Go to Top

Vermieterwissen

Unberechtigte Mietminderung – so können Vermieter vorgehen

Das Thema ist schwierig. Strategie ist gefragt. Mindert der Mieter die Miete, muss ein Mangel der Mietsache vorliegen. Die Feststellung, ob ein Mangel vorliegt und ob dieser Mangel den Mieter zur Mietminderung berechtigt, ist tagtäglich Gegenstand von Mietrechtsprozessen. Für den Vermieter stellt sich die Frage, wie er gegen eine unberechtigte Mietminderung vorgehen kann. Eine pauschale Vorgabe ist unmöglich. Es kommt immer darauf an, wie sich der Mangel darstellt und welche Partei …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung im Vertrag ausgeschlossen – Wirksam oder nicht?

Es soll tatsächlich Mietverträge geben, in denen die Mietminderung durch den Mieter im Vertrag ausgeschlossen ist. Gemäß § 536 IV BGB ist eine solche Vereinbarung zulasten des Mieters unwirksam. Das gesetzliche Verbot schützt den Mieter. Es ist nicht möglich, von vornherein auf Gewährleistungsansprüche zu verzichten. Soweit der Mieter bei Vorliegen eines Mangels keine Mietminderung geltend macht, ist dies natürlich seine Entscheidung. Nur kann er nicht ohne konkreten Anlass bereits bei …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung im Mietvertrag ausschließen?

Die Antwort ergibt sich aus dem Gesetz, aber auch anhand des gesunden Menschenverstandes. Es ist nicht erlaubt, das Recht des Mieters auf Mietminderung im Mietvertrag ausschließen zu wollen. Aus der Sicht des Vermieters ist es natürlich verführerisch, den Mieter dazu verleiten zu wollen, im Mietvertrag auf sein Minderungsrecht zu verzichten. Aber: Das Minderungsrecht des Mieters ist das zentrale Gewährleistungsrecht des Mietrechts. Wollte man den Ausschluss im Mietvertrag erlauben, würde dies …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Verwirkung

Verwirkung ist ein Begriff, der im allgemeinen Sprachgebrauch weniger vorkommt, rechtlich aber eine erhebliche Bedeutung haben kann. Will der Mieter wegen eines Mangels seiner Wohnung die Miete mindern, ist er verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu informieren, damit dieser in der Lage  versetzt wird, den Mangel zu beseitigen. Dabei muss er allerdings gewisse zeitliche Vorgaben einkalkulieren. Gerade im Rechtsverkehr gilt aus Beweisgründen und im Interesse des Rechtsfriedens der Grundsatz, dass Rechte …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung per E-Mail

Ist die Mietsache mangelhaft, darf der Mieter die Miete mindern. Zugleich verpflichtet ihn das Gesetz, dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB). Unterlässt der Mieter die Mängelanzeige, kann er sich gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig machen, wenn sich der Zustand der Mietsache verschlechtert. Die Mängelanzeige dient dazu, dem Vermieter die Möglichkeit zu gewähren, den Mangel zu beseitigen, damit den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung wiederherzustellen und sein Recht auf Zahlung …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung ohne Mängelanzeige erlaubt?

Da könnte ja jeder kommen! Die Fragestellung lässt sich unabhängig vom Gesetz aus rein praktischen Erwägungen bereits überzeugend beantworten. Will der Mieter die Miete mindern, muss er einen Grund haben. Ein Grund kann nur darin bestehen, dass sich in der Wohnung ein Mangel offenbart, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt. Liegt ein solcher Mangel tatsächlich vor, darf der Mieter die Miete mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Mieter eine Mängelanzeige …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: § 536 BGB – Minderung bei Sach- und Rechtsmängeln

§ 536 BGB beinhaltet die zentrale Regelung des Mietminderungsrechts. Er bestimmt das Recht des Mieters, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache (Wohnung) einen Mangel (Sachmangel, Rechtsmangel) aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Da gemäß § 536 I 3 BGB unerhebliche Mängel außer Betracht bleiben, besteht die Kunst des Juristen darin, den Zustand zu erfassen, der einen erheblichen Mangel begründet. In diesem Punkt sind die Gerichte immer wieder …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss

Nicht jeder Mangel der Mietsache berechtigt den Mieter zur Minderung der Miete. Wissen Vermieter und Mieter bei Abschluss des Mietvertrages, dass die Wohnung Mängel und Fehler aufweist, ist zu unterstellen, dass diesem Umstand mit der Höhe des Mietpreises Rechnung getragen wird. Dann kann der Mieter keine Minderungsrechte geltend machen. § 536b BGB unterscheidet 5 Sachverhalte: Der Mieter kennt bei Abschluss des Mietvertrages den Mangel der Mietsache. Dann hat er keine …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Ersatzvornahme – Was heißt das?

Ersatzvorname bedeutet, dass der Mieter bei Vorliegen eines Mangels der Mietsache ein Selbstabhilferecht hat und den Mangel selbst beseitigen darf. Beispiel: Der Warmwasserboiler im Badezimmer ist defekt und muss repariert werden. Für den Mieter stellt sich die Frage, was er tun muss und überhaupt tun darf, um das Problem zu beheben. Das Gesetz regelt die Ersatzvornahme  und das Selbstabhilferecht des Mieters in § 536a II BGB.  Danach darf der Mieter …Artikel jetzt weiter lesen

Voraussetzungen für eine Mietminderung

Viele Mieter mindern aus verständlichen Gründen oder gar einer Laune heraus die Miete und übersehen die notwendigen Voraussetzungen für eine wirksame Mietminderung. Eine Mietminderung muss nicht angekündigt werden. Es genügt, wenn der Mieter den Mangel anzeigt. Der Mieter braucht dem Vermieter auch keine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald sich ein Mangel zeigt. Der Mieter braucht die Minderung daher auch nicht zu beantragen. Der Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen