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Mietminderung: Kein Warmwasser in Bad oder Küche

Zum Waschen, Duschen oder Baden oder zum Arbeiten in der Küche wird warmes Wasser benötigt. Die Versorgung mit Warmwasser gehört zur Grundausstattung einer jeden Wohnung. Im Mietvertrag vereinbart der Vermieter fast immer, dass der Mieter die Kosten für die Warmwasserversorgung bezahlen muss (§ 2 Ziffer 5 Betriebskostenverordnung).

Dazu gehören der Kostenaufwand, den der Vermieter für die Bereithaltung der Warmwasserversorgungsanlage aufwenden muss sowie der durch den Energieverbrauch des Mieters bedingte Kostenaufwand. Gibt es im Bad oder in der Küche kein Warmwasser, liegt regelmäßig ein Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt.

Vermieter hat Betriebspflicht für die Warmwasserversorgung

Der Vermieter ist verpflichtet, die technische Anlage zur Wasserversorgung das ganze Jahr über rund um die Uhr in Betrieb zu halten (AG München WuM 1987, 382). Dazu muss er auch ständig ausreichend warmes Wasser liefern. Wird das Warmwasser über einen Wasserboiler erhitzt, muss der Vermieter dafür sorgen, dass der Boiler ordnungsgemäß funktioniert.

Gibt es nach 22 bis 7 Uhr kein Warmwasser mehr, begründet dies 7,5 % Mietminderung (AG Köln WuM 1996, 701);

Kein Warmwasser in Bad oder Küche ist unzumutbar

Außerdem darf der Mieter erwarten, dass ihm fließendes Warmwasser in der Küche und im Badezimmer nach spätestens 10 Sekunden und höchstens 5 Liter Wasserablauf mit einer Temperatur von 45° Celsius zur Verfügung steht.

Muss der Mieter 5 Minuten warten, bis das Wasser 40° warm ist, soll er die Miete nach einem Urteil des AG Schöneberg (MM 1996, 401) um 10 % mindern dürfen.

Wird die Warmwassertemperatur von 55° C erst nach dem Durchfluss von 15 Litern Kaltwasser erreicht, gestand das LG Berlin (MM 2008, 298) 3,5 % Mietminderung zu.

36,5° warmes Wasser sei immerhin zum Putzen geeignet, liege aber unter der durchschnittlichen Körpertemperatur des Menschen. Es eigne sich daher nicht zum Duschen oder Baden. Dementsprechend fordert das LG Berlin (NZM 1999, 1039) eine Warmwassertemperatur von 40° Celsius ohne großen zeitlichen Vorlauf. Auch das LG Hamburg (WuM 1978, 242) hielt 40° –  50° für angemessen. Sinkt hingegen die Wassertemperatur unter 40° C, liege ein Mangel vor, ohne dass es darauf ankomme, ob dies tagsüber oder nachts passiert (AG Köln WuM 1996, 701).

Außerhalb dieser Umstände ist es faktisch so, dass die Warmwasserversorgung unzureichend und damit unzumutbar ist. Auch kommt es nicht darauf an, zu welchem Zweck oder zu welchem Zeitpunkt der Mieter Warmwasser benötigt. Maßgebend ist, dass er allein bereits für die Bereithaltung von Warmwasser Kosten zahlt.

Bemessung der Mietminderung  – diese Kriterien muss man kennen

Die Umstände des Einzelfalles und das dadurch bedingte Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung bestimmen die Minderungsquote. Gerichtsurteile dürfen diese nicht ohne Weiteres in pauschalierter Form auf die eigene Situation übertragen werden. Vielmehr bedarf es dazu der Einbeziehung der individuellen Gegebenheiten.

Weitere Einzelfälle aus der Rechtsprechung

  • 37° warmes Wasser nach Vorlauf von 70 Liter: 5 % Mietminderung (LG Berlin NZM 2002,143);
  • Störung der Warmwasser- und Heizungsversorgung im Mai/Juni: 10 % Mietminderung (LG Heidelberg WuM 1997, 44);
  • Unzureichende Dauerleistung des Warmwasseraufbereiters, Einschränkung der aufeinanderfolgenden Entnahme von Warmwasser nebst weiteren Mängeln: 15 % (LG Braunschweig ZMR 2000, 222);
  • Ausfall des Warmwasserboilers im Badezimmer: 15 % ((AG München NJW-RR 1991, 845);
  • Ausfall der Warmwasserversorgung, Wohnungstemperatur im Winter nur 15°: 70 % (AG Görlitz WuM 1998,315);
  • Wegfall der Warmwasserversorgung (+ Vorenthaltung des Kellers): 30 % (AG Darmstadt WuM 1983, 151).

155 Antworten auf "Mietminderung: Kein Warmwasser in Bad oder Küche"

  • Anna Müller
    9. August 2013 - 13:02 Antworten

    Hallo,

    ich habe viel bzgl. dieses Themas recherchiert und war daher der Meinung, dass die Warmwasserversorgung in der Küche nur bei Neubauten zum Standard gehört. Bei älteren Gebäuden muss per Durchlauferhitzer oder Warmwasserboiler erhitzt werden und die Anschaffung obliegt dem Mieter (wenn nicht schon ein Gerät vorhanden war). Aus Ihrem Artikel geht nicht hervor, ob Sie zwischen Alt- und Neubauten differenzieren, daher würde ich Sie bitten, hierauf im Speziellen noch einmal einzugehen.

    Es geht bei mir konkret um den Fall, dass ich in eine neue Wohnung einziehen möchte und kein Warmwasser in der Küche vorhanden ist, lediglich ein Kaltwasseranschluss. Der Vermieter vertritt die Meinung, dass es Mietersache ist, wenn er denn Warmwasser in der Küche beziehen möchte. Mietvertraglich ist dahingehend nichts geregelt.

    Über eine Antwort freue ich mich.

    A. Müller

    • Mietminderung.org
      9. August 2013 - 13:09 Antworten

      Hallo Anna,

      es spielt sicherlich eine Rolle, ob Sie bei Einzug sehen / wissen hätten können, dass es keinen Warmwasseranschluss in der Küche gibt. Für Neubauten ist das in der Tat sehr ungewöhnlich. Zumindest ein Durchlauferhitzer / Boiler sollte vorhanden sein. Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt mit Ihrer Frage kontaktieren.

      Viel Grüße

      Dennis Hundt

      • Gordon Hedtke
        28. Oktober 2022 - 14:12 Antworten

        guten Tag bin in eine Wohnung eingezogen wo in der Küche kein Warmwasser ist was mich nicht sonderlich stört aber im Bad am Waschbecken ist aber auch kein Warmwasser vorhanden was ich nicht wusste aber auch nichts vereinbart wurde das es das nicht gibt oder das ich mir ein Untertisch Gerät kaufen muss der Vermieter sagt damit hätte er nix zu tun es reicht Warmwasser an der Badewanne ….meine Frage stimmt das was Vermieter da sagt oder muss er sich drum kümmern?????

        • Mietminderung.org
          28. Oktober 2022 - 19:05 Antworten

          Hallo Gordon,

          das Grundproblem ist, dass mit mit der Kenntnis des Mangels / des fehlenden Warmwassers in Küche und Waschbecken eingezogen sind. Das schließt i.d.R. eine Mietminderung aus.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Dennis
    12. August 2013 - 11:46 Antworten

    Hallo,

    ich wohne seit 3 Jahren in meiner jetzigen Wohnung, es ist in diesem Jahr schon 2 mal vorgekommen, dass das ganze Haus für 2-3 Tage kein Warmwasser mehr hatte, weil der Vermieter die Gasrechung bei der Stadt nicht bezahlt hat.

    Habe ich das Recht eine Mietkürzung vorzunehmen und wenn ja, in welcher Höhe?

    Danke schon mal für den Rath

    mfg
    Dennis

      • Raphael
        19. Oktober 2016 - 09:08 Antworten

        Hallo, bei uns ist die Warmwasserversorgung im Badezimmer seit 3 Tagen defekt, der zuständige Techiker der Wohnungsgesellschaft kam bereits zur Kontrolle und teilte uns mit es wird sich ein Elektriker mit uns in Kontakt setzen.

        Wie führe ich die Mietminderung durch ? Kann ich einfach anteilig 15% der Tagesmieten abziehen ohne einen Anwalt hinzuzuziehen ? (Anwaltskosten möchte ich vermeiden) Wie informiere ich den Vermieter darüber, dass ich die Miete mindere?

          • Wagner, Stefan
            28. Februar 2020 - 09:06 Antworten

            Guten Tag,

            Ich wohne in einer Mietwohnung. Seit nunmehr 3 Tagen hab ich kein Warmwasser im Bad welches durch einen Durchlauferhitzer erzeugt wird.
            Natürlich habe ich meinen Vermieter darüber informiert und Er hat mir eine Reparatur durch einen Installateur zugesagt. Leider ist es bis heute, den 4. Tag, nicht geschehen.
            Kann ich jetzt die Miete mindern, und ggf in welcher Höhe?

            MfG

            • Damiano Parise
              7. August 2020 - 18:43 Antworten

              Guten Tag Wir wohnen seit 4 Jahren in einem älteren Haus im Erdgeschoss unsere Vermieter wohnen über uns seit vier Jahren müssen wir bis zu dreimal täglich runter in den Keller um den durchlauferhitzer neu zu starten haben mehrmals die Vermieter darauf hingewiesen und es hat sich nichts geändert es ist halt sehr belastend wenn man in der Dusche steht eingeschäumt ist und plötzlich kein Warmwasser da ist. Meine Frage ist muss ich jedes mal runtergehen da es ja an dem Durchlauf erhitzer liegt ( neues Model) Was kann ich machen bzw kann ich die Miete mindern.
              Ps Wasser dauert auch mindestens 1bis 3 Minuten bis überhaupt warmes Wasser kommt !!!

    • Elisabeth Uselmann
      27. Januar 2022 - 22:29 Antworten

      Hallo, ich finde leider nichts passendes zu meinem Fall.
      Bei meiner Wohnung kriegt man nur Warmwasser, wenn man alleine im Haus duscht, sobald eine zweite Wohnung die Dusche an macht, kriegt man entweder kein Warmwasser mehr oder so wenig, dass es kein angemessener Wasserstrahl ist – wir reden von plätscherndes Wasser. In diesem Haus sind 5 Wohnungen vermietet mit insgesamt 11 Bewohner.
      Hab ich Ansprch auf Mietminderung?

      MfG
      Elisabeth Uselmann

      • Mietminderung.org
        28. Januar 2022 - 12:56 Antworten

        Hallo Elisabeth,

        offensichtlich liegt ein Mangel vor, dieser ist aber sicher als nicht so schwerwiegend zu bewerten, wie ein kompletter Ausfall des Warmwassers. Eine Mietminderung muss also entsprechend angepasst werden und damit angemessen sein.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Anja
    21. August 2013 - 08:07 Antworten

    Hallo!

    Der Durchlauferhitzer in meiner Mietwohnung funktioniert nicht mehr. Er wurde vor 18 Jahren eingebaut und nun ist der Heizstab kaputt. Der Monteur meinte es liegt am Alter und das man das nicht ersetzen kann, also muss ein neuer Durchlauferhitzer eingebaut werden. Wer muss das denn nun bezahlen?
    Dem Vermieter bzw. der Gebäudeverwaltung habe ich am Montag bescheid gesagt, aber bisher nichts von denen gehört …. wieviel Zeit muss ich gewähren bis zur Mietminderung?

    Vielen Dank!

    Gruß, Anja

    • Mietminderung.org
      21. August 2013 - 20:07 Antworten

      Hallo Anja,

      grundsätzlich brauchen Sie keine Frist bis zur Mietminderung setzen. Für die Instandhaltung ist der Vermieter verantwortlich, dieser wird den Schaden aus meine Sicht bezahlen müssen. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • evae
    27. August 2013 - 14:50 Antworten

    Hallo,
    wir haben seit Monaten hin und wieder Probleme mit unserer Gastherme. Seit längerem kam immer mal wieder Gas raus und der Vermieter ruft dann seinen Gas Wasser Installateur und der findet wie immer nix, obwohl es mehrmals in der Woche bzw. am Tag stinkt! Vor einer Woche hatte ich ihm bescheid gesagt, dass es im Bad wieder stinkt obwohl die Therme aus ist und ich wurde nur “belächelt”… und er hat erst am Freitag jemanden kommen lassen, aber am Freitag Morgen habe ich selbst bei der Stadtwerke angerufen und die hat die Therme komplett lahm gelegt, weil da Kohlenmonoxid rauskommt. Bis heute wurde Sie noch nicht ausgetauscht repariert oder sonst was. Es ist nun nicht mehr wirklich warm draußen und kalt duschen ist auch nicht toll und mein 2 1/2 Jähriger Sohn kann auch nicht duschen. Was kann ich tun, steht mir eventuell ein Hotel zu, da ich echt Angst hier kriege und der Vermieter fahrlässig gehandelt?

    • Mietminderung.org
      28. August 2013 - 16:28 Antworten

      Hallo Eva,

      eine Mietminderung scheint in Ihren Fall angebracht. Recherchieren Sie eine passende Höhe oder sprechen Sie mit dem Vermieter offen über eine Mietminderung oder über eine Ersatzwohnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthias
    2. September 2013 - 09:23 Antworten

    Hallo! Ich habe seit etwas mehr als 2 Wochen kein Warmwasser. Die Techniker von meinem Vermieter waren zwar da, und haben immer wieder was gemacht, so dass wir in den 2 Wochen ca. 3-4 Tage Warmwasser hatten. Ist dies noch zumutbar? Kann ich da auf Mietminderung zurückgreifen?

  • Emilia
    5. September 2013 - 01:20 Antworten

    Hallo,
    ich wohne seit 5 Jahren in meiner jetzigen Wohnung. Im letzten August Monat hatte ich 14 Tage kein Warmwasser genauso wie keine Heizung, da der Boiler defekt war. Der Vermieter wusste, dass die Versorgung nicht statt finden konnte. In der Zeit ist auch mein Kind geboren worden.
    Als wir aus dem Krankenhaus nach Hause kamen, war die Reparatur immer noch fällig und ein Säugling im Haushalt.
    Meine Monatsmiete beträgt Warm 700,-€.
    Nun meine Frage, kann ich die Miete mindern? Wie viel Prozent pro Tag darf ich die Miete mindern bei komplettem Ausfall von Warmwasser und Heizung für 14 Tage im Sommer?
    Gibt es ein Gesetz für Mietminderung (in meinem Fall) vor der Geburt, Schwangerschaft und Säugling 4 Tage alt? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Liebe Grüße

    Emilia

      • Emilia
        6. September 2013 - 17:29 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort.
        Ich habe sehr gespannt auf Ihre Nachricht gewartet.
        Nun habe ich in der zwischen zeit mehrere Artikel gelesen, wobei ich leider auch nicht schlauer geworden bin.
        Vielleicht können Sie mir ja noch mal weiter helfen.
        Meine Frage: Wie viel Prozent pro Tag darf ich die Miete mindern bei komplettem Ausfall von Warmwasser und Heizung für 14 Tage in diesem Sommer?
        Dass ich die Miete rückwirkend mindern kann habe ich verstanden, nur weiß ich leider nicht wie viel % genau..
        Über eine weitere Nachricht von Ihnen würde ich mich sehr freuen!

        Liebe Grüße

        Emilia

  • Betina
    25. September 2013 - 14:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vor etwa 4 Wochen ist das warme Wasser in meiner Wohnung ausgefallen. Es ist ein Boiler kaputt gegangen. Nach etwa einer Woche sollte ein neuer Boiler eingebaut werden, allerdings war der gelieferte zu groß für den Platz an dem er hin sollte. Unser Vermieter hatte uns nämlich gefragt ob die Wassermenge ausreicht oder ob er gleich einen größeren besorgen soll (von 80 auf 100 Liter glaub ich). Wir wollten natürlich mehr Wasser. Also alles wieder zurück und etwa eine Woche später wurde dann der passende Boiler installiert. Wir waren etwa 16 Tage ohne warmes Wasser.

    Meine Frage nun an Sie: kann ich die Miete mindern? Wenn ja um wieviel Prozent und für welchen Zeitraum? Denn eigentlich wäre ja nach einer Woche wieder Wasser da gewesen wenn wir nicht mehr Wasser “bestellt” hätten.

    Danke vorab für Ihre Antwort,
    Betina

    • Mietminderung.org
      25. September 2013 - 22:05 Antworten

      Hallo Betina,

      Sie könnten sich an den Urteilen orientieren. Und ggf. wäre in dem Fall (da Sie mit einer schnellen Lösung rechnen konnten) eine rückwirkende Mietminderung möglich. Ich sag es Ihnen aber ganz ehrlich: wenn Ihnen Ihr Vermieter auch noch entgegengekommen ist und einen größeren Speicher installieren lässt, würde ich es einfach gut sein lassen. Aber das ist am Ende natürlich Ihre Entscheidung.

      Zum Zeitraum: diesen müssten Sie tageweise berechnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mats
    3. Oktober 2013 - 15:47 Antworten

    Hallo,

    ich habe seit zwei Wochen kein warm Wasser mehr. Der Vermieter ist in Urlaub und hat keine Telefonnummer, wo man ihn erreichen kann,im Falle das etwas passiert in der Wohnung. Er hat auch keine Rufnummer einer Firma hinterlassen ,wo man sich melden kann.

    Wieviel kann ich an Mietminderung verlangen?

    Viele Grüße

    • Mietminderung.org
      9. Oktober 2013 - 08:30 Antworten

      Hallo Mats,

      leider kann ich Sie nur auf die Urteile im Artikel verweisen. Werfen Sie alternativ gerne einen Blick in diese Mietminderungstabelle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Herr Becker
    3. Oktober 2013 - 17:07 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    leider bin ich nicht ganz sicher, inwieweit Ihre Ausführungen bei mir zutreffen.

    Mein Situation ist folgende: Seit einiger Zeit ist die Durchflussmenge an Warmwasser im Bad an allen Entnahmestellen (und nur dort, Küche i.O.) zu jeder Uhrzeit sehr stark reduziert (unter 2L/min).
    Ich vermute einen Zusammenhang mit der Heizungsanlage, da es gefühlt mit der Umstellung auf Winterbetrieb zusammenfiel.
    Kaltwasser läuft wie zuvor unvermindert.
    Da ein abrupter Wechsel der Durchflussmenge stattfand, schließe ich Probleme an der Installation im Bad (Mischbatterie, Duschkopf, etc) aus.

    Eine Angabe zu einer Mindestmenge Wasser pro Minute konnte ich leider nirgends finden. Es ist generell schwer, im Internet Infos zur Warmwasserversorgung in Bezug zum Mietrecht zu finden.

    Da dies nun keinen Komplettausfalll darstellt (Küche geht noch, im Bad kommt eine unzureichende Menge) bin ich mir nicht sicher, in welcher Höhe ich eine Minderung bei Nichtbehebung vornehmen sollte? Halten Sie 15% wie beim “Ausfall des Warmwasserboilers im Badezimmer (AG München NJW-RR 1991, 845)” für angemessen?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Becker

    • Mietminderung.org
      9. Oktober 2013 - 08:31 Antworten

      Hallo Herr Becker,

      leider habe ich kein passendes Urteil parat, an dem man sich ggf. orientieren könnte. Ich kann nur soviel sagen: mir erscheint ein verminderter Durchfluss nicht so gravierend, wie ein kompletter Ausfall des Warmwassers. Im Zweifel sollten Sie sich rechtliche beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ramon
    7. Oktober 2013 - 17:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich wohne in einer Altbauwohnung die durch eine Gas Kombitherme mit warm Wasser und Heizung versorgt wird.
    Dieses Gerät habe ich als nachmieter als Mietereigentum übernommen.
    Diese is jetzt aber nach 23jährigen Betrieb defekt und müsste ausgetauscht werden, wofür ich aber allein nicht das Geld habe.
    Ich hatte den zuständigen Hausmeister einst gefragt ob meine Wohnung auch an die Hauswarmwasserversorgung anzuschließen ginge, was wohl möglich sei.

    Meine Frage jetzt dazu, wer müsste die Kosten für die Warmwasseranschliessung ans Haus bezahlen oder wäre der Vermieter gezwungen mich mit einer neuen therme auszustatten.

    Auch wenn sich meine Frage vielleicht nicht um Mietminderung dreht, würde ich mich sehr über eine Beantwortung oder sonstige Hilfe freuen, da ich bisher keinen vergleichbaren Fall im Internet recherchieren konnte.

    Danke im voraus

    • Mietminderung.org
      9. Oktober 2013 - 08:35 Antworten

      Hallo Ramon,

      wenn Ihr Eigentum defekt ist, sehe ich in erst Linie Sie als Eigentümer in der Pflicht die Therme zu erneuern. Ich würde mich an Ihrer Stelle von einem Anwalt beraten lassen, da es doch um jede Menge Geld geht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hendrik
    24. Oktober 2013 - 16:28 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einer 3er WG in einer renovierten, wärmeisolierten Altbauwohnung und im Mietvertrag ist keine Einbauküche enthalten. Allerdings war diese inklusiv eines Warmwasserboilers beim Einzug aller zum jetzigen Zeitpunkt in der Wohnung lebenden Personen bereits vorhanden gewesen und wohl von alten Mietparteien beschafft worden. Kürzlich ist nun der besagte Boiler kaputt gegangen. Meine Frage ist nun, ob man grundsätzlich ein Recht auf Warmwasserversorgung in der Küche hat oder ob der Boiler zur Kücheneinrichtuung gehört, welche laut Mietvertrag Sache des Mieters ist. Der Vermieter sagt, dass wir warmes Wasser im Bad haben und das reicht aus….wir sollten uns auf eigene Kosten einen neuen Boiler für die Küche beschaffen.

    MFG und besten Dank im Vorraus

    • Mietminderung.org
      26. Oktober 2013 - 13:54 Antworten

      Hallo Hendrik,

      wir können Ihnen hier zu einem konkreten Einzelfall leider nicht sagen. Ich kann Sie nur auf den Artiel verweisen oder bitten, dass Sie einen Anwalt fragen. Dieser kann Ihnen eine verlässliche Antworten geben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lukas Witkowski
    1. November 2013 - 22:01 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich wohne seit 7 Jahren in meiner Wohnung. Nun wurde in unseren Haus das warm Wasser zwischen 22-6 abgestellt. Zudem müssen am Tag bis zu 12 l laufen bis das Wasser lau warm wird. Die Hausverwaltung meint, dass das abstellen rechtlich sei. Gibt es etwa ein neues Gesetz ? Bzw. Was empfehlen sie wegen den zwei Punkten zu tun?

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihren Antwort im Voraus

    • Mietminderung.org
      9. November 2013 - 13:06 Antworten

      Hallo Lukas,

      spielen Sie den Ball zurück und fragen Sie die Hausverwaltung, auf welcher rechtlichen Grundlage sie nachts das Warmwasser abstellt.

      Hier noch ein Artikel für Sie: Warmwasser dauert zu lange! Mietminderung möglich?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martina
    14. November 2013 - 11:26 Antworten

    Hallo,

    wir haben bei uns im Haus seit 3 Tagen kein warmes Wasser. Die ersten zwei Tage kam etwas warmes Wasser nach längerem warten und seit gestern kommt nichts Warmes mehr.
    Die Hausverwaltung wurde gestern früh erst über den Vorfall informiert.
    Nach welcher Frist kann ich die Miete mindern und in welcher Höhe?

    Liebe Grüße
    Martina

  • Sonja
    16. November 2013 - 11:29 Antworten

    Ich wohne nun seit ca. 4 Wochen in meiner neuen Wohnung. Problem beim Duschen: schon nach ca. 3 Minuten ist das Warmwasser aufgebraucht, weil der Boiler nicht größer ist. Muss ich das hin nehmen?
    Danke für eine Antwort!

    MFG

  • René
    21. November 2013 - 11:40 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vorab zu meiner Situation, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und auch schon etwas zurück liegt.

    Seit 2 1/2 Jahren wohne ich nun in der Wohnung. Nach ca. einem halben Jahr war eine durchgehende Warmwasserversorgung nicht mehr gewährleistet. Das Wasser hat Anfangs sehr lange gebraucht um warm zu werden, war aber noch im Rahmen denke ich. Jedoch ärgerlich war die bekannte Wechseldusche (kurzfristioger Wechsel zwischen Warm- und Kaltwasser).Dies habe ich zunächst einfach tollereiert.

    Als sich die Situation durch den defekten Durchlauferhitzer noch mehr verschlechterte benachrichtigte ich den Vermieter. Bis dieser aktiv wurde verging einige Zeit.
    Eine Sanitärfirma wurde einige Zeit später beauftragt sich der Sache anzunehmen und stellte den Defekt des Durchlauferhitzers fest. Bis dieser ausgewechselt wurde, verging wieder einiges an Zeit. Zwischenzeitlich wurde der Vermieter immer wieder darauf hingewiesen und auch die Miete unter Vorbehalt einer eventuellen Mietminderung weiter gezahlt

    Der DLE wurde dann erneuert und nun habe ich eine zufriedenstellende durchgängige Warmwasserversorgung. Jedoch vergingen in der zwischenzeit 5 Monate!!!!

    Nun zu meinen Fragen;

    Kann ich rückwirkend eine Mietminderung in dieser Sache durchführen und wie hoch darf diese unter
    Berücksichtigung der langen Zeit ohne Warmwasser ausfallen?

    Zählt eine Wechselversorgung mit Warm-Kaltwasser bereits als keine ausreichende Warmwasserversorgung?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    LG René

  • Anna
    27. November 2013 - 11:20 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    seit einem halben Jahr wohne ich in meiner derzeitigen WG, in der bis vor zwei Monaten noch der Vermieter selbst gewohnt hat. In der Küche hat der Vermieter selbst, der die Wohnung renoviert hat, einen zu schwacher Durchlauferhitzer eingebaut, wodurch nur leicht handwarmes Wasser zur Verfügung steht. Meine mehrmaligen Bitten, das Problem zu lösen, ignoriert der Vermieter komplett.
    Meine Fragen:
    Kann ich die Miete mindern?
    Sind die von Ihnen erwähnten 45°C gesetzlich verpflichtend?
    Sollte der Vermieter einen neuen Durchlauferhitzer montieren, darf er die Kosten auf die Miete umschlagen?

    Ich danke Ihnen für eine kurze Einschätzung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Anna

    • Mietminderung.org
      28. November 2013 - 09:43 Antworten

      Hallo Anna,

      die genannten Werte beziehen sich auf Rechtsprechung. In meinen Augen handelt es sich um Instandhaltung, die der Vermieter tragen muss. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Charlotte
    3. Dezember 2013 - 20:26 Antworten

    Hallo,
    ich habe ein Problem, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Letzten Montag ist unsere Therme ausgefallen (Jede Wohnung hat ihre eigene). Dadurch hatten wir keine Heizung und kein warm Wasser (bei diesen Temperaturen kaum auszuhalten…das erste was ich morgens sehe ist mein Atem).
    Am Dienstag kam dann dierekt der Installateur. Leider konnte die Therme bis heute nicht repeariert werden, weil noch nicht alle fehlenden Teile geliefert wurden.
    SO, hier das Problem: Laut Mietvertrag ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Therme einmal im Jahr gewartet wird. Wir sind allerdings erst Anfang Oktober (also vor genau 2 Monaten) eingezogen. Der Installater hat gesagt, die Therme sei in einem katastrophalen Zustand und wurde seid Ewigkeiten nicht gewartet (Vormieter).
    Wir hätten aber gerne eine MIetminderung, weil wir die Wohnung fast die ganze letzte Woche verlassen mussten (es war einfach viel zu kalt). Jetzt frage ich mich ob es nicht eigentlich Aufgabe des Vermieters ist, die Elektrischen Geräte bze die Installationsanlagen gegenzuchekcne, bevor der nächste einzieht.

    Danke im Vorraus
    LG Charlotte

    • Mietminderung.org
      4. Dezember 2013 - 18:37 Antworten

      Hallo Charlotte,

      ich kann mir kaum vorstellen, das Ihnen der schlechte Zustand der Therme angelastet werden kann. Sie wohnen ja erst seit 2 Monaten in der Wohnung. Ich würde entweder das einvernehmliche Gespräch mit dem Vermieter suchen oder die Sachlage in einem Gespräch mit einem Anwalt klären.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Plumps
    10. Dezember 2013 - 08:24 Antworten

    Hi,

    wir haben in unserer Wohnung auch öfter Probleme mit dem Warmwasser. Es passiert immer wieder, dass das Wasser nicht richtig warm wird, maximal lauwarm. Zum Duschen und Abwaschen empfinden wir es als zu kalt. Auf Nachfrage beim Hausmeister kam nur, dass das Problem bekannt sein, die Wohnungsbaugesellschaft da aber nichts machen kann.

    Kann ich hier auch die Miete kürzen oder muss ich das lauwarme Wasser so hinnehmen?

    Liebe Grüße

    Plumps

  • Kevffm
    22. Februar 2014 - 18:04 Antworten

    Hallo,

    mein Warmwasserboiler ist Donnerstag Nacht ausgefallen, Heizspule defekt.
    Als der Techniker meinen Vermieter anrief, hörte ich durch das laute Handy wie dieser mitteilte: Bitte erstellen Sie mir am Montag erstmal ein Angebot, ich werde dann noch weitere Angebote im Laufe der nächsten Woche einholen, und Ende nächster Woche / Anfang übernächster Woche wird dann ein neuer Boiler eingebaut.
    – Ist dies zuläsig? Muss der Vermieter nicht bei Aussentemperaturen von 10% schnellstmöglich für Ersatz sorgen? Ggf. auch mit Notdienst am Wochenende?

    ich möchte 1-2 Wochen ohne Warmes Wasser nicht in Kauf nehmen.
    Kann mir jemand mitteilen, wie lange ein Vermieter max. Zeit hat den Boiler zu ersetzen?

    Vielen Dank im Voraus!
    Kevffm

  • Frank
    6. Mai 2014 - 14:57 Antworten

    Hallo,
    Seit einigen Wochen bekommen wir erst Warmwasser nachdem wir mind. 5 Minuten warten und mind. 30 Liter Wasser durchlaufen lassen.
    Letzten Monat habe ich ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich mich auf das Recht der Mietminderung bezogen habe (10%) und habe eine Frist bis zum 30.4. gesetzt, diesen Mangel zu beheben. Der Vermieter reagierte sofort und wenige Tage später war ein Techniker da und hat versucht den Schaden zu beheben. Wie sich dann im nachhinein herausgestellt hat leider ohne Erfolg. Kann ich für diesen Monat trotzdem die Mietminderung durchführen und wie soll ich mich weiter verhalten?
    Es geht mir hiebei nicht um die Mietminderung. Ich möchte endlich wieder sofort warmes Wasser haben. Kann ich die Miete vorerst mindern und später nachzahlen, wenn der Mangel behoben wurde?

    Vielen Dank im Voraus

  • Sabine
    28. Juli 2014 - 11:13 Antworten

    Hallo,

    meine Mieterin hat mich davon informiert, dass sie seit ca. 2 Tagen kein Warmwasser mehr hat, wegen des Wochenendes können die Handwerker erst am Montag kommen.

    Wie viel Mietminderung ist sinnvoll? Ich hätte jetzt 30% pro Tag angesetzt. Ist das zu viel oder zu wenig?

    Herzlichen Dank im Voraus für Ihren Rat!

    Sabine

    • Mietminderung.org
      29. Juli 2014 - 12:40 Antworten

      Hallo Sabine,

      es lohnt leider kaum sich damit zu beschäftigen, denn 30% der Tagesmiete ist sicherlich nicht die Welt. Eine einvernehmliche Lösung ist immer gut und 30% halte ich persönlich für fair.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Grit E.
    2. August 2014 - 19:45 Antworten

    Hallo,

    Frage: ist ein fehlendes Bad im Mietspiegel nicht aufgezählt/vermerkt … ist damit mehr als die 20 % Mietminderung für Parameter “unterdurchschnittliches Bad” gerechtfertigt bzw. kann man hier überhaupt den akt. Mietspiegel ansetzen ? Was ist rein rechtlich Wohnraum – OHNE BAD ?

    Daher habe ich mich vor 1,5 Jahre mit meinem Vermieter (einer Baugenossenschaft im Ort maßgeblich an der Mietspiegelerstellung beteiligt ist) außerordentlich in einer Mieterhöhungssache geeinigt. Damals hat man uns (5 Mietparteien im Haus) nach mehreren Gesprächen und viel Diskussionen einen Einbau einer Gegensprechanlage als Gegenwert zur außerordentlichen Einigung eingebaut. Dann haben wir im Jan.13 die höhere Miete gezahlt und die noch rückwirkend aufgelaufenen 4 Monatsdifferenzen ebenfalls gezahlt als Zeichen des “Friedens” – das war also eine außerordentliche Einigung außerhalb des Mietspiegels. Jetzt will man erneut eine Mieterhöhung nach 24 Monaten und beruft sich wieder auf den Mietspiegel. Am Haus ist bisher keinerlei Aufwertung geschehen … und der Punkt des Streits ist immer noch der Parameter Bad (keins da!) – man behauptet aber, man habe doch den besten Paramater, der im aktuellen Mietspiegel vorgesehen ist berücksichtigt ?!?
    Gibt es noch einen Mietspiegel in D der diesen Parameter hat – mit dem ich den Vergleich anstreben könnte ? Oder Urteile, die genaue Prozentzahlen für die Mietminderung festlegen ? Vermutlich wird man mich jetzt wieder mehrfach mündlich aufrufen der Mieterhöhung zuzustimmen, bis ich erneut mit rechtlichen Schritten drohe. Lieber wäre mir endlich ein echtes Beispielurteil.Danke für Ihre Auskunft.

    • Mietminderung.org
      4. August 2014 - 17:52 Antworten

      Hallo Grit,

      ich habe nur eine kurze Anmerkung: Auch wenn am Haus nichts verändert hat, kann der Mietspiel nach X Jahren eine höhere ortsüblich Vergleichsmiete ausweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus Voll
    6. August 2014 - 11:34 Antworten

    Ich habe eine kurze Frage. Seit Freitag letzte Woche hat die Gastherme eine Störung. Habe meine Vermieterin informiert, doch der zuständige Installateur ist im Urlaub bis 24.08. Muß ich es dulden so lange kein Warmwasser zu haben? Meine Frau, die nicht so gesund ist und auch schon längere Zeit wegen Krankheit im Krankenhaus wird fängt schon wieder an Krank zu werden, auch bei mir merke ich, daß ich eine Erkältung bekomme. Nun ist es so, daß ich eine neue Arbeitstselle seit 01.06. habe und in Probezeit bin und nun Angst habe, daß falls ich Krank werde, ich meine Arbeit verliere. Es geht weder Warmwasser noch Heizung, und unser Bad bekommt auch keine Sonne und es ist dort drin wirklich kalt. Kann mir jemand einen Tipp geben, was ich machen kann? Die vermieterin vertröstet mich nur von Tag zu Tag, da es ihr zu teuer ist, einen anderen Installateur zu rufen.

  • N. Scholz
    22. Oktober 2014 - 16:16 Antworten

    Hallo,

    Ich habe in der Zeitung eine Wohnungsanzeige gesehen, in der Anzeige war die Wohnung mit einer Kaltmiete von 560€ und Einbauküche ausgeschrieben. Nun eine Küche war vorhanden, jedoch mussten wir diese von der Vormieterin selbst abkaufen. Ich habe den Mitevertrag bereits unterschieben, doch jetzt ist mir eingefallen, dass die Wohnung ja eingentlich mit EBK ausgeschrieben war.
    Kann ich im nachhinein eine Mietminderung verlangen?

  • Rüdiger
    4. November 2014 - 12:44 Antworten

    Wir haben eine Mietkürzung gemacht, die mehr als berechtigt war. Damit fing alles an mit unserem Vermieter.
    Nach der Mietkürzung und Abmahnens zwecks Beseitigung von weiteren Mängeln, darunter auch Schimmel im Schlafzimmer (Raum nicht mehr Nutzbar), stellte er uns kurzerhand das komplette Warmwasser ab. Es kommt kein Tropfen Wasser mehr raus. Ebenso schrieb er eine Mangelhafte Kündigung auf einer Gesprächsnotiz ohne Begründung (Verstoß gegen §573 BGB)

    Durch dieses Verhalten, Seitens des Vermieters, fühlen wir uns arg genötigt. Zumal wir 2 Kinder haben, die unter diese Situation erheblich leiden.
    Hinzufügend sei gesagt, dass der Straftatbestand gemäß §240, §233, §263 StGB hinzu kommen würde.

    Inwieweit kann die Miete diesbezüglich gekürzt werden?

    Strafanzeige wird erstellt, sollte der Vermieter heute das Warmwasser nicht wieder aufdrehen.

    • Mietminderung.org
      6. November 2014 - 08:30 Antworten

      Hallo Rüdiger,

      bei so einer verfahrenden und fortgeschrittenen Situation sind Sie in meinen Augen besser bei einem Anwalt aufgehoben. tut mir leid, dass ich Ihnen hier nicht weiterhelfen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Petra
    6. Dezember 2014 - 16:41 Antworten

    Seit einigen Tagen ist unser Warmwasserboiler kaputt. Der Vermieter unternimmt nach mehrmaliger Aufforderung nichts. Wir betreiben einen Imbiss und brauchen das Wasser dringend zum Spülen und Putzen. Was können wir tun???

  • Lwolf
    12. Dezember 2014 - 10:56 Antworten

    Wir haben in unserer Wohnung in der vom Vormieter übernommenen Küche weder einen Warmwasserboiler noch einen Wasserhahn mit zwei Knöpfen, der für eine Warm-/Kaltwasserversorgung nötig wäre. Wir sind damit zwar bisher zurecht gekommen, es ist aber zum Spülen etc. sehr unpraktisch. Wir haben bei der Hausverwaltung angefragt ob ein Aufrüsten möglich wäre. Uns wurde jetzt mitgeteilt, dass der Vermieter nicht mehr verpflichtet ist Warmwasser in der Küche zu stellen, wenn der Mieter die Küche so mirgebracht/übernommen hat. Daher werde der Vermieter keine Kosten übernehmen.
    Können wir etwas tun? Und wenn ja, was?

  • S. Hindringer
    7. Januar 2015 - 20:57 Antworten

    Ich bin vor kurzem in eine neue Mietwohnung gezogen. Bisher habe ich drei Mal gebadet. Dabei musste ich fest stellen das das durch einen Boiler erhitzte Wasser nicht für die komplette Badewanne reicht. Die Haarwäsche geht dann nur noch mit kaltem Wasser. Den Boiler drehe ich davor immer ganz auf. Grad-Zahlen stehen darauf keine.

    Muss das warme Wasser im Bad für ein Vollbad mit Haarwäsche reichen, wenn eine Badewanne in der Wohnung vorhanden ist?
    Kann ich einen größeren Boiler oder eine andere Lösung von meinem Vermieter verlangen?

  • Sandra
    18. August 2015 - 10:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt
    seit Sonntagmittag haben wir einen Rohrbruch im Keller und dadurch kein Warmwasser
    kann ich die Miete kürzen und um wieviel .

    LG Sandra

  • Maria
    22. Oktober 2015 - 09:34 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne mit 11 anderen Parteien in einem jüngst zum Wohnhaus umgebauten Gebäude. Die Heizung/Warmwasserversorgung erfolgt über ein Blockheizkraftwerk im Nachbargebäude, das auch dem Vermieter gehört.
    Als hier nur wenige Mietparteien gewohnt haben, hat die Warmwasserversorgung problemlos funktioniert. Seit der neuen Heizperiode kommt es aber ständig vor, dass kein Warmwasser zur Verfügung steht. Darüber haben wir uns beim Vermieter beschwert. Der gab zu, dass die Heizungsanlage mal ausfiel und deswegen kein Warmwasser zur Verfügung stand. Das passiert offenbar ständig, aber da der Mangel immer innerhalb weniger Stunden von ihm behoben wird, ist er der Meinung, es liegt kein Mietmangel vor und wir dürfen die Miete nicht mindern. Wer ist im Recht? Und was kann man als Vermieter tun?

    • Mietminderung.org
      22. Oktober 2015 - 10:14 Antworten

      Hallo Maria,

      auch ein kurzer Ausfall ist ein Ausfall und somit ein Mangel, wenn auch ein kleinerer.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anne S.
    29. Oktober 2015 - 10:33 Antworten

    Guten Tag,
    seit Mitte September haben wir berufsbedingt eine kleine Zweitwohnung gemietet. Um einen schnelleren Bezug der Wohnung zu ermöglichen haben wir die (dringend notwendige) Reinigung der Wohnung und das Streichen übernommen, so wie einen neuen Boden verlegt. Dafür wurden uns 2,5 Monatmieten erlassen. Die erste Miete wäre also im Dezember fällig – das zur Ausgangssituation. Wir haben bis dato allerdings kein warmes Wasser zur Verfügung. Es waren Handwerker da die nichts machen konnten. Oftmals fahren wir extra schon früher in die Wohnung da Termine zum Rohre austauschen o.ä. ausgemacht wurden die dann einfach seitens der Handwerker nicht wahrgenommen werden. Haben wir die Möglichkeit rückwirkend, z.B. für den Monat Dezember, eine Mietminderung zu fordern da wir kein warmes Wasser haben?

    Herzlichen Dank für Ihr Antwort
    Anne

  • Gregor Dudzinski
    22. November 2015 - 11:15 Antworten

    Hallo zusammen,
    wohne seit ca 6 Jahren in einer Altbauwohnung. Dieser Bauteil ist nachträglich ans Haupthaus angebaut und hat eine eigene Heizungsanlage. Der Vermieter wohnt im Haupthaus, wodurch er die Probleme mit der Heizung/Warmwasserversorgung nicht sofort mitbekommt.
    Und die kommen, meiner Meinung nach, ziemlich oft.
    Zusammen gerechnet, ca 15 mal. Allein in den letzten zwei Wochen, drei mal…
    Komischer Weise immer am Freitag Abend oder am Wochenende.
    Heizkörper auf der höchsten Stufe handwarm bzw. kalt. Wasser unter 34 Grad.
    In Sommermonaten bekommt man als Antwort: ” Es ist warm genug draußen, wir sollen kalt duschen…”
    Das Problem ist dann meistens innerhalb 12 Stunden behoben, trotzdem haben wir kein Nerv mehr jedes mal vor dem Duschen/Baden die Wassertemperatur zu messen.
    Da sich unter uns Vermieter seine Bäckerei befindet, ist die Wohnung warm genug. Was sich natürlich am Wochenende und Feiertagen ändert, da unten nicht gebacken wird. Da merken wir meistens, dass die Heizkörper kalt sind…
    Meine Frage lautet jetzt: Wieviel Prozent kann ich von der Miete einbehalten und von was berechnet? Von Kalt-,Warmmiete oder nur von NK?
    Vielen Dank für Ihre Mühe,
    MfG
    Gregor

  • Jenny H.
    19. April 2016 - 12:40 Antworten

    Hallo,
    wir sind im Jan. 2015 in eine Mietwohnung einer Wohnungsgenossenschaft gezogen.
    Schon in den ersten Tagen ist uns aufgefallen, dass man ca. eine Minute das Wasser im Badezimmer aufdrehen muss, um heißes Wasser zu erhalten. Der Vermieter hat daraufhin einen Monteur kommen lassen, der unsere Vailant-Therme (BJ. 1993) überprüft hat. Mit dieser sei soweit alles in Ordnung, jedoch ist diese in die Jahre gekommen und schafft es nicht mehr. Der Vermieter will die Therme nicht tauschen, da sie nicht kaputt ist. Wir werden immer wieder mit einer Lösung hingehalten und würden das Problem dennoch gern angehen wollen. Wäre eine Mietminderung möglich, wenn ja, wie viel?

    Vielen Dan für Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen, Jenny H.

  • Nils
    3. Juni 2016 - 09:53 Antworten

    Hallo,

    habe seit 2 Tagen kein Warmwasser. Erreiche weder die Vermieterin, noch den Hausmeister…
    Meiner Meinung nach unzumutbar, man muss doch die Hausverwaltung erreichen können, vor allem in so einem Notfall.

    Wäre bereits eine Mietminderung möglich?

    Vielen Dank.

  • Rina
    23. August 2016 - 23:02 Antworten

    Hallo,
    bei uns ist so, dass wir kein warmes Wasser in der Küche und in WC haben, aber in Bad ist alles i.O, man kann duschen, im Bad Geschirr spülen, auch haben wir Geschirrspülmaschine von Vermieter. Geht es in diesem Fall um Mietminderung?
    Vielen Dank!

    • Mietminderung.org
      24. August 2016 - 08:26 Antworten

      Hallo Rina,

      wenn der Mangel eher kleiner ist, würde auch eine Mietminderung entsprechend geringer ausfallen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johann Unter
    2. September 2016 - 10:11 Antworten

    Meine Wohnung hat kein Warmwasser, dies wird in Badezimmer und Küche durch einen Durchlauferhitzer bereitgestellt. Der in der Küche hat einen Defekt, daß er ständig heizt. Mein Vormieter hat dazu einen Stromleiste mit Schalter eingebautum ihn nur bei Bedarf zu verwenden. Als umgänglicher Mieter (bis auf den aktuellen Vermieter auch stets sehr gute, unkomplizierte Vermieter) wäre das für mich normalerweise kein Grund zur Beschwerde. Da der Vermieter aber sehr kleinlich ist in Sachen wer trägt welche Kosten (ich hatte einmal Kosten übernommen, die eigentlich er hätte tragen müssen, rechtlich muß er sie aufgrund der Umstände nicht zurückzahlen), werde ich auch nun kleinlich sein.
    Daher die Frage:
    1.) Muß der Vermieter einen Durchlauferhitzer in der Küche anbieten, wenn ansonsten dort kein Warmwasser möglich ist (Spülmaschine konnte ich auch erst anschließen nachdem ich einen Umbau beauftragen mußte).
    2.) Muß der Vermieter, falls er einen Durchlauferhitzer bereitstellt (selbst wenn er es vielleicht nicht muß) die Funktion gewährleisten?
    3.) Falls er die Funktion gewährleisten muß, tritt die Kleinstreparaturregel auf Durchlauferhitzer zu?

    Besten Dank für eine Antwort.

    • Mietminderung.org
      5. September 2016 - 18:41 Antworten

      Hallo Johann,

      der wenn ein Durchlauferhitzer mit vermietet ist, muss der Vermieter auch die Funktionsfähigkeit gewährleisten. Auf eine Kleinreparatur sollten Sie sich nur einlassen, wenn der Schaden durch Sie – während Ihrer Mietzeit – eingetreten ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Clara
    7. September 2016 - 14:58 Antworten

    Hallo, ich lebe seit 5 Tagen ohne Warmwasser. Ich habe die Hausverwaltung davon in Kenntnis gesetzt und sie schickten gestern (dienstag) direkt um 8h Jemanden vorbei der feststellte der Boiler sei defekt und müsse ausgetauscht werden. Vor 2 Wochen hatte ich den Vorfall schon einmal gemeldet, damals hieß es, es käme Jemand vorbei – was nicht erfolgt ist, aber wie durch ein Wunder kam nach 4 Tagen das Warmwasser zurück, deswegen fragte ich nicht weiter nach, ich dachte es hätte sich erledigt.
    Nun besteht wieder das Problem und die Hausverwaltung schreibt die Schuld das das Ganze länger dauert der von ihr beauftragen Firma zu. Ich muss leider beruflich wieder bedingt 5 Tage ab morgen ins Ausland, hatte darauf im Vorfeld schon hingewiesen, auch auf die Dringlichkeit wenigstens heute einen Termin für die zuständige Firma auszumachen.
    Es kann jawohl nicht sein dass ich hingehalten und vertröstet werde, schließlich zahle ich für Warmwasser!!
    In wie fern kann ich hier Mietminderung fordern? Muss ich einen Rechtsanwalt hinzu ziehen?
    Bitte helft mir, ich werde sogar langsam krank wegen des Kaltwasser duschen >.<

  • Misthier
    31. Oktober 2016 - 11:39 Antworten

    Mietminderung ist eine Sache (auch die Höhe), aber ist der Vermieter nicht gesetzlich verpflichtet weningstens nach einem Zeitraum warmwasser zur Verfügung zu stellen??

    Hier hat man so wenig Rechte, das ich befürchte überhaupt keinen gesetzlichen Anspruch auf Warmwasser zu haben. In den meisten Ländern kann man den Vermieter anzeigen, aber hier werden die reichen Eigentümer ja nie verpflichtet.

