Wir sind Ende Juli 2013 in die Wohnung mit Garten eingezogen. Dem Gewerbebetrieb unten im Haus ist im August die eingebaute Umluftanlage, deren Vorbau bei uns im Garten steht, kaputt gegangen. Daraufhin haben sie, laut ihrer Aussage als vorübergehende Notlösung“, oben drauf einen Industrieventilator installiert und dafür die Metallabdeckung der alten Konstruktion mit Metallzangen rausgeschnitten.
Der neu eingebaute Industrieventilator steht auf Gesichtshöhe am Garteneingang. Uns stört der Luftstrom, die Lautstärke und durch die entstandenen Öffnungen in der Abdeckung bestehende Verletzungsgefahr für die Kinder.
Die Vermieterin schweigt zum Thema. Die Ladenbesitzer haben keine Mittel um eine leisere Anlage oder Klimaanlage neu zu installieren. Im Mietvertrags steht: „Belästigungen im Garten durch Gebläse und Geräusche sind hinzunehmen.“
Ich habe die letzten zwei Monate die Miete unter Vorbehalt überweisen, kann dies aber nicht beliebig weiter fortführen.
Meine Fragen:
- Dürfen wir die Miete mindern? Wenn ja, wie stark? Der Garten ist nicht an der Wohnung dran und über den Hof von außen begehbar.
- Dürfen wir die Nutzung des Gartens kündigen? Der Garten ist Bestandteil des Mietvertrags.
- Wenn die Vermieterin sich weiterhin nicht meldet, darf ich den Garten ungepflegt stehen lassen?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Hallo Frau Miller,
ich denke Sie müssen den Fall individuell von A bis Z prüfen lassen. Die Schwierigkeit liegt vor allem darin, dass Sie im Mietvertrag auf die Beeinträchtigung hingewiesen wurden.
Siehe dazu den Artikel: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
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