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Mietminderung: Ersatzwohnung

Typischer Fall: Ein Wasserrohrbruch setzt die Wohnung unter Wasser. Oder die Wohnung ist abgebrannt. Die Wohnung ist unbewohnbar. Um die Antwort vorwegzunehmen: Der Mieter hat kein Recht auf eine andere Wohnung / eine Ersatzwohnung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen, wenn die angemietete Wohnung unbewohnbar ist (LG Düsseldorf DWW 1996 282).

Aber Vorsicht: Ist die Wohnung ausgebrannt, weil der Mieter mit brennender Zigarette im Bett eingeschlafen ist, hat er die Unbewohnbarkeit selbst verursacht und kann nichts mindern. Seinerseits ist er dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet.

Unbewohnbarkeit rechtfertigt Mietminderung von 100 %

Hat hingegen der Vermieter die Unbewohnbarkeit zu verantworten, bleibt dem Mieter zunächst nur die Möglichkeit, die Miete um 100 % zu mindern. Da er die Wohnung überhaupt nicht nutzen kann, braucht er keine Miete zu bezahlen und kann eine 100%-Mietminderung geltend machen (LG Wiesbaden MM 1988, 151; AG Köln ZMR 1980, 87).

Ersatzwohnung: Konkrete Einzelfälle aus dem Mieterleben

Soweit in der Rechtsprechung auf konkrete Fälle abgestellt wird, werden Minderungsquoten von 100 % gewährt:

  • bei erheblicher Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen (AG Charlottenburg GE 2007, 1387),
  • bei ständiger Durchfeuchtung der Außenwände im Zusammenwirken mit weiteren erheblichen Mängeln des Hauses und des Wohnumfeldes (AG Potsdam WuM 1995, 543),
  • wenn ein Austausch der Wohnungstür notwendig war und es der Vermieter versäumte, dem Mieter den neuen Haustürschlüssel zu überreichen (OLG Düsseldorf ZMR 2005, 710),
  • beim Heizungsausfall von September bis Februar (LG Berlin GE 1993, 263) oder
  • bei einem vollständigen Ausfall der Elektrik für Warmwasser, Licht, Küche (AG Neukölln MM 1985, 151).

Ersatzwohnung ist Aufgabe des Mieters

Es obliegt der Initiative des Mieters, sich selbst anderweitig eine Ersatzwohnung zu beschaffen. Die ihm dabei eventuell entstehenden Mehrkosten muss der Vermieter dem Mieter als Schadensersatz (Vermieter kann den Mietvertrag nicht erfüllen) ersetzen und zwar so lange, bis der Vermieter den Mietvertrag ordentlich kündigen kann. Als Schadensersatz kommt auch die Erstattung eventueller Maklerkosten und des Umzugsaufwandes in Betracht.

Ersatzangebot des Vermieters ist freiwillig

Soweit der Vermieter freiwillig eine Ersatzwohnung anbietet, kann der Mieter dieses Angebot annehmen. Allerdings der Vermieter dazu nicht verpflichtet. Ebenso wenig ist der Mieter verpflichtet, das Angebot anzunehmen.

Soweit der Mieter das Angebot annimmt, müssen die Parteien auch die übrigen Konditionen besprechen. Dazu gehört, wie lange der Mieter in der Ersatzwohnung bleibt, ob er in die ursprüngliche Wohnung wieder zurückkehrt, welche Miete er für die Ersatzwohnung bezahlen soll und wer die Umzugskosten trägt.

Mietminderung und Ersatzwohnung gibt es nicht zugleich

Soweit der Mieter das Angebot des Vermieters annimmt, ist er ohne weitere Absprache nicht mehr berechtigt, die Miete für die frühere Wohnung zu mindern. In der Regel wird er die Miete für die neue Wohnung bezahlen müssen. Angesichts der durch den Umzug verbundenen Umstände hat er gegenüber dem Vermieter allerdings eine gewisse Verhandlungsposition, die es ihm je nach den Gegebenheiten erlaubt, Zugeständnisse zu erwirken.

Merke: Mietminderung trotz Ersatzwohnung geht nicht.

75 Antworten auf "Mietminderung: Ersatzwohnung"

  • Manuela Jaksch
    19. September 2017 - 10:18 Antworten

    Wie ist in meinem Fall die Rechtslage? Vorab möchte ich mich schon einmal für die Antworten bedanken.

    Wir haben ein Haus zur Miete. Durch einen Rohrbruch mussten Toilette, Dusche und Badewanne entfernt werden. Da durch den Wasserschaden kein Hausrat beschädigt wurde und alle anderen Räume bewohnbar waren haben wir von einem Auszug abgesehen und nach einen Waschcontainer gefragt, der uns dann in unseren Garten gestellt wurde. Nun haben wir Aufgrund der der Minderung der Wohnqualität 4 Wochen Trocknungsgeräte und Baulärm eine Mietminderung gestellt. Aktuell haben wir jetzt ein Schreiben von unseren Vermieter erhalten. Zum einen Widerspruch zur Mietminderung und was das Thema Waschcontainer betrifft ist seine Argumentation, dass unsere Hausrat und hätte eine Ersatzunterkunft stellen müssen. Kennt sich hier einer mit der Rechtslage aus?? Konkrete Frage ist hier. Hätten wir raus gemusst oder ist die Alternative Waschcontainer rechtens? wer trägt die Kosten für den Waschcontainer. Vilen Dank

    • Mietminderung.org
      19. September 2017 - 11:39 Antworten

      Hallo Manuela,

      die Kosten für die Waschmöglichkeit trägt der Vermieter, dafür darf Ihre Mietminderung entsprechend niedriger ausfallen. Ihre Hausratversicherung hat m.E. nichts mit der Sache zu tun. Bitte lassen Sie sich im Zweifel zu Ihrem Einzelfall rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja Hundscheidt
    26. September 2017 - 11:08 Antworten

    Guten Morgen Herr Hundt.

    Auch ich habe einen konkreten Fall in dem ich dringend Hilfe benötige. Ich finde es sehr selbstlos, dass Sie sich so engagieren und versuchen behilflich zu sein! Da ich keine Rechtsschutzvers. habe und für die Beratungshilfe 70€ zu viel im Monat habe befinde ich mich gefühlt gerade in einem luftleeren Raum… Aber vielleicht können Sie mir helfen.

    Unser Fall:
    Wir wohnen seit 02/10 in einer Mietwhg. 5,5 Zi (1 OG=SZ, WZ, Küche, Bad, Flur (87m²) / DG=3 KZ, WC (37,5m²)) über 2 Etagen die getrennt durch den allg. Hausflur zu erreichen sind (es waren mal 2 getrennte Wohnungen 1 OG + DG). Das Haus besteht aus Gewerbeeinheit im EG (sep. Eingang) und einem Appartement im EG sowie unserer Wohneinheiten 1 OG und DG (gem. Eingang).

    Das Grundstück samt der beiden Häuser ist verkauft worden. Wir erfuhren davon zufällig am Tag der Eigentümerübergabe 08/17. Eine Woche drauf haben wir ein Schreiben der neuen Eigentümerinnen erhalten in dem man uns mitteilte Eigenbedarf geltend machen zu wollen sobald das möglich sei (Grundbucheintrag). Man bot uns 2000€ an wenn wir binnen 3 Monaten ausziehen. Wir haben das pers. Gespräch gesucht und mitgeteilt, dass wir das Vorhaben verstehen aber nicht das Geld haben um zu renovieren und alles was so anfällt. Wir haben offengelegt, dass mein Mann eine 30% (seit Umschulungsbeginn, davor waren es 50%) Schwerbehinderung hat und 05/13-11/14 krank war/ist und ausgesteuert wurde anschl. 11/14-11/15 Arbeitslosengeld bekam bis ausgesteuert wurde und wir dann 11/15-07/16 mit Hartz IV aufgestockt haben bis er dann endlich 08/16 mit der Umschulung übern Rententräger beginnen konnte die noch bis 07/18 geht, Prüfungsvorbereitungen 03-04/18 und Prüfungen ab 05-07/18 über mehrere Module. Aufgrund der Vermögenseinbußen mussten wir Privatinsolvenz anmelden. Der Sohn meines Mannes ist Autist. Mir droht ab Mitte 11/17 die Arbeitslosigkeit, da mein befristeter Vertrag nach 2 Jahren nicht verlängert wird da sonst eine unbefristete Anstellung erfolgen muss.

    Am 13.9.17 erhielten wir ein Schreiben der Bauaufsichtsbehörde als formelle Zustellung. In dem Schreiben wurde uns mitgeteilt, dass der von uns angemietete und genutzte Wohnraum DG (3 KZ (37,5m²)) KEIN genehmigter Wohnraum ist und wir diesen sofort, spätestens zum 30.09.17 zu räumen haben. Da das DG nur eine Deckenhöhe von 2m hat kann auch keine Genehmigung im Nachhinein erteilt werden. Es steht sogar drin: Die Nutzung ist somit formell und materiell illegal und die Rechtsgüter Leben und Gesundheit sind in erheblichem Maße gefährdet.

    Wir “Hausen” nun alle im 1 OG, die beiden Töchter (8+9J) schlafen im SZ, wir (Eltern) und der Sohn (16J) im WZ auf Matratzen. Denn mit wohnen hat das ganze nichts mehr zu tun! Wir mussten die KZ im DG räumen; Spielsachen und Möbel verschenken, verkaufen und können nur wenig selbst behalten da wir nicht wissen wo es hingeht und der Platz im 1 OG begrenzt ist.

    Wie es zu der Erkenntnis der Bauaufsicht kam wissen wir nicht. Auch die diversen “Nickelichkeiten” zwischendurch (Nebenkriegsplätze) erspare ich Ihnen.

    Zu dem Haus/Wohnung ist noch zu sagen, dass es ein Protokoll des alten Eigentümers aus 04/17 gibt in dem auf die Elektrik unserer Wohnung hingewiesen wurde die dringend erneuert werden muss da beide Etagen 1 OG + DG sowie der Keller und Hausflur über 1 Leitung gehen. Nur Backofen und Durchlauferhitzer haben eine separate. Im DG kommen/fallen die Steckdosen aus der Wand. Auch das Treppengeländer aus Holz im Hausflur ist defekt/wackelig/instabil und muss dringend erneuert/stabilisiert werden und ist z. Zt. nicht nutzbar zum festhalten. Unsere Wohnungseingangstür schließt nicht richtig, wir haben selber ein “Kellerschloss” eingebaut = notdürftig da die Tür sonst offen stehen würde und jeder Zutritt hätte. Diverses kleineres gibt es sicherlich noch aber das ist das gröbste.

    Ist das rechtens? Muss der Vermieter keinen Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen? Was können wir machen?

    Wir sind wirklich verzweifelt !!!! Bitte helfen Sie uns !!!!

    Haben Sie vielen Dank und lieben Gruß Tanja

    • Mietminderung.org
      28. September 2017 - 12:22 Antworten

      Hallo Tanja,

      danke für Ihr Lob und Ihren Kommentar. Sie sehen allein an der Länge Ihres Beitrages, dass die Dinge kompliziert sind. Ich kann Sie hier leider nicht in Form eines Kommentars braten und Sie daher leider nur an einen Anwalt verweisen. Alles Gute für Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Brick
    7. Oktober 2017 - 11:31 Antworten

    Hallo.
    Bei mir geht es um einen aktuellen Fall.
    Ich bin Mieter einer Hobby /Schrauben Halle die durch einen elektrischen defekt niedergebrannt ist. Kann ich die geleistete Miete für diesen (betroffenen Monat )zurück verlangen?

  • Michael Wiegmann
    1. März 2018 - 01:28 Antworten

    Hallo,

    Der Vermieter plant das Dachgeschoss über unserer Whg. auszubauen. Dafür reißt er den alten Dachstuhl ab und baut ein neues Dach. Auch ein Balkon wird an unsere Whg. angebaut. Haben wir ein Recht auf eine Ersatzwohnung und wie verhält es sich mit den Kosten? Wessen Aufgabe ist es eine Ersatzwohnung zu besorgen?

    • Mietminderung.org
      1. März 2018 - 08:53 Antworten

      Hallo Michael,

      Ihr Recht auf Minderung der Miete und/oder eine Ersatzwohnung hängt davon ab, in wie weit Sie von den Bauarbeiten betroffen sind / in Ihrer Wohnsituation eingeschränkt werden. Hier ist keine pauschale Antwort möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia Rotthoff
    18. September 2018 - 18:02 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mein Vermieter saniert unser Treppenhaus (offene Laubengänge).Die Betondecke wird abgeschliffen und ein neuer Belag wird gegossen mit einem Produkt namens “Cryl Spachtel UN1263. Die S.-Arbeiten werden 3-4 Wochen dauern. Alle Mieter sollen Türen und Fenster während dieser Zeit geschlossen halten, da die Substanzen in dem Cryl Spachtel gifftig sind, so wie es im Datenblatt ersichtlich ist. Ich bin nun hochgradige Allergikerin und sehe den Arbeiten mit Panik entgegen. Bedauerlicherweise ist der Vermieter nicht kulant und wiegelt bei den Mietern grundsätzlich alles ab. Wie hoch kann in solch einem Falle eine Mietminderung ausfallen? Für eine Anwort wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Claudia Rotthoff

    • Mietminderung.org
      19. September 2018 - 08:13 Antworten

      Hallo Claudia,

      die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der entstehenden Einschränkung im Wohnen. Das ist von außen leider schwer einzuschätzen. Vielleicht finden Sie eine einvernehmliche Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Kuhz
    22. September 2018 - 13:51 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mein Fall betrifft eine 1 Zimmer Wohnung mit knapp 43 qm. Durch einen Rohrbruch der Kupferrohre der Warm und Kaltwasser zufuhr, ist nun ein Komplettabriss der Küche und des Badezimmers von Nöten und somit keinerlei Möglichkeiten diese Räumlichkeiten zu nutzen. Da diese Wohnung vom Jobcenter Bezahlt weiß ich jetzt nicht ganz recht wie ich mich am besten Verhalten soll. Die Arbeiten sollen Wohl bis zu 3 Monaten Dauern. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr Dankbar

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Kuhz

  • K.Maier
    13. Dezember 2018 - 10:38 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin Vermieter und habe einem Mieter (Hartz 4 Empfänger) gekündigt wegen Eigenbedarf.
    Er hat die Einspruchsfrist verstreichen lassen und zieht trotzdem nicht zum gekündigten Datum aus.
    Wenn in der Zeit, nach Ablauf der Kündigungsfirst die Wohnung unbewohnbar wird- muss er dann raus?
    Und wer ist dann für eine Unterkunft zuständig- die Stadt oder der Landkreis oder ich als Vermieter?
    Und was passiert mit seinen Sachen in der unbewohnbaren Wohnung? (Leider ist er ein Messi mit sehr viel Unrat…)
    Viele Grüße

    • Mietminderung.org
      15. Dezember 2018 - 16:08 Antworten

      Hallo K. Maier,

      ich kann Ihnen hier leider nur den allgemeinen Tipp geben, dass Sie zum Thema “Räumungsklage” recherchieren sollten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Daniela
      20. Mai 2019 - 14:41 Antworten

      Sehr geehrter Herr Hundt,
      Ich bin vor 1 Jahr in eine Mietwohnung gezogen, die damals frisch saniert worden ist. Im März diesen Jahres kam der Bezirksschornsteinfeger zur allgemeinen Kontrolle, u.a. kontrollierte er auch die damals neu eingebaute Gastherme. Er meinte, es sei alles in Ordnung, nur die Luftöffnungen in der Badezimmertür würden fehlen. Ich habe erstmal nicht gedacht, dass dies ein großes Problem sei. Vor ein paar Tagen kam der vom Vermieter beauftragte Tischler und stellte fest, dass die Tür für die Lüftung Schlitze ungeeignet sei. So wie es sich darstellt, ist die Gastherme damals nicht angenommen worden. Wie ich gelesen habe, kann es zu lebensbedrohlichen Situationen aufgrund der fehlenden Luftzirkulation kommen. Der Vermieter teilte mit, es sei alles kompliziert und eine einfache Lösung nicht in Sicht. Möglicherweise kommt es zu einem Komplett Umbau, da das Bad für die Therme generell zu klein ist. Hätte ich in diesem Fall ein Kündigungsrecht und muss der Vermieter evtl die Umzugskosten tragen?

      • Mietminderung.org
        21. Mai 2019 - 09:55 Antworten

        Hallo Daniela,

        eine Unbewohnbarkeit könnte eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Ansonsten spricht man bei einem Mangel erstmal über eine Mietminderung.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • S. Schad
    14. Mai 2019 - 18:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hund,

    vor etwa 1 1/2 Monaten gab es in unserer Straße einen Rohrbruch und unsere Wohnung ist nun aufgrund des entstandenen Wasserschadens unbewohnbar geworden und wird zur Zeit kernsaniert. Die Renovierung und auch die Miete werden von der Versicherung der zuständigen Behörde übernommen. Übergangsweise wurde uns ein Hotelzimmer bzw eine Ersatzunterkunft in Aussicht gestellt (es wurde jedoch nicht gesagt ob wir, die Versicherung oder der Vermieter die Kosten dafür tragen müsste), aber da wir zwei Katzen besitzen und ungern einen weiteren Weg zur Arbeit in Kauf nehmen wollten, sind wir bei meinen Eltern untergekommen. Dies ist selbst verständlich auch mit Mietzahlungen verbunden. Uns wurde nun mitgeteilt, dass diese nicht mehr von der Versicherung übernommen werden, da wir ja für unsere Wohnung keine Miete mehr zahlen müssten. Ist dies korrekt oder können wir darauf bestehen, zumindest einen Teilbetrag für die Miete bei meinen Eltern erstattet zu bekommen?

    Viele Grüße
    S. Schad

  • Nico Lehmann
    8. Juli 2019 - 12:00 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    in einem Wohngebäude ist ein Brand entstanden. Die Polizei ermittelte, dass es sich nicht um einen technischen Defekt handelt, mich als Vermieter also keine Schuld trift.
    Das Haus war für einige Zeit nicht bewohnbar und die Mieter wurden von der Gemeinde in Hilfsunterkünften untergebracht. Das Ordnungsamt fordert nun von mir die Kosten für die Unterbringung der Mieter.

    Muss ich diese Kosten nun ersetzen?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Nico Lehmann

    • Mietminderung.org
      10. Juli 2019 - 14:42 Antworten

      Hallo Nico,

      ich kann Sie zu Ihrer Frage leider nicht beraten, möchte aber einen allgemeinen Denkanstoß geben. Wenn eine Wohnung zu 100% nicht bewohnbar ist, kann der Mieter zu 100% die Miete mindern. Wenn Sie dem Mieter in dieser Zeit eine gleichwertige Ersatzwohnung stellen, kann dieser keine Mietminderung vornehmen. Wenn wir das weiterdenken, kann es gut sein, dass durch die Ersatzunterkunft z.B. nur eine 80%ige Mietminderung angemessen ist. Indirekt zahlen die Mieter daher für die Unterkunft.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Judith Alotto
    23. August 2019 - 09:11 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Sie schreiben: Es obliegt der Initiative des Mieters, sich selbst anderweitig eine Ersatzwohnung zu beschaffen. Die ihm dabei eventuell entstehenden Mehrkosten muss der Vermieter dem Mieter als Schadensersatz (Vermieter kann den Mietvertrag nicht erfüllen) ersetzen und zwar so lange, bis der Vermieter den Mietvertrag ordentlich kündigen kann. Als Schadensersatz kommt auch die Erstattung eventueller Maklerkosten und des Umzugsaufwandes in Betracht.
    Habe ich richtig verstanden, dass z.B. bei einem Wasserrohrbruch in einer Mietwohnung der Vermieter zwar keine Ersatzwohnung stellen muss, aber die (doppelte) Miete zurückerstatten muss, solange man in einer Ersatzwohnung wohnt und solange die Wohnung nicht bewohnbar ist? Die Chance, dass ein Wohnungskonzern das Geld zurückerstattet, ist doch gering, oder?
    Ich wäre Ihnen für eine kurze Erläuterung sehr dankbar.
    Viele Grüße, Judith Alotto

  • Elisabeth Bergert
    13. September 2019 - 11:49 Antworten

    Guten Tag, in der von mir bewohnten 2 Zimmer Keller Wohnung gibt es einen Wasserschaden, ob dieser Schaden in meiner Wohnung ist, oder da einfach angekommen ist, ist mir nicht bekannt. Ich habe meinen Vermieter vor zirka 2 Jahren auf feuchte Ecken und teilweise feuchte Wände hingewiesen. Daraufhin sind die Ecken ausgebessert worden. Mir wurde gesagt, dass dies in einer Kellerwohnung normal ist und dass ich mehr lüften solle. Die feuchten Ecken sind nach und nach wieder aufgetreten, auch darauf habe ich hingewiesen. Jetzt hat es sich herausgestellt, dass es ein Wasserschaden ist. Der Vermieter versucht mich zu beschuldigen, weil ich nichts gesagt hätte. Mir ist aber nichts aufgefallen, außer feuchte Ecken, die ich ihm wiederholt gezeigt habe. Er hat mich informiert, dass ich die Wohnung verlassen muss, damit saniert werden kann. Er versucht Kosten der Sanierung auf mich abzuwälzen. Ich habe keine Versicherung, außerdem kein Geld für eine Sanierung. Mein Vermieter ist anscheinend nicht ausreichend versichert. Momentan wohne ich im Hotel, bis ich eine andere Wohnung finde, denn ich möchte nicht mehr zurück. Er wird sich an den Mehrkosten für das Hotel nicht beteiligen, erlässt mir aber die Miete. Kann er mich als Mieterin für die Sanierung seines Hauses in die finanzielle Pflicht nehmen, obwohl ich von einem Wasserschaden nichts gemerkt habe? Der Schaden ist wahrscheinlich in meiner Wohnung angekommen, da die Wohnung im Keller ist.

    • Mietminderung.org
      13. September 2019 - 14:41 Antworten

      Hallo Elisabeth,

      für einen Wasserschaden den Sie nicht verursacht haben und der nicht offenkundig sichtbar war, können Sie als Mieterin nicht haften. Bitte lassen Sie die Dinge bei Bedarf rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elisabeth Bergert
    13. September 2019 - 11:49 Antworten

    Danke für Ihre Mühe

  • Isabell
    29. Oktober 2019 - 18:04 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich bewohne ein WG-Zimmer, welches seit August durch straken Schimmelbefall nicht nutzbar ist.
    Jetzt beginnen die Bauarbeiten und ich bin aufgrund des Studiums wieder auf das Zimmer angewiesen, kann es aber nicht nutzen. Für die Zeit der Bauarbeiten kann ich bei einer Freundin unterkommen.

    Ist der Mieter verpflichtet eine Entschädigung zu zahlen (für mich und meine Freundin)? Welche Mietminderung ist rechten?

    Schon mal vielen Dank für die Antwort-
    Viele Grüße Isabell

  • Hohmann Siegrid
    24. Februar 2020 - 15:21 Antworten

    Hallo, ich wohne in der 10. Etage und seit 10 Tagen funktioniert der Aufzug nicht. Vor drei Tagen wurde uns mitgeteilt das es noch ca. 5 Wochen dauert bis die Ersatzteile geliefert werden. Da ich gehbehindert bin fällt es mir extrem schwer die 10 Etagen, unter großen Schmerzen, zu bewältigen, einkaufen und Müll runterbringen geht gar nicht. Kann ich in ein Hotel ziehen bis der Aufzug wieder funktioniert und mit dem Vermieter abrechnen? Auf meine mehrmaligen Anfragen in dieser Sache reagiert er nicht. Mit freundlichem Gruß
    S.Hohmann

  • M. Langhaupt
    14. April 2020 - 21:10 Antworten

    Folgende Frage:
    Unsere Wohnung ist seit fast 1 Jahr nicht bewohnbar, da es unten drunter gebrannt hat. Es ist ein Wohnhaus mit über 30 Wohnungen. Nur die ausgebrannte Wohnung und unsere ist nicht bewohnbar. Auch nach 1 Jahr ist baulich praktisch nichts passiert in Sachen Instandsetzung. Wir bewohnen eine vom Vermieter gestellte Ersatzwohnung am anderen Ende der Stadt, die nicht der Qualität der richtigen Wohnung entspricht, bezahlen aber weniger Miete. Die Frage ist, gibt es rechtlich eine Grundlage auf die Instandsetzung hinzuwirken und Druck aufzubauen gegenüber dem Vermieter. Mit freundlichen Grüßen

  • ben
    15. Mai 2020 - 14:16 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir haben es nach über einem Jahr geschafft, dass unser Vermieter den Rohrbruch den wir im Bad hatten repariert. Zuvor hatten wir auch 4x hintereinander die Miete gemindert gehabt, da wir in unserem Wohnraum eingeschränkt waren. Das ganze Bad musste Neu saniert werden und trocken gelegt werden, da die Wände voller Feuchtigkeit waren. Jetzt verlangt unsere Hausverwaltung die Differenz der Mietminderung und die nicht gezahlte Miete während wir in einer Ersatzwohnung waren zurück haben. Die Ferienwohnung war viel kleiner als unsere Wohnung (1 Zimmer weniger). Der Rohrbruch ist nicht mein verschulden. Übernimmt nicht die Gebäudeversicherung des Vermieters alle Kosten?

    Muss ich die Mietminderung zurück zahlen da jetzt der Schaden behoben wurde?
    Muss ich die Miete zahlen obwohl ich in einer Fereinwohnung war?
    Muss ich Für die Kosten der Ersatzwohnung aufkommen?

    lg

    • Mietminderung.org
      17. Mai 2020 - 09:41 Antworten

      Hallo Ben,

      grundsätzlich ist nur eines möglich (eine angemessene) Ersatzwohnung oder eine Mietminderung. Weil die Wohnung deutlich kleiner war, sollten Sie einen Kompromiss mit der Hausverwaltung suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Ben
        18. Mai 2020 - 10:33 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,

        also müsste ich die Ferienwohnung zahlen, da ich die Miete um 100% gemindert hatte.
        Laut Mieterverein übernimmt die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung die ganzen kosten. Wie kommen Sie darauf?
        Wie sieht es mit der Mietminderung wegen dem Schimmel aus die ich getätigt hatte?
        muss ich die zurückzahlen?

        Lg Ben

        • Mietminderung.org
          18. Mai 2020 - 10:41 Antworten

          Hallo Ben,

          dann sollten Sie der individuellen Einschätzung durch den Mieterverein folgen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Angelika Schmalhofer
    15. Mai 2020 - 17:00 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich betreue meine 100-jährige Tante, die in vollstationärer Pflege ist. Das Zimmer habe ich einigermaßen wohnlich eingerichtet und mit einem Telefon ausgestattet, mit dem die Tante zurechtkommt. Da das Pflegebett der Tante kaputtging, wurde die Tante – allerdings ohne mich vorher zu informieren – in ein anderes Zimmer verlegt. Da ich sie wegen Corona nicht besuchen darf, habe ich über den Zustand des Zimmers keine Information. Ihr Telefon, mit dem sie zurechtkommt, hat sie aber in diesem Zimmer nicht zur Verfügung. Deshalb ist das Telefonieren mit ihr, was derzeit die einzige Kontaktmöglichkeit ist, nahezu unmöglich, was besonders in dieser Zeit des Besuchsverbots für die Tante und für mich sehr schwierig ist.
    Da dieser Zustand nun schon 2 Wochen dauert – wie mir gesagt wurde, weil es schwirig ist, das defekte Bett aus dem Zimmer hinauszuschaffen und ein neues hineinzubekommen – habe ich die Frage, ob ich mit der Ankündigung einer Mietminderung (und in welcher Höhe?) Druck machen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Angelika Sch.

    • Mietminderung.org
      17. Mai 2020 - 09:39 Antworten

      Hallo Angelika,

      danke für Ihren Beitrag und das Teilen Ihrer Erfahrungen. Wir befassen uns hier leider nur mit dem klassischen Mietrecht. Ich kann Ihnen daher leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ute B.
    21. August 2020 - 12:32 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne seit 2 1/2 Monaten in einer Ersatzwohnung, weil in meinem Mietshaus eine Strangsanierung stattfindet. Für die Zeit der Sanierung zahle ich dennoch weiter meinen alten Mietzins, obwohl die Ersatzwohnung einige Quadratmeter kleiner ist, also ein Zimmer weniger hat. Darf ich die Miete in dem Falle mindern bzw. die Miete für meine Wohnung, für die ich einen Mietvertrag habe , zurückfordern, da ich die Wohnung ja nicht nutzen kann ?
    Vielen Dank für Ihren Rat ?

    • Mietminderung.org
      22. August 2020 - 08:30 Antworten

      Hallo Ute,

      m.E. ist die Flächendifferenz zu mindern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniela Vollmerhausen
    24. September 2020 - 18:47 Antworten

    Guten Abend,

    meine Gastherme wurde vor drei Wochen also am 04.09.2020 von dem Notdienst des Gaslieferanten gesperrt, das etwas in der Gastherme verbrannt ist. Der Vermieter spielt alles runter. Dreimal war bereits der Gastechniker da. Trotz neuen Ersatzteilen konnte die Gastherme nicht entsperrt werden, da die Gesamtwerte nicht vertretbar ist. Nun wurde von meinem Vermieter eine andere Firma beauftragt, da es plötzlich an der schlechten Firma liegen würde.

    Er macht zusätzlich jeden Tag extremen Stress. Ich habe diverse Stundenausfälle auf der Arbeit, da ich immer neue Termine war nehmen muss.

    Mein Warmwasser und meine Heizung läuft über Gas. Kann ich fristlos kündigen und wie hoch kann ich die Mietminderung ausfallen?

  • Susanne Klein
    6. Oktober 2020 - 09:23 Antworten

    Hallo,

    wir haben einen Wasserschaden im Badezimmer der nicht von uns als Mieter verschuldet ist.
    Auf Grund des Schadens müssen Badewanne herausgerissen, Trocknungsgeräte aufgestellt, Badewanne wieder eingebaut und Wand und Fliesen wiederhergestellt werden.

    Die Arbeiten werden vom Handwerker auf 4-5 Wochen geschätzt.
    Für die gesamte Dauer haben wir keine Bade-/Duschmöglichkeit in unserer Wohnung.

    Wie hoch ist unser Anspruch auf Mietminderung?

    Vielen Dank!

  • Marcel D.
    12. November 2020 - 11:31 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bewohne als Mieter eine Erdgeschosswohnung eines 4 Jahre alten Appartmenthauses. In dem Gemeinschaftsraum fand ein Wasserrohrbruch statt, zu dessen Ursache sich bereits der Verursacher gefunden hat. Durch einen Versorgungskanal hat sich der Wasserschaden auf alle 5 EG-Wohnungen ausgebreitet. Trocknungsgeräte sind installiert und nun müssen wir alle in Ersatzwohnungen, da mehrmonatige Rückbau- und Sanierungsarbeiten anfallen.
    Die Miete der Ersatzwohnung begleicht wohl die Versicherung der Verursacher. Aber welche Miete und in welcher Höhe bezahle ich meinem Vermieter? Nur die Kaltmiete, weil ich ja von den Betriebs- und Nebenkosten im prinzip ja nichts habe? Oder die volle Miete und die Rückerstattung hole ich mir von der Versicherung? Welchen Anspruch haben wir als Bewohner auf Aufwandsentschädigung?

    Ich hoffe Sie können mir hier helfen und freue mich auf Ihre Antwort.

    Beste Grüße,
    Marcel D.

  • Johanna Pichler
    1. März 2021 - 18:17 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt

    Mein Partner und ich wohnen seit September 2020 in einer Altbauwohnung. Nun sind seit 2 Wochen öfters Handwerker in unserer Wohnung gewesen aufgrund eines Wasserschaden, welcher durch ein Rohr in der Mauer verursacht wurde (somit nicht unsere Schuld)

    Die Sanierungsarbeiten sollen mind 6-8 Wochen dauern, während dieser Zeit ist die Wohnung nicht bewohnbar. Wir wissen, dass wir keinen Anspruch auf eine Ersatzwohnung haben, aber wir finden für diese Zeit keine Wohnung für den Betrag unserer Miete und die Mehrkosten will unsere Hausverwaltung nicht bezahlen, weil sie sich dafür nicht verantwortlich fühlen, obwohl es für uns ein Schaden ist.

    Könnten Sie uns vielleicht mehr Information darüber geben?

  • Sonja Fiedler
    20. Mai 2021 - 16:10 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt

    In meinem Appartement wurden 2 Schäden festgestellt ,Schimmelbefall durch ein ein undichtes Rohr in der Küche ,Wasserschaden im Badezimmer durch eine undichte Dusche ( bedingt dadurch Wasserschaden in einem Keller ,ich wohne im Souterain ).
    Veranschlagt wurde für Sanierung beider Schäden 1 Monat ,ich musste auch die Wohnung verlassen .
    Bis heute ca 6 Wochen nach Beginn der Sanierung ist immer noch kein Abschluss der Arbeiten zu erkennen ,im Gegenteil es kommen immer wieder neue Aspekte hinzu die die Arbeiten verlängern .
    Bis heute zahle ich die volle Miete und obendrauf die Miete für mein Ausweichsquartier .
    Da die Schäden von unterschiedlichen Parteien saniert werden weiss ich nicht wo und wie ich und vor allem bei wem ich die Miete mindern muss ,bzw wo hole ich mir die miete zurück ?
    Der Schimmelschaden geht über die Gebäudeversicherung,das Bad wird durch den Vermietern saniert und finanziert .

    • Mietminderung.org
      21. Mai 2021 - 17:38 Antworten

      Hallo Sonja,

      Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julian K.
    21. Juli 2021 - 16:03 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    im November soll bei uns im Mehrfamilienhaus eine Strangsanierung erfolgen, die unsere 4-Raumohnung für 3 Wochen nicht bewohnbar macht. Wir habe zwar nicht direkt eine Aufforderung zum Verlassen der Wohnung bekommen, aber da Bad und Küche während des gesamten Zeitraums nicht begehbar sind und Wasser und Strom ausfallen, ist es uns nicht möglich mit unseren zwei Kindern und zwei Katzen in der Wohnung zu bleiben. Zumal es im November auch nicht mehr so warm ist.
    Wir streben nun fürs erste eine Mietminderung für den ganzen Monat an (ca. 900 € warm), sollen allerdings für die vom Wohndienst (Verwalter für den privaten Vermieter) zur Verfügung gestellte 3-Raumwohnung pro Nacht 55 € zahlen.
    Somit kommen wir auf 1100 € + den Aufwand für den Transport unserer Kleidung und benötigten Dinge.
    Wie ist hier die Rechtslage, kann ich vom Vermieter verlangen die Mehrkosten ebenfalls auszugleichen?
    Wir haben eine Rechtsschutz-Versicherung.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    Julian K.

  • Martin E.
    24. August 2021 - 09:12 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    unser gemietetes Haus ist in Folge des Hochwasser laut Gutachter u. Gebäudeversicherung unbewohnbar.
    Wir planen daher eine Mietminderung von 100% und haben uns bis zur Herstellung der Bewohnbarkeit eine Ersatzwohnung gesucht.
    Unser Vermieter ist nun der Meinung, da wir keine Miete zahlen müssen wir unseren Hausrat aus dem Obergeschoss, welches nicht betroffen ist, entfernen. Er begründet dies mit ausbleibenden Mietzahlungen.

    Vielen Dank für ihre Mühen.
    Martin E.

  • Wernecke Yvonne
    4. Oktober 2021 - 10:19 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    Ich habe eine Frage zu Umbaumassnahmen in einer 1 Zimmer Wohnung.
    In diese wird gerade eine Gaube eingebaut. Das Zimmer ist seit 4 Wochen nicht Bewohnbar. Es gibt momentan weder Strom noch ein Fenster. Mein Sohn schläft seit 4 Wochen bei mir auf der Couch. Wir bekommen wohl eine 100% Miet erstattung. Meine Frage ist ob uns für die Zeit wo mein Sohn bei mir auf der Couch schläft eine Entschädigung zu steht?
    LG aus Kiel
    Yvonne Wernecke

    • Mietminderung.org
      4. Oktober 2021 - 11:16 Antworten

      Hallo Yvonne,

      ob Ihr Sohn Sie entschädigen will/kann/muss sollten Sie mir ihm direkt besprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • H.Heider
    13. Oktober 2021 - 19:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    nur ein paar kurze Fragen:

    Wenn aufgrund einer durch den Vermieter zu vertretenden Nachlässigkeit trotz besseren Wissens (sprich: selbst in Kenntnis genommenes Schadenereignis) es wiederholt (nach 4 Jahren) zum gleichen Schadenereignis kommt…..

    ° besteht dann auf Seiten des Mieters ein Anspruch auf eine Ersatzwohnung, da die Mietwohnung “so schnell wie möglich” saniert werden soll ?
    ° muß der Vermieter/Eigentümer festgelegte Fristen für Handwerker-Einsätze einhalten ?
    ° muß eine Ersatzwohnung im gleichen Ort gesucht werden oder darf in einem Nachbarort gesucht werden ?
    ° wer trägt die Umzugskosten ?

    • Mietminderung.org
      14. Oktober 2021 - 10:28 Antworten

      Hallo H.Heider,

      ich kann Ihnen in Ihrem abstrakten Fall leider nicht wirklich helfen. Hier ein Link, der Ihnen helfen könnte:

      Schadensersatz für Wohnungsmieter im Rahmen einer Mietminderung

      Der Anspruch auf eine Ersatzwohnung bzw. 100% Mietminderung hängt m.E. nicht am Verhalten des Vermieters, sondern an der Nichtbewohnbarkeit der Wohnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Felix
    21. Oktober 2021 - 22:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    aufgrund eines Wasserschadens durch die im Juli in Teilen Deutschlands aufgetretenen Unwetter ist meine Mietwohnung unbewohnbar geworden. Es handelt sich dabei um eine Souterrainwohnung, bei der sich das Wasser vor der Tür gestaut hat und daraufhin durch den Türschlitz eingedrungen ist. Dabei sind zahlreiche Wasserschäden an Boden und Wänden entstanden. Trotz intensiver Bemühungen, war es uns (meinem Mitbewohner und mir) nicht möglich, eine Schimmelbildung in unseren beiden Schlafzimmern zu verhindern. Bei den vor kurzem begonnenen Renovierungsarbeiten, hat sich herausgestellt, dass besagter Schimmelbefall doch umfangreicher ist, als anfangs angenommen, sodass für ca. einen Monat jetzt Raumtrockner im Einsatz sind. Die Wohnung ist gegenwärtig maximal als ein Lagerraum verwendbar.

    Die Hausverwaltung hat uns daraufhin eine 100%ige Mietminderung für zwei Monate zugesagt. Außerdem war anfangs die Rede davon, in ein Hotel umzuziehen, später dann von einer Ersatzwohnung. Der aktuellsten Email nach, wohl aber nicht mehr, da es sich um eine Naturkatastrophe gehandelt hat und die Versicherung das wohl nicht übernehme.
    Meine Frage ist jetzt, kommt der Vermieter auch für die Mietkosten der Ersatzwohnung auf?
    Dem letzten Abschnitt nach wohl eher nicht. Weiter oben lese ich aber von „Mehrkosten“ und „Schadenersatz“, sodass ich mir nicht mehr sicher bin.

    Ich sollte vielleicht dazu sagen, dass unsere Wohnung sehr günstig ist und alle auf die Kürze gefundenen Ausweichmöglichkeiten unsere reguläre Monatsmiete um ein mitunter Vielfaches übersteigen.

    Wie würden Sie die Lage beurteilen?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Felix

  • Frederick Wolff
    20. Januar 2022 - 18:51 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    wir sind zwei Studenten und wohnen in der WG in Augsburg. Wir sind hier 2020 im Oktober eingezogen. Es ist eine ältere Wohnung, wodruch die elektrischen Leitungen über 60 Jahre alt sind und wie der Sicherungskasten nie erneuert wurden. Wir haben keinen FI Schalter oder ähnliches.
    Nun haben die Vermieter Angebote von Elektrikern eingeholt für den kompletten Austausch und Erneuerung aller Leitungen sowie Steckdosen, Lichtschalter etc.. Da das Ganze sehr umfangreich und aufwenig ist, und sämtliche Wende und Decken aufgeflext werden müssen, ist es von nöten, dass alle Möbel, Gegenstände sowie die Küche aus der Wohnung müssen und die restlichen Möbel wie Bett und Schrank in die Mitte der Zimmer geräumt werden und staubdicht für die Zeit abgedeckt werden müssen.
    Mit Ausräumen und Ausbau sowie dem Umbau an sich sind für das Ganze circa 45 Tage angepeilt (reiner Umbau 30 Tage).
    Außerdem passen nicht alle Gegenstände aus der Wohnung sowie die Möbel in den Keller, weswegen die Vermieter fragten ob wir nicht die Möbel nach München (45Minuten Fahrt) zu der Mutter von meinem Mitbewohner fahren könnten.
    Zum einen wäre jetzt meine Frage ob wir hierfür Benzingeld oder Aufwandsentschädigung verlangen können?
    Und zum anderen ob wir für den Zeitraum ab dem die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist keine Miete mehr zahlen müssen und wie das geregelt ist ob die Vermieter uns Entschädigung zahlen müssen für eine Unterkunft wo wir über den Zeitraum unterkommen können wie ein Hostel/Hotel oder so?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank schonmal im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Frederick

  • Jasmin Schwanitz
    19. Februar 2022 - 12:18 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe einen Wasserschaden durch den Mieter über mir erlitten. Meine Vermieterin kann mir hundertprozentige Mietminderung gewähren, da sie das Geld von der Wohngebäudeversicherung wieder bekommt.

    Ich habe nun eine günstige Unterkunft für die Zeit bis zum Abschluss aller Arbeiten gefunden. Muss ich die Differenz, die ich dadurch zur Miete einspare an meine Vermieterin zurückzahlen?

    Immerhin ist ein Zimmer nicht das gleiche wie eine ganze Wohnung und so würde ich die Differenz, die ich einspare dafür verwenden, um mir nach dem Stress etwas Gutes zu tun und meinen Aktenschrank und meine Lampe, die durch den Wasserschaden beschädigt wurden und mir nicht ersetzt werden, da ich keine Hausratversicherung und der Mieter über mir keine Haftpflichtversicherung hat, ersetzen.

    Ist das rechtens so in Ordnung?

    Vielen Dank.

    Freundliche Grüße

    Jasmin Schwanitz

    • Mietminderung.org
      20. Februar 2022 - 13:15 Antworten

      Hallo Jasmin,

      Sie mindern die Miete, weil Sie ihre Wohnung nicht nutzen können. Ob Sie bei einem Bekannten auf dem Sofa oder in einem günstigem Hotel schlafen ist meines achtens allein Ihre Entscheidung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melissa Held
    1. Juni 2022 - 09:24 Antworten

    Guten Tag,

    Meine Frage bezieht sich auf einen persönlichen Fall.
    Aktuell haben wir einen Wasserschaden in unsere Wohnung auf Grund eines defekten Sifon in der Wohnung über uns. Dieser wurde bereits ersetzt. Dennoch ist die Betondecke komplett nass und in den anliegenden Räum sind die Wände ebenfalls feucht und teilweise schon mit Schimmel befallen. Hätten wir in diesem Fall schon das Recht die Miete zu mindern? Desweiteren sollen 4 Trocknungsgeräte in die betroffenen Räume (Badezimmer, Flur und Küche) gestellt werden für ca. 3 Wochen. Hätten wir in diesem Fall Anspruch darauf, in eine Ersatztwohung zu ziehen und die Miete dementsprechend um 100% zu kürzen?

    Vielen Dank schonmal für die Antwort.

    Mit freundlich Grüßen
    Melissa Held

    • Mietminderung.org
      1. Juni 2022 - 11:01 Antworten

      Hallo Melissa,

      wenn die Wände nass sind und z.B. Schimmel entsteht, dann besteht ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigen kann. Wenn Trocknungsgeräte laufen, dann ist die Einschränkung großer und die Mietminderung kann entsprechend höher ausfallen. Ob eine 100% Mietminderung (Unbewohnbarkeit) möglich ist, glaube ich eher nicht – es kommt aber auf den Einzelfall an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Erwin Meyer
    26. August 2022 - 15:44 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    auch wir haben ein Problem mit einem Warmwasserschaden.
    Zuerst wurde die Badewanne seitlich mit 2 Fliesen geöffnet.
    Dann wurde das Mauerwerk ca. 1 m. vom Boden ca. 2 Fließe breit aufgeschlitzt
    Dann wurde ein Warmwasserschaden festgestellt
    Das Warmwasser war für 9 Tage abgestellt
    Jetzt laufen in der Küche und im Bad jeweils ein Trockner für min. 7 Tage

    Wir sind inzwischen die meiste Zeit in unserem Wohnmobil weil das alles nur schwer zu ertragen ist.
    Was kann ich für die Tage an € verlangen?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen Erwin Meyer

  • Damla Cetin
    28. August 2022 - 07:00 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe leider ebenfalls aktuell ein Problem. Nach dem Wasserschaden in unserer Wohnung, ist laut der Labor Untersuchung jetzt auch noch Asbest bestätigt worden. Deshalb muss die Wohngesellschaft eine Asbestsanierung durchführen.
    Vorübergehend möchte die Wohngesellschaft uns für 3 Monate in eine Ersatzwohnung geben, die mit unserer aktuellen nicht zu vergleichen ist. Wir haben weniger Raum und nicht mal mehr ein Wohnzimmer für die 3 Monate. Der Umzug wird aber übernommen.

    Müssen wir wegen der Asbestsanierung für die unbrauchbare Wohnung die selbe Miete weiterhin zahlen?

    Lieben Dank im voraus für die Antwort!

    Beste Grüße

    Damla Cetin

    • Mietminderung.org
      28. August 2022 - 14:44 Antworten

      Hallo Damla,

      wenn Sie eine angemessene Ersatzwohnung bekommen, dann zahlen Sie weiterhin Ihre Miete. Wenn die Wohnung deutlich kleiner ist, sollten Sie sich auf eine geringere Miete verständigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jana
    6. November 2022 - 23:13 Antworten

    Guten Abend!

    Kurz: Wasserschaden unklarer Herkunft im (genietetes EFH) UG (Souterrain als vollständig genutzter Wohnraum : drei Schlafzimmer, Bad) seit Mai 2022.
    Verschiedene Gutachter und Schadenregulierer, welche Ursache bis heute nicht gefunden haben waren vor Ort. Zwei Schlafzimmer mittlerweile mit massivem Schimmelbefall der Wände (Putz), Bad nicht vollständig nutzbar. Trocknungsgeräte (3 Stk) liefen über 11 Wochen. Schadenregulierer schreibt jetzt in Gutachten, dass Unbewohnbarkeit vorliegt.

    Frage: sind wir zum Vollabzug der Miete berechtigt, obwohl wir weiterhin im Haus sind (*) ? Vermieter sagt, es seien ja nicht alle (!) alle im Haus befindlichen Räume betroffen, der Schadenregulierer sei schließlich kein Gutachter und könne eine Unbewohnbarkeit nicht beurteilen und wir wären ja noch im Haus. Wir schlafen seit aufgetretenem Schimmelbefall mit vier von fünf (drei Kinder, von denen zwei Schulpflichtig sind) Personen im Wohnzimmer, bis auf Gäste-WC gibt es kein weiteres Bad im Haus

    (*) Hausratversicherung zahlt keine Unterbringung solange Schadenursache nicht geklärt ist.

    • Mietminderung.org
      7. November 2022 - 09:18 Antworten

      Hallo Jana,

      schwierig, wenn Sie noch im Haus leben, sehe ich keine 100-prozentige Mietminderung. Da es nicht nur 100 und 0 gibt, können Sie nach einer passenden Höhe für eine angemessene Mietminderung recherchieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johannes Brendle
    20. April 2023 - 23:15 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    Ich hoffe Sie können mittels Ihrer Expertise einen Kommentar abgeben. Folgender Fall:
    Ich habe vom Arbeitgeber eine Dienstwohnung gestellt bekommen, die leider durch einen Wasserschaden und Schimmel für 6 Monate unbewohnbar waren. Der Arbeitgeber hat mir daraufhin ein WG Zimmer angeboten, was m.M. nach kein adäquater Ersatz ist. 100% Mietminderung habe ich bekommen. Ich jabe vorgeschlagen, in FEWO xy übergangsweise zu ziehen, keine Mietminderung zu erhalten und, dass anfallende Mehrkosten der Arbeitgeber (Vermieter) übernimmt. Der Arbeitgeber jedoch hat argumentiert, dass mit der Mietminderung in Höhe von 100% seine Pflichten erfüllt sind. Wie sehen Sie das?
    Ich sehe einen klaren Vertragsbruch, da die günstige Dienstwohnung natürlich auch ein Entscheidungskriterium war diesen Job anzunehmen und nun soll ich eventuelle Mehrkosten selbst tragen? Außerdem argumentiert der Arbeitgeber, dass ich ja überdurchschnittlich gut verdiene.

    Über einen Kommentar wäre ich Ihnen sehr dankbar!

    Viele Grüße

  • Shhadat
    8. September 2023 - 09:22 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    Bei uns in der Wohnung gab es Wasserschaden, die nicht durch uns verursacht wurden, wir haben Kein Hausrat aber Bei Mietvertrag eine Pflichtversicherung,
    Um die Schaden zu beheben mussen Umbauarbeiten im Bad durchführt werden, diese können von 3 bis 4 Wochen dauern die Fliesen werden abgemacht und das Bad ist für mindestens 2 Wochen nicht nutzbar ist,
    Der Vermieter hat uns eine Leerwohnung mit Einbauküche in einem anderen Stadtteil angeboten, das aber macht uns extra Kosten z.B. hin und zurückfahren zu Kita und Schule meine Arbeit auch langer Weg, kein Internet in der Leere Wohnung und ich arbeite wöchentlich auch im Home Office, wir müssen ein Teil unserer Möbel in die neue Wohnung bringen und das kostet viel Geld und Zeit, …. etc.
    Oder wir müssen in eine neue Wohnung umziehen obwohl wir sind finanziell nicht in der Lage das zu machen
    Ich habe den Vermieter kontaktiert und mitgeteilt das dieses Angebot (die Leerwohnung ) keine passendes Angebot ist besonders das wir 2kinder haben, er meinte er kann die Kündigung aussprechen
    Was würden Sie sagen uder vorschlagen?
    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Shhadat

    • Mietminderung.org
      8. September 2023 - 13:12 Antworten

      Hallo Shhadat,

      schwierig, Sie haben natürlich zunächst das Recht auf Mietminderung. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, ein Bad bei Freunden oder Nachbarn zu benutzen. Zumindest zum Duschen etc. Das ist natürlich keine Dauerlösung, aber vielleicht eine Option.

      Ansonsten darf der Vermieter natürlich nicht kündigen. Die Ersatzwohnung muss man sicher auch nicht unter unzumutbaren Umständen annehmen. Ich würde vielleicht mit dem Vermieter vereinbaren, dass er noch die Kosten für den minimalen Umzug übernimmt und ggf. die Kosten für mobiles Internet etc. Wenn der Umzug in die Ersatzwohnung für Sie eine Option wäre.

      Ansonsten bleibt nur die Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Brigitte
    11. November 2023 - 22:07 Antworten

    Lieber Herr Hundt,
    unsere Wohnung soll uns aufgrund von Sanierungsarbeiten nach 20 Jahren Wohnzeit gekündigt werden. Mein Mann und ich sind beide krank. Er bezieht noch Bürgergeld und ich habe Pflegegrad2 und bin EU Rentner und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises. Müsste der Vermieter hier irgendwelche Kosten tragen oder bei der Wohnungssuche behilflich sein? Wie lange wäre überhaupt die Kündigungsfrist? Wir könnten die Wohnung durch den gesundheitlichen Zustand eben nicht vollständig räumen, wer würde möglicherweise die anschließende Entrümpelung bezahlen?

    • Mietminderung.org
      12. November 2023 - 17:49 Antworten

      Hallo Brigitte,

      eine Kündigung aufgrund einer Sanierung ist nicht so ohne weiteres möglich. Sie sollten also zuerst prüfen lassen, ob die Kündigung rechtswirksam ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karsten
    18. Dezember 2023 - 21:36 Antworten

    Guten Tag,

    unser Nachbar (im Mehrfamilienhaus) hat einen Brand verursacht, in dessen Folge unsere angemietete Wohnung dauerhaft unbewohnbar geworden ist. Wir sind aus- und umgezogen. Ich überlege, den Nachbar wegen der höheren Miete in Anspruch zu nehmen (Mietdifferenz).
    Hätte der Vermieter den Brand verursacht, bestünde der Anspruch bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit.
    Doch im Verhältnis zum schädigenden Nachbarn – wie lange kann ich von ihm die Mietdifferenz verlangen?

    • Mietminderung.org
      19. Dezember 2023 - 17:26 Antworten

      Hallo Karsten,

      Ihr Ansprechpartner/Vertragspartner ist immer Ihr Vermieter, verschuldensunabhängig.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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