    • Mietminderung.org
      31. Oktober 2016 - 14:24 Antworten

      Hallo Misthier,

      ich denke Sie irren sich, zumindest zum Teil. Das Mietrecht schütze die Mieter in Deutschland ziemlich umfassend.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • confi
    25. November 2016 - 14:32 Antworten

    Hallo zusammen, ich wohne seit 2 Jahren in einer WG bei der es im Bad schon bei Einzug nur ein Durchlauferhitzer für das Handwaschbecken gab. Dieser erreicht max eine Temperatur von 35 Grad. Eine im Bad eingebaute Wanne wird über zentrale Heizung mit WW versorgt, Temperatur hier ca. 50.

    Kann ich verlangen, dass auch das Handwaschbecken 40-50 Grad erreicht?

    Anmerkung: Das Haus wurde 1925 errichtet, Ende der 90er zum Teil renoviert.

  • Kaltwasser
    14. Dezember 2016 - 14:15 Antworten

    Guten Tag,

    meine Frau und ich hatten seit dem 30.11.2016 plötzlich Kaltwasser. Erst nach längerem laufen, zunächst 5 Minuten, am dritten Tag wo der Handwerker dann auch kam waren es schon 30 Minuten, wieder warm Wasser. Es wurde der Wärmetauscher gewechselt. Zunächst hatten wir wieder Warmwasser, nach 3 weiteren Tagen jedoch wieder Kaltwasser. Diesmal auch komplett, ohne das es nach 30 Minuten Laufzeit warm wurde. Hier vergingen weitere 6 Tage bis der Motor gewechselt wurde. Daraufhin hatten wir zwar Warmwasser aber nur mit halben Wasserdruck. Sobald dieser anstieg, wurde es wieder kalt. Heute am 14.12.2016 soll der Schaden nun endlich behoben sein und wir wieder Warm Wasser bei vollem Wasserdruck haben.
    Alles in allem (entschuldigen Sie wenn die Angaben nicht zu 100% stimmig sind) hatten wir nun 16 Tage Probleme mit Kaltwasser und 3 Reparaturversuche durch 2 Handwerker-Firmen. Wir haben uns stets umgehend bei der Wohnungsbaugenossenschaft (unseren Vermieter) gemeldet.

    Steht uns demnach für den Monat Dezember eine Mietminderung von 10% zu? Darf diese auch jetzt noch beim Vermieter anzeigen? Leider haben wir Sera-Lastschrift.

    Es war übrigens Küche und Bad betroffen. Wir sind 4 Personen, meine Frau und Ich, sowie 2 Kleinkinder unter 2 Jahren.
    Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.

    MfG

  • Nathalie
    16. Januar 2017 - 16:26 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne seit Kurzem in einer WG und seit dem Wochenende kommt an der Dusche kein Warmwasser mehr. An der Badewanne direkt daneben allerdings schon und dort ist auch eine Handbrause angebracht. Da allerdings keine Duschwand oder -vorhang vorhanden ist, gehe ich davon aus, dass die Wanne nicht zum Duschen gedacht ist. Sie haben in einem Kommentar auf dieser Seite geschrieben, dass Warmwasser ein Grundbedürfnis ist und der Vermieter dazu verpflichtet, Wasser zur Verfügung zu stellen, dass zum Duschen angemessen ist. Ist eine Mietminderung auch dann rechtens, wenn man theoretisch auch ein Bad nehmen könnte? Der Wasserverbrauch für ein Bad ist deutlich höher, als beim Duschen, von daher sehe ich es nicht als rechtens an, dass wir nun aufs Baden umsteigen sollen.
    Vielen Dank im Voraus!

    MfG

    • Mietminderung.org
      16. Januar 2017 - 16:58 Antworten

      Hallo Nathalie,

      wenn in Ihrer Dusche kein Warmwasser geht, dann ist das ein Mangel. Eine Mietminderung wird aber geringer ausfallen, wenn sie die Möglichkeit haben in der Wanne zu duschen, logisch.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ela
    1. April 2017 - 09:27 Antworten

    Guten Tag,

    wir stehen gerade vor einem großen Problem und wissen leider nicht genau wie wir vorgehen sollen.
    Wir haben seit Mittwoch den 29.03.2017 um die MIttagszeit rum kein Warmwasser , weder in der Küche noch im Bad. Donnerstag wurde die Wohngesellschaft bereits angerufen und um eine lösung des Problems gebeten. Daraufhin wurde angegeben das bis allerspätestens Freitag 31.03.2017 die Warmwasserversorgung im Haus wieder gegeben sein soll. Dem war aber nicht so. Wir sitzen nun schon den 4 Tag hier ohne Warmwasser und wir denken das weder heute noch morgen diesbezüglich etwas passiert. Wir haben nun gelesen das man die Miete mindern kann. Aber wie genau sollte man das angehen? Wie hoch ist der %-Satz und soll man das Täglich berechnen ?

    LG und danke im Voraus für die Hilfe

  • Monika
    14. Mai 2017 - 16:56 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    seit drei Wochen haben wir in unserer Wohnung kein Warmwasser mehr, da der zentrale Warmwasserspeicher aus der Heizungsanlage ausgekoppelt werden musste, um zu verhindern, dass der steigende Druck die gesamte Heizung kaputt macht.
    Wie lange es dauern wird, bis ein neuer Speicher eingebaut wird, ist nicht absehbar, da unsere Vermieterin sich mit dem Sozialamt im Clinch befindet, ob die ihr das Geld vorstrecken können (sie hat nur eine geringe Rente).
    Um wieviel % können wir die Miete mindern und ist es auch rückwirkend möglich? Und müssen wir von der derzeitigen Miete ausgehen oder der im Mietvertrag vereinbarten?
    Wir haben bereits eine Mietminderung um 34%, das wir diverse größere Reparaturen in der Wohnung selbst vornehmen.

  • Max Kutschke
    20. Mai 2017 - 19:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Sie schreiben in Ihrem Artikel:

    “Außerdem darf der Mieter erwarten, dass ihm fließendes Warmwasser in der Küche und im Badezimmer nach spätestens 10 Sekunden und höchstens 5 Liter Wasserablauf mit einer Temperatur von 45° Celsius zur Verfügung steht.”

    gibt es diesbezüglich eine gesetzliche Grundlage? Ich würde diese gern meinem Vermieter mitteilen, da nicht selten mehr als eine Minute vergeht ehe die im Bad befindliche Gastherme Warmwasser (und da rede ich noch nicht von 45 Grad) anspringt und Warmwasser liefert.

    Vielen Dank vorab.

  • Pia L.
    12. September 2017 - 22:01 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich habe mehrere Fragen zum Thema Mietminderung, Reparaturen usw.
    Ich bin 25 und wohne in meiner zweiten eigenen Wohnung, zudem bin ich schwer krank, daher habe ich noch nicht viel Erfahrung mit diesem Thema (bisher hat mich meine Familie bzw. ein Sozialarbeiter bei diesen Dingen unterstützt).
    Hier also eine Zusammenfassung meiner Situation:
    Ich wohne seit September 2015 in meiner aktuellen (Altbau-)Wohnung. Bereits bei der Wohnungsübergabe war klar, dass die Wohnung erhebliche Mängel aufweist (kleinere Schäden an den Wänden, fehlende Türen, zugige Fenster, keine Heizung vorhanden, schlecht geklebte Kunststoffböden, kaputte Fenstergriffe, Herd nicht angeschlossen etc.). Da ich aber zu diesem Zeitpunkt schwer krank, arbeitsunfähig und zudem in Trauer über den Tod meines Ehemannes war, habe ich die Wohnung trotzdem bezogen, da ich keine andere für mich bezahlbare Wohnung finden konnte.
    Eine Heizung wurde im Winter 2015/2016 eingebaut, dieses Problem ist also bereits behoben.
    Ich hatte diesen Sommer (ich glaube es war im Juli) für fast vier Wochen kein Warmwasser, da der (uralte!) Durchlauferhitzer für die Badewanne den Geist aufgegeben hat. Ich habe den Schaden sofort gemeldet, jedoch mangels Wissen über meine Rechte keine Frist gesetzt. Da der Vermieter Kosten sparen wollte, hat er wochenlang nach der günstigsten Vorgehensweise gesucht und der Schaden wurde wie bereits erwähnt erst vier Wochen später behoben. Nun hat der Installateur mir die Rechnung für den Einbau eines neuen Durchlauferhitzers (119 Euro) zugeschickt. Ich habe sie zurückgeschickt mit dem Vermerk, selbige bitte an den Vermieter weiterzuleiten. Heute kam ein Brief vom Vermieter mit der Aussage, ich müsste Kleinreparaturen bis 120 Euro selbst übernehmen und solle den Betrag an die Firma überweisen. Meines Wissens übersteigen 119 Euro aber die Grenze für Kleinreparaturen, zudem handelt es sich bei einem Durchlauferhitzer ja um eine feste Installation, um die sich meines Erachtens der Vermieter kümmern muss (Wartung wurde sachgemäß durchgeführt), da ich den Durchlauferhitzer ja auch nicht selbst betätige, sondern nur den Wasserhahn, und somit nichts zum Defekt beigetragen habe.
    Weiterhin bestehen noch folgende Mängel:
    – Kein Warmwasser am Waschbecken im Bad, ebenfalls kein Warmwasser in der Küche (Beide Durchlauferhitzer sind schon vor längerem ausgefallen, ich hatte dies aber nicht beanstandet, da ich ja noch Warmwasser aus der Badewanne entnehmen konnte und unnötige Umstände vermeiden wollte). Warmwasser also nur über die Badewanne vorhanden, da dieser Durchlauferhitzer ja inzwischen repariert ist
    – Am Herd, den mir inzwischen ein Nachbar angeschlossen hat, nur eine Platte verwendbar, da sonst die Leitung durchbrennen könnte, weil kein Starkstromanschluss vorhanden war und der Herd somit nicht sachgemäß angeschlossen werden konnte
    – Weiterhin fehlende Türen (ich habe inzwischen aufgrund der ohnehin vorhandenen Kälte aufgrund zugiger Türen und Fenster in allen Durchgängen Vorhänge angebracht), es lagern lediglich verzogene und schimmelige Türen im Keller
    – Kellerabteil unbenutzbar, da gesamter Keller verschimmelt (man kann dort kaum atmen, so stark ist die Schimmelbelastung)
    – Kaputter / abgefallener Fenstergriff im Schlafzimmer (Es sind dort jedoch zwei Fenster vorhanden, eines kann ich also noch öffnen)
    – ein mehr als faustgroßes Loch in der Wand zwischen Bad und Wohnzimmer, das Anfang 2016 beim Einbau eines neuen Boilers durch Handwerker entstanden ist und nie geschlossen wurde
    – Tropfende Wasserhähne in Küche und Bad
    – Unzumutbare Lärmbelästigung durch die Nachbarn über mir (Tägliche(!!!) Streitigkeiten in extremer Lautstärke, laute Musik, Geschrei – die Decke ist so hellhörig, dass ich selbst Gespräche in normaler Lautstärke mitbekommen würde)
    – Briefkasten auch ohne Schlüssel leicht zu öffnen / aufzubrechen, da sehr alt und aus billigem Material
    – Temperatur in der Wohnung im Winter nur bei voller Heizkraft (Heizung in allen Räumen auf höchster Stufe) erträglich
    – Kein Schlüssel für Toilettentür vorhanden (habe nie einen bekommen)
    – Warmwasser in der Badewanne zwar vorhanden, aber nur schwer einstellbar – das Wasser kommt unerträglich heiß, bis es fast auf ganz kalt gestellt ist, und dann wird es schnell sehr kalt (demnach keine angenehme Wassertemperatur einstellbar)

    Hier nun meine Fragen:

    – Welche dieser Schäden muss der Vermieter denn nun beheben und die Kosten dafür tragen, und welche muss ich selbst beheben / zahlen?
    – Kann ich nachträglich noch eine Mietminderung für den Warmwasser-Ausfall im Sommer fordern?
    – Für welche der o.g. Mängel kann ich Mietminderung fordern?
    – Was kann ich gegen die seit zwei Jahren andauernde Lärmbelästigung aus dem oberen Stockwerk tun?

    Ich lebe mit einer Schwerbehinderung, daher fällt es mir sehr schwer, mich eigenmächtig um all diese Dinge zu kümmern, bzw. sie zu recherchieren. Um Ihre Hilfe wäre ich daher sehr dankbar.
    Bitte entschuldigen Sie die vielen Fragen!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Pia L.

    • Mietminderung.org
      13. September 2017 - 14:42 Antworten

      Hallo Pia,

      danke für Ihren Beitrag und das Teilen Ihrer Erfahrungen. Leider übersteigt der Umfang eine Hilfestellung per Kommentar. Ich kann Ihnen leider nur raten, dass Sie sich durch einen Anwalt beraten lassen.

      Alles Gute für Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Laura B.
    22. September 2017 - 10:25 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich würde gern wissen, ob eine Mietminderung ggf. auch rückwirkend wegen Warmwasserausfalls durch Modernisierungsmaßnahmen möglich ist.
    Bei mir wurde für 5 Tage komplett das Warmwasser abgestellt, weil die ganze Heizungsanlage im Haus erneuert wird. Dies war eine Woche vorher angekündigt, aber dennoch bezahle ich ja für 30 Tage im Monat Warmwasser, nicht nur für 25…

    Ich würde mich sehr über einen Rat oder Tipp freuen :)
    Beste Grüße,

    Laura B.

  • Silka Bobkiewicz
    8. November 2017 - 14:33 Antworten

    Hallo, brauche dringend Hilfe. Mein Sohn ist im Juni 2017 umgezogen. Seit Einzug war dem Vermieter bekannt, dass das warme Wasser in Küche und Bad nur sehr langsam fließt.
    Mein Sohn beschwerte sich mehrmals beim Vermieter. Der tauschte ein defektes Rohr aus. Das Problem besteht weiter. Nun wurde meinem Sohn gesagt, dass es am Durchlauferhitzer liegt.
    Ach bei den Mietern, die unter meinem Sohn wohnen, ist das so. Nur bei den Nachbarn meines Sohnes besteht das Problem nicht.
    Kann mein Sohn die Miete mindern, wenn ja um wie viel Prozent?
    Ach ja, Baden und Duschen tut er bei Freunden, wei es ja Stunden dauert, bis die Wanne voll ist.
    Kann sein Bekannter die zusätzlichen Kosten für den hohen Wasserverbrauch beim Vermieter meines Sohnes zurück verlangen?
    Danke für die schnelle Hilfe.

  • Thomas Kunz
    26. November 2017 - 18:15 Antworten

    Guten Tag,
    wir haben in der gesamten Wohnung (Küche, Bad, Gästetoilette) seit einem halben Jahr eine unzureichende Warmwasserversorgung. Man kann größtenteils weder duschen, baden noch abwaschen.
    Das Wasser kommt ohne ausreichenden Druck oder versiegt nach Aufdrehen des Hahns völlig und unterliegt immensen Temperaturschwankungen.

    Leider habe ich erst in 3 Wochen einen Termin bei einem Rechtsanwalt, möchte aber den Vermieter jetzt schon – nach abgelaufener mehrfacher Fristsetzung- weiter unter Druck setzen.
    Wie kann ich dies unbeschadet tun?

    Vielen Dank für Ihren Tipp.

    • Mietminderung.org
      27. November 2017 - 17:07 Antworten

      Hallo Thomas,

      wichtig ist, dass Sie den Mangel angezeigt haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jenny M.
    7. März 2018 - 12:03 Antworten

    Hallo,

    letzten Freitag war jemand da, um sich die alte Therme im Bad anzuschauen, da ich seit einer Weile immer nur ca. 1,5 Minuten lang warmes Wasser hatte, danach nicht mehr, nur noch kalt. Diesen Fall hatte ich seit etwa 1 1/2 Wochen. Nachdem die Therme angeschaut wurde, hieß es, ich solle eine neue Therme bekommen, das müsste aber mit dem Vermieter abgesprochen werden. In der Nacht von Freitag auf Samstag (direkt nachdem die Herren an der Therme herumgeschraubt hatten), fiel die Heizung komplett aus, warmes Wasser hatte ich natürlich auch nicht. Samstag kam dann jemand anderes und schaltete zumindest die Heizungen wieder ein, warmes Wasser war immernoch keines da. Seitdem dusche ich bei einem Nachbarn.
    Nun soll morgen jemand schauen, welche neue Therme eingebaut werden kann, der Einbau selbst soll dann Freitag stattfinden – nachdem ich exakt eine Woche überhaupt kein warmes Wasser hatte.
    Inwieweit kann ich hier die Miete mindern? Ich zahle die Miete im Voraus am 1. eines Monats, am 2.3. fiel die Heizung aus und am 9.3. soll sie ja wieder laufen.. Dürfte ich dann also die Miete am 1.4. kürzen, da ich eine Woche lang auf die Hilfe meines Nachbarn angewiesen war?
    Beste Grüße und vielen Dank im Voraus!

  • Sandra Kunath
    16. Mai 2018 - 17:04 Antworten

    Hallo. Ich habe eine Frage bezüglich Mietminderung. Ich wohne in einem
    Altbau. Seit letzten Winter funktioniert die Heizungsanlage nicht richtig. Der zuständige Heizungsmonteur meinte diese müsse ausgetauscht werden. Vor 4 Wochen fiel das erste Mal das warme Wasser aus und wurde erst abends wieder repariert. 1 Woche später dasselbe und nach 2 Stunden ging es wieder nach Besuch des Monteurs. Wiederum 1 Woche später kein warmes Wasser früh und 3 Tage später ebenfalls. Laut Auskunft der Hausverwaltung hat der Monteur die Temperatur heruntergenommen. Seit dem geht es. Eigentümerversammlung findet irgendwann statt, wo das Thema besprochen wird. Wir haben einen Brief an die Hausverwaltung geschickt mit Aufführung der Daten und Ankündigung der Mietminderung um 10% zum nächsten Monat. Heute kam ein Schreiben, dass dies nicht akzeptiert wird, da der Mangel angeblich jeweils nur 1 Stunde bestand. Dürfen wir mindern oder begeben eirund damit auf dünnes Eis? Vielen Dank im Voraus

  • Jan
    14. Juni 2018 - 09:42 Antworten

    Hallo,

    seit gestern Abend hab ich kein warmes Wasser in der Wohnung. Der Heizkörper zeigt auch eine Warnmeldung. Dies ist schon das zweite mal in diesem Jahr. Allerdings wurde das damals auch sehr schnell behoben. Dieses mal nicht.

    Wie könnten jetzt meine nächsten Schritte aussehen?

    Vielen Dank.

  • Dana-Yvonne Lehmann
    1. August 2018 - 00:00 Antworten

    Hallo,

    Ich lebe in einer Wohngemeinschaft, unter mir ist noch eine Wohngemeinschaft, unser Vermieter hat seit dem 30.07.2018 seit mittags das Wasser ausgestellt und besteht darauf das alle die Miete sofort bezahlen und Die Miete für August auch. Ich habe nicht mal einen Mietvertrag von ihm. Abgemacht war das er zum Vertragsabschluss persönlich vorbei kommt und ich ihm dann die Kaution und die Miete gebe. Was kann ich jetzt tun? Heute ist der zweite Tag ohne Wasser ich habe ihm das Geld gezahlt aber ich muss scheinbar warten bis ungefähr 8-9 andere Mieter bezahlt haben… Bitte helft uns.

  • Hellbusch
    4. September 2018 - 09:51 Antworten

    Hallo!
    Ich wohne in einem Wohnbloch mit 2 Etagen.
    Unsere Heizung soll für unseren und die anderen 4 Blöcke neu gemacht werden.
    Dies bedeutet, dass wir bis zu 8 Tage kein warmes Wasser haben werden.
    Kann ich hier eine Mietminderung veranlassen?
    Und wenn ja, wie hoch?

    Danke für die Antworten…

    Gruß Sabrina

  • Monika
    11. September 2018 - 20:59 Antworten

    Hallo,
    ich habe seit kurzem Ärger mit meinem Vermieter weil ich mich über meine lauten Nachbarn, die mich auch noch beleidigt haben, beschwert habe. Das sind aber die Lieblinge meiner Vermieterin, daher gibt es seitdem Ärger. Jetzt hat mir mein Vermieter, obwohl ich keinerlei Mietschulden habe das Warmwasser abgedreht. Was kann ich machen? Bin schon wegen der anderen Sachen beim Anwalt.

    Mfg
    M. Steiner

  • Tom
    29. November 2018 - 09:04 Antworten

    Wie lange ist die Frist die man dem Vermieter setzen muss bei Ausfall des warmen Wassers?
    Und ab wann genau kann man eine Mietminderung geltent machen ?

    Vorab Danke für die Mühe und Antwort

  • Laura
    12. Dezember 2018 - 22:45 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine ähnliches Problem wie Anna (09.08.2013): ich bin in eine neue Wohnung eingezogen, wo ein defekter Übertisch Durchlauferhitzer eingebaut war. Bei erster Begehung nach Übernahme der Wohnung war die Vermieterin, welche erst vor kurzem das Gebäude von ihrer Mutter übernommen hatte, damit einverstanden ein neues Gerät anzuschaffen. Am nächsten Tag hieß es dann, dass sie sich erkundigt hätte und dass ich für das warme Wasser in der Küche selber verantwortlich sei. Auch in meinem Mietvertrag steht nichts eindeutiges bezüglich des Warmwassers. Bei Unterschrift bin ich – und ja scheinbar auch die Vermieterin – aber davon ausgegangen, dass für warmes Wasser in der Küche gesorgt wird. Habe ich hier mehr Handhabe?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Laura

    • Mietminderung.org
      15. Dezember 2018 - 16:10 Antworten

      Hallo Laura,

      die Vermieterin ist für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Wenn ein technische Einrichtung mitverdientet wurden, müssen diese grundsätzlich auch funktionstüchtig gehalten werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja Dormayr
    2. Januar 2019 - 22:14 Antworten

    Sehr geehrtes Herr Hundt, als Mieterin einer Frauenarztpraxis verfüge ich seit 14 Tagen über kein Warmwasser.Dieser Mangel wurde unverzüglich dem Vermieter angezeigt der auch sofort eine Firma mit der Reparatur beauftragte. Der Kessel zur Warmwasserbereitstellung ist total veraltet und die Firma hat zum Austausch des Kessels geraten.Der Vermieter entschloss sich aber zur Reparatur.Es erfolgte eine Reinigung mit Zitronensäure die ein zweites Mal wiederholt wurde.Trotzdem ist das Ergebnis unbefriedigend . Warm-sowie Kaltwasser sind blau und mit metallischen Rückständen behaftet und damit auch als Trinkwasser ungeeignet.
    Ich bitte Sie dringend um Rat welche Maßnahmen ich ergreifen kann um einen ordnungsgemäßen Praxisbetrieb zu gewährleisten.
    Vielen Dank , mit den besten Wünschen für 2019
    Tanja Dormayr

    • Mietminderung.org
      3. Januar 2019 - 17:30 Antworten

      Hallo Frau Dormayr,

      ich kann Ihnen leider nur raten das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und/oder sich zum tiefer mit dem Thema Mietminderung zu befassen (um ggf. die Druck auf den Vermieter zu erhöhen).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea
    17. April 2019 - 12:15 Antworten

    Hallo,
    ich wohne in einer Altbauwohnung. Diese hat ein Frankfurter Bad – d.h. die Dusche ist in der Küche (man geht in die Dusche aus der Küche rein). Wir haben zu diesem einen Boiler (elektrischen), der meiner Meinung uralt ist, da man immer wieder Stunde vorher ein Knopf drücken muss.
    Bei mir stellt sich die Frage, ob diese zu allen Gesetzen u.a. entspricht, da ich finde, man sollte wirklich jederzeit duschen können und nicht jedesmal die Tage so planen, dass man immer Stunde vorher den Knopf drücken muss.
    Die Vermieterin ist ultra sparsam und leider weiß nicht wie ich sie deswegen ansprechen soll.

    Hätten Sie vielleicht eine Idee?

  • Ronald Sandig
    5. Juni 2019 - 11:55 Antworten

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Da im Bad der Warmwasserdurchlauferhitzer kaputt ging musste dieser, da die Wohnung noch aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts ist durch einen elektrischen ersetzt werden. Soviel zur Einleitung, jetzt zum eigentlichen Problem. Wir haben exakt seit dem 23.02.2018 kein warmes Wasser mehr im Bad. Der Vermieter ist vor 2 Jahren verstorben. Geerbt haben seine beiden Söhne, die dadurch eine Erbengemeinschaft bilden. Der Mangel wurde beizeiten beiden mitgeteilt. Nun ist es so dass diese Söhne sich nicht miteinander verstehen. Dadurch machen wir als Mieter die blöden. Es tut sich schlicht und ergreifend nichts! Mietminderung, Anrufe und Post unsererseits hat alles nichts gebracht. Die ignorieren das und fertig aus!! Wir wohnen schon seit 1985 in dieser Wohnung. Man muss doch solchen Vermietern irgendwie beikommen können. Ich bitte um dringenden
    Rat was man tun kann.

