Zum vertrags- und bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung in einem Mietshaus gehört auch, dass sich der Mieter in seiner Wohnung sicher fühlt. Dazu genügt es nicht, nur die Wohnungstür abzuschließen. Wichtig ist auch, dass die Hauseingangstür abgeschlossen und nicht offen ist und fremde Personen keinen unmittelbaren Zugang ins Haus haben. Nicht umsonst findet sich in fast allen Hausordnung der Hinweis, dass der Mieter verpflichtet ist, die Hauseingangstür geschlossen zu halten und …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Ersatzwohnung
Typischer Fall: Ein Wasserrohrbruch setzt die Wohnung unter Wasser. Oder die Wohnung ist abgebrannt. Die Wohnung ist unbewohnbar. Um die Antwort vorwegzunehmen: Der Mieter hat kein Recht auf eine andere Wohnung / eine Ersatzwohnung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen, wenn die angemietete Wohnung unbewohnbar ist (LG Düsseldorf DWW 1996 282). Aber Vorsicht: Ist die Wohnung ausgebrannt, weil der Mieter mit brennender Zigarette im …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Toilette defekt oder nicht nutzbar
Eine Toilette gehört heute sicherlich zum Mindeststandard einer Wohnung. Ist die Toilette defekt oder nicht nutzbar, dürfte regelmäßig ein Mangel vorliegen, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich gemindert ist (das kann eine Mietminderung nach sich ziehen). Ein Mieter, der sich in der Wohnung aufhält, wäre gezwungen, die Wohnung regelmäßig zu verlassen, um irgendwo irgendeine andere Toilette aufzusuchen. Eine dem Mieter zustehenden Mietminderung muss angemessen sein. Die Frage der Angemessenheit wird …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Toilette verstopft
Eine verstopfte Toilette beeinträchtigt den Wohnwert einer jeden Wohnung. Zum Mindeststandard einer Wohnung gehört heutzutage sicherlich eine funktionierende Toilette. Ist die Toilette verstopft, kann – muss aber nicht immer – ein Mangel vorliegen. Auch hier gilt wie immer im Mietminderungsrecht der Grundsatz: Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Pauschale Vorgaben gibt es nicht. Voraussetzung ist, dass die Verstopfung effektiv zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung führt. Gelegentliche Verstopfungen liegen in der …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Hamburger Tabelle
Die Berechnung einer angemessenen Mietminderung ist zwar keine Kunst, sollte aber auf einer nachvollziehbaren Grundlage erfolgen. Das Gesetz gibt lediglich die Vorgabe, dass die Mietminderung angemessen sein soll. Was angemessen ist, sagt das Gesetz nicht und überlässt die Bestimmung einer Mietminderungsquote zunächst der Einschätzung des Mieters. Akzeptiert der Vermieter diese Einschätzung nicht, muss letztlich ein Gericht über die Angemessenheit einer Mietminderung entscheiden. Da die Gerichte das gleiche Problem haben, wurde …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht – Was ist der Unterschied?
Beeinträchtigt ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung, hat der Mieter das Recht zur Mietminderung. Damit allein ist dem Mieter aber nicht geholfen. Das durch den Mangel bedingte Problem besteht fort. Unter Umständen ist es für den Vermieter günstiger, die Mietminderung zu akzeptieren und den Mangel nicht zu beseitigen als einen vielleicht hohen Kostenaufwand zur Mangelbeseitigung betreiben zu müssen. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm die Mietwohnung …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung zurückweisen: So gehen Vermieter richtig vor
Ist die Wohnung mangelbehaftet, kann der Mieter die Miete mindern. Nicht jede Beanstandung berechtigt jedoch sogleich zur Mietminderung. Es gibt durchaus Mieter, die ins Blaue hinein Behauptungen aufstellen, die bei näherer Betrachtung jeglicher Grundlage entbehren. Manch ein Mieter sieht sich angesichts finanzieller Schwierigkeiten veranlasst, einen Mangel zu behaupten und Mietminderung einzufordern, nur um seinen finanziellen Engpass zu überbrücken. Jede Mietminderung muss sich an dem Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache orientieren. …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Fehlende Terrasse oder Terrasse nicht nutzbar
Steht im Mietvertrag, dass eine Terrasse zur Wohnung gehört, begründet eine fehlende Terrasse oder eine nicht nutzbare Terrasse einen Mangel der Mietsache und berechtigt den Mieter zur Mietminderung. Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst nämlich die Grundfläche aller Räume einschließlich Wintergärten, Balkone, Dachgärten und Terrassen (BGH WuM 2009, 733). Fehlende Terrasse mindert Wohnfläche Eine fehlende Terrasse wirkt sich zunächst als Mangel in Bezug auf die vereinbarte Wohnfläche aus. Bei bis 2004 …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Keller feucht oder nass
Wenn man von einem Urteil des OLG Düsseldorf ausgeht, müssen auch Kellerräume grundsätzlich trocken sein. Das Gericht verwies einen Vermieter darauf, dass es keinen allgemeinen Grundsatz gebe, wonach ein im Kellergeschoss eines Altbaus gelegener Kellerraum durch eine angeblich üblicherweise bestehende Feuchtigkeit beeinträchtigt werden dürfe (WuM 2005, 209). Feuchtigkeit im Keller ist fast immer bauseits bedingt Wenn ein Keller feucht oder gar nass ist, liegt die Ursache meist in der schlechten …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Kein Strom in der Wohnung
Eine Wohnung ohne Stromversorgung gilt als nicht bewohnbar. Befindet sich die Wohnung des Mieters dann nicht im vertragsgemäßen Zustand, kann er die Miete mindern. Eine Mietminderung für den Fall, dass kein Strom in der Wohnung ist, richtet sich nach den Umständen. Mieter ist selbst Vertragspartner des Stromlieferanten Ist deshalb kein Strom in der Wohnung, weil das Energieversorgungsunternehmen infolge des Zahlungsverzugs des Mieters mit den Abschlagszahlungen für die Stromlieferung den Stromzähler …Artikel jetzt weiter lesen