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Mietminderung: Nachbarn

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Um in Frieden zu leben, braucht es immer zwei Parteien. Erweist sich der eine als friedfertig, der andere aber als Störer oder Provokateur, wird es schwierig.

So gehört es zur vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, diese so nutzen zu können, dass man als Mieter in Ruhe und friedfertig leben kann. Ist dieser Idealzustand gestört, kann der Mieter in vielen Fällen die Miete mindern.

Oft ist die Grenzbeziehung schwierig, wenn sozial übliche, unerhebliche oder kurzzeitige Störungen die Wohnqualität beeinträchtigen. Wir zeigen in diesem Artikel wann eine Mietminderung angebracht ist und wann eher nicht.

Wenn Persönlichkeitsrechte miteinander konkurrieren

Das Recht eines Mieters auf eine durch Nachbarn ungestörte Wohnqualität ist im Rahmen des Persönlichkeitsrechts eines jeden Menschen zu sehen. Jeder Mensch, so auch der Mieter, hat grundgesetzlich das Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, insbesondere in seinen eigenen vier Wänden. Was er dort tut, geht niemanden etwas an.

Dabei darf er sein Persönlichkeitsrecht aber nur soweit ausleben, bis er die Persönlichkeitsrechte seiner Nachbarn tangiert. Das Persönlichkeitsrecht endet dort, wo das Persönlichkeitsrecht eines anderen beginnt. Da die Grenzziehung meist sehr schwierig ist, sind gerade im Mieteralltag immer wieder Kompromisse gefordert. Jeder Mieter muss berücksichtigen, dass er von seinem Nachbarn nur das erwarten darf, was er selbst vorlebt. Wer beanstandet, dass der Hund des Nachbarn ständig kläfft, darf nicht vergessen, wenn seine eigenen Kinder im Treppenhaus lärmen und auch insoweit die Ruhe stören.

Maßstab für das Verhalten, das Mieter gegenseitig voneinander verlangen können, ist das Empfinden und die Beurteilung eines verständigen Durchschnittsmenschen. Besondere Empfindlichkeiten eines Mieters sind als solche subjektiv, durch Dritte kaum nachzuvollziehen und müssen dabei außer Betracht bleiben.

Der Zeitgeist fördert die Ignoranz

Im Idealfall hilft das Gespräch unter Nachbarn. Ein verständiger Nachbar sollte Verständnis zeigen und sein Verhalten anpassen. Gerade in unserer Zeit zeigt sich dieser Weg jedoch oft verschlossen, da zunehmender Egoismus, Gleichgültigkeit und Ignoranz den Blick für die Situation anderer oft verstellen.

Mietminderung wegen Nachbarn – Beispiele ohne Ende

Häufigster Anlass für Streitigkeiten unter Nachbarn und damit für eine Mietminderung ist, wenn der Nachbar lärmt. Dabei wird oft wenig Rücksicht auf die Hausordnung genommen. Dort kann beispielsweise das Musizieren während der Mittagszeit untersagt sein oder das Grillen auf dem Balkon.

Feierlichkeiten in der Wohnung oder Gartenfeste gehen immer auf Kosten derjenigen, die nicht eingeladen sind. Empfängt der Nachbar ständig und nachts Besuch, fühlt sich mancher Mieter gestört. Vor allem gilt dies, wenn in der Nachbarwohnung der Prostitution nachgegangen wird und sich dadurch bedingt im Haus ständig fremde oder gar zwielichtige Personen aufhalten.

Duscht der Nachbar, muss der Mieter auch häufiges Duschen in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich hinnehmen, sofern die Dauer von 30 Minuten nicht überschritten und seine Nachtruhe nicht gestört wird.

Dreht ein Nachbar sein Fernsehgerät oder Radio über die Zimmerlautstärke hinaus auf, darf sich der Mieter gestört fühlen.

Wer Nichtraucher ist, muss akzeptieren, dass der Nachbar auf dem Balkon raucht und Zigarettenrauch in seine Wohnung dringt. Angesichts einer veränderten Bevölkerungsstruktur muss ein Mieter auch fremdartige Kochgerüche als sozial üblich akzeptieren. Wo die Grenze der Zumutbarkeit überschritten wird, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Hier mehr zu den Gerüchen aus der Nachbarwohnung.

Bohrt und hämmert der Nachbar in seiner Wohnung, muss der Mieter dies akzeptieren, soweit dies gelegentlich und nur kurzzeitig erfolgt. Wird die Wohnung umfangreich saniert, können hingegen Minderungsansprüche begründet sein.

Ist der Nachbar Tierfreund, muss der Mieter die Tierhaltung, soweit sie mietvertraglich nicht eingeschränkt ist, akzeptieren, sofern der übliche Rahmen nicht überschritten wird. In diesem Bereich gibt es viele Streitigkeiten, bei denen immer um die Frage der Zumutbarkeit gestritten wird. So stellt das schrille, über Stunden dauernde Pfeifen eines Graupapageis in einer Wohnung keine zumutbare Lärmbelästigung mehr dar. Ebenso wenig muss ein Mieter die Haltung einer bedrohlichen Bulldogge akzeptieren.

Übt ein Nachbar in seiner Wohnung eine gewerbliche Tätigkeit (Prostitution, Kinderbetreuung, Schreibbüro, Vermietung an Touristen) aus, stellt sich die Frage, inwieweit dies zur Zweckentfremdung der Wohnung führt und ein Mieter sich beeinträchtigt fühlen darf.

Lagert der Nachbar seinen Sperrmüll oder seinen Hausrat im Treppenflur oder vor seiner Wohnungstür, fühlen sich Mieter regelmäßig räumlich und optisch beeinträchtigt. Ungeachtet dessen, dürfen Fahrräder und Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden, sofern eine andere Unterbringung nicht vorhanden ist.

Auch gibt es kuriose Fälle, wie den des Stehpinklers, dessen Urinstrahlgeräusche die Nachtruhe des Nachbarn beeinträchtigten.

Mieter ist oft in einer Beweisnotlage

Problematisch ist meist, dass der sich beeinträchtigt fühlende Mieter für die Beeinträchtigung beweispflichtig ist und in letzter Konsequenz dem Richter beweisen muss, dass die Verhaltensweise des Nachbarn für ihn unzumutbar ist. Hilfreich ist, eine ausführliche Dokumentation (Lärmprotokoll) zu erstellen oder Zeugen hinzuzuziehen.

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34 Antworten auf "Mietminderung: Nachbarn"

  • Mareike
    15. Oktober 2017 - 13:27 Antworten

    Hallo,
    kann ich die Miete auch kürzen wenn der Nachbar ständig an meine Sachen geht,mich bedroht,anschreit und beleidigt und Wege versperrt die dazu da sind in den Keller zu gelangen und die Abfalltonnen vor‘s Haus zu fahren? Mein Vermieter hat die Nachbarn schon mehrmals aufgefordert die Wege frei zu machen, an meinen Sachen weg zu bleiben und mich in Ruhe zu lassen. Vor 6 Wochen hat er Ihnen die fristlose Kündigung zukommen lassen doch sie ziehen nicht aus, er hat jetzt wohl alles an einen Anwalt übergeben aber mir sind die Wege immer noch versperrt und ich werde immer noch belästigt.Das ganze geht jetzt seit 15 Monaten. Ich habe zuviel Einkommen für einen Beratungsschein aber zuwenig um mir einen Anwalt leisten zu können.
    Leider findet man zu solch einem Thema was böse Nachbarn betrifft gar nichts im Internet.
    Liebe Grüße,
    Mareike

    • Maik Braun
      7. Februar 2018 - 12:23 Antworten

      Hallo Mareike,

      hast du eine brauchbare Antwort bekommen auf dein Problem? Bei uns sieht es genauso aus. Nur das der Vermieter (Wohnungsgesellschaft) diesem Nachbarn nicht kündigt. Wir sind mit 4 Mietern die sich regelmäßig beim Vermieter beschweren. Es kommen aber nur Aufforderungen und unseres Wissens eine Abmahnung bisher. Das Läuft jetzt seit 13 Monaten. Es zerrt an den Nerven und mindert die Wohnqualität immens.

      Lieben Gruß
      Maik

    • Sunny
      27. März 2021 - 15:02 Antworten

      Geh doch mal zum Mieterverein.

  • Eine genervte Nachbarin
    10. Oktober 2018 - 23:02 Antworten

    Kann ich die Miete auch mindern, wenn sich unsere Nachbarin und ihr Sohn mehrfach die Woche stundenlang zu den unterschiedlichsten Tages- und Nachtzeiten aggressivst und extrem laut streiten? Selbst durch geschlossene Fenster/Terrassentüren ist das Gebrüll immer noch weit über “Zimmerlautstärke” zu hören und beeinträchtigt nicht nur unsere Lebensqualität (wer will schon dauerhaft von ständigen Schimpfwörtern/lautstarken Streitereien von anderen Leute umgeben sein??) sondern auch meine Arbeit, da ich im Home Office arbeite. Blöderweise ist die Nachbarin Eigentümerin und wir nur Mieter. Umziehen ist keine Option, da wir aufgrund der gestiegenen Mietpreise für ähnliche Objekte 10-20% mehr Miete zahlen würden.

    • Mietminderung.org
      11. Oktober 2018 - 07:41 Antworten

      Hallo,

      eine Lärmbelästigung stellt regelmäßig einen Grund für eine Mietminderung dar. Ob der Lärm von Mietern oder Eigentümern ausgeht ist dabei unerheblich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Verwalter
    28. November 2018 - 14:45 Antworten

    Hallo, wie reagiert man als Verwalter, wenn ein Mieter einem anderen vorwirft er würde ihn persönlich bedrängen. Der Mieter beruft sich auf seinen Anwalt, dass eine Mietminderung rechtens wäre, da der Hausfrieden gestört ist. Beweise für die Anschuldigungen kann sie mir als Verwalter aber keine erbringen.
    Gruß

  • Martin
    13. Oktober 2019 - 13:49 Antworten

    Hallo,

    kann ich die Mieter mindern (oder zumindest dem Vermieter damit drohen) wenn mein Garten (der zu meiner Wohnung im EG gehört) ständig von der Nachbarin im 1.OG zugemüllt wird (Pappe, Plastik, Lebensmittel)?

    • Mietminderung.org
      23. Oktober 2019 - 15:16 Antworten

      Hallo Martin,

      ich denke es kommt wie immer auf den Einzelfall um auf den Umfang der Beeinträchtigung an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bernice Urban
    13. Februar 2020 - 16:45 Antworten

    Mein Nachbar hat wegen eines wöchentlich bei ihm stattfindenden Fairteiler Markts, bei dem aus Supermärkten gerettete Lebensmittel an Leute weiterverteilt werden, eine Abmahnung bekommen. Der Markt selbst ist kostenfrei, das Abholen der Lebensmittel ist ein Ehrenamt.
    Es sind immer in etwa 30 -60 Personen beim Markt, er lässt aber nur immer höchstens 10 davon gleichzeitig in die Wohnung, die anderen warten so lange im Treppenhaus. Einige der Marktbesucher stehen leider schon 1,5 Stunden vorher vor der Tür.
    Ist diese Abmahnung rechtens? Ich Frage, weil ich mit meinem Nachbarn befreundet bin.

    • Mietminderung.org
      13. Februar 2020 - 17:40 Antworten

      Hallo Bernice,

      das Engagement in allen Ehren, aber ich befürchte, dass diese Nutzung nicht der vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung entspricht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian
    15. Februar 2020 - 09:16 Antworten

    Hallo,

    welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten, wenn Nachbarn jeden Abend Marihuana rauchen und der Geruch bis in die Wohnung eindringt. Zudem habe ich weitere Nachbarn, die fast jeden Abend über mir feiern und laut reden und schreien sowie laute Bassmusik anhaben. Meist geht das bis nach Nachtruhe. Des Weiteren habe ich Nachbarn, die (gerade in der kalten Winterzeit) die Fenster in den Fluren Nachts öffnen und sehr kalte Luft in die eigene Wohnung eindringt, sodass man friert. Alles finalem fühle ich mich enorm meiner Gesundheit und Ruhe beraubt. Was kann ich dagegen machen?

    • Mietminderung.org
      17. Februar 2020 - 14:38 Antworten

      Hallo Christian,

      das können Gründe für eine Mietminderung sein. Wenden Sie sich erstmal im Vertrauen an Ihrer Vermieter – vielleicht kann dieser Ihnen schon helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jasmin
    12. März 2020 - 12:03 Antworten

    Hallo,

    kann man eine Mietzinsminderung durchsetzen, wenn das Treppenhaus dauerhaft stinkt? Das Problem ist, dass unser Nachbar immer seine Wohnungstür auf lässt, um seine Katzen raus- und reinzulassen und somit stinkt das gesamte Treppenhaus nach dem Inneren seiner verwahrlosten Wohnung. Das riecht teilweise schon ziemlich streng. Wir fühlen uns deshalb schon beeinträchtigt, denn wir können unsere Wohnungstür nicht eine Sekunde offen lassen, ohne das der Gestank in unsere Wohnung eindringt. Des Weiteren möchte man sich nicht unnötig lange im Treppenhaus aufhalten und huscht so schnell wie möglich in die Wohnung. Auch nutzen seine Katzen das Treppenhaus bzw. Keller regelmäßig als Katzenklo. Die Hinterlassenschaften werden nicht weggemacht von ihm. Ich habe davon schon Fotos gemacht und an den Vermieter gesendet, aber es erfolgt keine Rückmeldung. Das Problem besteht schon seit vielen Jahren. Es haben sich schon sehr viele über diesen Nachbarn beschwert.

    Sorry für den langen Text und vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

  • Stefan
    11. Juni 2020 - 23:08 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen in einer Dachgeschoss Wohnung und haben ein ziemlich großes offenes Wohnzimmer mit Küche und Essbereich. Die Fläche beträgt ca 40 -45 qm von 80 qm. Ich wohne Jetzt schon 10 Jahre hier. Seit Anfang dieses Jahres ist unter mir eine einzelne Person eingezogen und seitdem diese Person da ist, beschwert sie sich dauernd beim Vermieter daß es am Wochenende ,wenn mein 10 jähriger Sohn Besuch von seinen Freunden bekommt, zu laut ist. Sie beschwert sich zu normalen Tageszeiten z.B.17 Uhr. In einem Gerichts Urteil habe ich gelesen, dass Nachbarn Kinderlärm zu ertragen haben, zumal diese sich nicht in der Nachtruhe befinden, also bis 22 Uhr. Ich habe die Befürchtung, daß die Trittschalldämmung nicht ausreichend ist. Da der Nachbar auch noch mehrere Haustiere hat und 2 große Hunde, die auch Mal bellen, wundere ich mich eigentlich, daß dieser Nachbar sich überhaupt beschwert. Hab ich ein Recht auf Mietminderung aufgrund von Fehlender Trittschalldämmung oder wegen meiner LebensqualitätSbeeintrachtigung oder wegen der ständigen Störung des Hausfriedens? LG Stefan

    • Mietminderung.org
      12. Juni 2020 - 09:45 Antworten

      Hallo Stefan,

      ich denke im Altbau mit Holzbalkendecken (meine Vermutung) wird es hier keine richtige Lösung geben. Selbst wenn die Trittschalldämmung nicht ausreichend sein sollte, leiden Sie ja nicht unter dem Mangel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maria K.
    15. Juli 2020 - 14:21 Antworten

    Hallo!

    Ich habe eine Nachbarin (direkt über mir), die mich in meiner Wohnqualität immens einschränkt, da sie mich und die Dame unter mir regelrecht terrorisiert. Jeden Schritt, den wir gehen, jedes Wort, was wir reden, wird kommentiert, beleidigend, versteht sich. Man darf sich ihrer Meinung nach nur lautlos fortbewegen, normale Hausgeräusche sind ihr fremd und selbst Geräusche, die aufgrund der Witterung auftreten (Metallbalkone, die knacken bei Hitze oder Kälte), werden auf uns geschoben. Sofern sie denkt, dass sie niemand hört, spuckt sie auch gerne mal auf unsere Balkone.

    Mehrmals haben wir bei der Hausverwaltung unser Problem angezeigt, das Desaster zieht sich wohl schon mehrere Jahre, die Dame hat mittlerweile ihre dritte Abmahnung und eine fristgerechte Kündigung erhalten. Nachdem die Dame sich dann einen Anwalt nahm, wurde die Kündigung aus Kostengründen seitens des Eigentümers (leider) zurückgezogen. Die Situation verschlimmert sich nun eher, als dass sie sich verbessert. Der Balkon ist leider nicht nutzbar. Und auch sonst ist die Privatsphäre im Haus quasi nicht vorhanden, da man beobachtet und belauscht wird.
    Natürlich wird die Hausverwaltung über das Fehlverhalten weiterhin in Kenntnis gesetzt. Dennoch scheint sich nichts zu ändern.

    Können wir die Miete mindern? Sofern ja, um wie viel Prozent?

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    • Mietminderung.org
      17. Juli 2020 - 09:10 Antworten

      Hallo Maria,

      die Belästigung durch Nachbarn kann ein Grund für eine Mietminderung darstellen. Lassen Sie sich bei der Höhe von passender Rechtsprechung leiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Wejbera
        15. September 2020 - 11:39 Antworten

        Hallo!

        Wir wohnen seit 1 Jahr in einer Wohnung mit seperaten Eingängen. Jede Familie hat ihten eigenen Zugang.Da keine Keller vorhanden sind, gibt es einen Abstellraum extra für Kinderfahrzeuge und einen Raum für Fahrräder zu denen sämtliche Mieter einen Schlüsselbekommen haben. Zu Beginn stellten einige Nachbarn ein paar Laufrädchen vor ihren Eingangsbereich..Mittlerweile nimmt es jedoch überhand. Es stehen nun sehr viele Sachen Tag und Nacht draußen.Schaukelpferd, Stühle und anderes Spielzeug wurden dazu geräumt. Wir nutzen immer den Abstellraum. Und lassen nichts rumstehen.In der Hausordnung steht auch drin, dass Eingangsbereiche im Grunde als Fluchtwege und wegen Brandgefahr freibleiben müssen. Es gibt auch ein sehr unordentliches und ungepflegtes Bild ab.Die Nachbarn vereinnahmen immer mehr das Außengelände für sich und lassen alles draußen rumstehen. Sie sehen es als ihren privaten Spielplatz für ihre Kinder an. Teilweise feiern sie dort ihre Geburtstage und sitzen da von mittags bis spät abends draußen. Es handelt sich nicht um die eigenen Terrasen, sonden den gemeinschaftl. Zugang zu den Hauseingängen.
        Abends räumen sie es zwar zur Seite bzw.auf, aber lassen alles draußen stehen. Im Abstellraum herrscht zudem Chaos.Da liegen auch jede Menge kaputte Fahrzeuge drin und befinden sich Fahrräder, die eigentlich in den Fahrradraum gehören würden.Was haben wir da als Mieter für rechtliche Möglichkeiten?Wir haben jetztauch eine Beschwerdemail an den Vermieter verfasst. Kann man Mietminderung bei Nichtabstellung beantragen? Wenn ja, wie viel?
        Vielen Dank im Voraus, vg S.Wejbera

        • Mietminderung.org
          18. September 2020 - 06:29 Antworten

          Hallo S. Wejbera,

          bitten Sie den Vermieter für mehr Ordnung zu sorgen. Das ist der wichtigste Tipp. Eine Mietminderung aufgrund der Unordnung, halte ich für eher unangemessen bzw. die Höhe ist so gering, dass der Aufwand nicht lohnt.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Birgit Kratzsch
    1. August 2020 - 09:31 Antworten

    Hallo, ich wohne nunmehr seit 10 Jahren als Mieterin in einer Eigentümergemeinschaft.
    Es gab schon immer Stress mit einem der Eigentümer, welcher sich hier massiv in Blockwartmentalität aufspielt.
    Für seine grundlosen Pöbeleien ist er in der ganzen Straße bekannt.
    Meine Nachbarin ist deswegen bereits ausgezogen, da sie seine Unflätigkeiten nicht mehr ertragen konnte.
    Nun werde ich zunehmend zu seiner Zielscheibe.
    Letztens wurde sogar gegen meine Wohnungstür getreten.
    Die fortwährende Belästigung geht von Pöbeleien im Treppenhaus und Garten bis hin zur Verbreitung von Unwahrheiten über meine Person. Außerdem beschwert er sich permanent beim Verwalter, z.B. ich würde exzessiv waschen usw…
    Die Polizei wurde informiert, sieht aber keinen Handlungsbedarf. Mittlerweile habe ich Angst das Treppenhaus zu betreten und mein Wohlbefinden leidet zunehmend.
    Mein Vermieter ist informiert, will aber nichts unternehmen. Er sieht sich lediglich in der Pflicht, die Beschwerden, die beim Verwalter eingehen, per email an mich weiterzuleiten.

    So langsam fühle ich mich ziemlich hilflos. Ein evtl. Umzug kommt aus finanziellen Gründen derzeit nicht in Frage.

    MfG, Birgit

    • Mietminderung.org
      3. August 2020 - 20:14 Antworten

      Hallo Birgit,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen. Ganz schwierige Situation.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dorothea Nordbeck
    29. September 2020 - 12:24 Antworten

    Guten Tag, wir haben seit 3 Jahren eine junge Nachbarin mit einem nunmehr 3-jährigen Sohn. Die junge Frau wird sehr intensiv von ihren Eltern unterstützt. Oft ist Besuch bei ihr und es wird sehr laut oder man unterhält sich bis tief in die nacht hinein auf dem Balkon.
    Unsere Balkone sind leider nur durch ein halbhohe Glaswand getrennt…wir nutzen also defacto einen Balkon. Trotz mehrfacher Bitte mit uns zu sprechen und dauernde stundenlange laute Gespräche und rauchen zu reduzieren, passiert nichts. Gespräche nimmt sie nicht wahr und inzwischen wurden wir durch die Mutter beschimpft, die in einem Nachbarort wohnt.
    Die junge Frau selbst schreit mit ihrem Sohn derart, dass es durch geschlossenen Fenster zu hören ist.
    Seit einigen Wochen ist täglich der Vater(Opa) zu Besuch, verbringt den gesamten Tag auf dem Balkon und wir können unseren Balkon nicht mehr privat nutzen ohne gestört zu werden. Nun ist auch die Mutter noch mit da und es wird sich über Stunden laut unterhalten. Wir möchten gern unsere Privatsfäre haben, aber auch nicht ständig die Privatgespräche der Nachbarin hören müssen. Leider sind alle Fenster der Wohnungen nach einer Seite…wir haben also keine Ausweichmöglichkeit.
    Was können wir tun?

    • Mietminderung.org
      2. November 2020 - 10:13 Antworten

      Hallo Dorothea,

      danke für Ihren Beitrag. Ich sehe hier leider keine Möglichkeiten. Ein geteilter Balkon ist immer mit Einschränkungen verbunden. Tut mir leid.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nico Huber
    21. Dezember 2020 - 06:28 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich finde leider wenig zur Mietminderung bei verletzter Privatsphäre in Wohngemeinschaften.
    Taucht hier ungefragt ein Smart Speaker in Gemeinschaftsräumen auf, läuft erstmal ständig die Aufnahme und Mitbewohner oder Besuch haben keine Chance den Datenschutzbestimmungen des Anbieters zu widersprechen. Die (oder manche der) aufgenommenen Audiodateien können auch nur über das Benutzerkonto des Besitzers des Geräts abgerufen oder gelöscht werden.
    Das Gerät wird ohne Ankündigung oder Nachfrage auch im Wissen der nicht-Zustimmung an verschiedenen Orten eingesetzt: Küche an der Wand die zum Klo angrenzt, bei Abwesenheit Raum des Hauptmieters mit offener Tür und Mikrofon auf den Gang gerichtet.
    Im StGB finde ich dazu § 120 und § 201 die meiner Ansicht nach beide gegeben sind, da ja niemand außer der Besitzer zugestimmt hat, nach bestimmten (vom Besitzer des Geräts beliebig einstellbaren) Worten aufgenommen zu werden, und die ungefragten Aufnahmen auch direkt an den Hersteller geleitet werden, mit dem nur der Besitzer des Gerätes überhaupt einen Vertrag hat.

    Kann aufgrund dieses Eingriffs in die Privatsphäre die Miete gekürzt werden?

    • Mietminderung.org
      22. Dezember 2020 - 08:59 Antworten

      Hallo Nico,

      ich kann Ihnen in der Sache leider nicht wirklich helfen, tut mir leid.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Angelique Sandner
    8. April 2021 - 20:42 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich wohne nun seit über 25 Jahren in einem Mietshaus von einer Wohngesellschaft und hatte bis vor zika 5 Jahren nie ein Problem mit Nachbarn, nun wohnen aber seit dieser Zeit eine Familie mit mittlerweile 4 Kindern in einer 3 Zimmer Wohnung direkt über mir und die Kinder dürfen im wahrsten Sinne des Wortes machen was Sie wollen ( zu.tgl.toben ,rennen,springen evtl.von Möbeln ? gefühlt Bowling spielen) Und das über Stunden .
    Ich habe mehrfach versucht mit IhnenKompromisse zu finden erst freundlich mittlerweile musste einmal die Polizei kommen weil der Vater mir gefährlich nah rückte.
    Ich bin mit der Wohngesellschaft in Kontakt getreten, habe über 3 Monate ein Lärmprotkoll geschrieben und man hat mich nur vertröstet und den Nachbarn eine 4 Zimmer Wohnung im Erdgeschoß angeboten ,was aber abgelehnt wurde.
    Ich habe viel Geld in diese Wohnung gesteckt und lebe jetzt schon lange hier das ich mich auch nicht vertreiben lasse aber ich weiß mir kein Rat mehr ,also habe ich auf dieser Grundlage das Recht eine Mietminderung durchzusetzen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Angelique Sandner

    • Mietminderung.org
      9. April 2021 - 08:32 Antworten

      Hallo Angelique,

      Sie haben sich optimal verhalten und vorbereitet. Suchen Sie nach Rechtsprechung, die ähnliche gelagert ist und Ihr Vorhaben zur Mietminderung deckt. So finden Sie auch heraus, welche Hohe der Mietminderung ggf. angemessen wäre.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andreas Ohlmeier
    9. August 2021 - 18:00 Antworten

    Guten Tag,
    Bei uns ergeben sich seit ca. 2 Jahren mehrere Probleme.
    Wir wohnen in einer Erdgeschosswohnung mit Terrasse.
    Vor 2 Jahren ist über uns eine Mieterin mit Kind eingezogen.

    1. es fliegen andauernd Sachen auf unsere Terrasse.
    Kleidung, Schuhe, Spielzeug, Zigarettenkippen.
    Das ist in den 15 Jahren vorher nicht ein einziges Mal passiert.
    Das geht soweit, dass ich fast von einem schweren Metal-Spielzeugsuto getroffen wurde.

    2. die Mieterin schreit täglich mit ihrem Kind, so dass man es auch bei geschlossenen Fenstern hört. Im Sommer, bei offenen Fenstern, wird hier die halbe Straße unterhalten.

    3. mit ihrem Mann kommt es regelmäßig zum Fall der häuslichen Gewalt!
    Von der Geräuschkulisse hört es sich dann an, als würden Gegenstände durch die Gegend fliegen, oder Möbel umkippen.
    Dazu sei noch erwähnt, dass der Mann NICHT in der Wohnung wohnt.
    Hier wurde schon mehrfach von uns (und auch anderen Nachbarn) die Polizei eingeschaltet.

    4. es wird regelmäßig Marihuana konsumiert. Ein Aufenthalt auf der Terrasse ist dann wegen der Geruchsbelästigung nahezu unmöglich.
    Auch das Treppenhaus gleicht dann regelmäßig einer Marihuanahöhle.

    Die Wohnungsgesellschaft wurde von verschiedenen Mietern schon mehrfach kontaktiert… nur passiert ist leider nichts.

    Auch das persönliche Gespräch mit der Mieterin selbst fruchtet nicht!
    Im Gegenteil… bringt man ihr zB die Gegenstände, die auf unserer Terrasse gelandet sind nach oben, behauptet sie, dass die NICHT von ihrem Balkon gefallen sind.

    Langsam wissen wir nicht mehr weiter.
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas

  • Nicole
    28. November 2023 - 19:04 Antworten

    Hallo,

    kann ich die Miete auch mindern wenn mein Nachbar seine Hausordnung / Winterdienst nicht Ordnungsgemäß macht.??

    • Mietminderung.org
      29. November 2023 - 14:07 Antworten

      Hallo Nicole,

      ein verschmutztes Treppenhaus oder der nicht durchgeführte Winterdienst können Gründe für eine Mietminderung in angemessener Höhe sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rene Künkler
    14. März 2024 - 17:24 Antworten

    Hallo,
    ich bewohne eine Mietwohnung und mein Nachbar ist Eigentümer und hat sich einen Balkon an bauen lassen ohne Sichtschutz zu meiner Wohnung er kann ohne Mühe in meine Wohnung schauen. Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen nur ist bis heute nix passiert, ich fühle mich in meiner Privatsphäre eingeschränkt kann ich hier den eine Minderung der Miete ansetzen und wenn ja in welcher Höhe. MfG René

    • Mietminderung.org
      14. März 2024 - 19:04 Antworten

      Hallo René,

      vielleicht ist eine minimale Mietminderung denkbar. Eventuell ist keine Mietminderung möglich, sofern Sie mit dem Anbau des Balkons hätten rechnen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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