    Vielen Dank

    Ronald Sandig

  • Nadine
    28. Januar 2020 - 14:20 Antworten

    Wir wohnen seit 4 Jahren in einer recht neuen Wohnsiedlung einer Wohngenossenschaft. Anfangs kam es vor, dass wir ‚mal‘ kein warmes Wasser hatten, war aber nicht sonderlich auffällig. Mittlerweile kommt dies jedoch regelmäßig alle paar Wochen vor. Auch andere Bewohner der Siedlung beschweren sich regelmäßig über diese Probleme. Die Störungen werden dann meist zeitnah noch am gleichen Tag behoben, jedoch ist es trotzdem jedes Mal ärgerlich wenn man nun mal zb dann morgens vor der Arbeit duschen will und „mal wieder“ kein warmes Wasser zur Verfügung steht.
    Besteht in dem Fall recht auf Mietminderung und wenn ja wie viel? Es wird sich zwar drum gekümmert aber man steht trotzdem regelmäßig wieder vor dem gleichen Problem und es nervt alle Mitbewohner.

    • Mietminderung.org
      28. Januar 2020 - 16:22 Antworten

      Hallo Nadine,

      wenn es regelmäßig zu Ausfällen kommt macht es ggf. Sinn sich mit dem Thema Mietminderung zu befassen. Ich würde an Ihrer Stelle nach passender Rechtsprechung suchen und mich entsprechend an der Höhe der Mietminderung orientieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas Litske
    4. Juni 2020 - 11:46 Antworten

    Hallo,
    unser Vermieter hat den Austausch der Zentralheizung angekündigt. Dabei wird die Heizung- und Warmwasserversorgung durchgehend für 5 Werktag unterbrochen (Kalenderwoche 26).

    Kann ich eine Mietminderung fordern? Sind hier 15% der Monatsmiete angemessen?

    Danke, Viele Grüße Thomas

    • Mietminderung.org
      4. Juni 2020 - 21:42 Antworten

      Hallo Thomas,

      ich kann hier leider nicht mit ja oder nein antworten. Sie sollten sich an ähnlicher Rechtsprechung orientieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chris Boel
    5. Juni 2020 - 13:58 Antworten

    Hallo,
    ich ziehe mit meiner Freundin ab 01.08. in eine neue Wohnung ein. Jedoch ist in der Küche, in die noch eine Einbauküche von uns reinkommt, bislang kein warmes Wasser vorhanden und die Vermieterin sagte, dass wir uns um einen 5 Liter Untertischspeicher kümmern müssten.
    Im Bad ist normal warmes Wasser vorhanden.
    LG

  • Anna-Lena
    15. Juli 2020 - 14:01 Antworten

    Hallo,

    ich habe am 03.07.2020 am Morgen festgestellt, dass das Warmwasser bei uns in der Wohnung nicht funtktioniert. Ich dachte zunächst, dass es nur eine einmalige Sache ist. Ich war an diesem Tag direkt nach der Arbeit bis Sonntags unterwegs. Sonntag ging das Warmwasser leider immernoch nicht. Am Montag haben meine Mitbewohnerin und ich den Vermieter informiert. Dieser hat sich dann um das Problem kümmern wollen. Der Kundendienst des zentralen Warmwassergasboilers hatte sich dann für Donnerstag, den 09.07.2020 angekündigt und war leider bis heute (15.07.2020) nicht hier. Der Vermieter hat sich zwar entschudigt, aber ich habe das Gefühl er kümmert sich nicht wirklich, darum, dass der Kundendienst nun endlich vorbeischaut. Am 09.07.2020 hat der Vermieter uns die Dusche in der gegenüberliegenden leerstehenden Wohnung so eingerichtet, dass wir dort warm Duschen können. Da dort ein Boiler ist, der nur für diese Wohnung funktioniert. Unser Warmwasser läuft zentral. Nun ist das für mich aber keine Dauerlösung und ob diese Dusche dann warmes Wasser hat ist auch ein Glücksspiel. Kann ich Mietminderung beantragen, obwohl der Vermieter uns diese Alternative geschaffen hat, auch wenn dies nicht immer funktioniert? Oder gibt es da eine Grauzone. Unser Vermieter ist zudem Anwalt für Mietrecht, weshalb ich mich genau informieren möchte.

    Viele Grüße
    Anna-Lena

    • Mietminderung.org
      17. Juli 2020 - 09:12 Antworten

      Hallo Anna-Lena,

      eine Mietminderung müssen Sie nicht beantragen. Wenn ein Mangel vorliegt, besteht i.d.R. auch ein Recht zur Mietminderung. Wenn der Vermieter den Mangel aber “verkleinert”, ist die Frage, ob die Minderung der Miete noch sinnvoll ist und sich lohnt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Florian
    21. Juli 2020 - 17:50 Antworten

    Hallo alle zusammen,

    in einem 3 Parteienhaus ist die Heizungsanlage ausgefallen. Da es Sommer ist, schmerzt die Bewohner (auch Vermieterin) der Ausfall der Warmwasserbereitung.

    Das Warmwasser ist jetzt schon seir 3 Wochen aus und wird wohl noch 1,5 Wochen ausbleiben.
    In der Zeit fanden unzählige Reparaturversuche statt, mehrere Betriebe waren vor Ort, dann der Kundendienst des Heizungsherstellers. Eine Reparatur ist dennoch ohne Erfolg. Der Termin für den Einbau einer komplett neuen Heizung dauert noch (auch wegen Urlaubszeit).

    Der Vermieterin ist die Sache äußerst unangenehm, insbesondere wegen der Mieter.
    Wie viel Mietminderung sollte die Vermieterin anbieten bei 4,5 Wochen Komplettausfall der Warmwasserbereitung im Sommer?

    Schönen Gruß
    Florian

    • Mietminderung.org
      22. Juli 2020 - 09:35 Antworten

      Hallo Florian,

      schön ist es immer, wenn Vermieter und Mieter sich einvernehmlich auf eine bestimmte Höhe einigen. Beide Parteien sollten sich von der Rechtsprechung leiten lassen. Recherchieren Sie also nach passenden Urteilen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja Schmieder
    31. August 2020 - 12:17 Antworten

    Hallo liebes Team Mietminderung,
    seit 8 Jahren wohnen wir nun in unserer Mietwohnung in Köln. Es wurde beim Bau vor 9 Jahren eine Pelletheizung eingebaut, die immer mal wieder nicht funktioniert. Regelmäßig haben wir kein warmes Wasser, weil mal wieder irgendwas kaputt ist. Aktuell hatten wir am 21.08. kein warmes Wasser, 22.08.-24.08. war es wieder warm, 25.08.-26.08. wieder kalt, 27.08.-29.08. wieder warm und seit 30.08. wieder kalt.
    Seit Jahren haben wir das Problem mit dem kalten Wasser. Die Anlage funktioniert einfach nicht richtig. Mal ist es ein Wasserrohrbruch, mal sind keine Pellets mehr da, mal hängt etwas in der Pelletsschnecke fest, usw.
    Fakt ist, dass wir des öfteren kein warmes Wasser haben. Wir alle hier in den Häusern hatten lange Geduld, aber jetzt reicht es uns. Es gibt hier pflegebedürftige Personen und viele Familien mit kleinen Kindern.
    Alles reden hilft nicht. Die Hausverwaltung ist bemüht. Die Heizungsfirma ist regelmäßig Gast in unserem Haus und die Herstellerfirma ebenfalls. Beide schieben sich den schwarzen Peter zu, aber das hilft uns ja nicht weiter.

    Wie können wir uns wehren?

    Ich würde mich über eine Rückantwort sehr freuen.

    Liebe Grüße

    • Mietminderung.org
      1. September 2020 - 15:57 Antworten

      Hallo Tanja,

      als Mieter ist die naheliegendste Option eine Mietminderung. Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht wirklich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susie
    3. September 2020 - 15:21 Antworten

    Ich wohne in einer Mietwohnung. Ich habe seit 2 Monaten nachts zwischen 0 und 5:00 Uhr nur handwarmes Wasser. Den Vermieter habe ich schon darauf aufmerksam gemacht und auch entsprechend die Miete gekürzt.
    Die Kürzung ist ihm anscheinend relativ egal, denn es passiert nichts.
    Welche Schritte kann ich jetzt weiter tätigen, damit ich endlich zu wirklich warmen Wasser komme.
    Was ist mit sogenannten Legionellen?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank
    Susie K.

    • Mietminderung.org
      7. September 2020 - 10:10 Antworten

      Hallo Susie,

      die Nachtabsenkung der Temperatur ist nicht ungewöhnlich. Bitten Sie den Vermieter auch Nachts für eine angemessene Temperatur zu sorgen und untermauen Sie Ihren Bitte mit der Info, warum Sie sich nachts Warmwasser benötigen – z.B. wegen Schichtarbeit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Susie
        9. September 2020 - 20:42 Antworten

        Hallo Herr Dennis Hundt,

        danke für Ihre schnelle Antwort.
        Er kennt mich schon über 20 Jahre. Ich brauche mehrmalig nachts heißes Wasser aufgrund meiner Pflege, das ist ihm bekannt. Nachbarn verweigern die Unterstützung aus Ängsten der Kündigung etc.
        Wie geschildert er macht jetzt schon 3 Monate nichts. Ich schreibe ihm ca. jene 2 Wochen mit Messungen etc., alles was man so vorschriftsmäßig braucht. Er meldet sich nie, ruft eventuell mal an und fragt nach, genau das, was er schriftlich vor sich liegen hat. Aber egal warum ich das Warmwasser auch nachts benötige, es sollte bereitgestellt werden.
        Meine Frage an Sie war, was kann ich für Schritte gehen, damit er endlich etwas unternehmen muss. Wie kann ich ihm Druck machen? Wie gesagt, er macht nichts.
        Über eine Antwort würde ich mich freuen, und wahrscheinlich auch andere.
        Viele Grüße
        Susie K.

        • Mietminderung.org
          14. September 2020 - 21:25 Antworten

          Hallo Susie,

          prüfen Sie anhand der einschlägigen Rechtsprechung, ob der Vermieter auch nachts heißes Wasser bereitstellen muss und wenn ja, denken Sie über eine Mietminderung nach.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Susie
            16. September 2020 - 14:05 Antworten

            Hallo, noch einmal ich. Sie drehen sich in ihren Antworten immer um sich selbst. Sicherlich habe ich einen Anrecht auf Heißwasser, Sie selbst sprechen auch in anderen Antworten davon.
            Sie beantworten mir, jetzt schon zweimal, aber noch nie meine Frage.
            Was kann ich für weitere Schritte einleiten, wenn es dem Vermieter über 3 Monate hinweg egal ist.
            Was ist mit Legionellen? An wen wende ich mich, damit etwas passiert? Meldung beim Gesundheitsamt? Man muss doch außer Mietminderung noch eine andere Handhabe haben?
            Ich warte mit Spannung auf Ihre Antwort. Vielen Dank
            Susie

            • Mietminderung.org
              18. September 2020 - 06:24 Antworten

              Hallo Susie,

              die Nachtabsenkung hat nichts mit Legionellen zu tun. Ich sehe leider keine anderen Optionen.

              Viele Grüße

              Dennis Hundt

              • Susie
                25. September 2020 - 00:58

                Danke für Ihre Antwort. Das ist echt echt traurig. Jetzt sind es schon über 4 Monate. Und es kommt nicht lauwarm sondern kalt, was für eine Nachtabsenkung zu kalt ist.. Aber der Vermieter ist eine sehr große GmbH und etwas weniger Geld stört die nicht.

                Viele Grüße und nochmals danke und alles Gute
                Susie K.

