Ein ungepflegter Garten oder eine Baustelle im Garten können eine Mietminderung rechtfertigen. Die Höhe der Mietminderung orientiert sich unter anderem danach, welche Auswirkungen der ungepflegte Garten auf die Gebrauchstauglichkeit und die Nutzungsmöglichkeiten der Mietsache des Mieters haben. Wie immer kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Pauschale Wertungen in Bezug auf die Einschränkung und eine Mietminderung sind faktisch unmöglich. Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter den Garten selbst nutzen …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Nebenkosten auch mindern?
Mindert der Mieter wegen eines Mangels der Wohnung die Miete, kann er auch den Nebenkostenanteil entsprechend mindern. Die Frage war lange streitig, wurde aber vom Bundesgerichtshof im Sinne des Mieters so entschieden (BGH Urt.v.30.5.2005, XII ZR 225/03). Danach ist bei der Berechnung der Minderung immer die Bruttomiete, also die Kaltmiete einschließlich der Nebenkosten, maßgebend. Außerdem darf der Mieter seine anstehenden Nebenkostenvorauszahlungen der Minderungsquote entsprechend ebenfalls herabsetzen. Dabei kommt es nicht …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung bei falscher Quadratmeterzahl (Wohnungsgröße)
Eigentlich, so sollte man meinen, ist die Wohnungsgröße eine klare Sache. Dass dem nicht so ist, zeigt die vielfältige Rechtsprechung. Flächenabweichungen aufgrund falscher Quadratmeterzahl begründen einen Sachmangel der Wohnung und berechtigen den Mieter zur Mietminderung. Angesichts der vielfältigen Lebenswirklichkeit steckt auch hier der Teufel im Detail. Ausgangspunkt ist, dass Vermieter und Mieter im Mietvertrag beispielsweise die Wohnfläche mit 100 qm² bezeichnet haben. Später stellt sich heraus, dass die Fläche geringer …Artikel jetzt weiter lesen
Unberechtigte Mietminderung – so können Vermieter vorgehen
Das Thema ist schwierig. Strategie ist gefragt. Mindert der Mieter die Miete, muss ein Mangel der Mietsache vorliegen. Die Feststellung, ob ein Mangel vorliegt und ob dieser Mangel den Mieter zur Mietminderung berechtigt, ist tagtäglich Gegenstand von Mietrechtsprozessen. Für den Vermieter stellt sich die Frage, wie er gegen eine unberechtigte Mietminderung vorgehen kann. Eine pauschale Vorgabe ist unmöglich. Es kommt immer darauf an, wie sich der Mangel darstellt und welche Partei …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung im Vertrag ausgeschlossen – Wirksam oder nicht?
Es soll tatsächlich Mietverträge geben, in denen die Mietminderung durch den Mieter im Vertrag ausgeschlossen ist. Gemäß § 536 IV BGB ist eine solche Vereinbarung zulasten des Mieters unwirksam. Das gesetzliche Verbot schützt den Mieter. Es ist nicht möglich, von vornherein auf Gewährleistungsansprüche zu verzichten. Soweit der Mieter bei Vorliegen eines Mangels keine Mietminderung geltend macht, ist dies natürlich seine Entscheidung. Nur kann er nicht ohne konkreten Anlass bereits bei …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung im Mietvertrag ausschließen?
Die Antwort ergibt sich aus dem Gesetz, aber auch anhand des gesunden Menschenverstandes. Es ist nicht erlaubt, das Recht des Mieters auf Mietminderung im Mietvertrag ausschließen zu wollen. Aus der Sicht des Vermieters ist es natürlich verführerisch, den Mieter dazu verleiten zu wollen, im Mietvertrag auf sein Minderungsrecht zu verzichten. Aber: Das Minderungsrecht des Mieters ist das zentrale Gewährleistungsrecht des Mietrechts. Wollte man den Ausschluss im Mietvertrag erlauben, würde dies …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Verwirkung
Verwirkung ist ein Begriff, der im allgemeinen Sprachgebrauch weniger vorkommt, rechtlich aber eine erhebliche Bedeutung haben kann. Will der Mieter wegen eines Mangels seiner Wohnung die Miete mindern, ist er verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu informieren, damit dieser in der Lage versetzt wird, den Mangel zu beseitigen. Dabei muss er allerdings gewisse zeitliche Vorgaben einkalkulieren. Gerade im Rechtsverkehr gilt aus Beweisgründen und im Interesse des Rechtsfriedens der Grundsatz, dass Rechte …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung per E-Mail
Ist die Mietsache mangelhaft, darf der Mieter die Miete mindern. Zugleich verpflichtet ihn das Gesetz, dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB). Unterlässt der Mieter die Mängelanzeige, kann er sich gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig machen, wenn sich der Zustand der Mietsache verschlechtert. Die Mängelanzeige dient dazu, dem Vermieter die Möglichkeit zu gewähren, den Mangel zu beseitigen, damit den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung wiederherzustellen und sein Recht auf Zahlung …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung ohne Mängelanzeige erlaubt?
Da könnte ja jeder kommen! Die Fragestellung lässt sich unabhängig vom Gesetz aus rein praktischen Erwägungen bereits überzeugend beantworten. Will der Mieter die Miete mindern, muss er einen Grund haben. Ein Grund kann nur darin bestehen, dass sich in der Wohnung ein Mangel offenbart, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt. Liegt ein solcher Mangel tatsächlich vor, darf der Mieter die Miete mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Mieter eine Mängelanzeige …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: § 536 BGB – Minderung bei Sach- und Rechtsmängeln
§ 536 BGB beinhaltet die zentrale Regelung des Mietminderungsrechts. Er bestimmt das Recht des Mieters, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache (Wohnung) einen Mangel (Sachmangel, Rechtsmangel) aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Da gemäß § 536 I 3 BGB unerhebliche Mängel außer Betracht bleiben, besteht die Kunst des Juristen darin, den Zustand zu erfassen, der einen erheblichen Mangel begründet. In diesem Punkt sind die Gerichte immer wieder …Artikel jetzt weiter lesen