall von Lärm nun durchgängig ab der Meldung des Mangels berechnen, da sie nachweislich NAHEZU täglich stattfindet (bis zur Beseitigung) oder besser nur die im Lärmprotokoll angegebenen Tage? (also wenn ich z.B. am Wochenende nicht in der Wohnung bin, entfallen diese 2 Tage im Monat).
Danke für eine Einschätzung und viele Grüße,
Andreas
5. Oktober 2015 - 13:24
Hallo Andreas,
hier zwei Links für Sie: Ab wann darf man die Miete mindern? und Lärmprotokoll führen – So geht´s richtig
Viele Grüße
Dennis Hundt
6. Oktober 2015 - 08:52
Lieber Herr Hundt,
vielen Dank für die Links, hat das Verständnis nochmal gestärkt.
Ich habe auch hier im Artikel (wie lange darf die miete gemindert werden)
https://www.mietminderung.org/wie-lange-darf-die-miete-gemindert-werden/ einen Absatz gefunden, der meine Frage noch etwas offen hält. Ich denke dass es hier am ratsamsten / nachvollziehbarsten ist, tagegenau analog des Protokolls zu mindern, da dies ja einen nachweislich tatsächlichen Mangel nachvollziehbar macht.
Vielen Dank nochmals und viele Grüße.
21. Oktober 2015 - 17:55
Lieber Herr Hundt,
bei uns ist vom 2. – 8. Oktober 2015 die Warmwasserversorgung und die Heizung komplett ausgefallen wegen eines defekten Warmwasserspeichers der nicht repariert sondern ersetzt werden musste. Der 3. Oktober war ein Feiertag und dann folgte das Wochenende. Trotzdem hat es noch bis Freitag, den 8. Oktober gedauert, bis der Warmwasserspeicher eingebaut war. Wir hatten also 8 Tage keine Heizung zur Verfügung und duschen konnten wir auch nicht. Das haben wir als erheblichen Mangel empfunden und eine 15%ige Mietminderung angekündigt, wogegen nun der Vermieter widersprochen hat mit der Begründung, man müsse den Firmen schließlich die Chance geben, den Mangel ordnungsgemäß beseitigen zu können. Das verstehen wir natürlich, möchten es aber trotzdem nicht einfach so hinnehmen, dass wir 8 Tage lang wie in der Steinzeit duschen mussten. Können/sollten wir die Mietminderung von 15% auf die 8 Tage anwenden?
Danke im Voraus für einen Tipp.
MfG
Monika
22. Oktober 2015 - 10:10
Hallo Monika,
am Ende müssen Sie entscheiden, ob der Aufwand sich lohnt oder ob Sie es einfach hinnehmen wollen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. Januar 2016 - 15:13
Hallo,
wir wohnen auf der 6 Etage und unser Aufzug läuft seit gut 7 Wochen nicht mehr. Grund sei angeblich ein größerer Defekt am Aufzug und die frisst wurde nicht eingehalten die uns genannt wurde wegen der Reparatur. Jetzt wollten wir eine Mietminderung vornehmen doch wie berechne ich es am besten und wie viel steht uns dabei zu in diesem Fall.
Danke und Viele Grüße
22. März 2016 - 17:51
Hallo Herr Hundt,
seit ca.7 Jahren haben wir in einem Haus mit drei Mietparteien regelmäßig wiederkehrend das Problem, mehrere Tage (bis zu 8 Tagen) ohne Heizung und Warmwasser leben zu müssen. Da der Vermieter immer nur recht wenig Heizöl liefern läßt, passiert dies alle 2-3 Monate. Wir müssen während dieser Ausfallzeit mit unserem Strom heizen. Hinzu kommt, das eine Wartung der Kesselanlage auch nur im Störungsfall oder auf Anordnung des Ordnungsamtes erfolgt. Der Vermieter argumentiert : “Wem das nicht paßt, der kann ja ausziehen”. Wir wollen uns das nicht mehr bieten lassen und die Miete für die anfallenden Ausfallzeiten einbehalten. Dürfen wir das ?
Vielen Dank und
freundliche Grüße
Harry
23. März 2016 - 02:12
Hallo Harald,
wie Sie bei einer Mietminderung richtig vorgehen, lesen Sie zum Beispiel hier: Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. August 2016 - 22:12
Hallo Herr Hundt.
Ich habe jetzt seid sechs Tagen keinen Aufzug mehr. Nun habe ich die Faxen dicke und ziehe aus. Der Fahrstuhl ist das zweite mal, in diesem Jahr, defekt. Das erste Mal war im März, für 2 1/2 Wochen. Jetzt ist es das gleiche wieder. Der Hausmeister hat gesagt, dass er still gelegt wurde. Ich habe der Wohnungsgesellschaft mitgeteilt, dass ich die Miete mindern werde. Darf ich das so ohne weiteres oder sollte ich das lieber lassen? Ich wollte in zwei Tagen den Brief (per Einschreiben) losschicken. Wieviel darf ich, wenn es erlaubt ist, mindern?
23. August 2016 - 16:50
Hallo Angelika,
am besten Sie lesen sich erstmal in Ruhe in das Thema ein: Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. August 2016 - 21:41
Danke für die schnelle Antwort. Das Problem besteht darin, dass die Hausverwaltung den Schaden nicht behebt. Selbst nach einem Telefonat, bekommt man keine vernünftige Aussage. Wir haben hier im Haus mehrere Ältere Menschen und zwei Babys. Das interessiert die aber nicht. Nach vier Tagen haben Sie ein schreiben an dem Fahrstuhl gemacht (nach einigen Telefongespräche der Mieter). Mein Knie ist kaputt und ich komme die Treppe kaum noch hoch, in den 5. Stock. Ich bin nur noch ratlos und kraftlos, da ich meine Kartons und den Rest der Wohnung runter tragen muss.
22. September 2016 - 17:13
Wie sieht es in folgendem Fall aus:
Brand im Keller, Gas abgestellt, somit kein Warmwasser (Gasetagenheizung, sprich Gastherme pro Wohneinheit). Wasser wird über Nebenkosten abgerechnet; Gas muss ich extra an die Stadtwerke zahlen. Nun kann ich schon seit 2 Wochen kein warmes Wasser mehr, Duschen nur mit kaltem Wasser möglich etc. Habe ich Recht auf Mietminderung (auch rückwirkend) und wenn ja in welcher Höhe?
13. Oktober 2016 - 22:25
Guten Abend Herr Hundt,
während der Heizperiode wurde gest. den ganzen Tag der Heizkessel ausgetauscht. Ich (wohnhaft im DG – 5. Stock) hatte gestern und heute bis 17.30h kein Warmwasser und keine Heizung. Die Temperatur in der kompletten Wohnung war den gestrigen Tag und heute bis 17.30h immer 16-17.5°. Hinzu kommt dass ich mit einem bakteriellen Infekt daheim liege und erfroren bin. Die Heizung geht jetzt zwar aber in allen Räumen gurgelt es stark in den Heizkörpern (bereits mehrmals entlüftet). Ein Heizkessel der seit min. 3j. defekt ist muss doch vor der Heizperiode getauscht werden, oder? Mietminderung möglich?
Wieviel Miete kann ich abziehen? Für 1.5 oder 2Tage?
Ich danke für Ihre Hilfe.
9. April 2017 - 19:42
Hallo Herr Hundt,
ich hatte vor kurzer Zeit für fünf Tage kein Wasser, darf ich die Miete
deswegen mindern und wenn ja um wieviel Prozent?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Viele Grüße Volker
21. April 2017 - 10:02
Hallo Volker,
hier ein Ansatz für Sie: Mietminderung: Kein Warmwasser in Bad oder Küche
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. August 2017 - 11:10
Hallo,
ich habe folgende Situation: Seit 10 Monaten fällt regelmaessig die Heizungsanlage aus (läuft in einen Fehler) wodurch kein Warmwasser mehr vorhanden ist. Sobald dies der erste Mieter (Mehrfamilienhaus) entdeckt, startet er im Keller die Heizung durch und meist geht sie wieder. Jedesmal wurde der Vermieter informiert und regelmaessig kommen Heizungstechniker auch relativ schnell, um zu “reparieren”.
