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Mangel vom Vermieter verschwiegen: Mietminderung oder (vorzeitige) Kündigung möglich?

Ehrlich währt am längsten! Dies gilt auch im Mietrecht. Wird ein Mangel vom Vermieter tatsächlich verschwiegen, handelt er in aller Regel arglistig. Auf Arglist reagiert das Gesetz empfindlich.

Der Vermieter verschweigt einen Mangel, wenn er den Mieter über bestimmte Umstände nicht informiert, obwohl er nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zur Aufklärung verpflichtet wäre. Dabei kommt es darauf an, ob der Mieter redlicherweise eine Aufklärung erwarten darf (BGH NJW 1989, 763).

Eine ähnliche und sehr anschauliche Situation gibt es beim Autokauf:

Muss der Verkäufer davon ausgehen, dass ein bestimmter Umstand (Unfallfreiheit, Ölverlust am Motor) für den Kaufinteressenten wichtig ist und für dessen Kaufentscheidung eine Rolle spielt, muss er ihn informieren. Andernfalls handelt der Verkäufer arglistig.

Wird der Mangel verschwiegen, verletzt der Vermieter seine Aufklärungspflicht

Der Umfang der Aufklärungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Der Vermieter muss den Mieter über die Umstände und Rechtsverhältnisse der Mietsache aufklären, die aus Sicht des Vermieters für  die Entscheidung des Mieters zum Abschluss des Mietvertrages relevant sind (BGH ZMR 2000, 513). Dazu gehören insbesondere solche Umstände und Gegebenheiten, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache beeinträchtigen können (Bordellbetrieb in der Nachbarwohnung).

Eine Aufklärungspflicht besteht allenfalls dann nicht, wenn der Vermieter aufgrund der Situation davon ausgehen durfte, dass der Mieter die Mängel kennt (Baustelle vor dem Haus) oder es sich um Nachteile handelt, die vertragsgemäß sind (Anmietung einer Altbauwohnung).

Arglist auf Seiten des Vermieters setzt zudem voraus, dass er sich bewusst ist, dass er unvollständige Angaben macht und davon ausgeht, dass der Mieter bei einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Information den Mietvertrag  entweder überhaupt nicht oder allenfalls zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätte.

Dafür genügt es auch, wenn der Vermieter ohne konkrete Anhaltspunkte ins Blaue hinein unrichtige Angaben macht (BGH NJW 1981, 864). Beispiel: Der Vermieter behauptet ohne Erfahrungswerte ernsthaft, die Nebenkosten der Neubauwohnung betragen höchstens die Hälfte der sonst üblichen Nebenkosten (Kenntnis der eigenen Unkenntnis).

Keine Arglist ist  dem Vermieter vorzuwerfen, wenn er selbst, wenn auch grob fahrlässig, darauf vertraut, dass ein bestimmter Mangel nicht vorliegt oder nur vorübergehend in Erscheinung treten werde (Neubaufeuchtigkeit).

Will der Vermieter einen Mietinteressenten zum Abschluss des Mietvertrages verleiten und behauptet er dazu wahrheitswidrig, dass die Energiekosten z.B. bei nur 150 €/Monat liegen, während diese tatsächlich bei mindestens z.B. 300 €/Monat anzusetzen sind, handelt er arglistig (BGH NJW 2004, 1102).

Das sind die Folgen: Mietminderung, Anfechtung, Kündigung

Stellt sich die Situation heraus, muss der Mieter entscheiden, was er will. Will er in der Wohnung verbleiben, kann er wegen des Mangels die Miete mindern.

Ferner kann der Mieter den Mietvertrag anfechten (§ 123 BGB) und braucht das Mietverhältnis nicht anzutreten oder kann ausziehen. Die Anfechtung muss binnen Jahresfrist erfolgen, ab dem Zeitpunkt, in dem der Mieter die Täuschung entdeckt.

Gleichermaßen kommt auch ein fristloses Kündigungsrecht in Betracht.

Beispiel:

Nach Einzug stellt sich heraus, dass sich die Wohnung in einem gesundheitsgefährdenden Zustand befindet (Schimmelbildung, Unbeheizbarkeit, Formaldehydkonzentration über Grenzwert). Dazu genügt es bereits, wenn der Gesundheitsschaden droht. Ein konkreter Schaden ist noch nicht erforderlich (LG Lübeck ZMR 2002, 431).

Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist aber, dass der Mangel sich tatsächlich als wichtiger Grund herausstellt, der es dem Mieter absolut unzumutbar macht, das Mietverhältnis fortzusetzen.

52 Antworten auf "Mangel vom Vermieter verschwiegen: Mietminderung oder (vorzeitige) Kündigung möglich?"

  • Schmidt
    4. Januar 2018 - 19:32 Antworten

    Hallo, mir wurde bei Besichtigung der Wohnung, wo ich die Malerarbeitem und Steckdosen aus Kaisers Zeiten reklamierte, eine Nachbesserung zugesagt. Bei der Schlüselübergabe habe ich festgestellt, dass nicht von dem ausgeführt wurde. Ich schrieb alle Mängel auf:

    Schimmel an den Fenstern im Bad und Wohnzimmer, Balkon, ganze Aussenfassade schwarz und sporig. Strom wie zu Kaisers Zeiten: keine 2 Geräte zusammen. ZBsp. Spülmaschine, dann Nutzung des Staubsauger nicht möglich. Waschmaschine und Trockner gemeinsam geht auch nicht. Ständig fallen die Sicherungen heraus. Abflussrohr des Waschmaschinenanschluss verstopft. Bad unter Wasser. Steckdosen brechen raus beim Ziehen des Handyladekabels. Kein Internet möglich, weil es keine Verkabelung gibt. Nur DSL bis 16.000 KBit, obwohl ich bei der Besichtigung sagte, dass ich das Internet beruflich benötige.

    Ich habe 1200€ für die Umzugsfirma bezahlt. Das wohnen in dieser Wohnung ist Stand 2018 eine Zumutung. Sämtliche Schäden wurden verschwiegen. 6 Tage (26.12) vor dem offiziellen Einzug bat ich um Rückmeldung und Aufhebung des Mietvertrags. Niemand rief zurück- auch der Makler nicht. Am 2. Tag nach dem Einzug (2.1.) fand ein Gespräch mit dem Vermieter statt, wo ich um Behebung der Schäden etc. bat und um Aufhebung des Vertrag. Und wegen den verschwiegenen Mängel um Übernahme der mir entstandenen Umzugskosten oder die Übernahme derer bei Auszug. Der Vermieter sieht es anders. Sein Argument: es sei ein Altbau.

    Was kann ich tun? Was ist mein Recht. Bin gerade völlig verzweifelt.

    • Mietminderung.org
      8. Januar 2018 - 10:36 Antworten

      Hallo Schmidt,

      grundsätzlich muss Ihnen kein Vermieter eine Wohnung im Neubau-ZUstand vermieten. Alle Schäden die beseitigt werden sollen, sollten immer schriftlich im Übergabeprotokoll oder im Mietvertrag festgehalten werden. Das die Meinungen auseinander gehen, kann man an diesem Mangel hier sehen “ganze Aussenfassade schwarz und sporig” –> was soll das bedeuten. Es handelt sich wahrscheinlich um eine Putzfassade in entsprechendem Alter. Das ist der Zustand den Sie angemietet haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marsela
    6. März 2018 - 22:30 Antworten

    Gilt dies auch, wenn verschwiegen wurde, dass das Wasser mit Legionellen verseucht ist?

    • Schorch Andre
      4. Mai 2020 - 15:51 Antworten

      Guten Tag ich habe letzten Jahr im Oktober eine Wohnung mit Balkon in der ersten Etage gemietet. Damals bei der Besichtigung ect. , ist mir leider nicht aufgefallen das es sich um eine Einbruchswohnung handelt. Die Balkontür weist von oben bis unter Hebelspuren auf.Auf Nachfrage bei meim Vermieter wurde mir gesagt es ist Ihnen nichts bekannt. Heute habe ich mit einer Nachbarin gesprochen die den Vormieter persönlich kannte, Sie sagte zu mir es würde letztes Jahr innerhalb von 4 Wochen 2 mal eingebrochen.Es wurde keine neue Tür eingesetzt und das Fenster ist undicht und habe habe dadurch kein sicheres Gefühl mehr da zu Wohnen.

      Kann ich mein Mietvertag anfechten oder sonstiges?

      Vielen Dank

      • Mietminderung.org
        4. Mai 2020 - 15:58 Antworten

        Hallo Andre,

        Sie könnten Sicherheitsmaßnahmen ergreifen oder die Wohnung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

        • Schorch Andre
          4. Mai 2020 - 16:13 Antworten

          Ich habe leider eine Mindestlaufzeit von 2 Jahre also bis nächstes Jahr Oktober.

  • Müller
    22. Juli 2018 - 19:48 Antworten

    Guten Tag,

    ich bin vor ca. 2 Monaten in eine frisch renovierte Wohnung im Erdgeschoss eingezogen. Alles schien in Ordnung zu sein, bis vor 2 Wochen unser Hauptabflussrohr durch die Nachbarn verstopft wurde. Somit lief mein Badezimmer mit dem “Abflussgut” meiner Nachbarn voll. Als Folge musste der Sanitärnotdienst gerufen und das Rohr geräumt werden. Glücklicherweise war ich zu Hause und konnte einen Wasserschaden durch händisches Ausschöpfen unterbinden.

    Nachdem ich einen Dankesbrief an meine geschätzten Nachbarn an der Hauseingangstür angebracht hatte, ereilte sich am Abend des gleichen Tages die gleiche Situation: ein Knäuel Feuchtetücher blockierte wieder den Abfluss und das Bad lief voll.

    Am nächsten Tag traf ich eine besorgte Nachbarin an, die mir erzählte, dass meine Wohnung in der Vergangenheit schon öfter aufgrund von Wasserschäden leer stand und saniert werden musste.

    Das Fluten der Wohnung scheint sich wohl in diesem Haus zum Volkssport entwickelt zu haben.

    Lange Rede, kurzer Sinn. Diese Information hat mir der Vermieter natürlich verschwiegen. Es stellt sich also die Frage, ob er mich darüber informieren musste? Falls ja, wie sollte ich am besten vorgehen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat!

    Mit freundlichen Grüßen
    M. Müller

  • Hanne
    25. Oktober 2018 - 10:06 Antworten

    Hallo!

    meine Frage bezieht sich auf Folgendes aus dem Artikel oben:

    “Will der Vermieter einen Mietinteressenten zum Abschluss des Mietvertrages verleiten und behauptet er dazu wahrheitswidrig, dass die Energiekosten z.B. bei nur 150 €/Monat liegen, während diese tatsächlich bei mindestens z.B. 300 €/Monat anzusetzen sind, handelt er arglistig (BGH NJW 2004, 1102).”

    Wir sind zum 1.10.2018 in eine Wohnung eingezogen, die laut Wohnungsanzeige über eine Zentralheizung verfügt. Die genaue Formulierung war: “Das Haus hat eine Ölzentralheizung. Die Heizkosten sind in den Hebenkosten mit dabei.”

    Fakt ist: Es gibt keine Zentralheizung und wir müssen für die Heizkosten durch einen eigenen Gasvertrag aufkommen. Unser Ansprechpartner (nicht direkt der Vermieter) gab sich unwissend, nachdem wir schon eine Zeit lang kritisch nachfragen, warum die Heizungen nicht warm werden. Im Standardmietvertrag wurde der Punkt “Warmwasser” z.B. durchgestrichen, da wir hierfür selbst aufkommen müssen. Der Punkt “Heizung” jedoch nicht.

    Fällt das unter arglistige Täuschung? Wir möchten ungern ausziehen und die Wohnungssuche nochmal durchmachen müssen. Wir sehen es aber auch nicht ein, eine dreiste Falschangabe auf uns sitzen zu lassen. Kann man eine Minderung der Betriebskosten (90€ im Monat) verlangen?

    Herzlichen Dank, Hanne

  • Sonja
    10. Dezember 2020 - 21:16 Antworten

    Guten Tag,

    Wir haben einen zwei Jahres Mietvertrag unterschrieben. Jedoch hat uns der Vermieter nicht darüber aufgeklärt, dass unter uns eine kleine Werkstatt in den Kellerräumen ist, die den ganzen Tag über Lärm macht. Uns wurde nur gesagt, dass die Kellerräume Vermietet sind .

