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Mietminderung: Nasse Wand in der Wohnung (Feuchtigkeit)

Eine nasse Wand in der Wohnung hat immer eine Ursache. Bevor der Mieter über eine Mietminderung nachdenkt, muss er versuchen, die Ursache festzustellen, insbesondere sein eigenes Verhalten überprüfen.

Zeigt sich in der Wohnung Feuchtigkeit, kann dies zwei Ursachen haben. Eine Ursache besteht darin, dass der Mieter falsch heizt und/oder lüftet, dann kann er nicht mindern. Die andere Ursache besteht in einer schlechten Bausubstanz oder fehlerhaften Isolierung, dann besteht ein Minderungsrecht.

Bei Feuchtigkeit in der Wohnung muss also immer beachtet werden, in welchem Verantwortungsbereich die erhöhte Feuchtigkeit liegt.

Nasse Wand infolge Möblierung

Eine nasse Wand kann entstehen, wenn große Möbelstücke zu nah an der Wand stehen. Die Wand ist kühler als die Zimmertemperatur und es findet kein Luftaustausch statt.

Allerdings soll es dem Mieter nicht zuzumuten sein, große Möbelstücke 10 Zentimeter oder mehr von der Wand wegzurücken oder vor Außenwänden überhaupt keine Möbel aufzustellen (LG Berlin MM 1987, 290). Schließlich gehöre es zur Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung, dass sie auf übliche Art und Weise mit Möbeln eingerichtet werden kann. Dies schließe die Aufstellung von Möbeln mit einem Wandabstand von nur wenigen Zentimetern ein (LG Mannheim NJW 2007, 2499).

Nasse Wand bei Neubaufeuchtigkeit

Nasse Wände entstehen auch infolge Neubaufeuchtigkeit. Die Wände eines neu gebauten oder eines innen oder außen frisch verputzten Hauses sind oft bis zum Einzug des Mieters noch nicht vollständig ausgetrocknet. Teils wird eine Mietminderung von ca. 10 % für gerechtfertigt gehalten (LG Lübeck WuM 1988, 351), teils werden die zusätzlich entstehenden Heizkosten mit 15 – 20 % niedriger angesetzt (LG Essen ZMR 1970, 303).

Gleichermaßen wird ein Minderungsanspruch auch abgelehnt, weil ein Mieter beim Einzug in einen Neubau immer mit Schwitzwasserbildung rechnen und somit verstärkt heizen und lüften müsse (LG Hannover, Urt.v. 21.05.1974, 9 S 66/74).

Baubedingt nasse Wand

Eine nasse Wand kann auch baubedingt oder durch Baumängel verursacht sein. Dann ist der Mieter immer zur Minderung berechtigt. Nasse Wände finden sich in schlecht isolierten Mietshäusern der Nachkriegsjahre, in schlecht oder nicht beheizten Nebenräumen, bei starkem Regen oder dem Einbau neuer Isolierglasfenster. Auch ein versteckter Wasserrohrbruch kann die Ursache sein.

Allein der zeitliche Zusammenhang zu Regen deutet auf baubedingte Ursachen hin. Zeigt sich die Feuchtigkeit nur im unteren Drittel der Wand, tritt das Wasser aufgrund einer schlechten Isolierung zum Boden in die Wand ein, steigt von unten nach oben und schlägt sich in der oberen Wand nieder.

Mietminderung: Wer muss was beweisen?

Will der Vermieter das Recht des Mieters zur Mietminderung bestreiten, muss er beweisen, dass keine Baumängel vorliegen und die Luftfeuchtigkeit nur durch ein Fehlverhalten des Mieters begründet ist (LG Berlin ZMR 2002, 49) und nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt (LG Hamburg WuM 2010, 28).

Lässt sich nicht feststellen, ob die Feuchtigkeit und die dadurch bedingten Schäden auf schlechte Bausubstanz, Baumängel oder auf das Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen sind, bleibt der Vermieter in der Beweispflicht. Dem Mieter steht das Minderungsrecht dann zu (LG Augsburg WuM 1985, 25).

Minderungsquoten bei Feuchtigkeit der Wohnung

Die Minderungsquote bestimmt sich nach dem Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung, so dass es auf die Umstände im Einzelfall ankommt. Es ist nicht möglich, pauschale Angaben zu machen. Dies verdeutlicht auch die Rechtsprechung, die im Einzelfall zu den unterschiedlichsten Ergebnissen kommt.

Einzelfälle:

  • Feuchtigkeit bei teilweise zu geringer Außenisolierung trotz Einhaltung der DIN Vorschriften: 20 % (LG Köln WuM 1990, 547);
  • 100 % Mietminderung bei lebensgefährlich gesundheitlicher Beeinträchtigung durch Feuchtigkeitsschäden (LG Berlin GE 2009, 845);
  • Ständige Durchfeuchtung von Küche, Wohn- und Schlafzimmer, modriger Geruch Schimmelpilzbefall: 80 % (LG Berlin GE 1991, 625);
  • Feuchtigkeitsflächen und Schimmelbildung: 15 % (LG Hannover WuM 1988, 354);
  • Tauwasserschäden in Bad und Küche: 8 % (LG Hamburg WuM 1991, 193);
  • Risse und Feuchtigkeitsschäden an den Wänden, die nur das Entscheidungsbild beeinträchtigen: 10 % (OLG Düsseldorf MDR 1989, 640);
  • Durchfeuchte Wände im Einfamilienhaus: 20 % (AG Hamburg WuM 1979, 103).



67 Antworten auf "Mietminderung: Nasse Wand in der Wohnung (Feuchtigkeit)"

  • Tanja
    2. Juli 2013 - 17:57 Antworten

    Hallo und danke für den Beitrag.
    Aktuell haben wir eine 10%ige Mietminderung wegen eines undichten Flachdaches an einem vier Jahre alten Anbau. Der Bauträger und die Handwerksfirma sind an der Reparatur dran. Das Ergebnis wird leider erst bei starkem Regen sichtbar. Nach der ersten Reparatur war es leider noch immer nicht behoben. In der Wohnung sind lediglich ‘Schönheitsfehler’ an der Tapete sichtbar, welche jedoch keine Beeinträchtigung der Wohnung darstellen.
    So ein Schaden ist natürlich auch nicht in wenigen Wochen behoben – Handwerkerfristen, Reparatur-/Trockenzeiten u evtl. Nachbesserung. Sind diese Schönheitsfehler eine 10%ige Minderung rechtens? Und nicht nur im Einzelfall?
    Viele Grüße u besten Dank für eine Antwort im Voraus.
    Tanja

    • Mietminderung.org
      2. Juli 2013 - 20:04 Antworten

      Hallo Tanja,

      für wirklich kleine Schönheitsfehler ohne weitere Beeinträchtigungen ist eine Mietminderung in Höhe von 10% in meinen Augen relativ viel. Allerdings lässt sich der Fall nur beurteilen, wenn man alle Details kennt. Wie Sie wissen, sind alle Minderungsquoten auf Grundlagen von Einzelfällen aus der Rechtsprechung entstanden.

      Im Zweifel fragen Sie bitte einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Helena
    5. Juli 2013 - 12:21 Antworten

    Hallo
    wir haben in der ganzen Wohnung Schimmel (Kinderzimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer) Tapete und Möbel sind beschädigt. Das Haus ist nicht richtig isoliert. Was können wir machen? Besteht da recht auf Mietsmienderung und wie viel Prozent?

  • Hanna
    4. September 2013 - 23:26 Antworten

    Hallo,

    ich bin eine Studentin und wohne seit einem halben Jahr zur Miete in einer 5er WG, wo ich ein Zimmer bewohne (16m²) und mir Küche und Bad mit den anderen teile. Vor über einem Monat wurde bei einem üblen Unwetter durch Hagel eines der Fenster meines Wohnraums durchgebrochen. Es ist ein Fenster mit Doppelscheibe, beide Scheiben sind großflächig beschädigt und überschneiden sich in einem ca. 20x20cm großen Loch. Durch dieses Loch ist beim Unwetter eine große Menge Wasser reingelaufen (aufs und unters Bett) und seither immer wieder bei Regenwetter. Außerdem deuten große Wasserflecken (seit dem Unwetter) an der Wand unter der Decke an, dass das Dach undicht ist. Die Mieter wurden noch am Tag des Unwetters über den Schaden informiert und haben auch schon einen Gutachter geschickt. Repariert worden ist bis heute noch nichts. Ich habe seit dem Unwetter nicht mehr in dem Zimmer geschlafen da ich alles umräumen und das Bett hochstellen musste. Ich musste mich und meine wichtigsten Sachen umquartieren. Da ich das Zimmer wahrscheinlich über 2 Monate nicht bewohnen kann und dafür viel bezahle (340€), hoffe ich auf diesem Wege Tipps für eine Mietminderung über diese 2 Monate zu erhalten. Über Ideen zu Möglichkeit und Höhe einer Mietminderung würde ich mich sehr freuen!

