Nicht jeder Mangel der Mietsache berechtigt den Mieter zur Minderung der Miete. Wissen Vermieter und Mieter bei Abschluss des Mietvertrages, dass die Wohnung Mängel und Fehler aufweist, ist zu unterstellen, dass diesem Umstand mit der Höhe des Mietpreises Rechnung getragen wird. Dann kann der Mieter keine Minderungsrechte geltend machen. § 536b BGB unterscheidet 5 Sachverhalte: Der Mieter kennt bei Abschluss des Mietvertrages den Mangel der Mietsache. Dann hat er keine …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Ersatzvornahme – Was heißt das?
Ersatzvorname bedeutet, dass der Mieter bei Vorliegen eines Mangels der Mietsache ein Selbstabhilferecht hat und den Mangel selbst beseitigen darf. Beispiel: Der Warmwasserboiler im Badezimmer ist defekt und muss repariert werden. Für den Mieter stellt sich die Frage, was er tun muss und überhaupt tun darf, um das Problem zu beheben. Das Gesetz regelt die Ersatzvornahme und das Selbstabhilferecht des Mieters in § 536a II BGB. Danach darf der Mieter …Artikel jetzt weiter lesen
Brauche ich einen Anwalt für eine Mietminderung?
Recht haben ist das Eine. Recht bekommen, das Andere. Zwar tritt die Mietminderung kraft Gesetzes automatisch ein, ohne dass der Vermieter seine Zustimmung erteilen muss. Der Mieter darf ohne Weiteres die Miete in angemessener Form herabsetzen und braucht nur noch den reduzierten Betrag an den Vermieter zu entrichten. Im Idealfall einigen sich Vermieter und Mieter über die Berechtigung zur Mietminderung und die Minderungsquote. Können sich die Parteien über die Höhe …Artikel jetzt weiter lesen
Muss man eine Mietminderung beantragen?
Ist der Mieter aufgrund eines Mangels der Mietsache zur Minderung berechtigt, braucht er die Minderung beim Vermieter nicht zu beantragen. Die Mietminderung tritt gemäß § 536 BGB automatisch kraft Gesetzes ein (BGH NJW 1987, 432). Das Gesetz gewährt dem Mieter ein gesetzliches Recht, das er ohne Zustimmung des Vermieters einseitig geltend machen kann. Zum Verständnis: Im Kaufrecht und Werkvertragsrecht ist das Minderungsrecht anders ausgestaltet. Dort räumt das Gesetz dem Käufer/Auftraggeber …Artikel jetzt weiter lesen
Ab wann darf man die Miete mindern?
„Ab sofort“, lautete die Antwort von Günter Schabowski, als er 1989 gefragt wurde, wann man aus der DDR ausreisen dürfe. Auch im Mietrecht ist es so, dass der Mieter die Miete sofort mindern darf, sobald der Mangel der Mietsache in Erscheinung tritt. Aber der Teufel steckt dennoch im Detail. Das Recht der Mietminderung ist ein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Der Mieter braucht es weder beim Vermieter noch bei Gericht zu beantragen. Das …Artikel jetzt weiter lesen
Voraussetzungen für eine Mietminderung
Viele Mieter mindern aus verständlichen Gründen oder gar einer Laune heraus die Miete und übersehen die notwendigen Voraussetzungen für eine wirksame Mietminderung. Eine Mietminderung muss nicht angekündigt werden. Es genügt, wenn der Mieter den Mangel anzeigt. Der Mieter braucht dem Vermieter auch keine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald sich ein Mangel zeigt. Der Mieter braucht die Minderung daher auch nicht zu beantragen. Der Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung ohne Frist bzw. Fristsetzung?
Die Frage der Frist bzw. Fristsetzung spielt im Recht zur Mietminderung eine andere Rolle als im Kaufvertrags- oder Werkvertragsrecht. Dort ist eine Fristsetzung erforderlich, um weitere Gewährleistungsrechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen zu können. Im Recht der Mietminderung spielt die Frage der Frist bzw. Fristsetzung nur dann eine Rolle, wenn der Mieter Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche geltend macht oder zur Selbsthilfe greifen möchte. Lediglich die fristlose Kündigung wegen eines Mangels bedarf …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung ohne Begründung möglich?
Möchte der Mieter wegen eines Mangels der Mietsache die Miete mindern, muss er sich daran orientieren, was das Gesetz vorgibt. Nach § 536 BGB entsteht das Minderungsrecht dann, wenn die Mietsache einen Mangel hat, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch einschränkt oder gar aufhebt. Liegt ein solcher Mangel vor, verpflichtet das Gesetz den Vermieter, den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB). Der Vermieter muss die Möglichkeit und die …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Fristlose Kündigung durch den Vermieter?
Als der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.7.2012 (Az. VII ZR 238/11) entschied, dass ein Mieter die fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses akzeptieren muss, wenn er fahrlässigerweise einen Mangel der Mietsache annimmt und unberechtigterweise die Miete mindert, war der Aufschrei aus Sicht der Mieterverbände groß. Aber: Wer das Urteil genau unter die Lupe, erkennt, dass der Teufel auch hier im Detail steckt. Das Recht der Mietminderung ist ein wichtiges Gewährleistungsrecht im Mietrecht. …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Kein Telefon und kein Internet
Wir leben in einer Welt, in der die Kommunikation über Telefon und vor allem Internet immer wichtiger wird. Fallen Telefon oder Internet aus, stellt sich die Frage, inwieweit der Vermieter für den Ausfall verantwortlich ist und der Mieter die Miete mindern kann. Besonders problematisch ist die Situation, wenn der Mieter den Anschluss nicht nur privat, sondern auch geschäftlich nutzt und möglicherweise auf eine beständige Verbindung angewiesen ist. Nun, – es …Artikel jetzt weiter lesen