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as Wasser unseres Hauses ist Bakterienbelastet. Daher müssen wir seit jeher die Dusche mit speziellen gefilterten Duschköpfen betreiben, die vom Vermieter einmal monatlich gewechselt werden. Da das Problem nicht anders in den Griff zu bekommen ist, werden nun alle Wasserstränge des Hauses saniert. Es handelt sich um ein teilweise unsaniertes 5-stöckiges Mehrfamilienhaus (Altbau). Unsere Wohnung haben wir saniert bezogen.Die Bauarbeiten wurden schriftlich vom Vermieter angekündigt. Beginn Anfang November!
Es betrifft alle Wohnungen und den Dachboden. Pro Wasserstrang wird mit ca. 2 Wochen Bauzeit gerechnet. Wie viele Stränge es gibt, weiß ich nicht, aber ich vermute mindestens 3 – Warm, Kalt und Abwasser. Der Zutritt zur Wohnung für die Bauarbeiten soll gewährleistet sein und es kommt während des gesamten Bauzeitraums zu Beeinträchtigungen in der Wasser -und Abwasserversorgung.
Zitat: “Im gesamten Bauzeitraum kommt es zu Beeinträchtigungen in der Wasser- und Abwasserversorgung, betroffen sind jeweils die Stränge in den Wohnungen, welche ausgetauscht werden. D.h. es kann tagsüber ab ca. 7:00 Uhr kein Wasser abgenommen werden und die Abflüsse dürfen nicht genutzt werden, auch die WC-Benutzung ist nicht möglich…..Am Abend ist die Nutzung wieder möglich, jedoch kann es hier wiederum zu Verfärbungen des Wassers kommen und die Warmwasserzufuhr kann länger dauern. Diese Begleiterscheinungen werden erst nach Abschluß der Baumaßnahmen verschwunden sein.”
Ich denke das eine Mietminderung gerechtfertigt ist und daher meine Frage in welcher Höhe und mit welcher Begründung?
Vielen Dank für eine weiterführende Antwort.
Hallo Mihbert,
danke für Ihren Beitrag. Nun ja, Sie sollten sich bei einer möglichen Mietminderung auf die Mängel beziehen:
- Baulärm und Dreck
- Kein Warm– und Kaltwasser
- Keine Toilettennutzung
Alternativ finden Sie vielleicht passendere Urteile in unserer Mietminderungstabelle.
Da Sie jetzt noch nicht einschätzen können wie stark sich die Wasserstrangsanierung tatsächlich auf Ihre Wohnqualität auswirkt, würde ich noch keinen Prozentsatz benennen, sondern Sie Mietzahlungen mit Baubeginn unter Vorbehalt leisten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
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