    Danke und Grüße,
    Hanna

  • Conny
    13. September 2013 - 11:48 Antworten

    Hallo…

    wir haben ein etwas komplexeres Problem und ich hoffe, dass sie mir hierbei helfen können.

    wir wohnen in einer Mietwohnung und im Mai ist im Nachbarhaus ein Wasserschaden aufgetreten, der somit nicht von unserer Vermieterin verurascht wurde.
    Das Problem jetzt ist aber, dass sich in dem Haus in dem wir in der Dachgeschosswohnung wohnen, im Treppenhaus ein Wasserschaden entwickelt hat, der auch schon Schimmelbildung hat. Dies erstreckt sich über 2 Etagen und wurde auch schon mit chemischen Dingen behandelt und seit 2,5 Wochen haben wir so schöne Entfeuchtungsgeräte im Hausflur stehen.
    Ein weiteres Problem ist jetzt aufgetreten und zwar haben wir jetzt bei uns in der Wohnung im Flur eine komplette Wand von 3,5 m², wo die Gipskartonfläche entfernt werden muss, da das dahinterliegende Mauerwerk zu 100 % Nass und mit Schimmel befallen ist.
    Aus diesem Grund mussten wir schon einen kompletten schrank abbauen und umstellen, was 2,5 Stunden gedauert hat. Desweiteren haben wir einen kleinen Sohn, der in dem angrenzenden Zimmer schläft.
    Unser Vermieter wollte uns jetzt auch so ein entfeuchtungsgerät in die Wohnung stellen, das wollen wir jedoch nicht, da man nicht mehr lüften kann und sich die Sporen dann noch mehr verteilen.
    Jetzt soll die Wand aufgemacht werden und eine Zwischenwand gezogen werden, wo dann dahinter das Mauerwerk getrocknet werden soll.

    Meine Frage an sich jetzt:
    In welcher Höhe bzw. Prozentzahl können wir eine Mietminderung geltend machen? Und wird diese dann auf die Kaltmiete gerechnet?
    Ich würde mich sehr über Tipps und Möglichkeiten in diesem Fall zur Mietminderung freuen.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Conny

  • Reyes, Maria
    23. Januar 2014 - 12:46 Antworten

    Hallo,

    ich hatte am 24.12.2013 ein Wasserschaden in der Küche. Das Fallrohr war mal wieder verstopft ist schon das 3 mal. Meine Küchenmöbel leiden da drunter und die Spülmaschine ist mit Wasser voll gelaufen und geht nicht mehr. Unter den Küchenschränken haben sich Schimmelsporen gebildet. Der erste Techniker von der Wohnungsgesellschaft ist am 14.01.2014 vorbei gekommen um den Schaden aufzunehmen nachdem ich unzählige male versucht habe ihn zu erreichen und E-Mails Versand worden sind. Die Küche wurde letzte Woche Do ausgebaut und der Maler war gestern zum Streichen der Wand da, dabei stellte er fest es kommt schon wieder Wasser aus dem Rohr….. Die Versicherung des Vermieters stellt sich jetzt quer und möchte den Schaden nicht beheben denn man könnte die zwei Schränke doch mal abputzen und das aufgequollenen sieht sie nicht auf den Fotos. Sie möchte jetzt alle Kaufbelege sehen und eine Schilderung des Vorgangs, aber ich soll mir keine zu großen Hoffnung machen. Ich möchte jetzt die Miete kürzen habe keine Küche und im Kinderzimmer meines Sohnes steht die ausgebaute Küche.

    Meine Frage jetzt wenn ich mich weigere die Küche so wieder einzumontieren da die Möbel beschädigt sind darf ich dann die Miete kürzen? Es liegt ja an der Versicherung und nicht am Vermieter die Möbel zu ersetzen.

    Im Voraus vielen Dank!

    LG Maria

    • Mietminderung.org
      23. Januar 2014 - 17:21 Antworten

      Hallo Maria,

      ich will Ihnen einen Tipp geben: Sie sollten prüfen, ob nicht Ihre Hausratversicherung für die Regulierung des Schadens an Ihrer Küche zuständig ist. Für weitere Detailfragen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas
    9. Februar 2014 - 20:27 Antworten

    Hallo,

    ich habe einen Wasserschaden in meiner Wohnung, welcher schon im November 2013 dem Vermieter gemeldet worden ist. Bis Heute, 09.02.2014 ist noch nichts passiert…
    Es war schon eine Firma im Dezember 2013 da, die sich den Schaden angesehen hat, aber bis jetzt noch nix unternommen hat. Mittlerweile wird der Schaden immer größer, weil man die Ursache noch nicht gefunden hat… Auch ist schon Schimmel zu sehen… Was kann ich nun machen? Die Miete mindern? Die Wohnqualität ist nicht mehr so gut…
    Der Vermieter meinte, der Schimmelbefall kommt vom nicht genügend Lüften…
    Die Zimmerdecke ist Feucht bis Nass und blüht schon aus…. WAS KANN ICH TUN ???

  • Christian
    11. März 2014 - 12:50 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einer Mietswohnung und habe in meinem Arbeitszimmer eine feuchte Wand.
    Die Wand ist eine Außenwand und nicht die “jüngste”. Der Raum ist immer gut gelüftet und auch geheizt, da er das Verbindungszimmer zum Schlaafzimmer ist. Lediglich ein Tisch ung ein Schrank (7cm Wandabstand ) stehen an der feuchten Wand. Die Feuchtigkeit kann nicht durch Rohre oder Leitungen entstanden sein, da in dieser Wand keine Verlaufen. In der Mietwohnung unter mir, gibt es genau das gleiche Problem an der Stelle, wo die Wand bei mir endet.

    Die Tapete ist feucht, löst sich ab, von der Wand selbst ist schon ein Stück (15cm X 15cm) oberflächlich wegen der feuchtigkeit abgebrochen. Muffiger Geruch und Fleckenbildung, die Schimmel vermuten lassen sind vorhanden.

    Mein Vermieter vertröstet mich mit Handwerkerterminen und ich warte schon seit 2 Wochen auf einen Handwerkertermin, welcher erst in 2 bis 3 Wochen kommen wird. In diesem Zeitraum ist dieser Raum für mich nicht wirklich nutzbar, da ich die Wand freigeräumt habe um meine Möbel zu schützen.

    Kann ich für diesen Umstand eine Mietminderung von meinem Vermieter verlangen?

    PS. Wenn die Wand neu verputz werden sollte, muss ich dann selbst neu Tapezieren, oder ist der Vermieter in der Pflicht dies zu tun?

    Vielen Dank im Voraus für eure unterstützung.

    Gruß

    Christian

    • Mietminderung.org
      11. März 2014 - 21:40 Antworten

      Hallo Christian,

      wenn sich die Wohnung nicht im Vertragsgemäßen Zustand befindet und Sie nicht auf die Zusagen des Vermieters warten und vertrauen wollen, könnten Sie den Druck mit einer Mietminderung durchaus Erhöhung. Grundsätzlich und gerade wenn die Befürchtung besteht, dass der Schaden selbst (durch den Schrank) verursacht wurde, ist eine rechtliche Beratung zu empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melanie
    29. September 2014 - 00:38 Antworten

    Hallo,
    Meine Wand ist ständig bei Regen nass, erstmals aufgefallen am Pfingstmontag nach dem starkem Sturm, seitdem habe ich jedesmal nach dem Regen geguckt und es ist auch bei leichterem Regen nass, so langsam kommen kleine schwarze Flecken (ich vermute Schimmel) meinen Vermietern habe ich dieses direkt beim ersten Mal gezeigt, nun sind 4 Monate vergangen und es tut sich nichts. Kann ich die Miete mindern und wenn ja um wieviel?
    Vielen Dank Melanie

    • Mietminderung.org
      2. Oktober 2014 - 15:38 Antworten

      Hallo Melanie,

      zur Höhe der Mietminderung kann ich Sie leider nur auf die genannten Urteile und auf unsere Mietminderungstabelle verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Regina
    18. November 2014 - 21:41 Antworten

    Ich habe das Problem, dass ich selbst immun-erkrankt bin und nun in einer, wie sich herausstellte, verschimmelten Wohnung lebe (die ich nicht so einfach verlassen kann). Das Badezimmer hat kein Fenster. Die Vormieter waren zu dritt auf 60 m2. Beim Einzug waren die Wände bereits gestrichen.
    Die Wäsche wird in der Wohnung getrocknet, da sich der Kellerraum im Hauptgebäude befindet und dort nur ein Trockungsraum zur Verfügung steht, jedoch kein Waschmaschinenanschluss. Daher ist die Waschmaschine im Bad. Die Wohnung hat einen Windfang, dieser ist durch Tür zur Wohnung abgeschlossen. Dort trockne ich die Wäsche im Winter, sonst auf dem Balkon.

    Im Schlafzimmer bildeten sich Schimmelflecken an den Außenwänden, unter der Tapete, in den Ecken und zur Nachbarwohnung hin. Ein befreundeter Gutachter bezeugte dass es sich um Kältebrücken handle. Das Gutachten wurde vom Vermieter abgelehnt. Dieser verwies mich lediglich auf die Lüftungsvorschriften, die definitiv bei mir eingehalten werden.

    Ich erkranke ständig an Hautpilz, trotz guter Hygiene.

    Daher schrieb ich heute eine “Mangelanzeige und Aufforderung zur Mangelbeseitigung”. Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Aufforderung ablehnt – ich habe keinen Rechtsschutz.

    Freue mich auf Hinweise! Vielen herzlichen Dank!

    Regina

    • Mietminderung.org
      19. November 2014 - 16:22 Antworten

      Hallo Regina,

      der nächste logische Schritt wäre eine Mietminderung. Aber gerade wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie die Möglichkeiten und Risiken die mit einer Mietminderung einhergehen mit einem Anwalt besprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Regina
        20. November 2014 - 11:19 Antworten

        Hallo Dennis,

        vielen Dank für Ihre Rückmeldung. GGfs. werde ich dies tun.

        Viele Grüsse,

        Regina

  • Beate Nagel
    26. November 2014 - 20:21 Antworten

    Im Schlafzimmer meiner Tochter ist die Tapete oben links und rechts vom Fenster nass. Desweiteren
    am unteren linken Ende, und hinter ihrem Schreibtisch. Das Zimmer ist ständig beheizt und wird regel-
    mässig belüftet. Was soll ich tun?

    • Mietminderung.org
      27. November 2014 - 04:21 Antworten

      Hallo Beate,

      wenden Sie sich an Ihren Vermieter und bitte Sie um die Suche nach der Ursache für die Feuchtigkeit. Das ist der erste und sinnvollste Schritt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ferdinand
    7. Januar 2015 - 22:57 Antworten

    Guten Abend,

    gestern kamen wir aus unserem Winterurlaub zurück. In der Wohnung stand sowohl das Wasser als auch ein ätzender Gestank. Sofort riefen wir den Hausmeister an. Da in Bayern der 06.01.2015 ein Feiertag ist, schickte er erst heute einen Mitarbeiter vorbei.

    Was ist das Problem:
    Über die Weihnachtstage entwickelte sich ein Rückstau, vermutlich im Fallrohr. Da wir im 1.OG wohnen, lief seitdem das Wasser der drei oberen Wohnungen in unsere Küche.
    In der Küche sind Küchenzeile (durchnässt), Staubsauger, Holzregal und diverse Kleinigkeiten beschädigt.

    Zudem fiel uns auf, dass das Wasser sich unter das Linoleum gesetzt hatte und mittlerweile bis in den Flur und das Schlafzimmer vorgedrungen ist. Die Wände in der Küche und teilweise im Flur sind bereits zu circa 20cm ab Boden mit Wasserschäden und leichtem Schimmel befallen. In der gesamten Wohnung steht ein Schimmelgeruch.

    Diesen kannten wir schon, da wir vor circa 12 Monaten einen Wasserschaden über unserer Wohnung hatten.

    Nach Aussage der Hausverwaltung müssen wir den Ersatz des Inventars selbst tragen, es handle sich um Zufallsschäden. Weiter wollen sie keine Mietminderung zulassen, da ein Rückstau theoretisch sofort behoben werden könnte.

    Haben wir nicht eigentlich Recht auf Mietminderung und Behebung aller Schäden (inklusive Hausrat)?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Ferdinand

    • Mietminderung.org
      8. Januar 2015 - 10:20 Antworten

      Hallo Ferdinand,

      bei so einen großen Schaden sollten Sie sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Es kann aber durchaus sein, dass die Schäden an Ihrem Inventar durch Ihren Hausratversicherung zu tragen sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Natalie
    18. August 2015 - 07:35 Antworten

    Hallo,
    wir sind diesen Monat in unsere neue Wohnung eingezogen. Mein Freund hat Laminat verlegt, als er den Teppich entfernt hat , hat er festgestellt, dass eine Außenwand komplett feucht ist da alle Nägel in dieser Wand zum anbringen der Teppichleiste verrostet waren. 1-2 Tage später haben wir auf unseren Balkon die Ursache gefunden ein Loch in der Fassade mit ca 5 cm Durchmesser in dem ungehindert Regen eindringen kann.

    Weiterhin ist die vorhandene Duschwand undicht und verschimmelt,

    Fugen an den Fenstern verschimmelt, Fenster undicht, ein ca. 30 cm langer Riss in einer Fensterscheibe und beim Duschen gibt es extreme Temperaturschwankungen.

    Trotz mehrmaliger Mängelanzeige, reagiert der Vermieter nicht. können Sie uns mitteilen, in welcher Höhe wir die Miete mindern können?

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalie

  • Nadja
    15. November 2015 - 13:29 Antworten

    Guten morgen,
    haben am 24.09.2015 festgestellt das die Innenwand im Kinderzimmer ca. 40 cm. hoch vom Boden feucht ist. An der Wand stand nur das Bett von unsere Tochter und zwei schmale Schränke. Am 28.09 wurde der Vermieter informiert, der hat sich zwar schnell gemeldet, am 30.09 kam er dann auch zur Besichtigung. Von da an hatten wir Kontakt nur mit dem Hausmeister. Anstatt eine Firma zu beauftragen holte der Hausmeister Raumheißlüfter und wir sollten dann pro Tag 3-4 mal für eine Stunde einschalten. Von da an fingen die andere Wände auch feucht zu werden, z.B. die andere Innenwand im Kinderzimmer hinter dem Kleiderschrank, der ca. 10 cm von der Wand stand, im Flur wo gar keine Möbel steht, bei uns im Schlafzimmer die an der Wand von dem Kinderzimmer ist genau so feucht ist aber nur ca. 40 cm hoch.
    jetzt hat der Hausmeister am 25.10 die feuchte Wände mit Antischimmel Grundierung bearbeitet und am 01.11 mit Antischimmel Farbe gestrichen. Die Wände sind weiter feucht, im Kinderzimmer kann die kleine nicht spielen und der Vermieter der uns am 06.11 aufgesucht hat meint jetzt auf einmal das das unsere Schuld sei weil unsere Kleine zu arg in der Badezimmer gebadet hat und dadurch der Wasserschaden entstanden.
    Jetzt Haben wir auch eine Kündigung an den Vermieter am 01.11.2015 geschickt per Email und per Einschreiben, eine schrieftliche Bestätigung kam bis jetzt noch nicht.
    Was sollen wir machen, die Wände sind nass, gemacht wird nichts und auf mehrere Anrufe reagiert er nicht.

    • Mietminderung.org
      16. November 2015 - 08:40 Antworten

      Hallo Nadja,

      wenn Sie keine Schuld trifft, sollten Sie über eine Mietminderung nachdenken. Ansonsten wird sich an den nassen Wänden in den kommenden Monaten und bis zu Ihrem Auszug bestimmt nichts ändern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johanna
    19. Januar 2016 - 09:41 Antworten

    Hallo,
    in meiner Wohnung lebe ich jetzt ungefähr 2 Jahre. Die ersten Probleme traten im Winter 2015 auf, als ich bemerkte, dass die Eingangstür von innen bei geringen Temperaturen komplett nass war. An den anliegenden Wänden ist aber noch kein Schimmel entstanden. Lediglich der Schlüssel ging sehr schlecht in das Schloss. Meinen Vermieter, der mittlerweile verstorben ist, hat es mit Butter und Spucke Versucht das Schloss wieder hinzubekommen. Ohne großen Erfolg. Auf die nasse Tür ist er nicht eingegangen da es mittlerweile schon Sommer war. Auch im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Bad sind die Fenster extrem nass bei geringer Temperatur. Bislang war noch kein Schimmel zu sehen.