    Ist dies ein Grund, um den Mietvertrag anzufechten und bereits vor der zwei Jahres Frist auszuziehen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sonja

    • Mietminderung.org
      14. Dezember 2020 - 08:03 Antworten

      Hallo Sonja,

      wenn Sie vor Mietvertragsabschluss davon hätten Kenntnis erlangen hätten können, haben Sie schlechte Karten (z.B. ein Firmenschild). Ansonsten wäre der erste Schritt eine mögliche Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexander
    24. Dezember 2020 - 10:34 Antworten

    Guten Tag,
    wir sind vor ca. 15 Monaten in eine Wohnung in einem eigentlich 2 Familienhaus eingezogen – Vermieter Ehepaar lebt unter uns. Ein Kriterium war damals bei uns, eine Wohnung zu finden, in der keine Partei über uns wohnt. Auf Nachfrage erklärte uns die Vermieterin bei der Besichtigung, dass über uns der Dachboden nicht bewohnt sei. Nun verhält es sich aber so, dass der Sohn der Vermieter in unregelmäßigen Abständen zu Besuch ist – mal 3 Tage, 1,5 Monate zuletzt 2 volle Monate am Stück, aktuell seit gestern wieder”eingezogen”. Aufgrund der Lärmbelästigung (keine Trittschalldämmung, hellhöriges Haus, laute Musik, im Stehen Pinkeln etc.) für uns der blanke Horror. Welche Rechte haben wir hier? Oder müssen wir dies so akzeptieren? Die Vermieter reagierten äußerst schroff auf die bloße Feststellung der Tatsache (angesprochen nach einem Jahr wohndauer unsererseits).
    Danke im Vorraus

    • Mietminderung.org
      6. Januar 2021 - 10:29 Antworten

      Hallo Alexander,

      mein erste Gedanke ist, one der Dachboden überhaupt für den dauerhaften Aufenthalt zugelassen ist. Stichworte: Wohnraum und Brandschutz. Wie Sie es drehen und wenden – jede Kritik wird leider nicht auf das Verhältnis zum Vermieter einzahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole Peine
    30. Dezember 2020 - 20:24 Antworten

    Ich bin August 2019 in eine neue Wohnung gezogen (67qm). Eingezogen bin ich mit einer Miete von 456€ warm. Nach einem halben Jahr wurde die Miete auf 474,25€ hochgesetzt, da anscheinend die Nebenkosten höher waren. Von vorherigen Mietern, die man auf Zufall kennengelernt hat durfte man dann erfahren, dass es mehrere Schimmelprobleme in dieser Wohnung gab. Jetzt nach nicht einmal 1,5 Jahren kommt der Schimmel mit wieder durch. Im Kinderzimmer ist es am schlimmsten. Was kann ich tun? Bei Einzug wurden wir nicht darauf hingewiesen. Im Keller hatte wir schon so einen großen Befall von Schimmel, dass wir heute 30.12.2020 die Hälfte wegwerfen konnten. Welches Recht hätte ich? Mietminderung um welche Höhe? Ich weiß ein sofortiger Auszug wäre mein Recht, nur fehlt mir das Geld bzw. müsste man erst einmal eine passende Wohnung so schnell finden.

  • Angela Burth
    16. Januar 2021 - 14:45 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt

    wir sind am 01.01.2021 in ein altes Bauernhaus gezogen was die letzten drei Monate vom Vermieter renoviert wurde da er einiges neu machen wollte und auch Rohre und teils Wärmedämmung angebrachte .

    Als wir die Übergabe hatten hatte einen Schimmelsachverständigen dabei und zugleich ist dieser Herr auch der Bauherr gewesen , sie hatten runde Ecken getätigt an den Wänden usw .

    Dieser fotografierte alle Zimmer und Ecken und redete die ganze Zeit vom Lüftungsverhalten .

    Wir wohnen jetzt zwei Wochen drin unsere Kleine hat die ganze Zeit ein nasse ecke oberhalb der Außenwand und und im Schlafzimmer an der Ecke wird es schwarz sieht aus wie Schimmel . Darauf haben wir den Vermieter angerufen der dann einräumte das dieses Zimmer im Vorfeld ein Problem darstellte und darum dieses teure Verfahren der Renovierung .

    Aber das Zimmer von unserer Kleinen wäre nichts gewesen daran wären wir Schuld .

    Was können wir jetzt tun und was für Rechte haben wir als Mieter .

    Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar

    MFG Frau Burth

    • Mietminderung.org
      17. Januar 2021 - 11:44 Antworten

      Hallo Angela,

      der Vermieter und Sie müssen feststellen, wie es zur dem Schimmel gekommen ist. Finden Sie die Ursache. Die Frage ist, ist es ein bauliches oder ein Lüftungsproblem?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cindy
    22. Januar 2021 - 23:04 Antworten

    Hallo, wie sieht es aus, wenn verschwiegen wurde das sich Ungeziefer in der Wohnung befindet? Wir sind umgezogen und in der neuen Wohnung haben wir Silberfische und das nicht grade wenig. Dies wurde uns vor dem Einzug nicht mitgeteilt.

  • Daniel
    30. Januar 2021 - 14:01 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin vor mittlerweile knapp 2,5 Jahren in eine Wohnung in einer Fußgängerzone gezogen. In den Geschäften in der Straße sind jedoch keine Bars, Restaurants oder Nachtclubs. Daher bin ich davon ausgegangen, dass die Lage trotz Innenstadt-Lage insgesamt recht ruhig sein sollte und dies wurde mir auf explizite Nachfrage an die Verwalterin bei der Wohnungsbesichtigung auch bestätigt. Leider hat sich dies als Trugschluss rausgestellt (und leider habe ich mich jetzt erst so mit dem Thema auseinander gesetzt, dass ich mich frage, ob ich dagegen vorgehen kann).

    Denn zum einen hat sich rausgestellt, dass in der Einkaufszone direkt unter meinen Fenstern täglich (montags bis samstags in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr / 14.00 – 20.00 Uhr und Sonn- und Feiertags ab 11.00 Uhr) Straßenmusiker im Rhytmus von ca. 1-1,5 für je 30min spielen (so zumindest die Vorgabe der Stadt, jedoch spielen einzelne Musiker auch gern bis zu 60min). Tendenziell bekomme ich davon während normaler Arbeitszeiten ja nicht viel mit, aber am Wochenende und im Urlaub kann dies schon sehr belastend sein, zumal immer wieder die gleichen Musiker mit den selben Liedern spielen.

    Und zum anderen liegt die Straße mehr oder weniger zwischen dem Bushof und der “Partymeile” und es handelt sich um einen Studentenstadt, sodass während der Abend- und Nachtstunden auch unter der Woche gerade im Sommer, wenn man die Fenster auf hat, eine sehr starke Lärmbelästigung vor liegt, bei der man die Gespräche unten auf der Straße Wort für Wort mithören kann.

    Beides hatte ich wie gesagt bei der Besichtigung der Wohnung explizit bei der Verwalterin nachgefragt (was mir natürlich schwerfallen wird nachzuweisen), da ich zu diesem Zeitpunkt auch komplett neu in die Stadt gezogen bin. Habe ich hier tendenziell Anspruch auf Mietminderung (auch rückwirkend).

    MfG Daniel

    • Mietminderung.org
      30. Januar 2021 - 14:40 Antworten

      Hallo Daniel,

      Sie beschreiben Probleme, die Sie mit umfassender Beschäftigung mit der Lage auch vor dem Mietvertragsabschluss hätten feststellen können. Und Ihren kleine Anmerkung in Klammern bringt die Beweisbarkeit bestimmter Auszusagen zur Wohneigenschaft auf den Punkt “(was mir natürlich schwerfallen wird nachzuweisen)”.

      Zudem befassen Sie sich jetzt, nach 2,5 Jahren, mit dem Thema. Niemand wird Sie in der Sache wirklich ernst nehmen.

      Also eher bescheidenen Chancen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • elke kleber
    17. Februar 2021 - 19:32 Antworten

    Fristlose Kündigung möglich?

    Bei der Wohnungsbesichtigung der Wohnung, 50 m2 gross plus einem zur Nutzung aber nicht vermieteter Kellerteil, der ausgebaut ist, wurde als Heizart Fussbodenheizung angegeben. Auf meine frage hin, ob diese Heizart sehr teuer oder sparsam sei, wurde mir gesagt, dass dies eines der kostengünstigsten Heizsysteme wäre.
    In 5 Monaten hat die Heizung, vor allen Dingen die Heizung im Keller, die laut Vermieter immer laufen muss, 9400 Kwh verbraucht.
    Die Wohnung wurde am 21. September 2020 bezogen, von meinem 94 Jahre alten Vater, keine Waschmaschine oder sonst Stromfressende Elektrogeräte, Schlafzimmer nie beheizt, Heizung in dem EG wurde Ende November angeschaltet, aber seit Anfang Oktober 2020 haben wir einen exzessiv hohen Stromverbrauch bemerkt und beim Vermieter reklamiert.
    Dabei wurde auch angemerkt, dass wir mit einem Stromverbrauch von maximal 180 Euro gerechnet haben, aufgrund der Grösse der Wohnung und da mein Vater in der Wohnung zuvor, 70 m2 gross, einen Stromverbrauch von 32 Euro monatlich hatte und einen Heizung und Warmwasserverbrauch von monatlich 70 Euro hatte.
    Ein Elektriker, trotz Versprechen, wurde bis heute nicht gesehen, dann wurde eine Beteiligung an der Stromzahlung schriftlich und mündlich versprochen und wieder rückgängig gemacht, mein Vater kann sich die Wohnung zu diesem Preis, 50 m2, alles in allem 1300 Euro Warmmiete plus Strom, monatlich ca 600 Euro, nicht leisten, da er eine Rente von 2150 Euro hat.
    Wir haben Bürgen gemacht, aber auch für uns sind die Stromkosten zu hoch als monatliche zusätzliche Zahlung.
    Mein Vater hat daraufhin eine andere Wohnung gesucht, uns zieht jetzt am 1. März in eine Service Wohnanlage für alte Leute.
    ich habe mit dem Vermieter/Besitzer der Wohnung telefoniert und ihm gesagt,dass mein Vater ausziehen wird, und ob ich einen Nachmieter suchen kann, da der Mietvertrag für ein Jahr bis 31.08.2021 unterschrieben wurde.
    Aber auch hier kommt keine klare Antwort, da der Vermieter angibt von der Miete finanziell abhängig zu sein.
    Aber er kümmert sich weiterhin nicht um die hohen Stromkostenverursachung, auch hält er jetzt sein ursprüngliches Wort auf Beteiligung Stromkosten nicht mehr und er war bei der Besichtigung hinsichtlich der Heizungskosten nicht ehrlich.
    Geht da eine fristlose Kündigung?
    pS: Heizung ist nicht individuell regulierbar, da muss jedesmal der Vermieter kommen, im Keller war bis Januar gar kein Thermostat, und kann der Vermieter wirklich verlangen Nutzungsräume, die laut Mietvertrag nicht mitvermietet sind, zu beheizen?

    danke und Mit freundlichen Grüßen

    • Mietminderung.org
      18. Februar 2021 - 07:09 Antworten

      Hallo Elke,

      Sie sind an den Mietvertrag gebunden. In den Herbst und Wintermonaten (hier September bis Dezember) sind die Heizkosten immer höher als in den Sommermonaten. Es kommt bei diesem Einzugsdatum auch regelmäßig zu Nachzahlungen, da die ausgleichenden Vorauszahlungen der Sommermonate fehlen.

      Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nika
    7. Juli 2021 - 11:52 Antworten

    Ich bin in eine WG eingezogen, bin dort zur Untermiete, ursprünglicher Plan war es, einen neuen Mietvertrag aufzusetzen, in dem ich und meine MitbewohnerInnen alle HauptmieterInnen sind.
    Nun ist es so, dass mir zu Beginn des Untermietvertrags von der ausgezogenen Hauptmieterin nicht gesagt wurde, dass sie für eine alte Küche etc. eine Ablöse iHv 400 Euro haben möchte. Sie will den Preis nicht wirklich verhandeln und ich würde gerne möglichst bald ausziehen und keine Miete mehr bezahlen. Problem wird sein, dass ich für das Zimmer in der momentanen Situation keine andere Untermieterin finde und der ehemalige Hauptmietvertrag und somit auch mein Untermietvertrag noch etwa 3 Monate läuft.
    Kann ich da etwas tun, in dem ich bspw. die Miete ab nächsten Monat nicht mehr an die Hauptmieterin zahle oder so?

    • Mietminderung.org
      12. Juli 2021 - 15:56 Antworten

      Hallo Nika,

      Sie müssen Ihre vertraglichen Pflichten als Untermieterin erfüllen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anja
    1. Oktober 2021 - 23:12 Antworten

    Guten Tag,

    und zwar ist das Problem, dass wir zum 01.10 einziehen sollten. Den Schlüssel haben wir 1 Woche vorher bekommen. Es sollte ein E-Check durchgeführt werden, welcher anscheinend nicht passiert ist. Als wir dann zum 01 einziehen wollten hat sich herausgestellt es gibt kein Strom. So haben wir mit allen möglichen Personen telefoniert, kein Techniker konnte uns den Strom einstellen, da aufgrund des Vormieters der Strom komplett abgestellt wurde. Der Vermieter hatte uns darüber nicht informiert. Und da das alles noch auf einen Freitag war mussten wir übers ganze Wochenende ohne Strom leben. Oder 180€ dafür aus eigener Tasche zahlen, was wir gar nicht eingesehen haben. Wer trägt die Schuld und welche Folgen hat das?