Im Schnitt haben wir jeden Monat 3-5 Ausfälle, mal direkt an Tagen hintereinander, mal mit mehreren Tagen dazwischen. Mal geht die Heizung einen Monat ohne Problem, dann wieder 3 Ausfälle in 5 Tagen. Meist behebt ein durchstarten den Fehler kurzfristig.
Die Heizungstechniker wissen selbst nicht woran es liegt. Die Heizungsanlage ist erst in 2 Jahren 20 Jahre verbaut.
Gibt es unter diesen Bedinungen irgendeinen Ansatzpunkt für eine Mietminderung?
Vielen Dank und viele Grüsse
Ingo
8. Dezember 2017 - 09:58
Hallo,
Unser Haus ist hellhörig und wir konnten in der Nacht zwischen 18. und 19. November nicht schlafen, da die Nachbarn bis 2:45 Uhr ein Party gefeiert haben.
Haben wir Anspruch auf eine Mietminderung für 1 Tag ?
Danke im voraus.
8. Dezember 2017 - 13:23
Hallo Elsa,
wirtschaftlich wird es vielleicht einfach keine Sinn machen, sich wegen z.B. 20 Euro Mietminderung zu streiten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. Januar 2018 - 17:23
Hallo,
Heizung und Warmwasserausfall vom 04.01.2018-15.01.2018.
Kaltmiete 400 € + 50 € Nebenkosten
Wie sieht dann die Berechnung für Mietminderung aus?
Danke im Voraus.
25. Januar 2018 - 15:50
Halo G.B.,
nutzen Sie den Dreisatz um die Mietminderung zu berechnen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. Februar 2018 - 17:25
Hallo zusammen. Seit Wochen fällt in unserem Wohnkomplex die Warmwasserversorgung aus. Bisher einmal eine Woche und aktuell seit drei Tagen kein Warmwasser und auch keine Heizung. Laut Vermieter ist der Boiler defekt. Wie hoch kann ich hier die Miete kürzen? Zumal die Erneuerung noch gar nicht beauftragt ist.
27. Februar 2018 - 18:16
Hallo Michael,
hier ein Artikel für Sie: https://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-warmwasserausfall/
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. Juni 2018 - 10:27
Hallo und guten Tag,
ich schreibe für eine ältere Mieterin unseres Hauses.
Seit über 14 Tagen hat sie weder im Bad, noch in der Küche warmes, geschweige denn heißes Wasser.
Bei der Hausverwaltung ist keiner zu erreichen, bzw. wird gesagt: “Wir leiten es weiter…”
Ist die Mieterin berechtigt, für diese Zeit die Miete zu kürzen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jürgen Kind
11. Juni 2018 - 08:03
Hallo Jens,
Warmwasserausfall ist ein typischer Grund für eine Mietminderung, ja.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Juli 2018 - 13:13
Hallo Herr Hundt,
ich wohne als Mieter in einer EigentümerGemeinschaft und unten im Keller ist seit dem Wochenende der Wasserspeicher defekt und wird morgen erneuert. Am Treppenhaus steht eine Info, das das Wasser in der Zeit von 9.30 bis ca. 16 Uhr abgestellt wird und man sich bevorraten soll. Ist das auch ein Grund für eine Mietminderung…??? Oder wird wegen eines neues Gerätes gar die Miete erhöht ??
Freue mich auf Antwort
10. Juli 2018 - 17:15
Hallo Astrid,
eine Instandhaltung ist kein Grund für eine Mieterhöhung. Der Ausfall des Wassers ist ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigen kann.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. September 2018 - 21:43
Seit 2017 also genauer eigentlich schon in 2016 fällt bei uns ständig! die Heizung sowie das Warmwasser aus.
Man kann ständig in etwa so erklären: 3 Tage geht die Heizung dann fällt sie aus, dann ruft man den “Notdienst” dann dauert es teilweise 3 Tage bis sie wieder läuft, wiederum 3-4 Tage dann das nächste Spiel.
Jetzt haben wir in 2017 2 x gemahnt und Mietminderung gefordert. (Für einen Zeitraum von 3 Monaten mit ca. 20 Ausfällen!) hat uns der Vermieter 160 Euro! nachgelassen bei 1080 Warmmiete.