    In diesem Winter ist Schimmel dazu gekommen. Im Eingangsbereich wird die Tür immer noch nass und an den Wänden kommen kleine Schimmelflecken (schwarz ca. 2×5 cm). Auf dem Fußboden steht immer Wasser. Im Wohnzimmer am Fenster kommt jetzt auch der Schimmel durch (schwarz ca. 5×5 cm ) und auf der Fensterbank bilden sich kleine Pfützen. Dies tritt aber nur auf, wenn es wieder kälter wird. Im Schlafzimmer sind Fliesen verlegt. Auf diesen bildet sich am Silikon entlang Wasser (komplett die ganze Wand entlang). In der Ecke hat sich zusätzlich auch schon leichter Schimmel gebildet. Ebenfalls das Fenster und die Fensterband werden nass.

    Ich habe Anfang des Jahres dem neuen Verwalter dies alles geschildert und Fotos geschickt. Er hat sich die die Räume angesehen. Es kam auch ein Tischler der dies begutachtet hat. Die Standardaussage war, dass den halben Tag gelüftet und die Heizung schön aufgedreht werden soll. Dazu muss ich sagen, dass die Wände ungefähr 3 m hoch sind. Es ist ein altes Haus und die neuen Fenster lass die Feuchtigkeit nicht raus und diese käme auch nicht von außen. So die Aussage des Tischlers.

    Nach Aussage der Schwester des Vermieters, die auch im Haus wohnt, ist bekannt, dass die Wohnung nicht gedämmt. Bei der Eingangstür ist schon mal Schimmel entstanden. Hier wurde nur ein Brett eingesetzt und neu verkleidet.

    Wäre eine Mitminderung möglich?

    • Mietminderung.org
      22. Januar 2016 - 05:16 Antworten

      Hallo Johanna,

      ich bin kein Sachverständiger und kann die bauliche Situation nicht einschätzen. Auf den ersten Blick klingt es aber tatsächlich nach einer zu geringen Raumtemperatur und zu wenig Lüftung. Lassen Sie sich in Sachen Mietminderung bei Bedarf rechtlichen beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Josefa Erdinger
    4. Mai 2016 - 09:03 Antworten

    Guten Tag,

    Mein Freund und ich wohnen seit dem 1.09.15 in einer Wohnung die eigentlich ein Keller wäre.
    Beim Einzug war in unserem Gästezimmer eine Holzverkleidung (Außenwände). Das Haus ist in den Berg rein gebaut. Das heißt die Wände stehen im Dreck (nicht isoliert-sehr billig gebaut in den 70er jahren). Auf drängen unsererseits, wurde die Holzverkleidung weg gemacht und neu verputzt da alles von schwarzem Schimmel befallen war inklusive teile des bodens. Von außen wurde ebenfalls auf unser drängen an der Wand der Boden ausgehoben und dürftig isoliert da die Wand verletzt war und dadurch die Feuchtigkeit eindrang. Die Wände sind nach wie vor feucht. Das Wasser kann außen nicht entweichen bleibt also stehen und verursacht neue Feuchtigkeit. Die Wände sind außerdem neu verputzt worden vor ca. 6 Monaten. Ich habe über den Winter sehr gut geheizt und gelüftet weil ich sowas vermutete. Jetzt am 12.04.16 wollten wir unsere Matratze aus dem Gästezimmerbett nehmen und in unser Bett legen. Da sahen und ertasteten wir das die Matratzenseite die nach unten zeigte sehr feucht und schwarz verschimmelt war. Ich setzte mich sofort mit der Vermieterin in Verbindung und schickte per WhatsApp ein Foto von der Matratze! Nach drei Wochen kam ein Spezialist für Bautechnik. Allerdings nicht zu unseren Gunsten. Der Mann sagte das er nicht sagen kann warum die Matratze schimmelt da kein Schimmel an der Wand ist. Er bestätigte allerdings die Feuchtigkeit in den Wänden. Das heißt ich bleibe auch meinem Schaden in Höhe von 525,00€ sitzen???? Ich bin jetzt aktuell dran eine Mietminderung zu bekommen!! Ich bin wütend darüber saß die Vermieter immer mit einem blauen Auge davon kommen. Ich überlege mir gerade ob ich mir einen Anwalt nehmen soll! Was sagen Sie zu meinem Fall?

    Vielen Dank
    Josefa

    • Mietminderung.org
      6. Mai 2016 - 04:47 Antworten

      Hallo Josefa,

      ja, ich würde mich im Zweifel anwaltlich beraten lassen. Es ist ja gut möglich, dass die Luftfeuchtigkeit im Raum zu hoch ist. Auf der anderen Seite sollte man immer dafür sorgen, dass Matratzen auch von unten gelüftet werden (z.B. mit einem Bett ihnen Bettkasten).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nora Schmitz
    8. Juli 2016 - 13:58 Antworten

    Guten Tag!

    Mein Verlobter, unsere Tochter und ich wohnen auf knappen 65qm (3ZKB).
    In dem Kinderzimmer haben wir einen muffigen Geruch festgestellt und darauf hin ein Sporometer ausgelegt. Die Anzahl der Pilzkolonien lag bei 24(!!) – laut Anleitung ist es ab 16 Kolonien gesundheitlich bedenklich.
    Wir haben keinen sichtbaren Schimmelbefall.
    Ende Mai hatten wir unser Kind direkt aus dem Raum herausgeholt und der Vermieterin bescheid gesagt. Erst war sie sehr freundlich und hat einen Maler beauftragt, der sich das ansehen sollte und mittlerweile streitet sie alle Messdaten und Fakten ab und meint an ihrem Haus wäre nichts dran!
    Der Feuchtigkeitswert liegt normalerweise bei einem Wert um die 40, erklärte uns der Maler – in nur einer Ecke des Zimmers (wo die 2 Außenwände aufeinander treffen) ist der Wert bei circa 114. Es ist auch nur die untere Ecke, also vom Boden aus ein Dreieck über das Eck – nicht irgendwo oben an der Decke oder sonst wo. Wir haben wie gesagt nicht Unmengen an Platz hier, unsere Tochter schläft seit besagtem Zeitraum bei uns mit im Schlafzimmer auf engstem Raum und ein 2tes Kind ist unterwegs, welches eigentlich zu uns ins Schlafzimmer sollte. Bis zum Entbindungstermin (14.9.) haben wir also nicht mehr viel Zeit und 2 Kinder mit in unser Schlafzimmer zu nehmen ist annährend unmöglich! Frage: Wieviel Prozent dürfen wir die Miete mindern, da ja “nur” das Kinderzimmer (ca 10-12qm) betroffen ist und kein Schimmel sichtbar ist -es aber trotzdem wegen gesundheitlicher Bedenklichkeit nicht genutzt werden kann (wir wickeln sie nur in dem Zimmer und ziehen sie dort an, mehr nicht…).
    Das Sporometer haben wir sogar noch ein 2tes Mal ausgelegt, um sicher zu gehen dass wir auch nichts falsch gemacht haben.
    Es wird stets ordentlich nach Vorschrift gelüftet – Stoßlüftung 2 Mal am Tag für 15 Min..
    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße
    Nora

    • Mietminderung.org
      9. Juli 2016 - 10:32 Antworten

      Hallo Nora,

      ich kann Ihnen hier leider nicht helfen, da ich nicht weis, wie Ihre gemessenen Werte zu beurteilen sind, ohne dass es einen offensichtlichen Mangel gibt.

      Ich kann mir vorstellen, dass Sie im Zweifel einen Gutachter brauchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • K.
    30. Juli 2016 - 21:17 Antworten

    Guten Abend,
    mein Mann, unsere 2 kleinen Kinder und ich wohnen nun seit Oktober 2015 in der ca. 85qm Wohnung.
    20 Tage nach unserem Einzug schimmelte das kleine Bücherregal im Kinderzimmer. Daraufhin liesen wir den Vermieter vorbei kommen und der meinte nur, dass wir evtl. ein verschimmeltes Regal schon mit in die Wohnung genommen hatten. Der Verwalter aber meinte, dass die Wände feucht sind und wir bis zu 10mal pro Tag lüften sollten und es dann weg wäre. Wir haben dies getan, auch wenn es ab und an mal schwer war, wenn man arbeiten muss, aber es half gar nichts. Trotz Hygrometer, die wir uns auch vom Vermieter aus kaufen sollten, war die Luftfeuchtigkeit immer hoch. Auch waren in beiden Kinderzimmern und im Schlaftzimmer ein wenig Schimmel an den Wänden beim Fenster die der Vermieter mit Chlor beseitigte.
    Auch im Badezimmer, in der Dusche und bei der Badewanne wurden anscheinend vom Vermieter die Fugen über dem Schimmel von der Vormieterin die laut anderer Eigentümer im Haus nie wirklich gelüftet hat, überschmiert ( Dies ist dem Monteur der eigentlich wegen einem anderen Thema in der Wohnung da war aufgefallen).Der Schimmel drückte bei uns nur leider durch die Fugen durch und es war ekelhaft. Dies wurde gottseidank sofort neu ausgefugt.