  • Haberling
    3. Oktober 2021 - 04:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Vermieter hat garvierende Mängel beim Einzug verschwiegen, da unter dem Laminatboden ein über 20 Jahre alter Teppchboden ist und wurde nicht entfernt. Die alten Teppiche befinden sich im Schlafzimmer und Wohnzimmer. In der Küche wurde leider auch gepfuscht, da dort noch der alte Linoleumboden ist und oben Spannplatten mit einer leichten Schaumfolie als Bodenausgleich und Trittschalldämmung verwendet. Im Flur wurde komischerweise der alte Teppich entfernt, aber Bodenausgleich und Trittschalldämung wie in der Küche. Für mich scheint das alles nicht fachgerecht gemacht worden zu sein. Weiter kommt noch dazu, das sich in den Räumen (Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche) Schimmel an den Außenwänden gebildet hat. Meine große Vermutung ist, das die Wände feucht sind und unter dem alten Teppich und Linoleum Feuchtigkeit angesammelt hat und wahrscheinlich dies noch mehr begünstigt hat, da dies ein idealer Nährboden für Staub, Schimmel, Milben und Mikroorganisemn ist. Der Laminatboden hat dadurch auch Schaden erlitten (An einigen Laminatdielen sind Einsenkungen und Wölbungen sowie ausgeweite Fugen erkennbar.)
    Zu dem Schimmel möchte ich noch was sagen. Es ist ein schwarzer Schimmel, aber habe es noch nicht ins Labor schicken lassen, da ich nicht weiß wie dies funktioniert und ob, man was dafür zahlen muss. Was ich auf jeden Fall sagen, dass dieser Schimmel toxisch ist und ich gesundheitliche Probleme bekommen habe. Noch zu erwähnen ist, dass es Eigentümerwechel gab.
    Man kann sagen, dass der Vermieter nicht nur das Objekt geschädigt hat, sondern auch die Gesundheit des Mieters auf Spiel gesetzt hat.
    Ich habe dem Vermieter/ Mitarbeiter im Kundensevice die gravierenden Mängel geschildert und auch erwähnt, das dies beim Einzug verschwiegen wurde. Sie sagten mir, dass Sie sich darum kümmern werden. Erst als ich Sie das dritte mal kontaktiert habe, haben Sie mir endlich einen Termin mitgeteilt. Finden Sie Herr Hundt eine Woche warten in Ordnung oder schon zu spät? Weiter wurde mir mitgeteilt, dass ein Monteur kommt und dieses Problem beheben wird. Ich habe den Mitarbeiter gefragt was gemacht wird und er sagte mir streichen. Mein Gefühl sagt mir, dass es zu wenig ist, da Sie nicht die Ursache anschauen, sondern wieder einfach nur kaschieren wie mit dem Laminatboden. Wenn ich mit dem Auftrag des Vermieters/ Monteur nicht zufrieden bin. Was kann ich machen? Und wie sieht es mit dem Teppich und Linoleum aus? Muss dies nach einer bestimmten Abnutzungzeit entfernt werden oder gibt es Ausnahmen?

    Bitte um dringende Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    N.H.

    • Mietminderung.org
      4. Oktober 2021 - 11:19 Antworten

      Hallo Frau Haberling,

      Teppichboden unter dem Laminat ist ggf. nicht fachgerecht, aber keine Seltenheit und führt m.E. in der Praxis auch nicht zu Problem. Neben der Schimmelbeseitigung sollte auch die Ursache festgestellt werden. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten und/recherchieren Sie parallel zur Mietminderung bei Schimmel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jennifer
    22. Mai 2022 - 15:31 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir sind vor kurzem in eine Wohnung eingezogen und wurden direkt am ersten Tag um 6:00 Uhr von Baustellenlärm geweckt. Laut Baustellenmitarbeitern zieht sich der Baustellenlärm bis 16/17 Uhr und in einem Zeitraum von über 2 Jahren. Die zulässigen Dezibel Grenzwerte werden dabei regelmäßig überschritten. Die Baustellenplanung soll bereits seit mehreren Monaten bekannt gewesen sein. Auch wohl in der Zeitung, aber da wir nicht aus der Gegend kommen, nicht für uns. Als wir die Wohnung besichtigt haben, wurden wir diesbezüglich aber nicht informiert und von einer Baustelle war nichts zu sehen. Auch keine Schilder mit Informationen. Die Wohnung liegt in der Fußgängerzone. Wir sind beide Schichtarbeiter und können so absolut nicht wohnen bleiben, weil davon eine Gesundheitsgefährdung für uns sowie für andere Personen ausgeht. Nun unsere Frage, ob sich das Verschweigen dieser Baustelle als arglistige Täuschung verstehen lässt. Der offizielle Baustellenbeginn wurde nämlich erst 3 Tage nach Unterschreiben unseres Vertrages an die Gebäudebesitzer sowie Mieter weitergeleitet. Davon haben wir aber allerdings nichts mitbekommen und darüber wurden wir auch nicht informiert. Ansonsten hätten wir den Vertrag sofort widerrufen. Das größte Problem ist, dass es sich um einen 2 Jahr Mindestmietvertrag handelt. Wir würden gerne fristlos kündigen, müssen aber natürlich erst trotzdem eine neue Wohnung suchen.

    • Mietminderung.org
      22. Mai 2022 - 18:40 Antworten

      Hallo Jennifer,

      danke für das Teilen ihrer unschönen Situation. Ich kann leider nicht einschätzen, ob hier Arglist vorliegt. Das liegt sicherlich auch immer etwas im Auge des Betrachters. Mit einer Mietminderung müsste der Vermieter rechnen, sofern sie nichts von der Baustelle wussten. Stichwort Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss.

      Es wäre also durchaus im Interesse des Vermieters gewesen, Ihnen die Baustelle im Mietvertrag anzukündigen, um damit Ihr Recht auf eine Mietminderung aufzuheben.

      Sprechen Sie erstmal mit dem Vermieter und lassen Sie sich bei Bedarf zu ihrem Einzelfall rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sidem
    17. Juli 2022 - 12:59 Antworten

    Mein zukünftiger und ich sind am 1.04.22 in eine Wohnung eingezogen wo sehr viele silberfische sind und uns wurde das nicht mitgeteilt erst nachdem ich mich beschwert habe beim Vermieter hieß es das die das Problem im ganzen Haus haben. Kurz gesagt es wurde uns verheimlicht. Können wir direkt ausziehen ohne uns an die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten und ohne einen nach Mieter ?

    • Mietminderung.org
      17. Juli 2022 - 16:43 Antworten

      Hallo Sidem,

      das Beschriebene wird für eine Mietminderung, aber wohl eher nicht für eine außerordentlich fristlose Kündigung genügen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin
    24. November 2022 - 18:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir sind im Jahr 2018 in ein EFH zur Miete gezogen.

    Aufgrund anderer Umstände (verzögerte Familienplanung) wurde ein Raum bis Ende 2020 kaum genutzt, lediglich als Lagerraum. Nun begann die Nutzung des Raumes als Wohnraumes Ende 2020 aufgrund der pandemiebedingten Homeoffice-Regelung. Wir stellten fest, dass besagter Raum über die Heizung kaum über 17°C beheizt werden kann, während im restlichen Haus eine gewöhnliche Raumtemperatur von 21°C anliegt. Auf Anzeige des Problems beim Vermieter in 2021 per E-Mail wurde nicht reagiert. Auf persönliche telefonische Ansprache wurde geantwortet, dass man sich dem Thema annimmt und Möglichkeiten prüfe, dies aber dauern kann.

    In diesem Jahr 2022 habe ich das Thema mehrfach angesprochen. Auf schriftliche Anfragen wird auf das Thema nicht schriftlich eingegangen. Antworten erhält man nur telefonisch und man vertröstet immer weiter, das man an dem Thema arbeite aber Bauartbedingt, die ganze Heizungsanlage ausgetauscht werden muss, was erhebliche Folgen haben wird. Auch eine Mietminderung habe ich mündlich angesprochen, die der Vermieter nicht akzeptieren möchte.

    Nun habe ich den Mangel nochmals förmlich gerügt und Frist zur Behebung des Mangels gesetzt und mit eine Mietminderung angekündigt.

    Parallel dazu habe ich unsere Vormieter kontaktiert, welche nur sehr kurz hier gewohnt hatten (ca. 1 Jahr). Der Vormieter bestätigt mir dass der Mangel bereits vorgelegen hat, dies durch den Vormieter angezeigt wurde, und das dies auch der Auszugsgrund gewesen ist.

    Dieser Mangel wurde uns bei Abschluss des Mietvertrags nicht bekannt gegeben, obwohl dies sogar der Kündigungsgrund des Vormieters. Auf die Frage an den Vermieter warum der Vormieter nur so kurz das Haus bewohnt hat, wurde geantwortet, das wüsste man nicht, man hat sich wohl umentschieden. Fakt ist der Vermieter wusste vom Mangel und hat ihn verschwiegen.

    Welche Möglichkeiten habe ich und welche Konsequenzen hätte eine Anfechtung des Mietvertrags?

    MfG

    Martin

  • C. Wiemann
    10. Dezember 2022 - 19:35 Antworten

    Guten Tag
    Ich habe ab diesen Monat eine Wohnung in einem Altbau gemietet. Jetzt ist uns beim streichen und einräumen ein Wasserschaden im Wohnzimmer in einer oberen Ecke aufgefallen, über den wir nicht Informiert wurden. Zumal wir festgestellt haben, dass die Wand immer feuchter wird und die Tapete an der Decke sich bereits löst. Bei Anfrage bei der Nachbarin, welche auf der anderen Seite der betroffenen Wand wohnt erfuhr ich, dass der Wasserschaden bereits bekannt ist und schon einmal vor gut einem halben Jahr aufgetreten ist.
    Kann ich da jetzt auf Arglist von Seiten der Mietverwaltung setzen und fristlos Kündigen oder muss da erst ein Gutachten erstellt werden? Oder kann er das auch mit “Altbau” abspeisen?

    MfG C. Wiemann

    • Mietminderung.org
      11. Dezember 2022 - 12:59 Antworten

      Hallo C. Wiemann,

      bitten Sie um Beseitigung des Schadens (Aufgebe des Vermieters) und prüfen Sie die Möglichkeiten der Mietminderung. Einen Grund für eine fristlose Kündigung sehe ich eher nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas
    18. Januar 2023 - 22:10 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe eine Mietwohnung direkt an einer Hauptstraße besichtigt. Während der Besichtigung (etwa gegen 17:00 Uhr, also während des Berufsverkehrs), waren in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern die vorbeifahrenden Autos zu hören, aber der Geräuschpegel war gerade noch erträglich. Als ich erwähnte, dass mir die Wohnung gefallen würde, ich aber eventuell ein Problem mit dem Verkehrslärm haben könnte, sagte der Vermieter, dass in der Wohnung Schallschutzfenster eingebaut seien. Dies beruhigte mich und ich nahm die Wohnung.

    Nach meinem Einzug vor zwei Wochen stellte ich fest, dass nur im Schlafzimmer Schallschutzfenster eingebaut sind. Im Wohnzimmer, welches nach zwei Seiten große Fenster zur Straße hat, sind keine Schallschutzfenster und es ist unerträglich laut.
    Dazu kommt, dass während meiner Wohnungsbesichtigung (s. o.) die erwähnte Hauptstraße 0,5 Kilometer von der Wohnung entfernt komplett gesperrt war, was den Durchgangsverkehr während der Besichtigung stark reduzierte und auch damals keine LKWs fuhren. Von der Vollsperrung wusste ich während der Besichtigung nicht (ich war ortsfremd) und der Vermieter verschwieg dies. Jetzt ist die Vollsperrung verschwunden und der Geräuschpegel ist durch den Verkehrslärm unerträglich hoch.
    Der Vermieter hat mich getäuscht, denn er wusste, dass ich die Wohnung nicht genommen hätte, wenn er mir mitgeteilt hätte, dass der Geräuschpegel in der Wohnung bei “normalem” Verkehrsgeschehen viel höher liegt.

    Freitagfrüh wird der Vermieter wegen kleiner Ausbesserungsarbeiten in meiner Wohnung sein und ich werde ihn dann auch auf die eben geschilderte Lärmproblematik ansprechen.
    Normalerweise würde ich sofort wieder ausziehen, scheue mich aber vor den erneuten Umzugskosten (ich bin erst vor zwei Wochen eingezogen), die dabei entstehen würden.

    Hätten Sie einen Rat, wie ich mich gegenüber dem Vermieter verhalten soll?

    Es ist ein Privatvermieter (keine Hausverwaltung), der mich zusätzlich zu dem Erwähnten auch mit dem Zustand der Wohnung (u. a. nicht fachgerecht gestrichen, die kostenfrei übernommene EBK und auch das Badezimmer waren beim Einzug komplett verdreckt usw. …) bei meinem Einzug negativ überrascht hat. Die Wohnungsübergabe der neuen Wohnung und mein Einzug mit Möbelpackern waren zeitgleich, sodass ich, weil ich meine vorherige Wohnung gerade übergeben und komplett ausgeräumt hatte, nicht einfach wieder auf dem Absatz hätte umkehren können, als ich vor Ort die Probleme der neuen Wohnung erkannte.

    Viele Grüße
    Thomas

    • Mietminderung.org
      19. Januar 2023 - 01:06 Antworten

      Hallo Thomas,

      da Sie die Wohnung besichtigt haben, wird es schwierig. Sie schreiben, dass Sie “getäuscht” wurden. Das wird schwer nachzuweisen. Finden Sie eine einvernehmliche Lösung (z.B. Abschluss eines Aufhebungsvertrages).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Thomas
        19. Januar 2023 - 19:21 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        haben Sie vielen Dank für Ihre Einschätzung der Lage.

        Ich habe auf Ihren Link geklickt:
        Ҥ 536b BGB unterscheidet 5 Sachverhalte:
        Der Mieter kennt bei Abschluss des Mietvertrages den Mangel der Mietsache. Dann hat er keine Minderungsrechte.”
        ->Ich kannte den Mangel der Mietsache nicht.

        “Wann verschweigt der Vermieter einen Mangel arglistig?”
        Der Vermieter verschweigt einen Mangel arglistig, wenn er zur Aufklärung verpflichtet gewesen wäre und der Mieter eine Aufklärung hätte erwarten dürfen (BGH NJW 1989, 763).
        Dies gilt insbesondere dann, wenn für den Vermieter erkennbar war, dass der arglistig verschwiegene Umstand für den Entschluss des Mieters zum Vertragsabschluss von besonderer Bedeutung ist (BGH ZMR 2000, 508).”
        ->Ich bin kein Jurist, aber ich erkenne meine Situation dort teilweise wieder. Wie geschrieben: Bei der Besichtigung der Wohnung war der Straßenverkehr und -lärm wegen einer entfernten Baustelle stark verringert. Der Vermieter hat mich nicht über die Baustelle informiert (ich hatte gegenüber dem Vermieter erwähnt, dass ich den Verkehrslärm (mit Baustelle) grenzwertig fand und dieser auf keinen Fall lauter sein dürfte). Hätte mich der Vermieter darüber informiert, wäre ich nicht eingezogen, denn dann wäre mir klar gewesen, dass der Verkehrslärm normalerweise deutlich höher sein muss.

        Die Wohnung wurde zum ortsüblichen Quadratmeterpreis angeboten, sodass ich nicht ahnen konnte, dass das Wohnungsangebot faul sein könnte.

        Aber es wird wohl darauf hinauslaufen, wie von Ihnen geschrieben, irgendwie schnell aus dem Mietvertrag herauszukommen.

        Haben Sie vielen Dank!

        Viele Grüße
        Thomas

        • Mietminderung.org
          20. Januar 2023 - 01:24 Antworten

          Hallo Thomas,

          Sie sind für ein Gespräch mit dem Vermieter zumindest sehr gut vorbereitet.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Martin polchow
    9. März 2023 - 23:58 Antworten

    Guten Tag,
    Wir haben eine Wohnung angemietet(Vater,Mutter,kind).
    Bei Besichtigung war die Wohnung bewohnt und möbliert.
    Bei Übergabe (leere Wohnung) tauchten erhebliche Mängel auf(schimmel an Wand,Fenstern die twilweise zugestellt waren bei Besichtigung sowie eine 40x40cm große wasserblase in der tapete).
    In einem anschließenden Telefonat mit der Vormieterin stellte sich heraus das der Wasserschaden schon zweimal auftrat und auf ein defektes Dach rückschließen lässt. diesbezüglich wurden wir durch Vermieter oder makler nicht informiert.
    Die Wohnung ist im Dachgeschoss .
    Des weiteren sind die balkongeländer instabil was sich bei der Besichtigung nicht offenbarte.
    mietbeginn wäre in 7 Tagen aber unter den Voraussetzungen nicht umzusetzen und kommt unter keinen Umständen in Frage da wir derzeit in ähnlicher Situation wohnen und dringend ausziehen müssen.
    Der Vertrag wurde in den Räumen der Hausverwaltung geschlossen.
    Kaution und die erste Miete wurden schon bezahlt.
    Welche Möglichkeiten haben wir um das Mietverhältnis noch zu umgehen.
    Bitte helfen Sie uns denn wir sind sehr verzweifelt und wissen nicht mehr weiter.

    • Mietminderung.org
      10. März 2023 - 07:52 Antworten

      Hallo Martin,

      bitten Sie vernehmliche Aufhebung des Vertrages. Ansonsten hätten Sie nach Einzug die Option, die Miete den Mängeln entsprechend zu mindern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Paul
    28. Mai 2023 - 02:05 Antworten

    Hallo,

    Ich habe vor kurzem eine Wohnung Besichtigt. Beim 2 Termin in der Wohnung dann den Mietvertrag unterschrieben. Die Wohnung ist von 1997 deshalb gab es natürlich auch einige kleinere Mängel die ich in Kauf genommen habe. Auch mehrere Wasserschäden auf dem Parkett waren ersichtlich. Auf meine Frage ob es möglich ist, dass es aufgrund dessen Schimmel in der Wohnung gibt antwortete der Vermieter “Er geht nicht davon aus”. Ergänzend sei noch gesagt, dass der Vermieter immer vor mir in der Wohnung war und dort auch Duftstäbchen aufgestellt und alle Fenster geöffnet hatte.

    Bereits einige Tage vor der eigentlichen “offiziellen” Wohnungsübergabe war ich bereits alleine in der Wohnung um meine Möbel auszumessen. Dabei ist mir beim öffnen der Tür ein unglaublich widerwärtiger Gestank in die Nase gestiegen, der sich nur durch öffnen aller Fenster vertreiben ließ.

    Ich habe danach mit dem Vermieter telefoniert und dieser meinte ich hätte den Mietvertrag ja unterschrieben und befand mich ja auch 2 mal in der Wohnung (Durch das Lüften und der Duftstäbchen des Vermieters ist mir der Gestank aber davor nicht aufgefallen). Ich habe dann darauf bestanden, dass ich die Wohnung so nicht übernehme. Der Vermieter meinte darauf hin er werde sich nochmals bei mir melden.

    Beim nächsten Telefonat fragte ich dann ob es sich bei dem Geruch nicht doch um Schimmel unter dem Parkett handeln könnte. Der Vermieter sagte der Wasserschaden ist bereits 3 Jahre her er jedoch einen Handwerker bestellt der sich das mal anschaut. Auch erwähnte er, dass die Vormieter in der Wohnung exzessiv geraucht hätten und der Gestank vielleicht davon kommt oder es auch sein könnte das irgendwo Abwasser in den Leitungen steht.

    Nun kommt mir das alles sehr suspekt vor. Hätte der Vermieter mich nicht im Vorfeld bereits über das alles aufklären müssen? Immerhin ist es ja offensichtlich, dass ihm der Gestank bekannt war.

    Der Mietvertrag ist zwar unterschrieben aber eigentlich möchte ich nach den Erkenntnissen die ich nun gewonnen habe gar nicht mehr in die Wohnung einziehen.

    Wie gehe ich da am besten vor?

    Grüße
    Paul

    • Mietminderung.org
      28. Mai 2023 - 19:37 Antworten

      Hallo Paul,

      die Situation ist kompliziert – auch, weil die Beweissituation schwierig ist. Ich würde versuchen den Vertrag einvernehmlich aufzuheben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Paul
        2. Juni 2023 - 17:36 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

        Ich habe mich nun mit dem Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. Der Vermieter war darüber nicht sehr erfreut, weshalb wir uns auf die hälfte der Kaltmiete als Entschädigung geeinigt haben. Ebenso wollte der Vermieter, dass ich ihm den Mietvertrag mit dem Aufhebungsvertrag zuschicke.

        Ich habe dem Vermieter Sicherheitshalber erstmal nur den Aufhebungsvertrag zugeschickt. Ich habe noch keine Unterschriebene Ausführung davon zurückbekommen. Der Vermieter möchte oder besteht darauf, dass ich ihm auch noch den Mietvertrag zu schicke.

        Ich bin aktuell sehr misstrauisch und verstehe nicht ganz warum der Vermieter unbedingt den Mietvertrag zurückhaben möchte da dieser doch ohnehin wirkungslos wird.

        Können für mich Nachteile entstehen, wenn ich das Original vom Mietvertrag an den Vermieter zurückschicke?

        Grüße
        Paul

        • Mietminderung.org
          2. Juni 2023 - 20:29 Antworten

          Hallo Paul,

          geben Sie den Mietvertrag nicht aus der Hand. Es gibt dafür keinen Grund.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Paul
            3. Juni 2023 - 10:03 Antworten

            Hallo Herr Hundt,

            vielen Dank für Ihre Antwort.

            Ich hatte mir schon gedacht, dass dies taktisch nicht sonderlich klug ist diese aus der Hand zu geben. Ich vermute dies würde dem Vermieter Tür und Tor für etwaige Manipulationen öffnen.

            Ich würde diese Thematik allerdings gerne weitestgehend unkompliziert, möglichst schnell und für mich am sichersten hinter mich bringen.

            Wäre es sinnvoll sich vom Mietvertrag eine Notariell beglaubigte Kopie erstellen zu lassen und dann das Original dem Vermieter zurück zu schicken?

            Dies sollte Kosten und Zeit technisch nicht all zu hoch ausfallen und ich würde mich dennoch auf der sicheren Seite befinden?

            Grüße
            Paul

            • Mietminderung.org
              6. Juni 2023 - 20:19 Antworten

              Hallo Paul,

              ich kann leider nicht einschätzen wie Sie am besten vorgehen sollten. Ich würden den Vertrag nicht übergeben, denn dafür gibt es keinen Grund.

              Viele Grüße

              Dennis Hundt

  • Angi
    8. August 2023 - 13:35 Antworten

    Hallo, wir sind ab 1.8. und unsere 1. gemeinsame Wohnung gezogen. Bei Schlüsselübergabe, 27.07. wurde ein paar Mängel aufgenommen, die er beseitigen wollte. Alles soweit so gut am Anfang. Nur nun wollen wir so schnell es geht wieder raus. Es kommen immer mehr Mängel zum Vorschein auch viel Baupfusch. In der Dusche sammelt sich das Wasser am Eingang, der Abfluss verpfuscht, Laminatboden in der Dusche, sieht aus wie Fliesen, darunter sammelt sich schon das Wasser. Die Silikonfugen gammeln schon. laut ihm wurde das so von einer Versicherung abgenommen nach einem Wasserschaden. Wassereinbruch durchs Dach durch einen Schaden von vor 4 Jahren. Da wurden laut der Aussage des Vermieters Bleche nicht ersetzt. Falsch verlegte Stromkreise. Licht geht nur mit anderen Licht plus Dunstabzugshaube an. Also entweder alles an oder alles aus, es gibt keine Lichtschalter. Licht wird in der Wohnung per Funkfernbedienungen gesteuert aber alles total fehlgeschaltet und der Vermieter weiß auch nocht wie das geht. Wir laufen mit Taschenlampen. 2 Steckdosen funktionieren nicht. Eine nur wenn eine Sensorlampe angeschaltet wird. Eine Steckdose wurde durch ein abisoliertes Verlängerungskabel ersetzt. Wir haben aufgefordert dies zu beheben aber er dann muss er alles aufreißen und das will er nicht. Er erzählt Silikon baut sich nicht ab und macht alles selber.
    Er weiß die Mängel seit Jahren und es sind viele Mieter auf ihn reingefallen, leider auch wir, und gegangen. Die Mängelliste hat 17 Punkte mittlerweile. Er kommt nur vorbei wenn es sich lohnt und dann macht er nur Kleinigkeiten, wenn er vorbei kommt. Bei dem Wasserschaden kam er auch nicht, bis heute den 8.8. nicht. Können wir fristlos kündigen?

  • Jost Guinand
    7. November 2023 - 15:07 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin vor kurzem in eine Wohngemeinschaft gezogen. Hierfür habe ich einen Nachtrag zum Vertrag unterschreiben. In dem Nachtrag wurde nichts von offenen Rechnungen erwähnt und ich wurde auch von den Vormietern nicht darüber in Kenntnis gesetzt ,dass noch etwas zu bezahlen ist.
    Nach 2 Monaten ist meine Mitbewohnerin ausgezogen und wir mussten einen weiteren Nachtrag unterschreiben, wieder wurde nichts zu Schulden gesagt. Der nächste Mitbewohner wollte dann auch nach weiteren 2 Monaten ausziehen, es wurde ihm dann jedoch nicht erlaubt da es offene Forderungen gäbe. Diese Forderungen sind Betriebskostennachzahlungen, belaufen sich auf ca 2000 Euro und sind von 2018 und 2021 und sind somit von den Vormietern. Diese wurden auch schon dafür angemahnt. Es gibt nun einen neuen Mitbewohner und somit auch einen neuen Nachtrag auf dem aufeinmal auch die Schulden aufgeführt sind und festgelegt ist das sowohl ich als auch mein anderer Mitbewohner für diese haften müssen. Da ich mir jedoch keiner Schuld bewusst bin weiß ich nicht ob ich den neuen Nachtrag unterschreiben soll weil ich ja somit unterschreiben würde das es Schulden gibt und ich für diese auch hafte. Was würden sie mir in diesem Fall raten? Am liebsten würde ich so schnell wie möglich ausziehen ohne Haftung zu übernehmen da die Schulden ja nicht von mir sind und ich niemals in dem Wissen das diese existieren eingezogen wäre.
    Vielen Dank im voraus, über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jost Guinand

    • Mietminderung.org
      8. November 2023 - 19:18 Antworten

      Hallo Jost,

      grundsätzlich übernehmen Sie mit dem Eintritt in einem bestehenden Vertrag auch Risiken (z.B. Nebenkostennachzahlungen von nach nicht abgerechneten Jahren, Schönheitsreparaturen). Ob Sie ohne besonderen Hinweis in der Haftung stehen, sollten Sie rechtlich prüfen lassen. Mit einem weiteren Nachtrag kamt Offenlegung der Forderungen wäre ich vorsichtig.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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