Das Problem löst sich aber trotz “böser” Briefe und Androhungen nicht. Sondern das “Spielchen” geht seit ca. 2 Jahren so. Nun waren wir damit beim Anwalt. Der fordert nun für 2017 15 % pro Monat sowie bis August 2018 (was ja laut Ihren Angaben!) falsch wäre da ja tageweise gerechnet werden müsste?
5. Oktober 2018 - 15:21
Sehr geehrter Herr Hundt,
in unserem Wohnhaus erfolgt seit 5 Wochen eine Strangsanierung der Wasserleitungen. Unsere Wohnung ist von den Bauarbeiten seit ca. 2 Wochen betroffen. Seit dieser Zeit ist unser Bad unbenutzbar (komplette Abstellung des Wassers), nur kaltes Wasser im Gäste-WC und Küche. Meiner Meinung nach ist es eine Zumutung, solange ohne Wasser auszukommen. Natürlich haben wir nach alternativen gesucht, aber die Möglichkeiten außer Haus zu duschen sind mittlerweile ausgeschöpft und nicht mehr tragbar.
Welche Möglichkeiten habe wir als Mieter im Nachhinein? Was können wir vom Vermieter als angemessene Entschädigung verlangen. Eine Mietminderung wurde abgelehnt.
Über ihre Antwort wäre ich sehr dankbar.
5. Oktober 2018 - 18:28
Hallo Petra,
suchen Sie nach passender Rechtsprechung, hier eine Hilfe für Sie: https://www.mietminderung.org/mietminderung-kein-warmwasser-in-bad-oder-kueche/
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. Januar 2019 - 18:30
Sehr geehrter Herr Hundt,
Anfang des Monats wurde ein Defekt der Abwasserleitung meiner DG-Wohnung festgestellt. Das einzige Bad und die Küche, quasi alles was Wasser abführt, konnte nicht mehr benutzt werden. Der Schaden wurde Vormittags festgestellt und einige Tage später am Mittag behoben.
Wie berechne ich die Minderung, tageweise? Sind die Uhrzeiten zu berücksichtigen?
Ich hätte nach meiner Kenntnis nun mindestens 80% für die betroffenen Tage, unabhängig von der genauen Uhrzeit angesetzt.
Vielen Dank!
5. März 2020 - 10:39
Guten Tag,
seit 8 Tagen ist unser Warmwasser Boiler kaputt. (Nur warmes Wasser nicht Heizung)
gestern kam der neue Boiler, der Elektriker war am 9 Tag aber noch nicht da um ihn in betrieb zu nehmen.
Um wie viel können wir in Ravensburg die Miete mindern?
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße
Frommhold
9. März 2020 - 10:57
Hallo Marius,
hier eine Hilfe: Mietminderung: Kein Warmwasser in Bad oder Küche
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. Mai 2024 - 15:46
“ In Deutschland ist die Miete laut BGB bis zum 3. Werktag des Monats fällig, und zwar im Voraus. ”
Wie kann ich im Voraus eine Mietminderung geltend machen? Durch tägliche Überweisungen, bis der Mangel behoben ist? Und was ist, wenn ich bereits die volle Miete für den Monat überwiesen habe?
Seit drei Wochen haben wir kein warmes Wasser. Der Vermieter sagte anfangs, es würde innerhalb von zwei Wochen repariert werden. Allerdings wurde es nicht repariert, da sie immer noch auf das Ersatzteil (eine Wärmepumpe) warten. Es scheint, als hätten sie keine Ahnung, wann es repariert wird, und sie verteidigen sich damit, dass der Hersteller nicht liefert. Wir haben auch zwei kleine Kinder, und es ist schon jetzt nervig.
Natürlich haben wir auch keine Heizung, aber in den Zimmern haben wir 21 Grad, obwohl es immer noch Heizsaison ist und es draußen 2 Grad waren in den letzten Tagen.
5. Mai 2024 - 14:37
Hallo Keksz,
Sie könnten die Mietminderung berechnen, anzeigen und dann mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.
Viele Grüße
Dennis Hundt