Go to Top

Mietminderung bei Lärm durch Nachbarn

Um in Frieden leben zu können, braucht es immer zwei Parteien. Rücksichtslose Nachbarn sind ein echtes Ärgernis. Wir leben zudem in einer motorisierten und konsum- und freizeitorientierten Welt, die jeder gemäß seinen Interessen nutzen möchte. Dass Nachbarn vieles anders empfinden, darf nicht dabei nicht übersehen werden. Das Zauberwort ist das nachbarschaftliche Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Mit dem Willen beider Seiten, sich in die jeweilige Lage des Nachbarn hineinzuversetzen, lässt sich viel Konfliktpotential entschärfen.

Nur erhebliche Beeinträchtigungen der Wohn- und Lebensqualität in der Mietwohnung begründen einen Sachmangel im Sinne des § 536 BGB und berechtigen den Mieter, die Miete zu mindern.

Andererseits ist § 117 OWiG zu beachten. Danach handelt ordnungswidrig, wer in einem nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt und dadurch die Nachbarschaft erheblich belästigt. Die Ordnungswidrigkeit ist mit einer Geldbuße bis zu 5000 EUR bedroht.

Lärm im Allgemeinen

Leben verläuft nicht geräuschlos. Geräusche, die mit einem üblichen Verhalten und der üblichen Nutzung der Mieträume einhergehen, muss jeder Mieter hinnehmen (OLG Dresden WuM 2009, 393). Natürlich hat alles seine Grenzen. Die ständige Beeinträchtigung der Nachtruhe kann 20 % Mietminderung begründen (LG Chemnitz WuM 1994, 68). Ständiges lautes Streiten in einer Wohngemeinschaft wurde mit 50 % bewertet (AG Braunschweig WuM 1990, 147). In extremen Fällen kann sogar eine strafrechtlich relevante Körperverletzung zur Debatte stehen (AG Ratingen DWW 1989, 394). Im Einzelfall muss auf die Intensität und Häufigkeit abgestellt werden. Gelegentlicher Lärm ist zwar störend, aber regelmäßig belanglos.

Rasenmäher und andere Gartengeräte

Nach dem Auto scheinen Rasenmäher das Lieblingsspielzeug Erwachsener zu sein. In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Bundesimmissionsschutzverordnung) regelt der Gesetzgeber den Einsatz von 57 lärmverursachenden Gerätschaften (Rasenmäher, Laubsauger, Häcksler, Bohrmaschine, Rasentrimmer) und schreibt für den Gebrauch Ruhezeiten vor.

Viele dieser Geräte dürfen sonn- und feiertags sowie abends ab 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr überhaupt nicht und werktags nur von 9 bis 13:00 Uhr und ab 15 bis 17:00 bzw. 20:00 Uhr betrieben werden. Mieter, die diese Ruhezeiten missachten, können vom städtischen Ordnungsamt mit einem Bußgeld belegt werden. Bei dauernder Missachtung, kommt die Minderung der Miete in Betracht. Die Minderung richtet sich nach der Dauer und Intensität des Lärms. Lärm außerhalb der Ruhezeiten dürfte vielfach ortsüblich sein und kaum Minderungsansprüche begründen.

Musizieren und Komponieren

Während der Ruhezeiten muss zumindest die Zimmerlautstärke eingehalten werden. Außerhalb der Ruhezeiten kann die Hausordnung zeitliche Beschränkungen vorsehen, beispielsweise auch das in der Regel über das erträgliche Maß hinausgehende Schlagzeugspielen oder Trompete blasen (LG Nürnberg-Fürth WM 1992, 253) in hellhörigen Häusern ganz verbieten oder Musizieren auf 4 Stunden am Tag beschränken (OLG München WuM 19992, 238). Auch Musikgruppen haben in Mietwohnungen nichts zu suchen.

Ein völliger Ausschluss, beispielsweise des Klavierspielens in der Wohnung, kommt kaum in Betracht (BGH WuM 1998, 738). Musizieren ist ein sozialübliches Verhalten und kann nur geschenkt, nicht aber insgesamt verboten werden. Auch ein völliges Musizierverbot an Sonn- und Feiertagen bewertet die Interessen anderer Mieter zu einseitig (BayObLG NJWE-MietR 1996, 12).

Insgesamt ist die Rechtsprechung sehr einzelfallbedingt. Das Musikinstrument spielt eine große Rolle, die Dauer des Spiels, die Frage, ob jemand aus beruflichen Gründen musizieren muss, inwieweit im Mietvertrag individuell eine Vereinbarung niedergelegt wurde, die Hellhörigkeit der Wände, vorhandene Schallschutzmaßnahmen oder der Pegel der Umgebungsgeräusche (OLG Zweibrücken ZMR 1990, 427).

Auf die Qualität der Musikausübung kommt es nicht an. Auch anspruchsvolle Musik kann als störend empfunden werden (LG Düsseldorf DWW 1990, 87). Die Mehrzahl der Gerichtsurteile beschäftigt sich weniger mit Minderungsansprüchen, als vielmehr mit der Forderung von Mietern, dass die Musikausübung eines Nachbarn eingeschränkt oder verboten werden soll.

Allgemein wird man feststellen dürfen, dass es sich um ein Instrument handeln muss, das herkömmlicherweise in Wohnräumen gespielt wird und ein Musizierverbot während der Ruhezeiten und die Beschränkung des Musizierens auf einen gewissen Zeitraum (maximale Spieldauer am Tag 2 Stunden für Klarinette, Saxophon, Geige, Klavier) zuzugestehen ist und keine Minderungsansprüche begründen sollte.

Lärmbelästigung: Fernsehen, Radio, Musikanlage

Maßgebend ist die Zimmerlautstärke. Diese ist eingehalten, wenn die Geräusche außerhalb einer abgeschlossenen Wohnung nicht mehr oder kaum noch wahrnehmbar sind (LG Berlin DWW 1988, 83). Da diese Geräte einen Lautstärkeregler besitzen, kann die Zimmerlautstärke leicht eingehalten werden, so dass jeder Nachbar erwarten kann, während und außerhalb der Ruhezeiten nicht belästigt zu werden (LG Hamburg WuM 1996, 159). Das AG Braunschweig (WuM 1990, 147) erkannte wegen lautstarker Musik aus der Nachbarwohnung bis in die Nacht 50 % Mietminderung zu.

Lärm durch Haushaltsmaschinen, Haushaltsführung

Geräte, die der Lebensführung und Haushaltsführung des Mieters dienen sowie deren Nutzung, gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch einer jeden Mietwohnung. Dass diese Geräusche verursachen, liegt in der Natur der Sache. Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen oder die Betätigung der Wasserspülung sind kein Mietmangel und begründen kein Minderungsrecht (AG Mönchengladbach DWW 1994, 24).

Mietvertraglich kann der Gebrauch während der Ruhezeiten allenfalls dann beschränkt werden, wenn die Geräuschentwicklung außerhalb der Wohnung effektiv wahrnehmbar ist. Berufstätige Mieter dürfen auch nach 22:00 Uhr ausnahmsweise waschen (AG Mainz 8 C 499/95). Für laute Werkzeuge (Bohrmaschine) gelten die Vorgaben in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (siehe oben Rasenmäher).

Eine Mietminderung kann für ständiges nächtliches Dauerduschen in Betracht kommen, wenn der Nachbar effektiv in seiner Nachtruhe gestört wird. Nach 22:00 Uhr sollen maximal 30 Minuten Duschzeit gestattet sein (OLG Düsseldorf WuM 1991, 288).

Geräuschverursachende Umbauten im Haus (Einbau einer neuen Heizung, Badneugestaltung, Verlegung von Laminatboden) können Minderungsansprüche ausnahmsweise begründen, wenn sie das zumutbare Maß (?) übersteigen (AG Neuruppin WuM 2005, 653).

Gerichtsurteile befassen sich meist mit baulich bedingten Geräuschquellen, für die der Vermieter verantwortlich ist. Für eine Geräusche verursachende Heizung gab es eine Minderungsquote von 7,5 % (LG Berlin NZM 2000, 490), Störung durch Klopfgeräusche 12 % (LG Münster WuM 2000, 691), unzumutbare Klopfgeräusche 75 % der anteiligen Miete des Zimmers (LG Mannheim ZMR 1978, 84), Lärm durch Müllschlucker 17 % (LG Dresden NJWE-MietR 1997, 197), Geräuschpegel von 50 dB von vom Vermieter aufgestellten Trocknungsgeräten, um Feuchtigkeit aus Wänden oder Fußbodens zu entfernen: 100 % Minderung (AG Schöneberg WuM 2008, 477).

113 Antworten auf "Mietminderung bei Lärm durch Nachbarn"

  • Dominik Szczepanksi
    18. Juli 2013 - 06:12 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    seit einem Jahr streite ich mich mit meinen Nachbarn über mir. Sie bewegen sich sehr laut und trampelnd durch die Wohnung. Das passiert jeden tag und zu jeder Tageszeit.
    Wenn ich dadurch nicht einschlafen oder dadurch wach werde mach ich mich durch klopfen an meine Decke bemerkbar und das wiederum sehen Sie als Aufruf erst recht Lärm zu machen und mich damit zu provozieren.

    Fakt ist, dass ich regelmäßig wach werde bzw nicht einschlafen kann.

    Die Vermieterin wurde schon öfter kontaktiert doch bisher ohne jeglichen Erfolg.

    Habe ich dadurch ein Recht auf Mietminderung?

    Lg

    • Mietminderung.org
      21. Juli 2013 - 10:22 Antworten

      Hallo Dominik,

      wenn der Lärm einen Mangel darstellt, würde ich erstens ein Lärmprotokoll führen und dann die Vermieterin damit konfrontieren. Wenn dieser Schritt wirklich nicht hilft, können Sie ernsthaft über eine Mietminderung nachdenken. Leider kann ich nicht mehr dazu schreiben, da nur Sie wissen, wie groß die Einschränkung durch den Lärm der Nachbarn ist. Fragen Sie im Zweifel einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Jessica Reiner
      26. Juli 2013 - 07:56 Antworten

      So eine ähnliche Situation habe ich auch. Meine Nachbarin über mir verdient ihre Brötchen als Tagesmutter. Um 7 Uhr kommen die ersten Kinder die dann natürlich durch die ganze Wohnung toben,rennen, schreien usw…. da ich selbst Mutter bin habe ich ja ein wenig verständnis. Das größte Problem ist aber das die Wohnung oben noch alte Holzdielen hat und es somit eh sehr hellhörig ist. Als die Kinder dann Anfingen mit Rutschautos usw durch die Wohnung zu fahren war dann auch bei mir mal Schluss. Es gab Gespräche mit dem Vermieter wo dann eine “9 Uhr Regel” aufgestellt wurde (mündlich). Der Sinn war der das die Kinder vor 9 Uhr im Spielzimmer bleiben und keine Rutschautos usw benutzt werden sollen. Es hat auch eine Zeitlang gut geklappt. Nun wo wir hier ausziehen möchten geht alles wieder von vorne los. Frei nach dem Motto “Die ziehen ja eh aus”. Erst hatte ich auch überlegt es einfach so zu lassen, aber ich sehe es einfach nicht ein.

      Mfg

      Jessica Reiner

  • Schiller (Frau)
    6. August 2013 - 18:48 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit unserem Einzug im Juni 2013 werden wir erheblich von den Nachbarn über uns belästigt. Dieses äußert sich in einem immensen Trampeln durch die gesamte Wohnung. Zusätzlich kommen diverse Mängel in der Wohnung vor (Kühlscharnk zu laut, Backofengeruch mit Erstickungsgefahr, Duscheinrichtung bei der die Wassertempartur so schwankend ist, dass man entweder einen Schock oder gar sich eine Verbrennung holen kann, elektr Aussenjalousien, die nach einem harten Regen nicht mehr reagieren und den Stromkreis stets blockieren, Wände die seit dem Einzug gestrichen werden müssten, zum Teil zurrissene Gardinen, welche bis dato nicht ausgetauscht worden sind). Es kommen stets neue Sachen hinzu, die uns bis dato nicht einmal Ruhe gegeben haben, jedoch die Lärmbelästigung am unerträglichsten ist.
    Nach einem ersten Anwaltsbesuch sagte man uns, dass der Mieter so gut wie keine Rechte besitzt irgendetwas zu bewegen, vorallem wenn es sich um Lärmbelästigung handelt, und nur die Möglichkeit der Mietminderung unter der Führung von Lärmprotokollen einem zur Verfügung steht.
    Mittlerweile wurden der Kühlschrank und Ofen ausgetauscht, wobei nach dem Austausch die Geräte auch nicht einwandfrei funktionieren (Kühlschrank – kühlt nicht richtig, Ofen – nach wie vor Geruchsquelle und Erstickungsgefahr).
    Nachdem ich die Mängel und vorallem die Lärmbelästigung beim Vermieter angezeit habe und diesem eine Frist von 14 Tagen zur Beseitigung aller vorhandenen Mängel und zum Beweis, ob eine ordnungsgemäße Schalldämmung, welche ich stark be- und anzweifle, gesetzt hatte, passierte seinerseits garnichts! Im Schreiben beziehte ich mich auch auf mein Recht der Mietminderung und dass im Falle der Nichtbeseitigung der Mängel und der Nichtbeweiserbringung der Schalldämmung samt der Unterlassung der enormen Lärmbelästigung, ich für diesen Gesamtzustand die Miete um 20% mindern werde. Nach dem 26.07 (Ende der Frist) folgte noch ein Brief meinerseits, dass aufgrund der Nichtreaktion des Vermieters ich nun die Miete reduzieren werde. Hier muss ich noch betonen, dass in beiden Briefen, sowohl als mündlich, mein Entgegenkommen dem Vermieter zum Ausdruck gebracht habe und das in Form des Erhalts einer gleichwertigen Wohnung oder der Suche nach einem Nachmieter, da ich unter diesen Umständen nicht mehr so leben kann und will. Gleichzeitig machte ich auf neu vorhandene Mängel aufmerksam und forderte den Vermieter auf eine sofortige Handlung an, andernfalls würde ich rechtliche Schritte einleiten. In dem genannten 14-täg. Zeitraum bekam ich außerdem eine Email unter Bezug der Duschvorrichtung und der notwendigen Abmessungen der Termperaturschwankungen in der Wohnung. Der Termin war bereits außerhalb der gesetzten Frist meinens Schreibens und wurde auf den 01.08., 9 Uhr vereinbart. Am betroffenem Tag traf der Vermieter zum vereinbarten Zeit nicht auf und nach 30-minütiger Wartezeit rief ich im Vermietungsbüro an. Vom Vermietungsassistent, welcher ursprünglich zum Termin erscheinen sollte, wurde mir mitgeteilt, dass doch der Vermietungsleiter nun vor Ort sei. Ich rief den Vermietungsleiter am Handy an, es wurde jedoch nicht abhoben, was so oder so eine Macht der Gewohnheit darstellt. Mein Wiederanruf beim Assistenten löste eine Beschwerde aus, dass Termine einzuhalten sind, da ich auch ein Arbeitsverhältnis zu folgen habe und nicht ewig auf jemanden warten kann, obwohl ein Termin dafür vereinbart worden ist! Der Assistent rief anschließend beim seinem Vorgesetzten an und teilte mir im Folgegespräch mit, dass dieser in ca. 15 Minuten bei der Wohnung sein werde. Mittlerweile hatten wir 9:40 woraufhin ich bis 9:55 gewartet habe und immer noch keiner sich bemüht hatte, weder mich anzurufen, noch sich zur Wohnung zu bemühen.
    Daraufhin musste ich meine Wohnung aufgrund meiner Arbeit verlassen, da ich nicht noch länger abwesend vom Arbeitsplatz sein konnte.
    Nach all dem bekam ich (datiert mit dem 05.08) endlich eine schriftliche Reaktion, in dem der Vermieter mir mitteilt, dass ja Kühlschrank und Ofen nun ausgetauscht worden sind und da Ofen neu ist, müsste er minimum 4-5 Mal durchgeheizt werden. In meinem Falle wurde der Ofen bereits min. 20 Mal durchgeheizt mit dem alten Ergebnis, welches ich ja dem Vermieter auch im 2. Brief so schilderte. Was den Kühlschrank anbelangt, muss die Kühlleistung durch das zuständige Unternehmen überprüft werden, jedoch wenn diese WIEDER VOR ORT sind – sprich, ich müsste mich mit dieser Tatsache erstmal abfinden!!!! In Bezug auf den Vor-Ort-Termin wegen der Dusche wäre ich nicht da gewesen und man müsste ohnehin 2-3 Wochen warten, nachdem die Experten andere Wohnungen beurteilt hätten, ob anschließend Arbeiten durchgeführt werden oder nicht. Was allerdings die Lärmbelästigung anbelangt, wird um die Lärmprotokolle gebeten (ok, kein Problem) und Zitat: “Die Schallisolierung wurde gemäß Schallschutznachweiß des Büros Spieß & Schäfer errichtet und entspricht der erforderlichen Vorgaben.” – IST DAS EIN BEWEIS? Für meine Begriffe, ist das eine Behauptung, jedoch kein ausreichender Beweis, denn niemand war je in meiner Wohnung um Schallmessungen durchzuführen und ich habe auch kein ordnungsgemäßes Protokoll erhalten!
    In Bezug auf meine angekündigte Mietminderung wird dieser keine Akzeptanz gewährt und wird ausdrücklich widersprochen. Desweiteren wurde mir auch mitgeteilt, dass vorsorglich die Angelegenheit deren Rechtsanwalt übergeben worden sei, sofern ich an der angekündigten Mietminderung festhalten würde. Alle meine Vorschläge und zur Lösung der Situation als friedliches Entgegenkommen wurden widersprochen und es wurden keine anderen Lösungen unterbreitet. Man behauptet, dass auch keine adäquaten Wohnungen zur Verfügung stünden, welches so nicht richtig ist, denn die Webseite mit allen Wohnungen wird stets sehr sorgfältig aktuallisiert.

    Ich würde Sie um Ihre Meinung bitten, wie Sie die Situation beurteilen, ob ein nochmaliger Gang zum Rechtsanwalt bereits jetzt notwendig ist und ob ich trotz des Widerspruchs der Mietminderung aufgrund der Tatsachen, ich doch noch mindern kann (wie Sie es auch auf Ihren Seiten erwähnen)?

    In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort und meiner Bitte um Entschuldigung dieses langes Schreibens
    verbleibe ich

    Mit freundlichen Grüßen

    Schiller

    • Mietminderung.org
      9. August 2013 - 14:51 Antworten

      Hallo Frau Schiller,

      wir können Sie hier leider nicht zu Ihrem Fall beraten. Ich würde in einem solch komplexen Fall immer des Rat eines Rechtsanwalts einholen.

      Danke für Ihr Verständnis und viel Erfolg.

      Beste Grüße

      Dennis Hundt

  • Arcalis
    18. August 2013 - 17:56 Antworten

    Hallo,
    wir haben das Problem, daß es auf unserer Balkonseite drei Mietparteien gibt, die täglich zwischen 14.30 Uhr bis mindestens 20.00 Uhr, oft deutlich später mit vielen Besuchern, die hier nicht wohnen, auf dem Hofgrundstück sitzen. Das bedeutet, jeden Tag unaufhörliches Stimmengewirr, oft durch schrille Rufe und lautes Hundgebell unterbrochen und nie Ruhe. Gibt es hier Regelungen, wie weit das zu dulden ist. Es geht um täglich, nicht um manchmal. Es geht um viele Stunden und nicht um einen Schwatz zwischendurch. Irgendwann kann man das nicht mehr hören und meidet den Balkon und das Öffnen der Fenster zur Hofseite.

    • Mietminderung.org
      18. August 2013 - 18:39 Antworten

      Hallo Arcalis,

      gerade wenn sich der “Lärm” auf mehrere Mietparteien verteilt, wird es bestimmt nicht einfacher. Ich würde einfach das offene Gespräch mit dem Vermieter und Nachbarn suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Familie Körner mit Kleinkindern
    26. August 2013 - 22:03 Antworten

    Hallo,

    wir haben sind eine junge Familie mit einem Kind von 6 Jahren und einem Baby von 5 Monaten. Wir wohnen in einem Plattenbau und sind eigentlich den “normalen” Lärm, wie trampeln, Musik hören, mit den Stühlen über den Boden schlürfen, Ball spielen in der Mittagspause gewohnt. Das alles nehmen wir in Kauf, gehört dazu. Doch leider sind unsere Nachbarn unter uns anders. Es ist eine Familie mit einem 17 Jährigen Sohn. Sind mit ihm überfordert. So kommt es täglich zu Streitigkeiten zwischen Eltern und Kind,so dass man alles mitbekommt. Der Sohn fühlt sich dann wohl angegriffen und schmeisst die Türen zu. Das ist noch nicht alles. Die gute Frau Mutter ist Vietnamesin und beugt sich allem, was die Männer sagen. So kommt es, dass die Beiden Herren, also Vater und Sohn, die Mutter raus schmeissen. Sie sucht dann obdach und klingelt im gesamten Haus nach einem Zufluchtsort. Unsere Kinder können somit nachts nicht mehr schlafen. Sicherlich gibts auch Tage, wo es nicht extrem ist. Doch leider ist es täglich, dass die Türen geschmissen werden. Selbstverständlich habe ich schon alle Wege eingeschlagen die gehen (Polizei, Jugendamt, Lärmprodokoll). Unsere Hausverwaltung war so nett und hat sogar einen Sozialarbeiter zur Seite gestellt und hat versucht es zu klären. Doch leider sagt selbst der Sozialarbeiter, dass die Situation aussichtslos ist. Darauf hin haben wir eine Kündigung geschrieben und nun 3 monatige Kündigungsfrist. Darf man jetzt trotzdem die Miete mindern???Dieses Problem besteht eigentlich schon seit 1,5 Jahren, ist der Hausverwaltung auch gekannt aber nie passiert etwas.

    Darf ich jetzt die Miete die letzten 3 Monate noch mindern??Wenn ja, um wieviel?

    Viele Grüße
    Familie Körner

    • Mietminderung.org
      27. August 2013 - 09:25 Antworten

      Hallo Fam. Körner,

      die Höhe der Mietminderung lässt sich natürlich nicht pauschal beziffern, siehe auch: https://www.mietminderung.org/mietminderung-hoehe/.

      Ihre Kündigung ändert nichts daran, dass Sie bis zum Mietvertragende das Recht auf eine mangelfrei Wohnung haben.

      Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, fragen Sie bitte einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sebastian
    27. August 2013 - 00:26 Antworten

    Hallo,

    Wie sieht das ganze aus, wenn im Mietvertrag steht dass eine Wohnung hellhörig ist und dass die Mieter Rücksicht zu nehmen haben? Es ist häufig so dass die Mieter unter mir sich ab 23 Uhr viel zu laut unterhalten. Dass ich den nächsten Morgen früh raus muss ändert nichts daran, dass das nun schon seit 2 Jahren so geht und meinen Vermieter kümmert es auch nicht.

    Die Polizei habe ich bis jetzt noch nicht eingeschaltet, wohl aber die Nachbarn angesprochen woraufhin sie immer mit Uneinsicht reagieren.

    Was können wir tun?

    Mfg

    • Mietminderung.org
      27. August 2013 - 09:22 Antworten

      Hallo Sebastian,

      mit einer solchen Formulierung kann man sicherlich ein wenig mehr Verständnis auf Mieterseite erwarten, aber das kann meiner Meinung nach kein Freibrief für den Vermieter sein. Ihr Vermieter wird sich bei einer Mietminderung aber darauf beziehen und Ihrer Mietminderung sicherlich widersprechen. Entweder als Mieter bleibt man hart und holt sich ggf. anwaltliche Unterstützung oder man zieht seine Mietminderung wieder zurück.

      Grundsätzlich empfiehlt sich immer eine Beratung durch einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Familie Körner mit Kleinkindern
    27. August 2013 - 14:19 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    vielen Dank für ihre Auskunft. Nachdem wir gestern wieder schlaflose Stunden hatten, haben wir heute erneut die Hausverwaltung kontaktiert. Uns wurde nochmals gesagt, dass wir ein erneutes Lärmprotokoll schicken sollten und es erst geprüft wird. Ich habe langsam aber sicher das Gefühl, man will uns bis Ende November (Kündigung) hin halten.

    Darauf hin haben wir selbstverständlich nochmals ein Lärmprotokoll geschickt. Desweiteren haben wir uns jetzt dafür entschieden, die Einzugsermächtigung für die Mietzahlung zu widerrufen und haben unter Angaben der oben aufgenannten Gründe, nun die Miete um 20 % gemindert, da es für uns als junge Familie nicht mehr machbar ist, die Wohnung zu nutzen.

    Ich hoffe, wir haben jetzt richtig gehandelt, habe schon sehr ein ungutes Gefühl.
    Ist es jetzt ratsam unsere Rechtsschutz mit einzubeziehen?

    Familie Körner

    • Mietminderung.org
      27. August 2013 - 14:22 Antworten

      Hallo Frau Körner,

      in der Tat es es Verwaltungen oft darum Probleme schnell wieder vom Tisch zu bekommen. Echte Lösungen lassen sich in solchen Fällen ja auch schwer finden. Ob und wann Sie Ihre Rechtschutzversicherung zu Rat ziehen sollten kann ich Ihnen leider nicht sagen. Eine Anfrage bei Ihrer Versicherung sollte diese Frage beantworten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • S. Wegner
    30. August 2013 - 23:46 Antworten

    Hallo

    seit 2 Jahren haben wir regelmäßig mit erheblicher Lärmbelästigung durch unsere Nachbarin über uns zu kämpfen. Persönliches Ansprechen brachte wenig Erfolg. Rufen des Ordnungsamtes und der Polizei mit letzendlich erfolgter Anzeige wegen Ruhestörung waren nur gering erfolgreich. Beim letzten Erscheinen der Polizei wurde uns der Rat gegeben, daß wir bei wiederholtem Male die Verwaltung über eine 10prozentige Mietminderung auf Grund der ständig wiederkehrenden Beeinträchtigung der Wohnqualität, welche durch besagter Mieterin entsteht, informieren könnten. Die Verwaltung würde sich dann fix mit der Mieterin in Verbindung setzen um von uns weiterhin die volle Miete zu bekommen.
    Hört sich einfach an, aber ??? Ist das auch so einfach?

    MFG
    S. Wegner

  • O. Schreiber
    2. September 2013 - 12:28 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich hoffe, Sie können mir einen Rat geben. Mein Nachbar über mir wohnend macht regelmäßig die Nacht zum Tage. Er schläft tagsüber und gegen 12 (0 Uhr) beginnt sein Leben. Er poltert, stampft durch die Wohnung, spült Geschirr im Bad im Waschbecken, empfängt Besucht und dieser pöbelt sich in seiner Wohnung gegenseitig an. Seine Wohnung hat Laminat- und Fliesenboden und wenn hier nachts Gläser und Flaschen “geschmissen” werden; in einer hellhörigen Wohnung – das ist sehr, sehr laut.

    Ich habe bereits des öfteren versucht, hier für meine Ruhe zu sorgen. An der Tür werde ich wie auch weitere Nachbarn lediglich bedroht. Die gerufene Polizei verweist mich lapidar an meinen Vermieter/Verwalter und scheint das alles zu “ignorieren”.

    Ich übertreibe mit meinen Zeilen nicht, wenn ich Ihnen mitteile, daß mich diese ganze Situation nervlich so fertig macht, daß ich zeitweise nicht einmal die Kraft habe, mich dieser Konfrontation zu stellen. Somit verlasse ich immer häufiger meine Wohnung und schlafe bei Bekannten, die diesen Umstand natürlich auch nicht weiter hinnehmen möchte; wer möchte mitten in der Nacht geweckt werden damit Bekannte übernachten können?

    Ein Großteil der Nachbarn hat Angst vor diesem Mieter, so daß diese nicht unbedingt gegen ihn aussagen möchte; sollte es vor Gericht gehen. Ein paar Zeugen habe ich jedoch und so habe ich meiner Vermieterin eine Mietminderung angedroht, sofern sich dieser Mangel nicht zu einem bestimmten Termin einstellt.

    Neben dieser Belästigung steht auch noch Schimmelbefall im Raume, welcher aber nun beseitigt werden wird. Ich habe für beide Mängel eine Minderung von 20% veranschlaßt und mit dokumentiertem Lärmprotokoll untermauert. Wenn also der Schimmelbefall bereinigt ist, möchte ich dennoch 20% beibehalten, da der Lärm einfach nicht nachläßt.

    Auch hatte ich um Wohnungstausch gebeten, aber diesem wird nicht zugestimmt. Scheinbar hat die Vermieterin nun eine andere Anwältin als bisher mit diesem Problem beauftragt und diese soll wohl auch bereits eine fristlose Kündigung geschickt haben. Da der Mieter einen Betreuer hat, wird dieser Kündigung wohl widersprochen werden. Meine Frage nun expliziet: Wie lange kann ich die Miete weiterhin mindern oder muß ich durch Versand der fristlosen Kündigung an diesen Mieter wieder Miete in voller Höhe zahlen. Immerhin besteht der Mangel nach wie vor; auch wenn sich die Vermieterin um das Problem zu kümmern scheint.

    Die Vermieterin gab mir zu verstehen, daß sie froh sei, daß sich jemand dieser Sache annimmt, weil ihr dieser Mieter selbst ein Dorn im Auge ist. Regelmäßige Polizeieinsätze aus den unterschiedlichsten Gründen sind an der Regel.

    Ich würde mich sehr über Ihre Unterstützung freuen.
    Vielen Dank O. Schreiber

    • Mietminderung.org
      3. September 2013 - 10:00 Antworten

      Hallo Frau Schreiber,

      eine Mietminderung kann in aller Regel so lange beibehalten werden, wie der Mangel besteht. Ob Sie bei der Minderungshöhe bleiben können, müssen Sie entscheiden. Schließlich wurde / wird ein Teil des Mangels beseitigt (der Schimmel in der Wohnung).

      Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, würde ich immer die Beratung durch einen Anwalt empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • valdrak@dopedoo.com
    6. September 2013 - 11:05 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne seit 2,5 Jahren in einer EG-Wohnung. Über mir wohnt eine 4-köpfige Familie. Das Elternschlafzimmer liegt über meinem Schlafzimmer. Die Frau steht gegen 4 Uhr morgens auf um zur Arbeit zu gehen. Das Haus ist Altbau somit hellhörig; was mich eigentlich nicht groß stört. Das eigentliche Problem ist deren Bett. Es quietscht und knarrt sobald man sich ins Bett legt, sich umdreht oder nur auf die Bettkante setzt. Und da liegt das tägliche Dilemma. Die Frau zieht sich im Schlafzimmer um und sitzt dabei die ganze Zeit auf der Bettkante. Somit quietscht und knarrt es in einer Tour. Habe diese Problem bereits angesprochen aber ohne Erfolg. Werde jetzt den morgentlichen Geräuschpegel messen, den das Bett verursacht. Was für Möglichkeiten habe ich, damit die Nachtruhe wieder gewahrt wird?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mario Nastasi

    • Mietminderung.org
      6. September 2013 - 16:43 Antworten

      Hallo Mario,

      ich würde im ersten Schritt nochmals das persönliche Gespräch mit den Nachbar suchen und im zweiten Schritt den Vermieter ansprechen. Sicherlich finden Sie eine gute Lösung. Wenn nichts mehr hilft, sprechen Sie am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nina
    6. September 2013 - 19:29 Antworten

    Ein Paar über uns hat egal um welche Uhrzeit so lauten Geschlechtsverkehr das ich niemanden mehr einladen kann. Es ist so widerlich, manchmal wenn er alleine ist fängt er nachts um 4 Uhr an so laut zu trampeln das ich davon wach werde und dann mastubiert er ganz laut. Sie wäscht sich anscheinend nicht, der Flur stinkt nur noch nach ihr, nach säuerlichem alten Schweiß. Eine erste Abmahnung haben die schon. Das geht nun so seit März, ich protokolliere seit März und der Vermieter lässt sich Zeit.
    Sie ist übergewichtig sodass ich schon wach werde wenn sie sich im Bett umdreht. Das Bett müsste wahrscheinlich stabilisiert werden.
    Kann ein Mieterbund etwas richten ?
    Polizei war schon 3 Mal hier, immer nachts.

    • Mietminderung.org
      7. September 2013 - 21:00 Antworten

      Hallo Nina,

      der Mieterbund wird auch “nur” Kontakt zum Vermieter aufnehmen. Wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt, sollten Sie überlegen ob eine Mietminderung sinnvoll ist, um den Druck auf den Vermieter zu erhöhen.

      Die Option “Mieterbund” oder “Rechtsanwalt” besteht aber natürlich immer.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • blechdose27
    9. September 2013 - 23:33 Antworten

    Hallo, sei 2 Jahren wohne ich in einem recht hellhörigen Altbau. Über mir wohnt ein Mann der sehr gerne Gittare spielt und dazu singt,oder seine Stereoanlage aufdreht. Das wäre ja nicht so schlimm, allerdings fängt er erst ab ca 22.00 damit an und das geht dann bis so um 1.00, manchmal noch später. Spreche ich ihn darauf an, entschuldigt er sich für den Lärm und sagt, ich solle einfach das nächste mal wieder klingeln, wenn es ml wieder zu laut ist.(Beschwerde hält ca 2 Tage, dann wirds wider laut.) Die Bitte, doch bitte nur vor 22.00 zu spielen hält er leider nicht ein.
    Mein Vermieter hat dazu nur gemeint, so war der schon immer, der ändert sich nicht mehr. Bis jetzt wollte ich die Polizei noch nicht rufen, da ich immer noch die Hoffnung habe, es im guten zu versuchen.

    Reicht dies für eine Mietminderung und wenn ja, um wieviel Prozent? Ich habe die Hoffnung, dass mein Vermieter etwas unternimt, wenn ich das Geld kürze.

    • Mietminderung.org
      10. September 2013 - 18:49 Antworten

      Hallo Blechdose,

      leider kann Ihnen niemand sagen, wie hoch eine Mietminderung ausfallen kann. In Kürze erscheint hier ein Artikel zum Thema “musizierende Nachbarn”. Die Urteile in diesem Artikel können Ihnen dann vielleicht Anhaltspunkte liefern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • T.Hummel
    16. September 2013 - 13:14 Antworten

    Hallo Team,

    ich hätte da auch mal eine Frage, ich arbeite in einem kleinen Institut, welches in einem Haus (Unten Gewerbe, oben mehere Stockwerke Wohnungen) liegt.
    Über uns ist anscheinend eine Familie mit eniem Kleinkind (3-4 Jahre) eingezogen, welches unhörbar ist (also Spielen/Reden usw.) – alles bestens – ABER – es neigt dazu (leider ständig) trampelnd von seinem Kinderzimmer über den Flur ins Wohnzimmer/Küche zu rennen.
    Und dies leider wirklich laut – Teppiche gibt es dort nicht (Parkett) und der Spaß geht grob geschätzt 4-5h am Tag – in der Zeit im Schnitt mehrmals in der Minute.
    An ein Arbeiten (gar konzentriert) ist in diesen Zeiten nicht zu denken – kann man da irgendetwas machen? Ein Reden mit den Eltern führte nur zu einem Schulterzucken, ‘der muss sich doch bewegen dürfen und wir können ihm doch nicht verbieten zu trampeln’…

    Gibt es da eine Chance oder muss man soetwas hinnehmen?

    Wie gesagt, ansonsten sind die absolut unauffällig, es ist nur das Trampeln was heftig durchschlägt.

    LG,
    T.Hummel

    • Mietminderung.org
      16. September 2013 - 13:24 Antworten

      Hallo Herr Hummel,

      es ist die Frage, in wie weit der Lärm nicht mehr “normal” ist. Das wird Ihnen leider niemand von außen sagen können.

      Es geht Ihnen ja nicht um eine Mietminderung, sondern im etwas mehr Ruhe. Vielleicht sollten Sie anregen, eine Teppich auf der “Bahn” zu verlegen und so einen Kompromiss finden. Hierzu können Sie ja auch den Vermieter ins Gespräch / Boot holen.

      Hier noch ein Artikel für Sie: Mietminderung bei Kinderlärm.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • T.Hummel
        16. September 2013 - 13:43 Antworten

        Die Frage ist doch eigentlich (immer) wie stellt man fest, ob der Lärm unzumutbar ist oder nicht, gibt es dafür nicht irgendwelche Regeln/Möglichkeiten?
        Da der Lärm fast immer zu den selben Zeiten stattfindet (man kann fast die Uhr danach stellen) wäre ein Ortstermin durchaus möglich – also einfach dem Vermieter Bescheid geben und sagen, schauen Sie mal um X Uhr vorbei und hören Sie sich das an?

        Aber kann ER da überhaupt was machen, also wenn er der selben Ansicht ist, das es nicht in Ordnung ist?
        Nächste Stufe wäre dann die Polizei zu fragen ob sie sich das mal anhören können…

        Und vorneweg vlt. erstmal noch die Familie nochmal ansprechen ob Papa oder Mama mal runterkommt und ‘mithört’, wenn der Sprößling durch die Wohnung tobt…

        Wären das Möglichkeiten? – nachvollziehen kann ich solche Eltern (als selbst Elternteil) zwar nicht, aber irgendwie muss man da doch was machen können…

        LG,
        T. Hummel

        • Mietminderung.org
          16. September 2013 - 14:29 Antworten

          Hallo Herr Hummel,

          ja, sind sind die Möglichkeiten, wobei ich die Polizei hier für den falschen Ansprechpartner halte. Wenn Sie für eine Mietminderung entscheiden, erhöhen Sie so den Druck auf den Vermieter, sodass dieser sich eher einbringt und an einer Lösung interessiert sind sollte.

          Aber Achtung: Eine (unberechtigt) Mietminderung bringt Gefahren mit sich.

          Wenn Sie einen rechtlichen Rat brauchen, sollten Sie einen Rechtsanwalt fragen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • T.Hummel
    16. September 2013 - 16:59 Antworten

    ;) – danke für die Infos – keine Frage, wir wollen ja, am liebsten mit den Bewohnern, zu einer möglichst guten Lösung kommen.

    Wie gesagt, als selber Elternteil sehe ich das schon so ‘Leben und Leben lassen’ – aber manche Eltern sehen eben einfach nicht ein, das man seinem Sprössling durchaus auch mal was sagen kann und das das auch schon ab 2-3 Jahren problemlos geht.

    Spielen ja (auch _mal_ laut), aber grundlos, dauerhaft und unverhältnismässig randalieren muss irgendwie nicht sein.

    LG,
    T.Hummel

  • Kühne
    20. September 2013 - 14:32 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen jetzt seit Januar in einer Plattenbau Wohnung, oberste Etage mit einer 5 und einer 15 Jährigen. Dachte in der letzten Etage kann einem keiner auf dem Kopf rumtrampeln. Leider ist es so, dass wir aus der Nachbarwohnung (nächster Hauseingang) täglich mit Lärm bombardiert werden.
    Das extreme Getrampel, Poldern und Rumgeschreihe ist vorwiegend in den laut Hausordnung festgelegten Ruhezeiten von 13-15 Uhr und ab 22 Uhr, dazu noch laute Musik, teilweise hört man dann Frau Nachbarin wie Sie mitten in der Nacht durch die halbe Wohnung geht, man wird regelmäßig wach dadurch. Nix gegen spielende Kinder, aber das hört sich nach Möbelrücken, Schrankumschmeißen und auch so als wenn von der Couch oder Couchtisch runtersprungen wird. Bei uns vibriert dann sogar der Couchtisch und der Boden mit. Dazu kommen dann noch 1-2 Partys der Eltern im Monat, echt toll. Lärmprotokoll führen wir jetzt schon zum 2. mal. Kurzzeitig war mal nach einem Schreiben des vermieters Ruhe, hielt aber nur kurze zeit…Mietminderung, klar, jedoch wie viel?

    MFG

    • Mietminderung.org
      20. September 2013 - 20:23 Antworten

      Hallo Herr Kühne,

      wie hoch eine Mietminderung ausfallen kann, ist immer eine Entscheidung des Einzelfalls. Sie können sich an Rechtsprechung orientieren, mehr aber auch nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Csilla
    11. Oktober 2013 - 20:58 Antworten

    Hallo,

    meine Nachbarin, eine Alleinerziehende Mutter für ein 3-Jähriges Mädchen, macht jede Freitag/Samstag betrunkene Parties mit verschiedenen Männer und Frauen. Sie nehmen wahrscheinlich auch Drogen. Das Kind ist jedesmal zu Hause!! An Wochentagen hat sie die Musik extrem laut an und das oft bis 1-2 Uhr morgens wenn die anderen schlafen möchten. Die Vermieterin macht nichts. Könnte ich hier eine Mietminderung machen? Falls ja, wie viel könnte ich abziehen?

    Danke im Voraus für die Antwort.

    Viele Grüße
    Csilla

  • Polly Smith
    15. November 2013 - 16:29 Antworten

    Hallo,

    ich bin vor 3 Monaten in eine Altbau-Wohnung gezogen. Leider höre ich in meinem Zimmer ALLES von meinem Nachbarn- ich könnte Gesundheit sagen, wenn er niest, mich in seine Gespräche einmischen, etc. Ich glaube, er ist dabei nicht besonders laut, aber das stört mich ziemlich, vorallem, wenn er fernsehen guckt oder Musik hört, wenn ich schafen möchte oder arbeiten muss (ich arbeite von zu Hause und er ist auch den ganzen Tag da).
    Ich glaube also, dass er dafür nicht so viel kann und ich kann ihm ja auch schlecht verbieten, sich normal in seiner Wohnung aufzuhalten und mal Musik zu hören, etc. Eher liegt es daran, dass es so aussieht, als ob mein Zimmer und seine Wohnung mal ein Durchgangszimmer waren und die Wand schlecht dicht gemacht worden ist- man kann sogar leicht erkennen, wo früher mal eine Flügeltür gewesen sein könnte.
    Vor dem Einzug ist mir das natürlich nicht aufgefallen. Kann ich deswegen die Miete mindern oder von der Verwaltung verlangen, die Wand zu verstärken? So halte ich das nicht wirklich länger aus, ich habe aber auch eigentlich keine Lust, wieder suchen zu müssen, zumal ich viel Geld an einen Makler gezahlt habe!
    Im Voraus vielen Dank für die Antworten!

    • Mietminderung.org
      15. November 2013 - 17:41 Antworten

      Hallo Polly,

      wenn ein Mangel vorliegt, würde ich im ersten Schritt mit der Hausverwaltung in Kontakt treten und schauen wie Ihre Chancen überhaupt stehen. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • D. Nguyen
    21. November 2013 - 14:44 Antworten

    Hallo,

    ich wohne seit ca. 4 Monaten im 5. Stock eines Neubaus.
    Mein Nachbar neben mir hört häufig laute Musik, was mich in dem Falle beeinflusst, dass mein Boden vibriert, weil er den Bass so hoch dreht. Mein Nachbar über mir hat mich ebenfalls schon darauf angesprochen, jedoch ist auf unsere Versuche mit dem Herren zu reden keine Änderung eingetroffen.

    Außerdem leide ich unter dem Gestank meines Nachbarn unter mir, der ebenfalls bis zum Nachbarn über mir dringt. Wir beide waren uns schon bei der Hausverwaltung beschweren. Keine Reaktion.
    Der Nachbar selber öffnet seine Tür nicht, wenn man bei ihm klingelt.

    Was soll ich machen?

  • Julia
    9. Januar 2014 - 21:26 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wir sind vor kurzem in eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eingezogen. Leider hat es sich herausgestellt, dass die Wohnungen sehr hellhörig sind, v.A. die Decken so, dass ich alles höre, was man oben macht. Nun wohnen über uns auch noch ein alleinerziehender Vater mit 2 Kindern, beide Jungs (ca. 6 und 14 Jahre). Dass sie trampeln so, dass ich meinen Fernseher nicht höre, nun damit habe ich bereits versucht mich abzufinden, da ich am Tag sowieso nichts dagegen unternehmen kann. Dass sie aber in der Früh um 7 auf dem Klo anfangen, laut Lieder zu singen und nach 20:00 Musik mit Subwoofer hören, da sind wir schon mal hoch gegangen und haben sie nett darauf hingewiesen, dass wir ihren ganzen Lebensalltag mitbekommen und dass sie bitte schön ein wenig Rücksicht auf uns nehmen sollten.

    Nun eine Zeit lang war Ruhe, dann wurde es wieder immer mehr und immer öfter laut. Ich bin gerade hochgegangen und wollte wieder (nett) mit ihm reden, eben damit ich keine Polizei rufen muss und wir doch alles so klären können. Doch anstatt Verständnis wurde ich diesmal sehr laut angeschriehen (!) und vor meiner Nase wurde die Tür laut zugeknallt.

    Frage: wie soll ich mich am besten weiter verhalten? Was könnten die weiteren Schritte sein? Polizei, dann Vermieter? Was ist, wenn der Vermieter mir sagt, wenn mir was nicht passt, dann soll ich einfach ausziehen? Kann der Vermieter auf meine Beschwerde mir kündigen? Könnte der Nachbar etwas gegen mich unternehmen? Wenn ja, was? Darf in einer Wohnung Taekwondo ausgeübt werden (das hat mir noch der Vater gesagt, als er angefangen hat, zu schreien)?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

  • Mietminderung.org
    19. Januar 2014 - 16:10 Antworten

    Hallo Sodail,

    ich würde die Hausverwaltung auf die Hausordnung verweisen. Im Zweifel sollten Sie den Fall von einem Anwalt prüfen lassen.

    Viele Grüße

    Dennis Hundt

  • Mareike Wille
    22. Januar 2014 - 14:44 Antworten

    Hallo liebes Team,
    unter unserer WG wohnen 2 Personen. Ungefähr zwei mal die Woche machen sie sehr laute Musik mit ihrer Musikanlange. Heute morgen fing es um 6 Uhr an. Meistens ist es Abends nach 23 Uhr. Meistens gehen wir dann hin, klopfen an die Tür und bitte die Musik auszumachen. Die Polizei haben wir auch schon mehrmals verständigt.
    Wir haben den Vermieter schon darauf angesprochen und er sagt es sei ihm egal solange sie Miete zahlen.
    Was kann ich nun machen?
    Ist ein Lärmprtokoll auch in meinem Fall sinnvoll?

    Viele Grüße, Mareike

    • Mietminderung.org
      22. Januar 2014 - 14:47 Antworten

      Hallo Mareike,

      natürlich, mit einem Lärmprotokoll zeigen Sie Ihrem Vermieter und auch Ihren Nachbarn, dass Sie es ernst meinen. Wenn Sie den Druck mit einer Mietminderung erhöhen wollen, sollten Sie den Mangel bestmöglich darlegen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sybille Pohl
    2. Februar 2014 - 13:41 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit ca. 4 Monaten hat mein Nachbar einen neuen Mitbewohner in seine WG genommen. Dieser bewohnt das Zimmer angrenzend zu meinem WG-Zimmer. Er läd dorthin fast täglich Freunde ein, die oft schon am mittags und dan meist bis 2 Uhr nachts laut reden, lachen, schreien, trampeln und die Türen knallen. Vereinzelt war dies auch bis 5 Uhr morgens zu hören, sodaß ich meist vor 2 Uhr nicht zum Schlafen komme, oder auch nachts wieder geweckt werde. Oft wird so laut gesprochen, dass ich den Themen folgen kann. Da mein WG-Zimmer auch als Arbeitszimmer fungiert kann ich somit auch nachmittags oft nicht konzentiert arbeiten.

    Ich habe meinen Nachbarn schon freundlich gebeten, ab 22 Uhr Zimmerlautstärke einzuhalten, jedoch ohne Erfolg. Auch das Ordnungsamt konnte mit Ihrer Bitte nichts bewirken, dies hat die Situation sogar eher verschlimmert.

    Zu bedenken sei laut Ordnungsamt noch die Tatsache, dass es ein Altbau ist und somit hellhöriger sei. Jedoch waren sie auch der Meinung, dass die Nachtruhe bewusst gestört wird.

    Abgesehen davon lebe ich seit fast 3 Jahren in diesem Zimmer und hatte mit der vorrigen Nachabrin nie ein Problem bezüglich Lärmbelästigung.
    Mir ist durchaus bewusst, dass man in einem Altbau mit Holzdecke laute Schritte oder auch Waschmaschinengeräusche hinnehmen muss, sodass ich meist immer tolerant war.

    Doch in diesem Fall muss etwas passieren. Nun habe ich über eine Mietminderung mit Aufforderung zur Lärmbeseitigung durch den Vermieter gedacht. Muss ich durch eine Minderung von 25% der Warmmiete von Seiten des Vermieters mit einer Anzeige rechnen, oder scheind dies berechtigt zu sein?
    Was könnte ich sonst noch tun, außer die Wohnung zu kündigen?

    Vielen Dank schon einmal für Ihren Rat.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Pohl

    • Mietminderung.org
      6. Februar 2014 - 20:14 Antworten

      Hallo Sybille,

      jeder Fall ist anders, zur Höhe der Mietminderung kann Ihnen leider kein außenstehender etwas sagen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Max L
    21. Februar 2014 - 16:10 Antworten

    Hallo,

    auch ich habe ein Problem mit dem Mieter über mir, bzw. dass die Decke extrem hellhörig ist und ich regelmäßig nachts aus dem Schlaf gerissen werde.
    Ein Gespräch mit dem Mieter + Vermieter hat leider nichts gebracht, nun frage ich mich:
    Wer entscheidet ob eine Wohnung zu hellhörig ist und daduch eine Mietminderung angebracht ist?

    Dass durch den Lärm meine Gesundheit beeinträchtigt wird ist durch den Schlafentzug auch der Fall, bleibt mir also nur der Weg zu einem Anwalt oder gibt es eine noch eine andere Möglichkeit?

    • Mietminderung.org
      24. Februar 2014 - 13:38 Antworten

      Hallo Max,

      ja, ich würde mich rechtlich beraten lassen. Das wird aber nichts an der Hellhörigkeit ändern. Wenn Sie gesundheitlichen Probleme haben, sollten Sie über einen Umzug nachdenken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra
    28. Februar 2014 - 15:06 Antworten

    Hallo,
    ich wohne mit meinem Sohn nun 3 Jahre in der Wohnung und seit einem halben Jahr wohnt ein junges Pärchen unter uns. Die immer während der Mittagspause und abends, die Türen knallen so das mein Sohn ständig vom Mittagschlaf oder auch wieder aus dem Abendschlaf geweckt wird. Und ab und zu läuft nebenbei zur gleichen Zeit so laut Musik das ich sogar denn Text verstehe. Mit denen zu Reden bringt nichts, die sind überhaupt nicht einsichtig und tuen so als hätten sie weder was gemacht noch gehört, dabei sie die und wir die einzigen Bewohner im Haus. Die Vermieter nehmen das nicht so ernst, reden meist einmal mit denen und denn hacken sie sie Sache ab. Wie weit kann ich die Miete kürzen? Jetzt haben wir zwar schon gekündigt aber sind trotzdem noch 2 Monate hier und ich sehe nicht ein das so lange noch zu ertragen ohne was zu machen. Ein Lärmprotokol führe ich nun seit 5 Tagen und daraus liest man das es immer in der selben Zeit ist nämlich die Ruhezeiten Mittags und abends.

    Viele Grüße

    • Mietminderung.org
      1. März 2014 - 11:44 Antworten

      Hallo Sandra,

      ich kann Ihnen leider keinen Prozentsatz nennen. Bitte sehen Sie sich die Urteile im Artikel und in der Mietmindnerungtabelle an. Vielleicht helfen Ihnen diese weiter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Santu
    9. März 2014 - 21:49 Antworten

    Hallo,
    ich wohne seit 1,5 Jahren in meiner Wohnung und vor ca 8 Monaten habe ich neue Nachbarin, die direkt über mir wohnt und gerne Partys feiert. Fast jedes Wochenende hat sie Gäste eingeladen, die sehr laut sind, sodass ich selbst mit Ohropax nicht schlafen kann. Störend hierbei ist nicht nur die Musik sondern auch hauptsächlich das Rumgeschreie und Rumgetobe der Gäste. Auch innerhalb der Woche ist es am Abend gerne mal laut und einmal wurde bis 5 Uhr morgens innerhalb der Woche gefeiert. Die Nachbarin reagiert auch nicht auf Klingeln oder Klopfen, sodass ich die Polizei rufen musste. Eigentlich habe ich auch eine Mittagsruhe im Mietvertrag stehe, von der ich noch nie etwas hatte, da es immer laut war. Jetzt muss ich meinen Schlaf also an meine Nachbarin anpassen. Seitdem reicht es mir und ich habe Anfang Februar meinen Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt, der zu mir meinte ich solle ein Lärmprotokoll anfertigen. Am März habe ich die Miete um 20 % gekürzt und ihm mein Lärmprotokoll zugesendet. Nun droht der Vermieter mir gerichtlich, da ich ihm zu wenig Zeit zum Handeln gelassen hätte.
    Kann der Vermieter denn erst Handeln, wenn er mein Lärmprotokoll erhalten hat? Hier habe ich gelesen es sei nicht einmal Pflicht sei ein Protokoll zu führen oder sind die 20 % hier nicht gerechtfertigt.

    Viele Grüße

    Santu

    • Mietminderung.org
      11. März 2014 - 09:23 Antworten

      Hallo Santu,

      danke für Ihrem Kommentar: Ich würde vorschlagen, dass Sie diesen Beitrag hier lesen, der hilft Ihnen bestimmt weiter: Vermieter: Gegen Mietminderung vorgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • regina
    10. März 2014 - 14:31 Antworten

    Hallo,
    meine Nachbarin über mir geht nachts -jede Nacht – mindestens 4 mal auf die Toilette, d.h. alle 2 -3 stunden, nur knallt sie aber auch wirklich jedesmal den Toilettendeckel so, daß ich davon regelrecht aus dem Schlaf schrecke und ewig brauche, um überhaupt wieder einschlafen zu können, (was ich manchaml auch gar nicht mehr kann). Selbst (Industrie-) Ohrenstöpsel helfen nicht gegen diesen Krach!

    Was kann ich tun, um endlich mal wieder durchschlafen zu können?
    Vielen Dank!

    • Mietminderung.org
      11. März 2014 - 09:24 Antworten

      Hallo Regina,

      ich würde vorschlagen, dass Sie die Mieterin über Ihnen bitten, die Toilettendeckel leise zu schließen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Simom
        25. Januar 2015 - 05:56 Antworten

        Hallo Mietminderungsteam,

        habe dasselbe Problem.
        Meine in die Jahre gekommene Nachbarin lässt den Toilettendeckel fallen und ich werde des Öfteren dadurch wach.
        Ich werde in den nächsten Tagen auf sie zugehen und sie bitten das zu unterlassen.
        Daher meine Frage: Was wenn sie aus Alterssturheit trotzdem nicht damit aufhört? Welche Rechte habe ich?

        MfG Simon.

        • Mietminderung.org
          28. Januar 2015 - 17:16 Antworten

          Hallo Simom,

          ich würde die Nachbarin nett auf den Umstand ansprechen und um ein bisschen mehr Rücksicht bitten. Vielleicht ist auch ein Toilettendeckel mit Absenkautomatik eine gute Lösung.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Rolf Hoffmann
    11. März 2014 - 14:31 Antworten

    Hallo.
    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss. Über uns wohnt eine Familie mit drei Kindern, das jüngste Kind ist ca. 3 Jahre alt und Autist, also behindert. Damit haben wir auch überhaupt kein Problem, im Gegenteil, meine Freundin und ich haben beruflich mit behinderten Menschen zu tun.
    Jetzt zu den Problem. Seit einiger Zeit kommt es immer wurde vor, dass der kleine Junge nach 22 Uhr anfängt mit einem Topf oder einer Dose oder ähnlichem auf dem Laminatboden zu spielen. Das geht dann teilweise eine Stundelang so.
    Er dreht sie so über den Boden, wie man es mit einer Münze auch machen kann. Wir haben darauf hin unsern Vermieter informiert und sollten ein Lärmprotokoll anlegen. Haben wir gemacht und eingeschickt.
    Habe heute morgen telefonisch von unserem Vermieter erfahren, dass man da wohl nichts machen kann, weil es sich um Kinderlärm handelt und dieses Kind auch noch behindert ist. Es kann doch aber nicht sein, dass wir das so hinnehmen müssen.
    Wenn es sich um schreien oder brummen handeln würde könnte ich das ja noch verstehen aber dieses Geklapper ist nicht mehr hinnehmbar ob nun behindert oder nicht.
    Dürfte man in solch einem Fall die Miete mindern?

    • Mietminderung.org
      11. März 2014 - 21:43 Antworten

      Hallo Rolf,

      hier ein Artikel zum Thema Kinderlärm. Ich würde in diesem speziellen Fall mit einem Anwalt Rücksprache halten. Als ersten Schritt ist sicher auch ein Gespräch mit den Eltern des Kindes angebracht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Verzweifelte Ruhelieberin
    16. März 2014 - 23:06 Antworten

    Hallo.
    Mein Problem ist folgendes. Ich habe nachbartechnisch gesehen schon einiges mitgemacht. Ich bin vor drei Jahren aus meinem sehr hellhörigen Appartment ausgezogen, weil ich es mit dem Nachbarn über mir nicht mehr ausgehalten habe. Die neue Wohnung ist klasse, sie liegt zentral und das Haus ist sehr ruhig, da nur ältere Leute im Haus wohnen. Ich selbst bin erst 27, aber ich bin kein Partymensch. Ich bin einfach nur glücklich, wenn ich meine Ruhe habe. Im Haus gegenüber wohnt leider jemand, der meint weil es sein Eigentum ist könnt er tun und lassen was er will. Inzwischen tut er das nicht mehr, da ich regelmäßig die Polizei gerufen habe und sie ihm schon die Anlage mitgenommen haben (was im Übrigen ein sehr befriedigendes Gefühl war). Nun erfällt es sich so, dass die Nachbarin in der Wohnung neben mir letztes Jahr leider verstorben ist. Die Frau war klasse, man hat nichts gehört. Schön still alles. Soooo und dann kam es. Vor ein paar Wochen klingelte mein Vermieter bei mir, er wolle wissen welcher mein Stromkasten sei und stellte mir den neuen Nachbarn vor. Anfang 20!!! Schon das Äußere verhieß nichts gutes, aber ich wollte nicht direkt mit Vorurteilen rangehen. Jetzt ist er gestern eingezogen und leider hat sich meine Befürchtung bestätigt. Gestern polterten die mit einer Lautstärke durch den Hausflur, das war schon nicht mehr schön und das noch bis weit nach 23:00 Uhr. Und heute direkt schon mal die Musik schön aufgedreht, dass wir den Bass so richtig toll in der Wohnung hören können. Da ich mein Glück kenne und weiß, dass das noch eine Menge gibt, wollte ich wissen, wie genau das ganze mit der Mietminderung funktioniert. Wie oft muss ich den Vermieter anschreiben, dass er für Ruhe sorgen soll, bis ich ihm die Miete kürzen kann? Ich mache das Spiel nicht noch einmal mit. Ich bin nervlich gesehen ein Frack, wenn ich wieder daran denke, so einen Vogel neben mir zu haben.

  • Emma Frederico
    2. April 2014 - 20:07 Antworten

    Auch wir haben seit einiger Zeit neue Nachbarn (Studenten) die jede zweite Nacht bis in den Morgen feiern. Unser Vermieter sieht sich machtlos, da die Nachbarwohnung einen anderen Besitzer hat. Können wir die Miete trotzdem kürzen?

  • Mani
    10. April 2014 - 13:34 Antworten

    Ich finde es wirklich klasse, dass Sie sich all diese Mühe machen und die Informationen aufbereitet für uns präsentieren. Weiter so!

    • Mietminderung.org
      10. April 2014 - 13:36 Antworten

      Hallo Mani,

      danke für die Blumen. Ich freue mich, wenn Sie die gewünschten Information zur Mietminderung gefunden haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jens
    18. April 2014 - 14:38 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen seit 2011 in einem hellhörigen Haus und seit Oktober letzten Jahres ist über uns der Sohn des Eigentümers (zusammen mit einem Mitbewohner) eingezogen. Der Eigentümer hatte erst wenige Monate vorher das Haus gekauft, die Hausverwaltung ist aber die Selbe geblieben. Seitdem hat sich die Wohnqulität erheblich gemindert, da ständig laut Musik gehört wird. Wir waren schon öfter oben und haben das Gespräch gesucht, da wir eigentlich im selben Alter sind und mit der vorherigen WG nie Probleme hatten. Das hat aber alles nichts gebracht.
    Wir haben nun der Hausverwaltung bescheid gesagt und diese wollte die WG abmahnen. Das hat aber auch keinerlei Wirkung gezeigt.
    Wie können wir am besten vorgehen?

    Liebe Grüße,

    Jens

  • Miriam
    9. Mai 2014 - 10:23 Antworten

    Hallo,

    ich wohne seit einem Jahr in einer sehr hellhörigen Wohnung. Bis jetzt haben sich die Lärmbelästigungen im Rahmen gehalten. Aber seit kurzem wohnen 2 Personen über mir mit einem Hund. Ich höre den Hund immer über den Boden laufen. Da Parkett in der Wohnung liegt äußert sich das in einem ständigen Kratzen durch die Krallen des Hundes . Es hört sich so an als wäre der Hund in meiner Wohnung. Ich wache morgens immer von dem kratzen auf und es nervt mich einfach so sehr. Wäre in diesem Fall eine Mietminderung zulässig?

  • Kristin
    15. Mai 2014 - 21:45 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen seit einem Jahr in einem sehr hellhörigem Haus. Unter uns war ein Modegeschäft, das leider schließen musste. Der Vermieter hat die Räume umgebaut und nun befindet sich unter uns ein Eiscafe. Er hat uns nie mitgeteilt, was für eine Art von Geschäft unter uns einziehen wird. Auf Nachfragen wich er aus. Nun haben wir eine dauernde Lärmbelästigung durch das Brummen der Kühlschränke und der Eismaschine. Schlimmer noch ist, dass für die Kühlung der Eisvitrine zwei Motoren im Keller angebracht wurden, welche Tag und Nacht einen tiefen Brummton von sich geben, welcher kurz aufhört, dann anfängt und sich langsam steigert. Die Motoren sind nicht isoliert. Ich kann nachts nur noch mit Ohrstöpseln schlafen. Unsere Nachbarn hören es aus und eine Mietpartei sucht sogar schon nach einer neuen Wohnung. Das Geräusch macht mich wahnsinnig. Der Vermieter meinte bezüglich Mietminderung, dass ich mich an einen Anwalt wenden soll, er war wenig kooperativ. Die Betreiber des Eiscafes meinten, dass es Ihnen eventuell in ein paar Wochen möglich ist, die Motoren wenigstens nachts auszuschalten, was ein kleiner Trost ist.
    Was können wir machen? Wer muss überhaupt dafür sorgen, dass das Brummen weniger wird? Der Vermieter oder die Betreiber des Eiscafes?
    Vielen Dank schon im Voraus!
    Viele Grüße
    Kristin

    • Mietminderung.org
      28. Mai 2014 - 11:13 Antworten

      Hallo Kristin,

      Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter. Dieser muss dafür sorgen, das die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand verbleibt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Waldtaube
    20. Juni 2014 - 10:49 Antworten

    Hallo liebe Mitleidende,

    ich habe eine Frage zu Lärm, der nicht durch Verschulden der Vermietung entsteht, aber erheblich belästigend ist.
    Konkret habe ich ein unregelmäßiges, aber permanentes und vor allem alles durchdringendes Brummen. Im Haus, in der Garage, eigentlich überall ringsum. Das ganze ist wie ein sehr tiefer Tinitus im Ohr und tritt bei bestimmten Windrichtungen (Hauptwindrichtung 280Tage im Jahr) über Tage ununterbrochen auf.
    Die Ursache ist unbekannt. Die Quelle könnte eine Autobahn sein, allerdings ist das Geräusch sehr untypisch. Eher wie einer dieser kleinen Bagger zum schachten. Die brummen ähnlich.

    Ich habe diese Wohnung, bewußt auf Grund der Ruhe die die Lage verspricht, ausgewählt. Nun brummt es und keiner ist schuld. Was kann ich neben einem Umzug tun? Die Miete ist mir für diese Zumutung einfach zu hoch. Doch ich kann dem Mieter ja nichts direkt vorwerfen, außer dass es eine Zumutung ist.

    Welche Optionen habe ich, was ratet ihr mir?

    Ich bedanke mich herzlich,

    Hubert

    • Mietminderung.org
      29. Juni 2014 - 18:07 Antworten

      Hallo Hubert,

      wenn die Wohnung für Sie nicht mehr lebenswert ist, bleibt tatsächlich nur der Umzug.

      Zum Thema “Verschulden des Vermieters” kann ich diesen Artikel hier empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Luthien
    5. Juli 2014 - 22:26 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich selbst wohne in einer Mietwohnung. Ist auch soweit kein Problem, meine Mitmieter sind soweit alle in Ordnung. Das Problem ist ein Nachbar aus dem gegenüberliegenden Haus (Eigentümer!). Dieser Kerl kann einen echt fertig machen. Karaokepartys die um 03:00 Uhr morgens stattfinden. Polizei kommt regelmäßig und der Name des Nachbarn ist auch schon bekannt. Jetzt haben wir sogar herausgefunden, dass es nicht der Eigentümer ist, der diese Partys veranstaltet, sondern dessen Bruder! Wir waren beim Ordnungsamt und haben das ganze auch angezeigt. Weil irgendwann ein Punkt erreicht ist, an dem man nicht mehr kann. Letzte Nacht um 01:00 Uhr begann der Hund des Nachbarn zu bellen und ein paar Sekunden später jaulte mein Nachbar mit. Es sei zu ergänzen, dass mein Nachbar und sein Bruder nicht ganz dicht sind. Und ich bin es einfach leid.

    Das Haus in dem sie wohnen ist ihr Eigentum. Daher kommt eine Mietminderung wahrscheinlich nicht in Frage, oder? Oder ist mein Vermieter verpflichtet, auch im Nachbarhaus für Ruhe zu sorgen? Kann ich ggf. auch eine Unterlassungsklage bei Gericht einreichen? Ich weiß nur nicht, wie oft diese Ruhestörungen stattfinden müssen, damit eine Klage Erfolg hat. Ich könnte ihn ja auch auf Schadenersatz verklagen, habe ich gelesen. Wie liegen da meine Chance. Danke im Vorraus.

  • Dennis Janßen
    11. Juli 2014 - 03:50 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren =)

    Ich habe seid fast 2 Jahren folgendes Problem,

    unsere Nachbarn treten in den 2 Jahren vorwiegend über Lärm auf, was sich in Trampeln, Poltern und Trapseln äußert… Es klingt alle paar Minuten so, als ob man einen Stuhl auf Laminat verrückt, als ob wer mit einem Stuhl kippelt oder als Katzen oder sonstige Haustiere rumspielen…
    Darauf angesprochen, verneinten sie diesen Lärm und begründeten die auf den normalen Schrittlärm, der in allen Mehrfamilienhäusen stattfände.

    Wir haben kommenden Dienstag eine Sitzung zusammen, wo es um die Problem geht, aber in Sachen Trampeln und Poltern gibt es keinerlei Verbesserung. Die sehen sich wohl im Recht und sehen nicht ein, an ihrem Verhalten was ändern zu müssen…

    Was können wir tun und wie hoch können wir zur Not die Miete mindern, wenn es nicht besser wird?

    LG, Dennis Janßen

    • Mietminderung.org
      15. Juli 2014 - 12:35 Antworten

      Hallo Dennis,

      die Höhe der Mietminderung kann man leider nicht pauschal benennen. Hier können Ihnen Urteile (z.B. auch unserer Mietminderungstabelle) eine Hilfe sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • genervte Mieterin
    13. Juli 2014 - 16:10 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen in einer Mietwohnung einer Wohnungsbaugenossenschaft. Hier wurde für die Mieter eine Hausordnung erstellt die jeder Mieter mit Unterschrift des Mietvertrages erhält und akzeptiert. Diese beinhaltet unteranderem, das der Einbau von Laminat und Parkett nicht gestattet.

    Unsere Nachbarin (überuns) hat die ganz Wohnung mit Laminat verlegt. In den letzten Monaten wird der Lärm von oben immer schlimmer. Das dumpfe trampeln wird auf den Balkon und ins Treppenhaus übertragen.

    Heute hat Sie 12:30 – bis 14 Uhr im Schlafzimmer getrampelt. Anschließend ging es im Wohnzimmer weiter 14 Uhr – 15:57 Uhr, mal schauen was noch passiert.

    Sie beschwert sich über die Alltagsgeräusche wie Kaffeemaschine, Staubsauger, Fön usw. das lässt sich aber nicht vermeiden.

    Ich arbeite von Montag – Sonntag in Schichten und kann diesem Lärm nicht entkommen, wie bereits geschrieben hat Sie in der ganzen Wohnung Laminat verlegt. Es ist von Ihr keine Rücksicht zu erwarten, im Gegenteil wegen den Altagsgeräuschen will Sie sich ans Gericht wenden.

    • Mietminderung.org
      15. Juli 2014 - 12:20 Antworten

      Hallo Mieterin,

      danke für Ihren Beitrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marina
    21. Juli 2014 - 10:16 Antworten

    Hallo,
    auf Grund eines Rohrbruches mussten in meiner Wohnung zwei Trocknungsgeräte aufgestellt werden. Von dem Lärm die die Geräte verursachen ist meine ganze Wohnung betroffen, da ich in einer Einzimmerwohnung lebe. Ich würde gerne Mietminderung von meinem Vermieter verlangen, bin mir aber nicht sicher ob ich vorher noch eine Lärmmessung machen lassen sollte. Reicht es aus wenn ich die Schallpegelangaben von den Geräten als Beweis für den Lärm nehme oder sollte man eine Lärmmessung machen lassen?

    Danke und LG

  • Nina
    22. Juli 2014 - 17:16 Antworten

    Hallo!
    Wir wohnen etwas ländlich zur Miete (EFH), letztes Jahr sind gegenüber, ca.50m Luftlinie neue Nachbarn eingezogen (unzählige Personen + Kinder + Hunde) die sich benehmen wie die Axt im Wald. Letztes Jahr haben sie Hunde gezüchtet, was uns wochenlanges Bellen und Jaulen beschert hat (die Tiere waren fast den ganzen Tag sich selbst überlassen), was sich dann aber gottseidank reduziert hat, weil alle bis auf Mutter und ein Kind wohl veräußert wurden. Der letzte Sommer war also schon ein (Alp-) Traum.
    Nun ist wieder Sommer (leider auch Ferien) und die guten Leute hören lautstark Radio mit einer Basseinstellung, das man nur noch Wumm-Wumm-Wumm hört, keine Musik. Das geht jetzt eine Woche so. Irgendein netter Nachbar (leider nicht wir) muß wohl schon öfter die Polizei gerufen haben -was die Dame des Hauses uns die Tage mitteilte, weil sie alle Nachbarn in näherer Umgebung abgeklappert hat um heraus zu finden, wer die Polizei gerufen hat- , daher wissen wir, das sie Internetradio hört (wohl immer die gleichen Songs rauf und runter. Und sie hergezogen ist, um auch mal laut sein zu dürfen (O-Ton). WIr haben nix gegen Musik, aber es nervt wirklich tierisch, vor allem weil die Kinder scheinbar nicht richtig im Kopf sind, das sie ständig schreien, brüllen und Affenlaute von sich geben. Man hat das Gefühl, seit jemand die Polizei gerufen hat (die wohl nix getan haben) machen sie es extra mit der Musik. Das geht jetzt fast 24/7 oder den halben Tag bis nachts. Im Garten sitzen ist zur Qual geworden, aber bei dem Wetter will man doch mal raus…
    Was haben wir als Mieter hier auf dem (fast) Land für Rechte? Haben wir überhaupt welche? Für eine Antwort wäre ich dankbar und sende Grüße,
    Nina

  • Jörg Plath
    6. August 2014 - 07:02 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    wenn ich mir diese Seite, die zahllosen Anfragen und Schilderungen und Ihre Reaktionen darauf angucke, scheint mir, dass man als Mieter so gut wie nichts machen kann. Prozessieren beinhaltet immer ein großes Risiko, das Mittel der Mietminderung lässt sich auch nur einsetzen, bis ein Betrag UNTER zwei Monatsmieten erreicht ist. Ich bin vor kurzem Umgezogen und leider vom Regen in die Traufe gekommen. Nun habe ich in einem Altbau (Baujahr 1950) einen Mieter über mir, der zu jeder Tages-und Nachtzeit in der Wohnung trampelt, springt, schreit, Geschlechtsverkehr mit seiner Freundin hat,bei dem ich minutenlang unfreiwillig Zeuge durch extrem laute Geräusche bin, dernoch nachts um 1.30 Uhr vorm Fernseher aufspringt und dann längere Zeit unhertrampelt, Möbel rückt und knallt, bis er dann hoffentlich für ein paar Stunden Ruhe gibt, da er dann wohl schläft. Mehrere Kontakte zum Vermieter brachten bisher nichts. Ich führe Lärmprotokolle, mehrere Nachbarn bestätigten mir die Rücksichtslosigkeit dieses Mieters. Wie laut sind 48 dB vergleichsweise? Ich bin so genervt, dass ich eigentlich sofort wieder wegziehen will. Der gerade vollzogenen Umzug war allerdings sehr teuer und eine Gewähr, dass dadurch etwas besser wird, habe ich ja auch nicht.

  • Heinz
    8. September 2014 - 08:49 Antworten

    Hallo,

    meine Mieterin macht um 6:00 Uhr morgens Fenster und sogar die Haustür weit auf um zu lüften. Während dieser 30 bis 45 Minuten macht sie ihre beiden Kinder fertig für die Schule, dabei schreit besser gesagt brüllt und beschimpft sie die Kinder lauthals an. Jeden Morgen ! Die ganze Siedlung kann es hören.

    Frage: Wie kann ich in diesem Fall als Vermieter abmahnen wegen Ruhestörung. Die gesetzliche Nachtruhe geht schließlich nur von 22:00 – 6:00 Uhr. Desweiteren gibt es Nachbarn die erst um 6:00 Uhr morgens nach der Nachtschicht ins Bett gehen und deshalb auch nach 6:00 Uhr morgens ihre “Nachtruhe” benötigen und sich deshalb bei mir über diese enorme Lärmbelästigung beschwärt haben. Muß speziell auf die Nachtarbeiter Rücksicht genommen werden, oder haben diese Pech weil nach 6:00 Uhr Lärm erlaubt ist? Wegen diesem Lärm kann keiner mehr von uns nach 6:00 Uhr ausschlafen !!
    Müssen wir das hinnehmen oder welche Mittel hat man hier als Vermieter um diese unverschämte Lärmbelästigung einzustellen ?

    • Mietminderung.org
      10. September 2014 - 14:01 Antworten

      Hallo Heinz,

      grundsätzlich hört die persönliche Freiheit dort auf, wo andere (Mieter) Menschen belästig werden. Wenn Sie alleine keine passende Abmahnung formulieren können, sollten Sie eine Vorlage nutzen oder einen Anwalt beauftragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fam. Miller
    19. September 2014 - 11:34 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen seit März diesen Jahres in dieser Wohnung. Zur Gesamtsituation:

    BEVOR wir eingezogen sind versicherte der Vermieter uns, dass es in der Wohnung ruhig ist und man nichts von den anderen hört, sowie das wir alleinige Gartennutzung (hinter dem Haus) haben und wir einen Zaun für unseren Hund setzen dürfen.

    Tatsächlich ist es aber so:

    Die Mieter über uns sind extrem laut (Trampeln, lautes telefonieren am offenen Fenster (über unserem Schlafzimmer um 7 Uhr morgens). Was aber der Hauptpunkt ist: Extremer Lärm im Treppenhaus! Klinken kennen sie nicht die Türen werden IMMER geknallt, es wird sich lautstark unterhalten und beim Treppenhaus reinigen wird immer schön gegen das Geländer geballert mit dem Besen. Das alles spielt sich täglich und zu jeder Uhrzeit ab!

    Dazu kommt, dass wir im Mietvertrag Gartenmitnutzung stehen haben und auch auf einmal keinen Zaun setzen dürfen. Es kommt auch regelmäßig vor das der Vermieter durch den Garten läuft (dort befinden sich Bad, Schlafzimmer und Wohnzimmer Fenster) , meistens dann wenn ich mich grade anziehe!

    Täglich wird jemand von uns geweckt was vor allem für unseren mittlerweile15 Monate alten Sohn stressig ist und für meinen Mann der nach der Nachtschicht nicht schlafen kann.

    Zu dem fühlen wir uns vom Vermieter belästigt und deswegen total unwohl im eigenen zu Hause.

    Mit dem Vermieter würde bereits gesprochen Änderungen egal in welchem Punkt leider nicht in Sicht.

    Zu was raten Sie uns?

    Gruß,

    Familie Miller

    • Mietminderung.org
      19. September 2014 - 11:44 Antworten

      Hallo Frau Miller,

      bei so großer Unzufriedenheit kommen Sie mit einer Mietminderung nicht ans Ziel. Ich würde zu einem Umzug raten, bevor Sie noch mehr Zeit und Nerven in der aktuellen Situation verlieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Björn
    20. September 2014 - 06:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne seit zwei Jahren in einer Mietwohnung. Seit einigen Wochen/Monaten ist die Wohnung über mir nun auch vermietet. Vorher stand sie die gesamte Zeit leer, bzw wurde nicht/wenig genutzt. Das neue Mieter einzogen, machte sich recht schnell durch den drastisch angestiegenen Lärmpegel bemerkbar. Lautes Trampeln (zumindest von mir so wahrgenommen), Musik, Möbelrücken etc. Das auch gerne mal die ganze Nacht hindurch Seither habe ich die Mieter (Studenten WG) selbst kontaktiert (erfolglos) und den Vermieter gebeten sich darum zu kümmern (ebenfalls erfolglos). Den Mietern über mir kann ich eigentlich kaum eine Vorwurf machen, da das Haus generell wohl sehr hellhörig (Altbau) . Dies ist aber vorher kaum aufgefallen, da viele Wohnungen leer standen. Auf meine Beschwerden wurde überhaupt nicht reagiert. Die Lärmbelästigung ist unerträglich geworden und schränkt mein Leben erheblich ein. Nun habe ich das Mietverhältnis gekündigt. Umzug wäre zum Jahresende. Kann ich in der noch verbliebenen Zeit eine Mietminderung vornehmen?

    Vielen Dank für ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Björn

    • Mietminderung.org
      23. September 2014 - 12:02 Antworten

      Hallo Björn,

      wenn Sie in der Lärmbelästigung einen Mangel sehen, sollten Sie zumindest stark in Richtung Mietminderung denken. Um ähnliche Urteile zu finden, empfehle ich Ihnen unsere Mietminderungstabelle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Franziska
    31. Oktober 2014 - 13:56 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne mit meinem Mann in einem Plattenbau, der eigentlich ruhig ist. Nur über uns wohnt seit etwas mehr als einem Jahr eine junge Familie, die mich und andere Nachbarn wahnsinnig macht. Die Kinder (etwa 15 Monate und 3 Jahre) trampeln den ganzen Tag durch die Wohnung, dass ich Angst haben muss, meine Decke kommt runter. Anscheinend ist es für die Kinder auch ein Spiel, minutenlang Türen zu öffnen und zu zu knallen. Zusätzlich gibt es noch eine Art Poltern, deren Herkunft mir nicht klar ist. Trotz Haustierverbots haben besagte Nachbarn seit kurzem auch noch einen Hund, der wenn er alleine ist stundenlang jault und bellt, wenn er nicht allein ist, spielen sie in der Wohnung fangen, sodass der Hund aufgeregt bellt. Wenn die Erwachsenen nachts miteinander schlafen, werde ich wach, weil das Bett unbeschreiblich laut quietscht, manchmal knallt es sogar rhythmisch gegen die Heizung, was mich natürlich aufschrecken lässt. Wir und auch andere Nachbarn haben mit ihnen geredet, doch sie sind völlig uneinsichtig, nichts ändert sich. Wir haben auch schon einen sehr wohlwollenden Brief geschrieben, aber sie scheinen kein Interesse daran zu haben. Inzwischen bin ich psychisch am Ende, weil es eine so starke Belastung ist. Wenn ich einen harten Arbeitstag hinter mir habe und mich nur noch ausruhen möchte, muss ich das Gepolter, Geschrei und Gekläffe ertragen, aber es das kann ich nicht weiterhin.
    Dienstag habe ich einen Termin beim Vermieter, das Lärmprotokoll wird seit Monaten geführt. Aber inwiefern kann man auch gegen Lärm in diesem Ausmaß AUSSERHALB der Ruhezeiten vorgehen? Denn das ist eigentlich das Schlimmste, das einfach NIE wirklich Ruhe ist.

    Freundlichst
    Franziska

    • Mietminderung.org
      31. Oktober 2014 - 15:07 Antworten

      Hallo Franziska,

      ich befürchte einfach, dass Ihnen als einzige wirklich Option zu mehr Ruhe nur der Umzug bleibt. Es klingt hart und ungerecht, aber selbst eine Mietminderung würde Ihnen nicht mehr Ruhe verschaffen. Erst wenn der Vermieter den anderen Mietern kündigt, würde sich Ihr Problem lösen, das kann aber sehr lange dauern und ist vielleicht auch überhaupt nicht möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas
    25. November 2014 - 01:37 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    mir geht es ähnlich. Über uns wohnen neue Mieter, die einfach durchwegs – sagen wir mal so – sehr laut gehen. Leider zu Uhrzeiten, zu denen ich schon gerne schlafen würde bzw. schon schlafe und ich dann dadurch wieder aufgeweckt werde (so wie gerade eben). Ich habe die Nachbarn zwar schon mehrmals sowohl mündlich als auch schriftlich darauf hingewiesen. Ebenso die Vermieter. Leider war es auf Dauer erfolglos. Kurzfristig wurde scheinbar versucht, Rücksicht zu nehmen, aber mehr auch schon nicht.
    Meine Frage lautet nun: Kann die Polizei eingeschalten werden? Ich kann mir nämlich durchaus vorstellen, dass so ein längerfristiger “Lerneffekt” erzielt werden kann.
    Vielen Dank vorab,
    TL

    • Mietminderung.org
      25. November 2014 - 05:26 Antworten

      Hallo Thomas,

      die Polizei wird sich wundern, wenn Sie gerufen wird, weil ihre Nachbarn spät abends oder nachts durch die eigene Wohnung laufen. Ich vermute mal, dass die Polizei auch andere Sachen zu tun hat. Ich persönlich würde den Weg über den Vermieter gehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jürgen
    26. Januar 2015 - 23:55 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    zunächst einmal bedanke ich mich für dieses informative Portal. Ich habe leider auch ein Problem mit einem Mieter im Haus, der über mir wohnt. Diese Person hat ein starkes BTM-Problem und daher zum einen einen taubenschlagähnlichen Publikumsverkehr von entsprechendem Klientel. Diesbezüglich gab es auch schon eine Vorgeschichte, in der auch die Polizei eingreifen musste. Jetzt ist es so, dass ich seit einigen Tagen ein permanentes Brummen in meinem Schlafzimmer höre, dass mir den Schlaf raubt und den Ursprung in der besagten Wohnung hat. Den Mieter kann man darauf nicht persönlich ansprechen, weil er trotz Anwesenheit nicht öffnet. Ich vermute stark, dass er in seinem Schlafzimmer Cannabis anbaut, weil dieses Brummen 24/7 zu hören ist und dem größere Umräum- und Unbaumaßnahmen vorausgegangen waren. Die Verwaltung ist informiert, regt sich bis jetzt aber noch nicht.

    Welche Möglichkeiten habe ich? Inwiefern wäre eine Mietminderung möglich? Und wenn ja, wieviel %?

    Beste Grüße

    Jürgen

  • Sassy
    30. Januar 2015 - 13:04 Antworten

    Hallo!

    Ich wohne seit knapp einem Jahr in einem sehr hellhörigen Altbau.

    Jetzt habe ich das Problem, dass ich zum einen ein Lärmverursacher bin
    (der alte Herr unter mir war zweimal hier oben, weil er angeblich nicht schlafen konnte wegen mir. Wir sind nachts nach Hause gekommen, einmal an einem Samstag gegen 1.30 Uhr und einmal unter Woche um 0.30 Uhr. Natürlich haben wir uns noch bettfertig gemacht, also umgezogen, Zähne geputzt, das eine Mal auch kurz geduscht, da wir total nach Rauch gestunken haben. Er stand dann am nächsten Morgen vor der Türe und hat mich angeschrien, ich hätte mich ab 22 Uhr gefälligst ruhig zu verhalten, also überhaupt gar keine Geräusche mehr zu machen, und meine “erotischen Aktivitäten” auf die Zeit davor zu verlegen?! Dazu muss ich sagen, dass wir nachts LEISE Sex hatten, kein lautes Gestöhne oder wildes Gerammel.)

    Und zum anderen bin ich auch eine Geplagte.
    Im Nachbarhaus wohnt ein behindertes Kind, das täglich bis zu zwei Stunden auf einem verstimmten Klavier oder einer großen Blechtrommel herumhauen darf. Das höre ich durch zwei Hauswände, mein Schlafzimmer und bis ins Wohnzimmer sehr deutlich bei geschlossener Tür, die Trommel selbst bei laufendem TV.
    Über mir wohnt eine WG. Die haben DAUERND Besuch. Heute morgen zb. seit 9 Uhr einen sehr lauten Mann, der sich selbst gern reden hört. Das ging schon das komplette letzte Wochenende so, Freitag bis Sonntag.
    Außerdem trampeln sie die Treppe hoch und runter. Die Treppe ist aus Stein, wie man da mit 50kg-Mädchen solch ein Gepolter hinbekommt, ist mir immer noch ein Rätsel. Gäste sitzen in meinem Wohnzimmer, das ans Treppenhaus grenzt, und fragen mich völlig entgeistert, was das für ein Lärm ist.
    Auch mit ihren Freunden trampeln sie nachts immer die Treppe (DG) hoch und runter, um vor der Haustür zu rauchen. Im Hausflur wird dann immer noch betrunken recht laut palavert, gelacht, etc.
    Einmal hatten sie unter der Woche eine Party mit lautem Türenknallen bis um ein Uhr nachts, die letzte halbe Stunde wurde die Party in den Hausflur verlagert.
    Außerdem werden mehrmals die Woche Möbel gerückt, täglich bis zu fünf mal staubgesaugt, etc.

    Die Frage ist jetzt für mich: Muss ich denn um Himmels willen täglich diesen Lärm hinnehmen? Würde ich den Fernseher oder das Radio aufdrehen, um MICH nicht mehr gestört zu fühlen, tue ich dem Alten unter mir sicher nichts Gutes, und dem Kleinkind neben mir auch nicht.
    Aber muss ich diesen Lärm hinnehmen, nur weil er tagsüber stattfindet?

    • Mietminderung.org
      30. Januar 2015 - 14:19 Antworten

      Hallo Sassy,

      grundsätzlich erscheint eine Mietminderung wegen dem Nachbarschaftslärm nicht ausgeschlossen. Die Frage ist, ob man durch nicht noch mehr Unruhe ins Haus bringt. Wenn die Situation so verfahren ist, macht schlussendlich nur ein Umzug richtig Sinn.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Burlhoff
    19. Juni 2015 - 14:10 Antworten

    Guten Tag,
    unser alter Nachbar sitzt JEDEN Tag ab 7:00 Uhr auf seiner überdachten Terrasse (auch im Winter) und raucht Vanille-Pfeife in Kette. Die Klopfgeräusche sind zwar zweitrangig, aber ich möchte das trotzdem fragen. Ab 20:00 Uhr geht er in sein Gartenhaus, welches sich Luftlinie 4 Meter unter unserem Schlafzimmerfenster befindet. Dort geht es weiter bis 23:00 Uhr.
    Der Gestank der Vanille-Pfeife ist enorm. Wenn wir mal draußen sind, stinkt es auf unserer Terrasse und Abends zieht der Gestank ins Schlafzimmer. Reden hilft nicht. Kann man da wirklich nichts machen? Gibt es nicht auch eine Gestanksordnung?
    Vielen Dank!

  • Katrin
    29. August 2015 - 23:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    meine Nachbarn über mir bewegen sich durch die Wohnung, wie man sich so im Alltag bewegt, denn sie können nicht schweben. Jedoch höre ich zu jeder Tages- und Nachtzeit und lauter als wenn ich ihrer Wohnung wäre. Hier liegt wahrscheinlich ein Baumangel vor, der beim Ausbau des Dachgeschosses nicht berücksichtigt wurde. Kann ich hierfür eine Mietminderung beantragen?
    Vielen Dank im Voraus
    Katrin

  • Sabrina
    4. September 2015 - 08:15 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir werden seit mittlerweile 1 1/2 Jahren in nahe zu jeder Nacht 2-5 mal von unserem Nachbarn geweckt. Er lässt sich immer wieder neue Sachen einfallen um uns alle wach zu halten. Er trommelt stündlich für ca. 15 Sekunden, der Weckton eines Weckers, der Piepton der Testbildes des Fernsehers, ein Lied das ihm gerade gefällt, 5-6 mal das Fenster öffnen und wieder zu schmeissen und und und. Es dauert immer nur wenige Minuten/Sekunden pro Stunde aber es reicht um jedes mal wach zu werden da er alles mit offenem Fenster und auf vollster Lautstärke betreibt.
    Ich habe ihn angerufen, bei ihm geklingelt und bei ihm vor der Tür gestanden. Er geht weder ans Telefon noch öffnet er die Tür. Der Vermieter wurde mehrfach von mir und anderen Hausbewohnern kontaktiert. Mein Mann und ich sind am Ende unserer Kräfte und kurz davor einfach weg zu ziehen. Wir sind beide Vollzeitbeschäftigt und es ist kaum möglich über den Tag zu kommen.
    Steht uns für die Zeit die wir noch dort wohnen eine Mietminderung zu?
    Freundliche Grüße.
    Sabrina T.

    • Mietminderung.org
      6. September 2015 - 10:04 Antworten

      Hallo Sabrina,

      wenn eine Mangel wegen einer Lärmbelästigung vorliegt, ist auch eine Mietminderung grundsätzlich möglich. Siehe auch Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas M.
    12. Dezember 2015 - 13:49 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    seit Juli dieses Jahres wohne ich in einer 36 m² 1 Zi. Whg. in einem Blockhaus, dass aus Betonplatten besteht. Die Wände sind deshalb aus Beton, so dass man nicht mal einen Nagel rein klopfen kann, wenn man sich ein Bild aufhängen möchte und somit muss man zu einer Bohrmaschine zugreiffen. Das Haus steht direkt neben einer Schule, die sich auf der anderen Strassenseite befindet, meine Wohnung befindet sich jedoch von der anderen Seite, der Lärm der Schulkinder stört mich also nicht, mein Problem liegt woanderst.

    Das Objekt befindet sich in einer sehr guten Lage: es gibt hier wie oben erwähnt eine Schule gleich gegenüber, eine geräumige Tiefgarage, Haltestellen mit guten Busverbindungen in die Stadt, drei Supermärkte in der Nähe und zu Stadtzentrum ist es knapp Zehn Minuten zu Fuss, die Miete ist also dementsprechend angepasst.

    Was mich hier stört: da dieser Block recht viele ein bis zwei Zimmer Wohnungen beinhaltet, kommt es hier zu sehr vielen ein- und Auszügen. Viele Wohnungen werden hier neu vermietet, viele aber auch verkauft und sobald eine Wohnung neu vermietet oder gekauft wird, gehts mit den Renovierungen los. Es werden Löcher in die Wand gebort, Bad- und Küchenfliesen abgemeiselt, neue Rohre und Stromleitungen in die Böden und Wände verlegt, Fenster ausgetauscht usw. Die Arbeiten sind mehrmals in der Woche zu hören, meistens aber am Wochenende, praktisch jeden Samstag für paar Stunden und da es hier Betonwände, Decken und Böden gibt, ist es praktisch egal in welchem Stock gearbeitet wird, der Schall geht durch die Wände und verteilt sich auf das ganze Haus, sodass wenn z. B. in vierten Stock gebohrt wird, hört man es bei mir in dem zweiten so, als ob der Nachber hinter der Wand am werkeln wäre.

    Die Arbeiten halten sich meistens in den von Ihnen oben angegebenen Zeiten, manchmal aber darüber hinaus, aber es wohnen hier Menschen die die Ruhezeiten kennen und die Arbeiter werden dann von ihnen ermahnt. Nichts desto trotz, wir haben hier so etwas wie eine ewige Baustelle, es wird immer in irgend einer Wohnung gebohrt, gehämmert, renoviert und es hört sich immer extrem laut an, egal in welcher Wohnung gearbeitet wird.

    Ich kann das ja verstehen, dass jeder Mensch andere Vorstellungen von Gemütlichkeit in seiner Wohnung hat (blaue anstatt weisse Fliesen, Deckenlicht an einer anderen Stelle, Lichtschalter irgend wo anderst usw) und um sie zu erreichen manchmal schweres Gerät ran muss, aber müssen andere Mieter in diesem Haus darunter leiden? Ich kann mich wirklich nicht an irgend ein Wochenende erinnern, an dem es Ruhe gab (ausgenommen Sonntags) und unter der Woche, wenn ich spätschicht hab und ausschlafen könnte, fängt immer irgend jemand um acht oder neun uhr morgens an zu boren.

    Wie schon oben beschrieben, dieses Wohnkomplex befindet sich in einer sehr guten Lage und die Miete für meine 1 Zi. Whg beträgt 425.- Eur. Warm. Würde ich da Erfolg haben, wenn ich für eine Mietminderung wegen andauernder Lärmbelästigung klagen würde?

    Mit Freundlichen Grüssen

    Thomas M.

  • Christian Rat.
    26. Januar 2016 - 04:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne ja noch nicht lange hier, aber der Theater hier ist unerträglich, Geschrei, Gestampfe usw. aus der Wohnung über mir. Das ist Teilweise durch die Woche sowie auch an manchen Wochenenden, Sonntagen und auch auf Feiertagen der Fall. Eine Nacht als ich meine Kinder am Wochenende hier hatte, hatten wir wegen des Theaters kaum geschlafen da es fast die ganze Nacht lang so ging. Ich weiß das das Kind meiner Nachbarin eine Behinderung hat, aber irgendwann geht’s nun wirklich nicht mehr.
    Die Lärmbelästigungen hier im Haus sind unerträglich und Heute ist das nicht anders, ich habe das Gefühl als sei ich in einem Musikkonzert und die Decke über mir würde nicht mehr lange stand halten.

    Ich habe meinen Vermieter schon Kontaktiert der meine Nachbarin anrief, als Antwort bekam ich “Frau xyz wird bemüht sein, die von Ihnen angemahnte Geräuschentwicklung so weit als möglich einzudämmen.” Das ging ein paar Stunden gut und Heute Nacht ging es wieder los. Selbst meine Deckenlampe war schon am wackeln.

    Kann ich in meinem Fall die Miete kürzen und in welcher Höhe?

  • Caroline Skeide
    9. April 2016 - 17:44 Antworten

    Hallo,

    ich habe seit nun schon 4 Monaten massive Probleme mit meinem Nachbarn.

    Er hat ein starkes Alkoholprobelm, tritt immer seine eigene Tür ein, weil er seinen Schlüssel nicht mehr findet und klingelt tags und nachts, damit man ihm die Haustür öffnet.

    Dazu kommt ein starker Gestank aus seiner Wohnung und die viel zu laute Musik aus seiner Wohnung fast täglich.
    Beim letzten Einsatz des Ordnungsamtes wurde auch eine Anzeige aufgenommen, weil sich die ganze Straße über den Lärm beschwert hat.

    Letzte Woche hat es in seiner Wohnung gebrannt, weil er das Essen an hatte während er betrunken mit seiner obdachlosen Freundschaft auf dem Boden schlief. Dank anderer Nachbarn und der Tatsache, dass seine Wohungstür immer auf ist, konnte schlimmeres durch Polizei und Feuerwehr verhindert werden.

    Nun war es heute soweit, dass ich den Notarzt anrufen musste, weil seine Freundschaft einen Asthamaanfall hatte. Da der Notarzt gegen den Willen der Frau (die Freundschaft) nichts tun konnte und sie kein Spray dabei hatten, gingen sie wieder.
    Danach klopfte und klingelte mein Nachbar immer wieder an meiner Tür, weil er nochmal Hilfe wollte.
    Dazu kam, dass er ständig die Musik bis zum Anschlag auf volle Lautstärke stellte.

    Sonst streitet er sich fast täglich lautstark mit seiner Freundschaft und hört sehr laute Musik. Egal zu welcher Uhrzeit.

    Von seinem Alkoholproblem, der Wohungsverwahrlosung, dem Lärm, dem Gestank und der ständigen Belästigung weiß mein Vermieter. Meint aber angeblich nix ausrichten zu können solang die Miete bezahlt wird.

    Da ich nach dem kleinen Brand in seiner Wohnung nun Angst habe, dass das wieder passiert und er mich einfach sehr stört, möchte ich gern wissen wie hoch ich eine Mietminderung verlangen könnte.

    Was soll ich tun, wenn mein Vermieter der Minderung nicht zustimmt?

    Mit freundlichen Grüßen Caroline Skeide

  • beeks
    9. Mai 2016 - 22:59 Antworten

    Hallo,

    ich wohne seit knapp 2 Jahren in meiner Wohnung. Seit knapp einem halben Jahr habe ich nun neue Nachbarn unter mir (Firma, die täglich 7.30 – knapp 17 Uhr arbeiten). Von diesen verstehe ich jedes einzelne Wort, Telefonklingel, Witze, Gelächter etc.
    Es ist wirklich kaum auszuhalten, man kann sich überhaupt nicht konzentrieren – was in der Prüfungszeit echt scheiße ist.

    Ich habe bereits die Verwaltung eingeschaltet. Der Hausmeister war da und hat es sich “mit angehört”. Doch nachdem ich den vorgeschlagenen Termin der Verwaltung nicht annehmen konnte und Ersatztermine vorschlug, kam keine Reaktion mehr. Telefonate blieben – genau wie die Mails – unbeantwortet.

    Ich beantrage nun erst einmal Mietminderung von 10 – 15%..aber der Hausmeister meinte schon, dass man da bautechnisch nichts machen kann.
    Wie soll das demnächst ablaufen? Kann ich dauerhaft die Miete mindern?

    Über eine Antwort wäre ich dankbar.

  • Georg
    17. Mai 2016 - 14:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    zwei Wohnhäuser Baujahr 2001 grenzen aneinander, auf Seite des Nachbarn ist die Küche auf unserer Seite das Arbeitszimmer, in dem ich auch aus gesundheitlichen Gründen schlafe.

    Wir wohnen in der 2. Etage und hören das schliessen der Küchenschranktüren und Schubladen des Nachbarn durch einem lauten dumpfen Knall. Zudem hören wir jedes Spülgeräusch und andere Küchenaktivitäten. Nicht nur das diese Küchengeräusche tagsüber nerven, nein, die Nachbarin (Rentnerin) ist fast jede Nacht bis 2.00 Uhr in der Küche tätig, da sie selbst ein “Stress leg Syndrom” hat und Nachts nicht schlafen kann.

    Ein Gespräch mit den Nachbarn über das Anbringen von Türdämpfer für Küchenschranktüren, wie es neue Küchen als Standard bereits mitbringen, führte nicht zum Erfolg.

    Meine Frage lautet:
    Ist hier eine Mietminderung möglich? Kann die Hausverwaltung vom Nachbarn wegen der Rücksichtsnahme verlangen, dass er sogenannte Türdämpfer an seine Küchenschränke anbringt, damit nicht jedes schliessen dieser zu hören ist?

    • Mietminderung.org
      17. Mai 2016 - 18:22 Antworten

      Hallo Georg,

      Rücksichtnahme ist natürlich immer ein Thema. Ob die Nachbarin zu Türdämpfern verpflichtet werde kann, wage ich zu bezweifeln. Ein Angebot zur Montage mit gemeinsamer Kostenübernahme oder Ähnliches führt vielleicht zum Erfolg? Ob eine Mietminderung bei dieser Art Wohngeräuschen möglich ist, kann ich nicht einschätzen, da ich die Intensität der Störung nicht kenne.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Robert
    26. September 2016 - 14:07 Antworten

    Hallo liebes Team –

    folgender Sachverhalt: Seit 3 Monaten wohnt zwei Etagen über mir im DG ein neuer Mieter (Student) der an 3-4 Tagen in der Woche in seiner 1,5 Zi Wohnung stets 2-6 Leute oder mehr zu Besuch hat. Dieser Besuch kommt meistens an den Tagen zw. Donnerstag und Samstag, manchmal aber auch Montag oder Dienstag. Der Besuch kommt meist schon recht lautstark den Flur hoch und meist nie vor 23 Uhr, so dass dann oftmal bis in die Nacht ein Poltern, Getrampel und immer mal wieder basslastige Musik zu hören ist. Im Laufe der Nacht hört man dann auch die Stimmen der Gäste.
    Ich war schon 2-3x da, aber nur dann war Ruhe. Die Vermieterin wohnt im Haus und scheint diesen Mieter zu kennen, da sie vor 1 MOnat noch mit seiner Mutter reden wollte und ihn schriftlich abmahnen. Doch seit 2 Wochen behauptet sich bei dem gleichen Lärm auf einmal nichts davon zu hören und tut so, als ob ich mir das einbilden würde.
    Als Zeuge hätte ich meine Partnerin, die an den Wochenenden da ist.

    Das Pikante ist, dass die Vermieterin genau zw. dem lärmenden Mieter und mir wohnt. Ich weiß nicht warum sie auf einmal so tut, als höre sie nichts, allerdings ist sie selbst auch nicht gerade eine Person, die sich an die Ordnung hält, indem sie gerne mal um 23 Uhr und später anfängt die Whg zu saugen. Sie behauptet, das seien “normale Geräusche” die sie von oben höre.

    Für mich ist “normal” was ich an den übrigen Tagen in der Woche höre. Das Haus ist sicherlich hellhörig, aber wenn da oben gefeiert wird (auch manchmal nur mit Getrampel und ohne laute Musik), oder Sachen auf den Boden fallen, dann kann ich nicht schlafen oder werde oftmals wach.

    Ich habe ein Lärmprotokoll angefertigt, recht genau. Zeuge wäre meine PArtnerin an den meisten Tagen. Der Lärm tritt also vornehmlich an 3-4 Tagen in der Woche auf.

    Hätte eine Mietminderung Aussicht auf Erfolg?

    • Mietminderung.org
      28. September 2016 - 17:04 Antworten

      Hallo Robert,

      danke für den Beitrag. Ihre Mietminderung hat in dem Moment Erfolg, in dem Sie diese durchsetzen. Die Frage ist, ob der Vermieter sich dagegen wehrt. Hier mehr zu den Gefahren und Risiken bei einer Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandy
    23. Januar 2017 - 14:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich brauche bitte Ihren fachmännischen Rat bei folgenden Problem: vor 5 Monaten bin ich mit meinem kleinen Sohn in eine neue Wohnung gezogen und sind eigentlich total glücklich, wenn wir doch nur schlafen könnten! Jede Nacht duscht es unter uns, die Badezimmer in diesem 5Parteien-Haus grenzen an die Schlafzimmer so dass sich das sehr überträgt. Wie gesagt, jede Nacht um drei duscht der Nachbar, aber nicht weil er Schichtarbeiter ist oder sonst einen Beruf (Arzt, Koch, Bauarbeiter) hätte der das gerecht fertigen würde, nein er arbeitet schlichtweg so weit ab dass er derart früh los muss. Nun werden wir also jede Nacht geweckt und ca 1 Stunde wach gehalten und auch das eigene Kind von denen weint und schreit er sehr oft weil es die Geräusche eben auch hört. Hinzukommt das dann am Wochenende zwar nicht geduscht wird, aber denen ihr Kind gegen 6Uhr früh wach wird und unter uns das Geschrei, Gequicke und eben Krach anfängt und wir wieder geweckt werden. Kurzum von sieben Tagen die Woche können wir keinen Tag normal bzw ausschlafen und langsam geht’s mir an die Gesundheit und auch für meinen Sohn sind das Strapazen, er sitzt müde in der Schule. Auf nachfrage beim Nachbarn kam eben nur er müsse duschen weil er zu Arbeit muss, wäre sein Persönlichkeitsrecht. Da frage ich mich. Ich muss schlafen um auf Arbeit zu können, ist das kein Persönlichkeitsrecht? Auch die Vermieterin ist abgeblitzt und lässt mich nun mit der Situation allein. Für uns mittlerweile untragbar. Das man Kinderlärm aushalten muss, ist mir bekannt, aber gepaart mit dem nächtlichen Duschen sprengt es meine Toleranzgrenze. Es ist ja auch nicht nur “mal”, da würde ich nichts sagen, nein es ist JEDE Nacht. Ein Umzug ist finanziell und kräftemäßig nicht drin. Das kann doch nicht sein, dass ich das Hygienebedürfnis tolerieren muss aber ein Schlafbedürfnis nichts zählt? Ich hoffe auf Antwort, herzlichen Dank und viele Grüße!

    • Mietminderung.org
      23. Januar 2017 - 16:14 Antworten

      Hallo Sandy,

      Ihr Nachbar hat natürlich das Recht auch morgen sehr früh zu duschen, bevor er zur Arbeit geht. Auf der anderen Seite kann dadurch nicht regelmäßig Ihre Nachruhe gestört werden. Das Problem ist scheinbar baulich bedingt. Ich kann Ihnen hier leider keinen guten Tipp geben, tut mir Leid.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Spohn
    27. August 2017 - 09:12 Antworten

    Hallo,

    der Nachbar über mir wurde zum Pflegefall und liegt nur noch im Bett. Die Frau bewegt sich frei in der Wohnung. Das führt dazu, dass sich das Ehepaar quer durch die Wohnung anschreit und das teilweise auch bis 1 Uhr nachts.

    Zudem kommt, dass immer mal wieder der Krankenwagen kommen muss, der dann nachts vor meinem Fenster mit Blaulicht steht oder sogar die Feuerwehr kommt und den Mann über mir mit der Drehleiter aus dem Fenster holt, weil er zu dick ist, um getragen zu werden.

    Zusätzlich hat er wohl irgendwelche Maschinen, die Pumpgeräusche machen. Nicht lange aber laut genug, um mich immer mal wieder zu wecken.

    Hat man in einem solchem Fall Anspruch auf Mietminderung oder muss man das wegen Krankheit quasi hinnehmen?

    MfG
    Spohn

  • Pia L.
    12. September 2017 - 22:26 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich habe bereits an anderer Stelle um Ihren Rat gebeten – zu einem der dort aufgeführten Punkte, nämlich der Lärmbelästigung durch Nachbarn, möchte ich aber hier noch einmal nachfragen:

    Ich wohne im Erdgeschoss in einer Altbauwohnung. Die Wohnungen im Haus sind sehr hellhörig (allerdings nur durch die Decken und Bösen, die Wände scheinen den Schall besser abzuhalten), man kann durch die Decke bereits Gespräche in normaler Lautstärke gut verstehen.
    An meiner Decke sind überall dünne Styropor-Platten zur “Schalldämmung” angebracht, die aber offensichtlich nicht das geringste bewirken.
    Nun zu meinem Problem:
    Seit ich hier eingezogen bin (September 2015), streiten sich meine Nachbarn in der Wohnung über mir fast täglich. Da wird geschrien und es werden Gegenstände oder sogar Möbel geworfen (jedenfalls hört es sich danach an), und ich verstehe jedes Wort. Es war schon oft die Polizei deshalb da, anscheinend hören also auch andere Nachbarn im Haus den Lärm. Manchmal weiten sich die Streitereien sogar auf den Hausflur aus, auch das Fenster der Nachbarn ist häufig geöffnet – Man hört den Lärm also in meiner Wohnung, im Hausflur, im Hof und manchmal auch auf der Straße. Die Streits sowie laute Musik kommen gelegentlich auch in der Nacht (nach 00 Uhr) vor. Da ich schwer krank bin, stellt dieser ständige Lärm und das Geschrei eine zusätzliche Belastung für mich dar.
    Ich möchte noch erwähnen, dass die Mieter beide Alkoholiker sind, auch wenn das wohl nicht viel zur Sache tut, außer dass es im Treppenhaus auch des öfteren nach Alkohol stinkt.

    Was kann ich in einem solchen Fall unternehmen?
    Kann die Miete gemindert werden, und falls ja, in welcher Höhe in etwa?
    Brauche ich dafür einen Anwalt? Da ich mit einer Schwerbehinderung lebe, kann ich mir wahrscheinlich keinen Anwalt leisten.
    Und vor allem: Was kann ich, – ungeachtet dessen, ob ich eine Mietminderung bewirken kann – tun, damit der Lärm endlich aufhört?
    Ich leide wirklich sehr darunter.

    freundliche Grüße und schon im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Pia L.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert