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Mietminderung: Braunes und dreckiges Wasser

Die Wasserversorgung gehört zum Mindeststandard heutiger Wohnungen. Sie ist Bestandteil des vertragsgemäßen Gebrauchs. Kann der Vermieter die ordnungsgemäße Wasserversorgung nicht gewährleisten und fließt insbesondere braunes und dreckiges Wasser aus der Leitung, liegt ein Mangel vor und der Mieter kann die Miete angemessen mindern. Damit ist die Wohnung nicht in vollem Umfang gebrauchstauglich.

Voraussetzung ist, dass die Auswirkungen erheblich und für den Mieter nicht mehr zumutbar sind. Die Grenze lässt sich nicht pauschal bestimmen. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles.

Braunes Wasser ist meist rostig

Braunes Wasser hat seinen Grund meist darin, dass Eisen im Wasser ist. Die Trinkwasserverordnung erlaubt einen Grenzwert von 0, 2 Milligramm pro Liter. Allerdings besteht keine Gesundheitsgefahr, da Eisen wichtiger Bestandteil unserer Nahrung ist. Nachteilig ist, dass braunes, rostiges oder dreckiges Wasser nur bedingt trinkbar ist und oft unangenehm riecht.

Eine andere Ursache können Bau- oder Reparaturarbeiten an der Wasserleitung im Haus oder in der Hauptleitung sein. Auch wenn das Wasser infolge solcher Arbeiten eine Zeit lang abgestellt war, kann sich braunes Wasser in der Leitung ansammeln.

Tritt bei verzinkten Stahlrohren braunes und/oder rostiges Wasser aus, dürfte die Zinkschicht korrodiert sein. Dann liegt das Stahlrohr frei und rostet. Moderne Leitungen sind aus Kunststoff, Edelstahl oder Kupfer. Diese sind rostfrei.

Der Mieter kann den eventuellen Schadstoffgehalt seines Wassers auch testen lassen und so vielleicht auch die Ursache der Verfärbungen herausfinden.

Vermieter hat Instandsetzungspflicht

Liegen die Eisenwerte über den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung, muss der Vermieter den Mangel beseitigen und notfalls die alten Wasserleitungen austauschen. Die Auswechslung alter Rohre gegen neue Rohre stellt keine Modernisierungsmaßnahme dar. Der Mieter kann den Kostenaufwand also nicht im Rahmen einer Mieterhöhung auf die Mieter umlegen. (Für Bleirohre: LG Hamburg WuM 1991, 161; AG Halle-Saalkreis WuM 1992, 682).

Braunes Wasser ablaufen lassen!

Da nur eine erhebliche Beeinträchtigung zur Mietminderung berechtigt, genügt es nicht, wenn der Mieter den Wasserhahn aufdreht und das Wasser kurzzeitig ablaufen lässt. Braunes Wasser entsteht meist dadurch, dass das Wasser längere Zeit in der Leitung gestanden hat. Lässt der Mieter das abgestandene Wasser ablaufen, ist die Situation regelmäßig bereinigt.

In einer Entscheidung des LG Hamburg (WuM 1991, 161) wurden 2 Sekunden zugestanden, um das Wasser bleifrei zu machen. Muss hingegen der gesamte Wasserhahn leer laufen gelassen werden, sei eine solche Verschwendung von Trinkwasser nicht zumutbar (AG Schöneberg NJW-RR 1991, 782; AG Hamburg WuM 1990, 383).

Liegt die Ursache für braunes oder dreckiges Wasser nicht im Leitungssystem innerhalb des Gebäudes des Vermieters, sondern im Leitungssystem der Stadtwerke, muss der Vermieter mit den Stadtwerken eine Lösung finden. Der Vermieter bleibt gegenüber dem Mieter in der Verantwortung, deine vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gewährleistet, und dass es auch sein Verschulden ankäme.

Mietminderungsquoten in Einzelfällen

In einer Entscheidung des AG Görlitz (WuM 1998, 180) wurde einem Mieter eine Mietminderung von 20 Prozent zugesprochen, da der Mieter den Eindruck gehabt haben musste, dass rostige Wasser sei folgender Braunfärbung schmutzig können Krankheitserreger enthalten. Dauer und Intensität der Braunfärbung sind nicht bekannt.

  • AG Köln (Urteil v. 27.02.1980, 211, C 3195/79) Mietminderung von 10 %;
  • LG Braunschweig (WuM 1990, 145): 10 % Mietminderung, wenn Eisengehalt über dem Grenzwert liegt;
  • AG Dortmund (WuM 1990, 145): 10 % Mietminderung bei bräunlicher Verfärbung des Trinkwassers;
  • AG Bad Segeberg (WuM 1998, 280): 15 % bei Braunfärbung und erheblichem Eisengehalt plus 50 €/Monat als Kostenersatz für Trink- und Kochwasser.

Zur umfassenden Mietminderungstabelle.

4 Antworten auf "Mietminderung: Braunes und dreckiges Wasser"

  • Christina
    27. April 2017 - 15:38 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne in einer etwas älteren Wohung und habe nun schon zum zweiten mal bemerkt, dass das Wasser aus der Leitung sichtbar dreckig/rostig ist (ich habe dazu den Hahn ohne Filter aufgedreht, 30 sek laufen lassen und dann etwas in eine weiße Tasse gefüllt, hier hat sich ein eindeutig sichtbarer Dreck/Rost angesammelt).

    Dann hab ich die Hausverwaltung angerufen und wegen einer Trinkwasserprobe gefragt. Ihre Antworten dazu waren nur: ich müsste damit rechnen dass das Wasser in alten Wohnungen nicht sauber ist, Wasser im Supermarkt ist nicht teuer, ob ich mir vorstellen könnte was das kostet neue Rohre zu verlegen und dass das Wasser bestimmt nicht ungesund sei und wir es einfach trinken sollen.

    Nun meine Frage: Muss ich eine Untersuchung des Leitungswassers selbst bezahlen? Oder muss diese bei sichtbarem Dreck vom Vermieter übernommen werden? Oder muss er erst zahlen, wenn ich mit dem selbstbezahlten Laborbefund bewiesen habe, dass das Wasser nicht mehr trinkbar ist?

    Vielen Dank!

    • Susanne Seemann
      3. Oktober 2017 - 10:45 Antworten

      Hallo – wir wohnen in einer Genossenschaftswohnung (Gebäude ca. Bj. 1950) und haben exakt das gleiche Problem. Unser Leitungswasser wurde deshalb vor längerer Zeit untersucht, ein Ergebnis war vom Vermieter nicht zu bekommen (lediglich auf telefonische Nachfrage ein vages “wenn Sie nichts gehört haben, ist da sicher alles in Ordnung” – schriftlich wurde dies aber nicht bestätigt). Ich werde nun selbst Geld in die Hand nehmen und mir in der Apotheke einen Labortest holen.
      Gruß von SuSe

      • NutzerA
        31. August 2023 - 15:21 Antworten

        Gibt E brauchbare Tipps? Wen kann man kontaktieren wenn die Hausverwaltung sich quer stellt? Welche Proben kann man machen lassen die auch anerkannt werden?

  • André
    9. Dezember 2017 - 13:03 Antworten

    Hallo!

    Ich hoffe mir kann hier jemand einen Rat geben. Ich habe seit über 1 Jahr immer wieder farbiges, rostiges Wasser sobald ich die Warmwasserleitung nutze. Vermieter und Hausverwaltung entschuldigen das immer wieder mit etwaigem Abstellen der Leitungen bei Reparaturen oder einfach “etwas Rost in der Leitung”. Jedoch geht das auch nicht wirklich weg, selbst wenn ich das Warmwasser vorher ablaufen lasse. Das Wasser hat eine Farbe als hätte man einen hellen Tee gemacht – gelbliche Farbe. Der Vermieter hat nach mehrmaligem Bitten meinerseits dann eine Wasseranalyse angeordnet, die angeblich unbedenklich zurück kam. Jedoch kann es doch nicht sein, dass ich nun mit farbigen Wasser leben muss? Speziell beim Duschen oder Kochen traue ich mich schon längere Zeit nicht mehr viel Warmwasser zu benutzen. Eine Badewanne möchte ich mir erst gar nicht einlaufen lassen.

    Welche Möglichkeiten gibt es denn hier? Auch nach einigen Emails inklusive Bilder des Wassers werde ich hier im Regen stehen gelassen…

    Vielen Dank für jeglichen Tipp!

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