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Artikel auf Mietminderung.org

Mietminderung bei einem Bienennest, Wespennest oder Hornissennest

Stellt der Mieter fest, dass er in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Bienennest, Wespennest oder Hornissennest wohnt, sollte er handeln. Eine Mietminderung dürfte nur im Ausnahmefall in Betracht kommen. Eine Mietminderung setzt voraus, dass der Mieter im Gebrauch seiner Wohnung in erheblicher Weise beeinträchtigt ist. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es dabei nicht an. Jegliche Mietminderung setzt voraus, dass die Gebrauchsbeeinträchtigung auch von einer gewissen Dauer ist und dem Mieter …Artikel jetzt weiter lesen

Umgang mit schwierigen Mietern – So sichern sich Vermieter ab

Wohl dem, der einen vertragstreuen und umgänglichen Mieter hat. Schwierige Mieter sind oft ein ständiges Ärgernis. Sie verursachen Kosten und Arbeit und sind in Mehrfamilienhäusern eher ein Fremdkörper als ein Mitglied der Mietergemeinschaft. Das Mietrecht ist überwiegend Mieterschutzrecht. Das ist gut so, da der Mieter oft in der sozial schwächeren Position ist und in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt begründet, auf dessen Fortbestand er möglichst soll vertrauen dürfen. Das Mietrecht eröffnet …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung = Mietschulden? Kann der Mietrückstand zur Kündigung führen?

Ja bzw. nein. Die Frage lässt sich so nicht pauschal beantworten. Es kommt wie immer in der Juristerei darauf an, die vom Gesetz vorgegebenen Voraussetzungen einer Mietminderung und einer eventuellen Kündigung Schritt für Schritt zu prüfen. Nur so lässt sich ein vertretbares Ergebnis erreichen. Allerdings sollte klar sein, dass Mietminderungsbeträge in gewissen Fällen aus der Sicht des Vermieters provokativ wirken, oft überzogen sind und damit immer das Risiko in sich …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Einfachverglasung möglich?

Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache gewährleisten. Hat der Mieter eine Wohnung mit Einfachverglasung gemietet, ist eine Mietminderung im Regelfall ausgeschlossen. Der Mieter bekommt genau das, was er gemietet hat und wofür er die entsprechend vereinbarte Miete bezahlt. Wollte er auf dieser Basis die Einfachverglasung beanstanden, würde er widersprüchlich handeln und den Vermieter für etwas verantwortlich machen, was er mietvertraglich akzeptiert hat. Dies gilt umso mehr, je länger …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei blinden Fenstern in der Wohnung

Der Vermieter ist verpflichtet, den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten. Bei blinden Fenstern in der Wohnung ist der vertragsgemäße Gebrauch in aller Regel beeinträchtigt. Der Vermieter ist regelmäßig instandsetzungspflichtig. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Die Mietminderung muss der Gebrauchsbeeinträchtigung entsprechen und angemessen sein. Wir erklären hier, ob “blinde Fenster” in der Wohnung zu einer Mietminderung berechtigen, wie am besten vorzugehen ist und …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung wegen Kakerlaken in der Wohnung oder im Haus

Bei Ungeziefer hört die Tierliebe auf. Treten in der Wohnung oder im Haus Kakerlaken auf, kann der Wohnwert beeinträchtigt sein. Ob der Mieter aus diesem Grunde allein die Miete mindern kann, richtet sich danach, ob und inwieweit die Wohnung in ihrer vertragsgemäßen Tauglichkeit tatsächlich beeinträchtigt ist. Kakerlaken werden auch als Schaben bezeichnet. Sie können Krankheiten übertragen und breiten sich schnell aus. Häufig ist die Küche betroffen, da sich dort Lebensmittel …Artikel jetzt weiter lesen

Wenn die Mietminderung zum Kündigungsgrund wird

Ist die Wohnung mangelhaft (Heizung funktioniert nicht, Nachbar lärmt, Baugerüst verdunkelt die Fenster), wird der Mieter im vertragsgemäßen Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt. Dann kann er nach dem Gesetz die Miete mindern. Doch das ist leichter gesagt als getan. Ist die Mietminderung unbegründet oder überzogen, kann sie durchaus zum Kündigungsgrund werden. Ausgangspunkt ist nämlich, dass jede „Mietminderung angemessen“ sein muss (§ 536 I Satz 2 BGB). Das Gesetz überträgt dem Mieter …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung summiert sich auf zwei Monatsmieten – Drohen Folgen?

Sieht sich der Mieter mit einem Mangel der Mietsache konfrontiert, kann er die Miete mindern. Dieser einfache Rechtsgrundsatz hat seine Tücken. Die Mietminderung muss nämlich „angemessen“ sein (§ 536 I Satz 2 BGB). Damit weist der Gesetzgeber dem Mieter den „Schwarzen Peter“ zu, indem er beurteilen muss, was eine angemessene Mietminderung überhaupt ist. Und genau daraus kann sich ein folgenschweres Problem ergeben. Ist die Mietminderung nämlich nicht angemessen und überhöht, …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Hundekot auf den Gehweg oder im Garten

„So eine Sch….“. Wer kennt diesen Aufschrei nicht, wenn wieder einer in eine solche Tretmine getreten ist. Hundekot ist eine lästige Sache. Er kann durchaus zur Mietminderung berechtigen. Hundekot auf öffentlichen Gehwegen ist Lebensrisiko Hundekot auf dem öffentlichen Gehweg ist allgemeines Lebensrisiko und kann nicht dem Vermieter angelastet werden. Hier hilft nur „Augen auf“. Hundekot auf Gehwegen des Mietobjekts Allenfalls dann, wenn die Sch….. auf dem Grundstück des Vermieters liegt, …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung nach Einbruch (Tür, Fenster, Balkontür aufgebrochen)

Kein Tag vergeht, ohne dass in der Zeitung ein Einbruch gemeldet wird. Der Vermieter muss die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache gewährleisten. Wird eingebrochen, beantwortet sich die Frage nach einer Mietminderung danach, wer das Risiko eines Einbruchs trägt. Jede Minderung der Miete setzt einen Mangel der Mietsache voraus. Die Frage, ob eine Mietsache mangelhaft ist, beurteilt sich nach objektiven Aspekten. Die rein subjektive Einschätzung eines Mieters, die möglicherweise einer Überempfindlichkeit des Mieters …Artikel jetzt weiter lesen