Go to Top

Mietminderung Feuchtigkeit in der Wand, aufgrund undichter Terrasse?

Vor einem Jahr habe ich eine Wohnung gemietet. Damals wusste ich nicht dass die Terrasse in der Wohnung Baufehler hat und dadurch bleibt dort immer Wasser, was zu Folge hat, dass ich Wasserspuren, Flecken und nasse Wand im Schlafzimmer habe. Die Wohnung hat 3,5 Zimmer und ist dreistufig. Das Schlafzimmer befindet sich in der Mitte und die Terrasse ganz oben. Eine Seite der Terrasse wurde renoviert, weil dort das gleiche Problem vorkam und das aber noch vor meinem Einzug.

Das Problem ist, der Vermieter hat nur die Wand gestrichen und nach 2 Wochen war wieder das gleiche bis auf heute (3 Monate sind ja vergangen). Den richtigen Grund wie er meint hat er nicht gefunden, wobei man sieht es ja es liegt an der falsch gebauten Terrasse. Es bleibt Wasser außen auf den Holzbrettern und, unter den Holzbrettern gibt es auch Wasser, das dort den ganzen Sommer, das ganze Jahr bleibt.

Ich befürchte auch dass dort bestimmt Pilze und Schimmel sind. Schlechte Isolation scheint es auch zu sein. Es ist interessant da ich auch ein Inserat gefunden habe wo die Wohnung als Ferienwohnung vermietet wurde und zwar nur im Sommer! Ich denke es dient ja auch nur als solch eine. Schimmel in der Dusche, obwohl immer richtig gelüftet wird, an den Wänden ist die Farbe auch total kaputt, kleine Stückchen fallen auf den Boden. Dazu oben Fensterscheibe kaputt, wo auch Wasser kommt. Ich bezahle für die Wohnung viel Geld und aber so geht’s nicht weiter. Darf ich den Vertrag kündigen?

Danke vielmals.

Adi



Hallo Adi,

sofern Sie keinen Kündigungsverzicht unterschrieben haben, spricht nichts gegen eine ordentliche Kündigung der Wohnung. Ob möglicherweise auch eine außerordentlich fristlose Kündigung aus wichtigem Grund in Frage kommt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

Hier dazu ein Artikel: Fristlose Kündigung des Mieters bei Wohnungsmängeln

Falls eine Mietminderung für Sie in Betracht kommt, hier einige Links für Sie:

Mietminderung: Nasse Wand in der Wohnung (Feuchtigkeit)

Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden

Gefahren und Risiken bei einer Mietminderung?

Viele Grüße

Dennis Hundt



6 Antworten auf "Mietminderung Feuchtigkeit in der Wand, aufgrund undichter Terrasse?"

  • Koska
    18. September 2013 - 12:55 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt

    vielen herzlichen Dank für die Antwort auf meine Frage “Mietminderung, Feuchtigkeit aufgrund undichter Terrasse”. Gestern war bei mir jemand, der sich mit solchen Sachen auskennt und hat die Terrasse geprüft. Es hat sich ergeben, dass unter dem Holz sehr viel Wasser ist und der “Abfluss” ist mit Holzbalken zugedeckt, sodass das Wasser sich auf Terrasse sammelt. Es stinkt auch, klar. Ich habe meinen Vermieter im Juni (05.06.2013) angeschrieben, dass das Problem weiter vorkommt und bis auf heutigen Tag habe ich keine Antwort bekommen. Gestern habe ich es wieder gemeldet auch ohne Antwort. Gilt es nicht in dem Fall als ein Grund zur fristlosen Kündigung?

    Danke
    Adi

  • cindy
    11. Dezember 2014 - 17:14 Antworten

    Hallo

    Freunde von uns wohnen in einer 3 Etagenwohnung. In der Mitte befindet sich eine Dachterrasse. Seid dem Einzug vor über einem Jahr weiss der Eigentümer, dass die Wand unter der Terassentür nass ist. Schriftliche Mängelanzeigen wurden erstellt.

    Jetz wurde die Miete um 20 Prozent gekürzt. Der Verwalter möchte jetzt einen Anwalt einschalten. Was tun?

    Es war bereits eine Firma da und hat sich diese Sache angeschaut. Die Terrasse muss repariert werden, da das Wasser ungehindert an die Wand läuft.

    Wie sollen sich unsere Freunde jetzt verhalten?

    Danke im voraus.

    • Mietminderung.org
      13. Dezember 2014 - 12:02 Antworten

      Hallo Cindy,

      entweder Sie suchen eine einvernehmliche Lösung oder Sie warten ab, was denn der Anwalt zu sagen hat und reagieren dann entsprechend.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Doris Göpper
    28. August 2017 - 12:02 Antworten

    Hallo,
    folgende Frage zu unserer Dusche: Da wir eine alte Duschkabine mit einem Drehschalter zum das Wasser aufzuheizen haben, dieser aber seit geraumer Zeit nicht mehr automatisch nach Aufheizen des Wassers ausgeht, müssen wir nun immer den Sicherungskippschalter täglich nach dem Duschen an und aus stellen (der Elektriker bestätigte die Sache), der glücklicherweise, da Kellerwohnung, gegenüber dem Badezimmer ist. Falls der Vermieter nun keine neue Dusche einbauen möchte, da ziemlich hohe Kosten, kann man da auf Mietminderung plädieren?

    • Mietminderung.org
      2. September 2017 - 09:53 Antworten

      Hallo Doris,

      der Vermieter muss den Mangel beseitigen. Kann oder will er dies nicht, ist der Wohnwert gemindert und Sie könnten ggf. die Miete mindern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert