Schimmel zeigt sich vornehmlich in sanitären Bereichen. Baulich bedingter Schimmelbefall (Wasserrohrbruch, Wärmebrücke) berechtigt als Sachmangel regelmäßig zur Minderung. Meist liegt die Ursache des Schimmelbefalls aber darin, dass der Mieter falsch heizt- und lüftet. Ein Bad in der Wanne produziert ca. 700 g Feuchtigkeit in der Stunde. Beim Duschen entstehen sogar 2600 g/h. Wird der Sättigungsgehalt der Luft im Bad überschritten, schlägt sich die Feuchtigkeit an der kältesten Stelle nieder. Meist …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Schimmel im Schlafzimmer
Nicht nur in Küche und Bad, auch im Schlafzimmer gibt es Schimmel. Bauliche Ursachen (Wärmebrücke, z.B. Alufenster, schlechte Isolierung der Außenwände), begründen regelmäßig einen Sachmangel. Der Mieter kann den Vermieter zur Beseitigung auffordern oder die Miete mindern. Oft liegt die Ursache aber auch darin, dass der Mieter im Schlafzimmer zu wenig heizt und/oder zu wenig lüftet und die mit der Feuchtigkeitsbildung zusammenhängenden physikalischen Gegebenheiten außer Betracht lässt. Häufig streiten Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Schimmel in der Küche
Die Küche ist neben dem Badezimmer eine typische Brutstätte für Schimmel. Hat der Schimmelbefall bauliche Ursachen (Wasserrohrbruch, Wärmebrücke, z.B. Alufenster, mangelhafte Außenisolierung), liegt regelmäßig ein Sachmangel vor, der den Mieter zur Minderung berechtigt. Meist bildet sich Schimmel aber dann, wenn der Mieter entgegen aller physikalischen Gegebenheiten unsachgemäß heizt und lüftet. Dann ist der Verschuldensanteil des Mieters in der Regel so groß, dass er keine Minderungsansprüche vortragen kann. Wir zeigen was …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung bei Fluglärm
Will der Mieter die Miete wegen Fluglärms mindern, muss er einen Mangel der Mietsache beweisen. Damit fangen die Probleme erst richtig an. Die gemietete Wohnung ist zwar nicht selbst mangelbehaftet, aber auch äußere Einwirkungen, die sich auf den Mietgebrauch nachteilig auswirken, können Minderungsansprüche begründen. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es dabei nicht an. Es bleibt sein Problem, inwieweit er den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung ermöglichen kann oder durch äußere …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Baulärm
Lärm macht krank. Lärm mindert den Wohnwert einer Wohnung. Gerade Baulärm ist ein typischer Minderungsgrund. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Lärmquelle in der Wohnung des Nachbarn liegt, der Vermieter saniert oder gegenüber eine Großbaustelle eingerichtet wird, für die der Vermieter selbst nichts kann (BayObLG WuM 1987, 112). Allein maßgeblicher Gesichtspunkt ist, dass der vertragsgemäße Gebrauch der gemieteten Wohnung nicht möglich ist und der Mieter für die Miete …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung bei Aufzugslärm
Gemäß den Bauordnungen sind Aufzüge bei Neubauten ab fünf Geschossen Pflicht. Fehlt der Aufzug, kann der Mieter deshalb sogar die Miete mindern. Verursacht der Aufzug übermäßigen Lärm, kann der Mieter die Miete ebenfalls mindern. Der Lärm entsteht im Maschinenraum, beim Anfahren, Abbremsen, Betätigen der Fahrstuhltür und beim Fahren selbst. Problematisch ist der Betrieb vor allem dann, wenn der Aufzugsschacht direkt an Aufenthalts- oder gar Schlafräume angrenzt. Schallpegel maximal 30 db …Artikel jetzt weiter lesen