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Artikel auf Mietminderung.org

Mietminderung: Schimmel im Bad

Schimmel zeigt sich vornehmlich in sanitären Bereichen. Baulich bedingter Schimmelbefall (Wasserrohrbruch, Wärmebrücke) berechtigt als Sachmangel regelmäßig zur Minderung. Meist liegt die Ursache des Schimmelbefalls aber darin, dass der Mieter falsch heizt- und lüftet. Ein Bad in der Wanne produziert ca. 700 g Feuchtigkeit in der Stunde. Beim Duschen entstehen sogar 2600 g/h. Wird der Sättigungsgehalt der Luft im Bad überschritten, schlägt sich die Feuchtigkeit an der kältesten Stelle nieder. Meist …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Schimmel im Schlafzimmer

Nicht nur in Küche und Bad, auch im Schlafzimmer gibt es Schimmel. Bauliche Ursachen (Wärmebrücke, z.B. Alufenster, schlechte Isolierung der Außenwände), begründen regelmäßig einen Sachmangel. Der Mieter kann den Vermieter zur Beseitigung auffordern oder die Miete mindern. Oft liegt die Ursache aber auch darin, dass der Mieter im Schlafzimmer zu wenig heizt und/oder zu wenig lüftet und die mit der Feuchtigkeitsbildung zusammenhängenden physikalischen Gegebenheiten außer Betracht lässt. Häufig streiten Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Schimmel in der Küche

Die Küche ist neben dem Badezimmer eine typische Brutstätte für Schimmel. Hat der Schimmelbefall bauliche Ursachen (Wasserrohrbruch, Wärmebrücke, z.B. Alufenster, mangelhafte Außenisolierung), liegt regelmäßig ein Sachmangel vor, der den Mieter zur Minderung berechtigt. Meist bildet sich Schimmel aber dann, wenn der Mieter entgegen aller physikalischen Gegebenheiten unsachgemäß heizt und lüftet. Dann ist der Verschuldensanteil des Mieters in der Regel so groß, dass er keine Minderungsansprüche vortragen kann. Wir zeigen was …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung wegen Ruhestörung

Feiern ist Lebensfreude. Es liegt in der Natur der Sache, dass sie nicht immer geräuschlos zum Ausdruck gebracht werden kann. In wieweit Minderungsansprüche begründet sind, hängt von vielerlei Faktoren. Jedenfalls hat kein Mieter das Recht, einmal im Monat „auf die Pauke hauen“ und die Nachtruhe der Nachbarn durch lautstarkes Feiern mal eben stören zu dürfen (OLG Düsseldorf WuM 1990, 16). Es gibt kein solches Recht, auch nicht als Gewohnheitsrecht. Umgekehrt …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Hundegebell und Hundelärm

Hunde sind die besten Freunde des Menschen, nicht aber auch immer die der Nachbarn. Menschen reden, Hunde bellen. Hundegebell und Hundelärm sind immer wieder ein Streitthema. Hundegebell berechtigt Mieter zur Mietminderung, aber auch nur dann, wenn durch ein ständiges und ruhestörendes Bellen die Grenze zur Unzumutbarkeit überschritten wird (LG Braunschweig 6 S 47/89). Bellt ein Hund, ist dies natürlich und normal, kläffende Hunde können hingegen ein Ärgernis sein. Die Grenzziehung …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Fluglärm

Will der Mieter die Miete wegen Fluglärms mindern, muss er einen Mangel der Mietsache beweisen. Damit fangen die Probleme erst richtig an. Die gemietete Wohnung ist zwar nicht selbst mangelbehaftet, aber auch äußere Einwirkungen, die sich auf den Mietgebrauch nachteilig auswirken, können Minderungsansprüche begründen. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es dabei nicht an. Es bleibt sein Problem, inwieweit er den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung ermöglichen kann oder durch äußere …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Lärm durch Nachbarn

Um in Frieden leben zu können, braucht es immer zwei Parteien. Rücksichtslose Nachbarn sind ein echtes Ärgernis. Wir leben zudem in einer motorisierten und konsum- und freizeitorientierten Welt, die jeder gemäß seinen Interessen nutzen möchte. Dass Nachbarn vieles anders empfinden, darf nicht dabei nicht übersehen werden. Das Zauberwort ist das nachbarschaftliche Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Mit dem Willen beider Seiten, sich in die jeweilige Lage des Nachbarn hineinzuversetzen, lässt sich …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Kinderlärm

Kinder sind Zukunft. Das muss jeder wissen, auch derjenige, der selbst keine Kinder hat. Dennoch müssen Eltern darauf achten, dass ihre Kinder zumindest die allgemeinen Ruhezeit einhalten (LG Hamburg WuM 1983, 21). Bei vermeidbarem Lärm innerhalb der allgemeinen Ruhezeiten hatte das Amtsgericht Neuss die Miete um 10 % gemindert (AG Neuss WuM 1988, 264). Die Ruhezeiten sind meist in der Hausordnung oder einer Gemeindesatzung vorgegeben und erfassen die Zeiträume von …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Baulärm

Lärm macht krank. Lärm mindert den Wohnwert einer Wohnung. Gerade Baulärm ist ein typischer Minderungsgrund. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Lärmquelle in der Wohnung des Nachbarn liegt, der Vermieter saniert oder gegenüber eine Großbaustelle eingerichtet wird, für die der Vermieter selbst nichts kann (BayObLG WuM 1987, 112). Allein maßgeblicher Gesichtspunkt ist, dass der vertragsgemäße Gebrauch der gemieteten Wohnung nicht möglich ist und der Mieter für die Miete …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Aufzugslärm

Gemäß den Bauordnungen sind Aufzüge bei Neubauten ab fünf Geschossen Pflicht. Fehlt der Aufzug, kann der Mieter deshalb sogar die Miete mindern. Verursacht der Aufzug übermäßigen Lärm, kann der Mieter die Miete ebenfalls mindern. Der Lärm entsteht im Maschinenraum, beim Anfahren, Abbremsen, Betätigen der Fahrstuhltür und beim Fahren selbst. Problematisch ist der Betrieb vor allem dann, wenn der Aufzugsschacht direkt an Aufenthalts- oder gar Schlafräume angrenzt. Schallpegel maximal 30 db …Artikel jetzt weiter lesen