    Bis vor kurzem entdeckte ich hinter neu gekauften Regalen im Kinderzimemr tote Fliegen am Boden und daraufhin kleine Tierchen an der Wand. Ich informierte sofort den Vermieter. Daraufhin rief mich einige Tage später ein Kammerjäger an und kam auch sofort vorbei. Er sprühte das Kinderzimmer komplett aus, jedoch mussten wir am Abend feststellen, dass die Tierchen (es waren Staubläuse) schon in der ganzen Wohnung waren. Der Kammerjäger gibt keine Garantie, dass die Tierchen wegen der hohen Luftfeuchtigkeit nochmals auftauchen könnten. Der Vermieter wirft uns vor, dass wir nicht ausreichend lüften, der Schimmel und die Staubläuse von uns kommen! Wir sollen nun die Beseitigungsmaßnahmen bezahlen. Auch hat er uns nicht die Kinderzimmmer Regale erneuert. Muss er das?
    Von den anderen Eigentümern haben wir bis vor kurzem erfahren, dass die Vormieterin fast immer die Rollos unten hatte und wenn diese mal oben waren, was Wasser an den Fenstern, aber es wurde nicht wirklich gelüftet es wurden nur die Fenster gekippt. Da diese keine Miete mehr gezahlt hatte wurde Sie gekündigt und obwohl Sie wusste, dass Sie bald ausziehen, hat Sie Ihre Wände nochmals farblich gestrichen. Laut Nachbarn meinte Sie, sie braucht mal eine Farbveränderung. Uns kommt dies alles komisch vor, da wir nichts mit der hohen Luftfeuchtigkeit und den Tierchen zu tun haben!
    Ist eine Mietminderung gerechtfertigt?
    Liebe Grüße Daniela

    • Mietminderung.org
      1. August 2016 - 08:29 Antworten

      Hallo Daniela,

      danke für Ihren Beitrag. Leider kann ich zu Ihrem Einzelfall hier wenig schreiben. Ich kann Sie nur auf die Urteile wegen Feuchtigkeit in den Wänden oben im Artikel verweisen.

      Grundsätzlich wird eine Mietminderung Sie aber vielleicht auch nicht weiterbringen – nicht, wenn die Feuchtigkeit baulich bedingt sein solle. Dann hilft wohl nur ein erneuter Umzug.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • C.Schneider
    2. Februar 2017 - 13:10 Antworten

    Guten Tag. Wir sind aus einem Mietshaus ausgezogen und unsere Vermieterin will uns jetzt die Kosten für Schimmelbefall an der Ecke im Zimmer berechnen.Mit der Begründung ,da wir ein großes Zimmer mit Wand und Türe verkleinert haben.Fenster ist vorhanden gewesen.Darf Sie das?Wir hatten 2010 einen kalten nassen Winter und da ist das entstanden. Auch in der darnterliegenden Küche war die selbe Ecke nass und schimmelig.Momentan ist alles trocken.Wir mussten bei Schlüsselübergabe unterschreiben das Renovierung erforderlich wäre und der Schimmel unter Vorbehalt akzeptiert werden würde.Mfg

  • Lars
    26. Februar 2017 - 18:57 Antworten

    Guten Tag,

    seit genau einem Monat tragen die Wände (inkl. Decke) in meiner Küche mehrere Feuchtigkeitsflecken die durch ein kaputtes Wasserrohr verursacht worden. Der Vermieter und die Hausverwaltung wurden sofort informiert. Handwerker wurden beauftragt. Aufgrund von versicherungsrechtlichen Fragen wurden die Bauarbeiten aber noch nicht begonnen. Ich befinde mich zur Zeit auch im Ausland und bin nicht vor Ort. Welche Möglichkeiten habe ich bzgl. Mietminderung, den ersten Monat nach Meldung des Mangels habe ich noch volle Miete gezahlt (Einschätzung ist auf Grund der Entfernung sehr schwierig).

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

    • Mietminderung.org
      28. Februar 2017 - 19:28 Antworten

      Hallo Lars,

      ich würde immer versuchen erstmal eine einvernehmliche Minderung der Miete mit dem Vermieter zu vereinbaren – vielleicht ist das ja der passende Weg für Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nina
    22. März 2017 - 00:29 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen in einer Mietwohnung, die über einen Mietservice vermietet wird.
    Im November haben wir im Schlafzimmer hinter dem Kleiderschrank einen großen Wasser- und Schimmelfleck festgestellt. Nach einem ersten Besuch des von der Mietverwaltung beauftragten Malers ist es ein Baumangel am Balkon über uns. Über die Winterzeit wurden wir aufgrund des Wetters vertröstet, man könne nichts machen. Bevor das Schlafzimmer renoviert wird, müsse zudem erst der Mangel behoben werden.
    Nun schlafen wir seit 5 Monaten mit schwarzem Schimmel im Schlafzimmer und bei jedem Regen bröckelt der Putz weiter ab.
    Inwiefern sind wir berechtigt, die Miete zu mindern? Wir wissen nicht genau, ob die Eigentümerin überhaupt von dem Schaden in Kenntnis gesetzt wurde.
    Aufgrund der gesundheitlichen Risiken und der Umstände in der Wohnung (Kleiderschrank musste abgebaut werden, überall liegen Kleidunsstücke herum, kein anständiger Lagerplatz vorhanden, kein Kellerraum vorhanden, Wohnung: 63m²) hätten wir gerne, dass die Mängel zeitnah behoben werden.
    Danke im Voraus!
    Nina

    • Mietminderung.org
      22. März 2017 - 07:36 Antworten

      Hallo Nina,

      danke für Ihren Beitrag – Sie finden oben im Artikel – und auch generell auf Mietminderung.org – viele Beispiele für eine Mietminderung bei ähnlichen Fällen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hendrik
    29. Juli 2017 - 19:27 Antworten

    Guten Tag,

    vielen Dank für den hilfreichen Beitrag. Ich bin vor einiger Zeit in ein WG-Zimmer im ausgebauten Kellergeschoss eines renovierten und sanierten Hauses gezogen. Eine Außenwand ist feucht, sodass der Putz stellenweise aufquillt und abbröckelt. Des Weiteren kommt es hin und wieder zu Schimmelbildung, sodass ich meine Möbel nicht an die Wände stellen kann. Ich habe meinen Vermieter darauf aufmerksam gemacht, woraufhin ich nur ein “Tut mir Leid, dass liegt wohl an der Neubaufeuchte” bekommen habe. Aufgrund von Asthma und Allergie würde ich das Zimmer gerne schnellstmöglich verlassen. Er lässt mich aber aufgrund des befristeten Mietvertrages nicht gehen. Habe ich tatsächlich, wie ich nachgelesen habe, ein Recht auf fristlose Kündigung?

    Ganz vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüße

    Hendrik

  • Philipp Rose
    27. Februar 2018 - 13:17 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einer Einzimmerwohnung im Souterrain. Demnach ist mein Wohnzimmer gleichzeitig auch mein Schlafzimmer, meine Couch klappe ich abends aus und schlafe darauf.
    Nun zu meinem Problem: Bereits seit letztem Herbst ist eine ca. 2 Quadratmeter große Fläche an der Wand zum Garten, auf der sich auch das einzige Fenster befindet, feucht. Der Putz bröckelt ab und in der Ecke hat sich ein gelblicher Pilz gebildet. Zu allem Übel befindet sich der Schaden am Kopfende meines Bettes.
    Ich habe den Schaden meiner Vermieterin gemeldet, sobald ich ihn bemerkt hatte. Gemeinsam mit einem fachkundigen Handwerker hat sie den Mangel begutachtet und zugegeben, dass dieser auf einen Baumangel zurückzuführen ist. Dieser könne allerdings momentan noch nicht behoben werden, da für die erforderlichen Baumaßnahmen dauerhaft gutes (warmes, trockenes) Wetter herrschen müsse.
    Um diesen Prozess dennoch etwas zu beschleunigen habe ich vor zwei Wochen noch einmal schriftlich auf das Problem hingewiesen und eine Mietminderung um 25% angekündigt.
    Da mir anschließend nochmals versichert wurde, dass der Schaden schnellstmöglich behoben würde, bin ich mir allerdings nicht sicher, ob und in welcher Höhe ich die Miete kürzen darf. Außerdem bin ich mir deshalb unsicher, weil auf den meisten Seiten, auf denen man Infos zur prozentualen Höhe von Mietminderungen findet, i.d.R. bestimmte Räume der Wohnung als Beispiel angegeben sind und die höhe der Mietminderung davon abhängig ist, in welchem Raum der Schaden auftritt. Da ich allerdings nur einen Raum bewohne (und die Bezeichnungen Wohnzimmer und Schlafzimmer hier gleichermaßen zutreffen), weiß ich nicht um wie viel ich die Miete kurzen kann.
    Sind 25% zu viel? Wären 5 % zu wenig?

    Über eine schnelle Antwort und einen guten Tipp wäre ich sehr dankbar!

    Lieben Gruß

    Philipp

    • Mietminderung.org
      27. Februar 2018 - 18:18 Antworten

      Hallo Philipp,

      ob der Vermieter guten Willen zeigt und den Mangel beheben möchte, spielt für den Mangel und die Folgen (mögliche Mietminderung) keine Rolle. Bei der Höhe der Minderung würde ich immer zum vorsichtigen Vorgehen raten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Toni
    30. April 2018 - 12:46 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Nachdem ich im Flur neben meinem Badezimmer eine feuchte Wand, sowie Schimmelbefall bemerkte, machte ich meinen Vermieter darauf aufmerksam. Dieser kümmerte sich, und beauftrage eine Firma, die am 24.04.2018, meine Dusche abriss, sowie die Tapete im Flur nebenan. Der Schimmel wurde am selben Tag noch besprüht, und es wurden Trocknungsgeräre angeschlossen, die die Wand trocknen sollen. Dies kann laut Aussage meines Vermieters bis zu sechs Wochen dauern. Jetzt habe ich aber keine Duschmöglichkeit, kann durch die hohe Lärmbelästigung der Trocknungsgeräte nicht schlafen, und der enorm viele Schimmel, ist für meine Gesundheit auch nicht gut. Kann ich eine Mietminderung vornehmen, und wenn ja, wie viel Prozent?

  • Familie E.
    11. Juli 2018 - 05:43 Antworten

    Guten Tag,

    seit den starken Unwettern vor 4 Wochen mit Hagelschlag regnet es in unser Wohnzimmer. Da auch noch Risse in der Decke sind tropft es regelrecht rein. Wir hatten schon einen Trockner da um die Wände zu trocknen aber das nützt ja nichts wenn der Schaden nicht repariert wird. Diese Nacht hat es wieder geregnet und schon wurde es wieder nass und fing an zu tropfen. Unser Fernseher steht mitten im Raum und man lebt wie auf der Baustelle. Wie viel Mietminderung können wir in diesem Fall vornehmen?

  • Jan Diermann
    5. Oktober 2018 - 11:15 Antworten

    Guten Tag,
    In meinem Wohnzimmer ist schon vor etwa einem Jahr Feuchtigkeit von außen durch die Wand getreten. Ich hatte der Verwaltung Bescheid gegeben die mich an den Hausmeister verwies. Dieser sollte sich kümmern. Ich hatte es dann im Sommer (trotz leichten Schimmels) aus den Augen verloren. Bei den letzten starken Regenfällen kam dann das Wasser die Wand herunter woraufhin ich meinen Hausmeister die Dringlichkeit deutlich gemacht habe. Jetzt habe erst Handwerker informiert. Meine Frage ist ob und wieviel ich die Miete mindern kann.
    Vielen Dank im voraus

    • Mietminderung.org
      5. Oktober 2018 - 14:00 Antworten

      Hallo Jan,

      ein Mangel berechtigt in der Regel zur Mietminderung. Voraussetzung ist immer, dass Sie den Mangel angezeigt haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ute Möller
    14. Januar 2019 - 11:42 Antworten

    Hallo, mein Mann und ich haben folgendes Problem.
    Im Badezimmer hat sich ein Riss im Fensterrahmen gebildet, aus dem bei extrem starken Regenfällen z.b. bei Unwetter Wasser austritt. Leider rinnt es direkt an der Wand herunter, so dass es schwierig ist, einen Eimer darunter zu stellen. Trotz mehrfachem Abdichten mit Folie kommt immer wieder Wasser durch.
    Da unsere Vermieter mit im Haus wohnen, konnten wir ihm das Problem gleich zeigen, als es das erste mal auftrat. Das war allerdings kurz vor Weihnachten, und seither hat er sich nicht mehr bei uns gemeldet. Durch ein erneutes Unwetter hat sich die Sache verschlimmert. Ständig müssen wir damit rechnen, dass wieder Wasser eintritt und falls wir es nicht rechtzeitig bemerken, wird irgendwann mal Wasser in der darunterliegenden Wohnung eindringen.
    Unsere Frage ist nun, wie wir uns richtig verhalten. Müssen wir den Vermieter noch einmal ansprechen, und können wir in diesem Fall die Miete mindern? Und wenn ja, um wieviel.

  • Ernst Wroblewsky
    3. Mai 2019 - 10:11 Antworten

    Nach einem Wasserschaden durch ein defektes Abwasserrohr ist jetzt die gesamte Decke sowie die Wände im Badezimmer durchnässt. Nach einer Feuchtigskeitsmessung durch den vom Vermieter beauftragten Maler, will dieser jetzt für mindestens 14 Tage ein Trocknungsgerät aufstellen. Die gesamte Dauer des Schadensfalles beträgt dann immerhin 4 Wochen . Wir würden gerne die Miete in einem vernünftigen Verhältnis mindern und bräuchten jetzt Tipps um wie viel dies möglich ist.

  • Götz, Cornelia
    16. Januar 2020 - 12:01 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich freue mich Ihre Seite entdeckt zu haben und möchte Ihnen kurz den Sachverhalt schildern.
    Meine Mama wohnt im Erdgeschoss in einem alten Haus aus der Nachkriegszeit.
    Die Wohnzimmerwand ist im unteren Drittel komplett mit Feuchtigkeit befallen.
    Die Auslegeware wellt sich und stellt dadurch auch eine Unfallgefahr dar.
    Der Vorfall wurde dem Vermieter WGO gemeldet, die durch Klärung der Ursache feststellten, dass diese Nässe vom Keller durch nicht vorhandene Isolation kommt.
    Es müsste komplett alles aufgehackt, trocken gelegt und isoliert werden.
    Dafür sind keine Gelder da.
    Gleichzeitig wäre dies auch eine enorme Belastung für meine über 80 jährige Mama.
    Mit der Miete kommt die WGO nicht entgegen.
    Auch neue Auslegeware oder Malerarbeiten werden nicht übernommen.

    Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen

    Mit freundlichen Grüßen
    Cornelia Götz

    • Mietminderung.org
      20. Januar 2020 - 16:17 Antworten

      Hallo Cornelia,

      eine Mietminderung scheint naheliegend, wird aber mittelfristig nicht helfen. Wenn der Vermieter nicht bereit ist zu investieren, kommt wohl nur der Umzug in Frage. Leider.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Etienne Lasch
    14. Mai 2020 - 17:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    auch ich bin auf Ihre Seit aufmerksam geworden und habe eine Frage.
    Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, bei der das Schlafzimmer im Keller liegt.
    Laut Expose und Grundriss ist der Keller (ca. 45qm) als Hobbyraum bzw. Einliegerwohnung gekennzeichnet. Ein Bett und Schrank ist eingezeichnet. Auch unsere Vermieterin hatte vor uns ihr Schlafzimmer in diesem Raum. Laut Mietvertrag handelt es sich dabei aber nur um Nutzfläche.

    Wir wohnen seit Oktober letzten Jahres in dem Haus und wollten im Januar das Schlafzimmer tapezieren. Dabei haben wir großflächig Schimmel ein einer Ecke hinter der Tapete festgestellt. Daraufhin wurde diese Wand komplette neu isoliert. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde wiederum festgestellt, dass auch unter dem Estrich Feuchtigkeit und Schimmel ist, sowie dass eine weitere Außenwand durchfeuchtet ist (noch schimmelfrei). Diese beiden zusätzlichen Schadenstellen wurden bis heute nicht beseitigt. Es wurde in Aussicht gestellt die weitere Wandfläche abzudichten. Die Bodenplatte soll so belassen werden.

    Meine Frage ist, wie hoch ich die Mietminderung ansetzen kann. Wir haben 160qm Wohn- und 70qm Nutzfläche, wovon 45qm auf den Keller/Schlafzimmer entfallen. Wir können den Raum zwar nutzen, aber schlafen in einer Baustelle (umtapezierte Wände, Laminat und Teppich teilweise entfernt). Aktuell ist der Raum schimmelfrei.

    Zusätzlich haben wir ein weiteres Problem. Wir haben einen Glaserker (25qm Glasfäche) vor dem Wohn- und Esszimmer, der sich über 2 Etagen des Hauses ersteckt. Bereits im April, bei Außentemperaturen von 26-27 Grad, war es im Raum wärmer als draußen. Für uns war der Raum so nicht nutzbar, da er viel zu warm ist bzw ist zu erwarten, dass wir während des Hochsommers eine Sauna im Wohbereich haben. Verschattungsmöglichkeiten von außen existieren nicht. Das Wohnzimmer hat eine Fläche von ca 40qm. Ist hier eine Mietminderung möglich und wenn ja in welcher Höhe, wenn die Vermieterin keine Außenverschattung installieren will?

    Vielen Dank vorab und viele Grüße

    Etienne Lasch

    • Mietminderung.org
      15. Mai 2020 - 09:07 Antworten

      Hallo Etienne,

      versuchen Sie herauszufinden, welcher Quadratmeterpreis in etwa für die Nutzfläche anfällt (z.B. 5 Euro auf Nutzfläche bei 10 Euro für Wohnfläche). Dann könnte man z.B. 80% des Wertes mindern. In meinen Gedanken z.B. 45qm x 5 Euro x 80%. Hier kommt es aber immer auf den Einzelfall an.

      Fenster lassen Sonnenstrahlen und Wärme ins Haus. Das ist normal. Wenn es bei Einzug keinen Sonnenschutz gab, der jetzt z.B. defekt ist, gibt es keine Grundlage für eine Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tim Brückner
    20. Oktober 2020 - 20:17 Antworten

    Guten Tag,

    ich hätte eine Frage zur grundsätzlichen Pflicht des Mieters Schimmel überhaupt nachzuweisen.
    konkret bedeutet dies, in unserer Mietwohnung, Erdgeschoss und ausgebaut Keller als Wohnraum, war im Souterrain, in dem das Schlafzimmer und Bad sich befindet, vereinzelt Schimmel an den Wänden. Dieser wurde im bad mit Schimmelentferner entfernt. Im Schlafzimmer wurden Teile der Tapete durch uns entfernt und der Untergrund ebenfalls mit Schimmelentferner behandelt. Wir gehen trotzdem weiter davon aus, das Schimmel vorhanden ist.
    Die Frage ist, wie und ob wir nachweisen müssen, dass Schimmel vorhanden war oder unsere Aussage dazu reicht?
    Die Kellerwände sind mit einem Feuchtigkeitsmessgerät gemessen und nachweislich feucht.

    Danke für die Hilfe und mit freundlichen Grüßen

    • Mietminderung.org
      2. November 2020 - 10:24 Antworten

      Hallo Tim,

      die reine Behauptung “hinter der Tapete ist Schimmel” wird nicht reichen. Wenn Sie sich sicher sind, legen Sie die betroffen Stellen zum Nachweis frei.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Pia Gäbe
    24. Januar 2021 - 11:21 Antworten

    Gute Tag,

    Wir wohnen seit Juli in einer Neubauwohnung im EG. Nach 2 Monate bekamen wir den ersten Schimmel in 3 Zimmern mussten alle Fussleisten enfernt werden. 2 Monate später wurden sie endlich wieder erneuert, und dann nach 3 wochen wieder entnommen. Wieso?! Es kam herraus das unsere Bodenplatte noch feucht ist.
    Unsere Möbel müssen seit dem einzug nicht nah an der Wand stehen. Die Fussleisten liegen neben der Wand als abstandshalter, und die tapetten sind leicht abgezogen weil dadurch die Wände feucht sind. Können wir durch diese Umstände die Miete Kürzen.
    Mit freundlichen Grüssen

    • Mietminderung.org
      25. Januar 2021 - 08:06 Antworten

      Hallo Pia,

      Sie können die Wohnung offensichtlich nicht vertragsgemäß nutzen, da ein Mangel vorliegt. Dieser Mangel berechtigt i.d.R. zur Mietminderung. Am bestem Sie finden einen Kompromiss für die Höhe der Mietminderung mit dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan
    22. Juli 2021 - 12:02 Antworten

    Guten Tag,

    In Folge des Starkregens in NRW haben wir am Sonntag nach einer 36 stündigen Abwesenheit in unserer Erdgeschoss-Mietwohnung Altbau Wasserflecken und leichten Schimmel in der Küche an der Gartentür festgestellt. Wir haben den Vermieter per Mail kontaktiert. Er hat die Mail direkt an einen Handwerker weitergeleitet.

    Dieser hat uns am darauf folgenden Donnerstag (heute) besucht. Er hat in besagter Küche Schimmelentferner und Schimmelvorbeuger verstrichen und uns angewiesen die Gartentür offen zu lassen.

    Er hat außerdem weiter Feuchtigkeit gemessen und festgestellt, dass im angrenzenden Schlafzimmer die Wandfeuchtigkeit enorm hoch ist (25-33%) und war verwundert, dass hier nicht auch schon Schimmel und Wasserflecken seien.
    Für das Schlafzimmer bat er uns unseren Kleiderschrank von der feuchten Wand abzuziehen und abgezogen stehen zu lassen und hat uns einen Luftentfeuchter dagelassen, der so viel wie möglich laufen soll. Er zeigt eine Luftfeuchtigkeit von 65% an, was laut Handwerker auch erhöht ist.

    Unterm Strich habe ich Wasserflecken in der Küche plus eingepinselten Schimmel (klein) und eine feuchte Wand im Schlafzimmer mit abgezogenem, mitten im Raum stehenden Kleiderschrank, mit Luftentfeuchter und hoher Feuchtigkeit, die noch keine sichtbaren Schäden erzeugt hat.

    Und zusätzlich, aber nicht dramatisch: Der Kellerraum ist auch feucht.

    Wie gehe ich hier am sinnvollsten vor? Mit Blick auf das kommende Wochenende (erneut Starkregen in NRW gemeldet) mache ich mir Sorgen, dass der Schaden nur noch weiter anwächst.

    Kann ich bereits die Miete mindern, oder ist der Vermieter seiner Pflicht durch den Handwerkereinsatz nachgekommen? Muss ich eine Frist bis zur absoluten Beseitigung (komplettes Trocknen der Wand) setzen? Gibt es Besonderheiten wegen des Altbaus.
    Ein Luftentfeuchter im Schlafzimmer ist jetzt auch nicht super angenehm.

    Danke für die Hilfe!

      • Jan
        22. Juli 2021 - 13:12 Antworten

        Besten Dank, ich schaue mir die Artikel an. Falls das noch etwas zur Sache tut: Das betroffene Schlafzimmer ist gleichzeitig auch mein Homeoffice-Arbeitsplatz aufgrund Corona, den ich durch Lärm jetzt nur eingeschränkt nutzen kann.

  • Franz
    11. Oktober 2021 - 10:20 Antworten

    Hallo,
    ich bin vor knapp einem Monat in eine neue WG gezogen. Das Bad wurde vor wenigen Jahren etwa brusthoch gefliest und neue Fenster kamen rein. Die Wärmedämmung ist noch aus den 1930 Jahren.
    Wir haben das Problem, dass der Duschkopf in unserer Duschwanne bewusst von unserem Vermieter nur auf Bauchnabelhöhe eine Halterung hat, da er nicht möchte, dass der Teil oberhalb der Wand, welcher ungefliest ist, nicht nass wird. Auf die Frage wie so ordentliches Duschen und vor allem Haare Waschen möglich sei, antwortete er, wir sollen uns dazu hinknien oder setzen bzw. unsere Haare alternativ im Waschbecken waschen. Auf unsere Bitte eine höhenverstellbare Brause bzw. einen sinnvollen Schutz gegen die dann entstehende Feuchtigkeit an der Wand zu installieren ging er nicht ein.
    Zudem machen sich jetzt bei fallenden Außentemperaturen erste feuchte Stellen durch Kondensation an den schlecht/nicht gedämmten Außenwänden um die Duschwanne rum bemerkbar (trotz regelmäßigen Stoßlüftens und der Benutzung eines Lüfters nach dem Duschen).
    Nach nochmaligen ansprechen dieses Gesamtproblems – dass die Duschsituation für uns untragbar ist – deutete er nur an, dass er uns für evtl. entstehende Schimmelschäden verantwortlich machen wird.

    Ist das so rechtens? – kann er uns „zwingen“ nur in der Hocke zu duschen?
    Welche Möglichkeiten haben wir, dass er hier eine entsprechende höhere Brause anbringt und gegen die Spritz- und Kondensationsfeuchtigkeit Maßnahmen wie beispielsweise höher Fliesen vornimmt (dass es nicht zu Schimmel kommt)?
    Ist hier eine Kündigung außerhalb der Kündigungsfrist für uns möglich, wenn er unserer Bitte, aufrechtes Duschen zu ermöglichen, nicht nachkommt?

    Danke für die Hilfe.

    • Mietminderung.org
      12. Oktober 2021 - 13:14 Antworten

      Hallo Franz,

      sofern es sich um eine Badewanne handelt, ist es nicht unüblich, dass diese nicht mannshoch gefliest ist. Sie können baden, oder im sitzen duschen… nicht schön, aber die Argumentation des Vermieter ist nachvollziehbar.

      hier nun das Hauptproblem: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian
    10. Dezember 2021 - 08:28 Antworten

    Hallo,
    vielen Dank für diesen Beitrag. Wir sind im August in ein kernsaniertes MFH, Altbau, eingezogen. Wir hatten stets eine Luftfeuchtigkeit von über 70% bis zum Anfang der Heizperiode. Das Haus war auch nach Einzug noch eine Baustelle und Wohnungen unter uns noch nicht fertig.
    Im Schlafzimmer und WZ haben wir eine Außenwand ohne benachbartes Gebäude. Ein Hinweis vom Verwalter, diese Außenwände mit Möbeln nicht zu verstellen oder auf ausreichend Abstand zu achten, gab es nicht. Lediglich der Hinweis auf ausreichend Luftzufuhr und heizen (sofern die Heizung dann in Betrieb war). Am 23. November hatten wir dann im Schrank Nässe und Feuchtigkeit an der Rückwand festgestellt, dementsprechend die beiden Kleiderschränke vorgezogen (diese standen ca. 6cm von der Wand weg, auf Grund von Fußleisten und Unebenheiten des Fußbodens auszugleichen). An der Wand zeigte sich Schimmelbefall und Nässe an den Fußleisten. Die Rückwände der Schränke waren stark von Schimmel befallen.
    Eine sofortige Mängelanzeige und Aufforderung zur Beseitigung mit Fristsetzung von 17 Tagen wurde mit einer Gegenfrage, welche Baumängel wir vermuten beantwortet. Dies haben wir auf juristische Anraten nicht beantwortet (nicht unsere Beweispflicht). Danach kam zwei Wochen keine Antwort oder Vorschlag zur Beseitigung. Wir haben währenddessen den Raum nicht mehr als Schlafzimmer genutzt (Kleinkind und Frau mit Asthma) und die Schimmelbildung mit Schimmel-Ex “bekämpft. Erhöhtes Heizen und Lüften war an der Tagesordnung. Ein Tag vor Ende der Frist wurde vom Verwalter ein Gutachter geschickt, welcher Baumängel ausgeschlossen hat und Stockflecken an der Außenwand feststellte. Mit dem Hinweis, dass der Verwalter uns auf die Außenwand hinweisen hätte müssen, dass dem vorgebeugt wird.

    Jetzt stellt sich die Frage: können wir rückwirkend die Warmmiete mindern? Wir haben die Dezember Miete mit dem Hinweis der Rückforderung gezahlt. Wer ist haftbar für die Rückwände der Kleiderschränke und die Beseitigung der Rückstände an der Außenwand?
    Kann man eine Mietminderung veranlassen, wenn der Vermieter die Nutzung der Außenwand untersagt?

    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!
    Freundliche Grüße
    Christian

    • Mietminderung.org
      10. Dezember 2021 - 13:58 Antworten

      Hallo Christian,

      Sie schildern einen klassischen, aber auch komplizierten Fall. Ich kann Ihnen hier nicht sonderlich gut weiterhelfen. Lassen Sie die Sachlage bitte bei Bedarf rechtlich prüfen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass Sie aufgrund der mangelhaften Lüftung hinter dem Kleiderschrank auf dem Schaden sitzen bleiben.

      Hier noch eine Hilfe: https://www.mietminderung.org/mietminderung-rueckwirkend/

      Mir leid, dass ich Ihnen hier per Kommentar nicht besser behilflich sein kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • madlen
    23. Februar 2023 - 19:29 Antworten

    Guten Tag,

    wir wohnen in einem Teil-sanierten Altbau in Berlin, ein Seitenflügel mit 3 freien Mauern ohne Angrenzung. Ich wohne unterm Dach im 4.OG. Wir haben einen schmalen langen Flur (8m) ohne Heizung und mit einem Einbauschrank (4-5m breit) der vor über 15 Jahren an die Wände gebaut wurde (Nordseite). An der Stelle wo der Gas-und Stromzähler ist, sind die Wände dünner, dort hat es schon immer etwas geschimmelt. Das wurde mit Schimmelfarbe bekämpft. Meine Nachbarin im 3. OG hat nun im Wandschrank an der Rückwand so viel Feuchtigkeit gehabt, dass es im Schrankwand geschimmelt war. (The Sachen). Die hintere Wand war sogar feucht. Man musste den Schrank zerstören (Löcher bohren) um zu sehen, dass die Wand auch schimmelig war, und dann war es wirklich die gesamte Wand. Die Wand wurde letzte Woche saniert (Tapete ab, Putz abgekratzt und mit einem Föhn geföhnt). Heute sind oben an der Zimmer-Decke in Richtung meiner Wohnung drüber auf der frischen weißen Farbe wieder großflächige Wasserflecken (braun) zu sehen.

    Der Schimmel am Stromzähler wurde neulich überpinselt bei mir. Mein Wandschrank riecht am Boden, dort sind Lüftungslöcher sehr muffig und schimmelig. Sehen tut man nichts. man riecht es aber. Ich lüfte 3-4 mal am tag 8Stoßlüften). Im Raum ist die Luftfeuchtigkeit 48-65%, dort an der ist die Feuchtigkeit bis zu 68%, wenn man ein Hygrometer davor stellt. Die Gutachter der Nachbarwohnung haben gesagt, die Außenwand hätte nur 5Grad. Das ist dann bei mir genauso.

    Was kann ich nun mit der Hausverwaltung machen? Habe ich ein Recht, dass bei mir wegen Befall mitrevoniert wird? Die machen nur das Nötigste und es ist ja klar, dass hier eine nasse Außenwand das Problem ist, die auch meine Wohnung betrifft. Wir heizen sehr viel, damit es nicht schlimmer wird, aber wir finden auch keine andere Wohnung (Situation in Berlin !!) und wenn ich nach hause komme rieche ich, dass da was nicht stimmt, auch in meiner Wohnung.

    Da mein bei mir aktuell nichts sieht aber die Wasserflecken in der Wohnung untermir direkt von der Decke kommen ist es ja klar, dass bei mir auch was ist. kann ich mich auf die Situation meiner Nachbarin berufen?

  • Conny Rümmler
    17. Oktober 2023 - 07:31 Antworten

    Hallo,
    ich habe Anfang Juni festgestellt, dass im Flur unserer Mietwohnung Flecken an der Wand sind, nach und nach ist der Putz abgebröckelt und die Wand hat angefangen „zu blühen“ – Vermieter weiß Bescheid, hat einfach neuen Putz drüber geschmiert, der mittlerweile- wer hätte es gedacht- wieder abgebröckelt ist – die Flecken werden immer mehr, aber es kommt immer nur „er kümmert sich darum“ – kann ich hier ohne weiteres die Miete kürzen und wenn ja um wieviel Prozent?

    Ich habe ihm heute nochmals geschrieben, dass er bitte endlich eine Firma beauftragen soll, die sich darum kümmert, bevor er wieder selbst rumpfutscht.

    Viele Grüße
    Conny

    • Mietminderung.org
      20. Oktober 2023 - 19:47 Antworten

      Hallo Conny,

      danke für Ihren Beitrag. Ein derartiger Mangel berichtig i.d.R. zur Mietminderung, ja. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab. Die o.g. Urteile könnten Anhaltspunkte sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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