  • Tanja
    13. Dezember 2020 - 17:38 Antworten

    Hallo,

    wir haben eine Entkalkungsanlage im Haus, welche von Mietbeginn an defekt ist. Der Vermieter hat daran noch nie etwas reparieren lassen oder ausgewechselt. Auf mehrfache Hinweise von uns hat er nie reagiert. Inzwischen ist der Wasserdruck sehr gering und die Dusche, Toiletten , Bidet , Heizungsanlage sind durch die zu starke Verkalkung kaum nutzbar. Die Badewanne konnte noch nie benutzt werden, da man kein Wasser einlassen kann. Warmwasser kommt nach Stunden erst aus der Leitung, es dauert ewig bis es einigermaßen warm ist.Wegen der stark verkalkten Heizungspumpe und Kessel müssen wir mehrfach im Jahr Heizöl kaufen. Der nun eilig herbeigerufene Handwerker stellte natürlich üble Zustände fest, konnte uns aber nicht sagen ob und wenn ja wann er dies reparieren kann. Zu einem wegen Corona, zum Anderen war ihm nicht bekannt, ob der Vermieter diese hohen Kosten der Reparatur tragen werde.
    Bisher haben wir die Miete unter Vorbehalt gezahlt. Wir möchten jetzt die Miete mindern. Jetzt unsere Frage: Können wir kürzen ? Und vor allem wieviel steht uns zu ?

    Vielen Dank
    Tanja

    • Mietminderung.org
      14. Dezember 2020 - 07:59 Antworten

      Hallo Tanja,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Sie nur bitten, dass Sie nach passender Rechtsprechung suchen. Badewanne nicht nutzbar zu geringer Wasserdruck, Wasser nicht warm.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daryoush Nosraty Alamdary
    7. Juni 2021 - 17:00 Antworten

    Hallo,

    Bei mir hat der Vermieter die Anlage, die Teilweise funktionierte, und Warmwasser versorgen könnte, jetzt komplett kaputt gemacht, weil er darauf besteht, dass er diese selbst reparieren will, und behautet, dass wenn ich eine Notdienst anrufe, die Rechnung muss ich dafür selbst bezahlen. Ich habe ihn gesagt, dass ich ihm einige Zeit geben würde, aber danach werde ich den Notfalldienst anrufen, und für jede Woche würde ich 50 EUR von der Gesamtmiete (Warm) 650 EUR beibehalten. Ist diese Verminderung dann aufrecht ( 30 % AG Darmstadt WuM 1983, 151)? Und wann kann ich dann wirklich selbst etwas darüber tun, weil der Vermiete dauert lange, und ihm nur die Rechnung vorlegen…..

    Mit freundlichen Grüßen,
    Daryoush Nosraty Alamdary

  • Manuela Langer
    23. Juni 2021 - 09:41 Antworten

    Guten Morgen!

    Ich möchte Sie ebenfalls etwas fragen zum Thema Warmwasser und Mietminderung:

    In dem Haus, in dem ich zur Miete wohne, wird die Gaslieferung umgestellt von L-Gas auf H-Gas. Dazu ist es erforderlich, daß der Versorger die Gasthermen anpasst. Soweit, so gut. Aber leider gibt es eine Mieterin im Haus, die auf 2 Einschreiben des Versorgungsunternehmens sowie 3 Karten, durch Boten überbracht, nicht reagiert (die Anzahl der Einschreiben ist für alle Mieter identisch, daher muss auch sie 2 Einschreiben erhalten haben; die Lieferung der Karten habe ich mitbekommen, weil der Bote bei mir in der Erdgeschoßwohnung klingelt, wenn er sonst nicht hereinkommt). Ihre Therme konnte daher nicht angepasst werden, und aus Sicherheitsgründen muss die Gaslieferung komplett eingestellt werden, wenn die Anpassung nicht noch duchgeführt wird. Problem: Auch das ist nur in der Wohnung möglich, und wenn die Wohnung nicht betreten werden kann, muss der Gasversorger die Versorgung für das gesamte Haus stoppen. Er muss es, weil es sicherheitsrelevant ist; H-Gas könnte sonst ein nicht umgestelltes Gerät beschädigen, auch auf eine Art und Weise, die eine Gefahr für Dritte bedeutet. Das bedeutet, daß alle Mieter ohne Warmwasser sind, denn die Warmwasserversorgung erfolgt ebenfalls über die Gasthermen.

    Ich habe den Vermieter telefonisch informiert; bisher hat er allerdings keine Schritte unternommen, sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Ich gehe davon aus, daß er in diesem besonderen Fall dazu berechtigt ist – die Mieterin, um die es geht, wurde seit Wochen nicht gesehen, und ist bekanntermaßen psychisch krank; sie wurde im vergangenen Jahr kurzzeitig zwangseingewiesen aufgrund erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung, aber nach wenigen Tagen wieder entlassen.

    Was wären die nächsten Schritte, die ich als Mieter noch unternehmen kann, damit es möglichst keine Unterbrechung gibt?

    • Mietminderung.org
      26. Juni 2021 - 16:39 Antworten

      Hallo Manuela,

      danke für Ihren Beitrag. Sie können als Mieterin im Grunde nichts unternehmen, ggf. den Vermieter bei der Kontaktaufnahme unterstützen. Für die Kommutation mit den Mietern und für die Durchführung ist letztendlich der Vermieter verantwortlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lutz Brinkmann
    23. Juli 2021 - 18:20 Antworten

    Hallo Dennis,

    Wir haben hier gerade den Fall, dass der Boiler für Warmwasser im Bad kaputt ist. Wir haben also, mit viel Glück, Handwerker zur raschen Reparatur gefunden, die es kurzfristig reparieren würden. Die Vermieterin stell sich quer, will sich erst einmal erkundigen – und stellt meiner Frau in Aussicht, sie könne ja bei ihr duschen. Die Handwerker nehmen marktübliche Preise. Es wird also, trotz der Möglichkeit, das Problem in nur zwei Tagen zu beheben, in Kauf genommen, dass wir Monate lang ohne Warmwasser leben. Die Vermieterin selbst heizt bei sich oft auch nicht und geht, wenn es ihr zu kalt wird im Winter, im Wald spazieren mit Pulli. Was tun?

  • Mike M
    14. Dezember 2021 - 09:01 Antworten

    Guten Tag,

    wir haben seit Samstag (11.12.) einen Totalausfall der Warmwasserversorgung. Es war am Abend noch ein Handwerker hier, der konnte aber nichts ausrichten und erklärte, am Montag morgen kommen die Kollegen und reparieren die Therme. Nun ist Dienstag (14.12.), Handwerker sind nicht in Sicht und der Service meines Vermieters erklärt mir dauerhaft, dass die Störung gemeldet wurde. Wir sind jetzt im 4. Tag ohne Warmwasser bei Außentemperaturen um den Gefrierpunkt und haben eine kleine Tochter. Ich möchte jetzt gerne selber einen Notdienst einschalten und die Reparatur beauftragen und dann dem Vermieter in Rechnung stellen sowie die Miete mindern. Spricht hier etwas dagegen? Bei den bestehenden Urteilen, kann ich leider nicht beurteilen ob die 15% Reduzierung ebenfalls während der Heizperiode waren oder eher im Sommer. 15% erscheint mir jedoch deutlich zu gering dafür, dass man im Grunde kein Wasser mehr nutzen kann da es einfach viel zu kalt ist in dieser Jahreszeit.

    Mfg

    Mike

  • jan
    30. Mai 2022 - 19:57 Antworten

    hallo,
    erstmal danke für das engagement.
    ich werde auch bei weiterer recherche hier nicht schlauer: ist denn egal, wie lange die warmwasserversorgung ausfällt?
    um die hausverwaltung zur tätigkiet zu motivieren, möchte ich nach 2 wochen warmwasserausfall ohne verbesserung nach mehreren schadenmeldungen, eine mietreduzierung ankündigen.
    gelten die (hier angenommenen) 15 prozent von der gesamten monatswarmmiete oder nur den umgerechnet täglichen warmmietpreis (monatswarmmiete durch 30, dann die entsprechenden ausfalltage minus 15 prozent ) oder wie rechnet sich das reell ?

    • Mietminderung.org
      30. Mai 2022 - 20:12 Antworten

      Hallo Jan,

      Sie mindern tageweise.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • jan
        4. Juni 2022 - 23:02 Antworten

        danke, das habe ich vorher nicht gefunden

  • John
    7. September 2022 - 18:34 Antworten

    Guten Tag,

    wie verhält es sich im Falle einer mangelnden Warmwasserversorgung, wenn der Mangel immer mal wieder temporär behoben wird?

    Aktuell haben wir 2 – 6 Stunden Warmwasser, der Vermieter wird telefonisch informiert, am nächsten Tag kommt jemand und es geht wieder für 2 – 6 Stunden, danach wird es wieder kalt.

    Mit freundlichen Grüßen
    John

  • Alina Reichert
    24. Februar 2023 - 10:40 Antworten

    Hallo,

    wir sind im Juli 2022 in eine neue Doppelhaushälfte gezogen,
    Zum WInter hin ist uns aufgefallen, dass, das Warmwasser nach ca 15min duschen ( Wasser läuft nicht beim einschäumen) einfach kalt wird und der Druck abnimmt.
    Daraufhin haben wir unseren Vermieter kontakiert und bescheid gegeben, nach einer Woche kam der Handwerker und hat sich das angeschaut, der Fehler mit dem abnehmenden Wasserdruck wurde behoben allerdings, wurde uns bezüglich des Warmwassers gesagt, da nur ein 180L boiler verbaut wurde, kann man da nichts machen außer kürzer duschen.
    Meine Frage ist das so korrekt ? ich hatte recherchiert und fand raus das bei einem Haushalt von 3 Personen min. 210L boiler eingebaut sein sollte.
    Habe ich hier Recht auf Mietminderung ?
    wir zahlen eine hohe Miete von 1450€ warm, da sollte man von ausgehen das die Warmwasserversorgung Problemlos laufen sollte.

    freue mich auf eine Antwort

    Viele Grüße
    Alina

    • Mietminderung.org
      24. Februar 2023 - 14:54 Antworten

      Hallo Alina,

      ich kann Ihnen dazu leider keine verlässliche Auskunft geben, da die Sachlage sehr speziell ist. Ich persönlich würde mein Dusch-Verhalten etwas anpassen, bevor ich eine Mietminderung in Betracht ziehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ingo Kopernok
    17. Mai 2023 - 10:53 Antworten

    Wir haben ein Problem mit fehlendem Warmwasser.
    Die Kaltmiete mit Nebenkosten läuft über die Verwaltung.
    Das warme Wasser wird direkt mit den Stadtwerken abgerechnet.
    Das Warmwassergerät steht ein Haus weiter im Keller.
    Seit 6 Tagen haben wir kein warmes Wasser.
    Wem kann man da etwas in Rechnung stellen bzw. etwas abziehen wegen fehlender Bereitstellung?

    Das ist mittlerweile unzumutbar in meinen Augen.

    • Mietminderung.org
      17. Mai 2023 - 19:43 Antworten

      Hallo Ingo,

      ich würde an Ihrer Stelle die Bruttomiete (ohne Heizkosten) als Grundlage für die Mietminderung ansetzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia Wiedemann
    3. Dezember 2023 - 16:25 Antworten

    Hallo, ich habe seit Einzug im Juli kein Warmwasser in der Küche.
    Dies ist ein „Altbau“ ohne Warmwasserleitungen.
    Ist der Vermieter verpflichtet mir durch einen Boiler oder dergleichen die Warmwasserzufuhr zu ermöglichen? Oder muss ich mich selbst drum kümmern?

    • Mietminderung.org
      7. Dezember 2023 - 09:34 Antworten

      Hallo Julia,

      sofern Sie die Wohnung so angemietet haben, war Ihnen die Situation bewusst und Sie haben damit i.d.R. nicht mehr die Möglichkeit die Miete zu mindern. Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Warmwasser bei Bedarf über einen Boiler erhitzt wird.

      Mehr dazu: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss

      Viele Grüße

      Dennis Hundt
      ´

  • Vieira
    31. Januar 2024 - 14:45 Antworten

    9 Tage lang hatte ich kein heißes Wasser in meiner Wohnung. Auf meinen Antrag auf Anwendung des Mietminderungsgesetzes (§ 536 BGB) erstattete mir die Immobilienagentur aufgrund dieser Unannehmlichkeiten 15 % der anteiligen Miete für 9 Tage. Wird die Ermäßigung normalerweise auf die gesamte Monatsmiete berechnet oder nur an Tagen ohne Warmwasser? Vielen Dank

    • Mietminderung.org
      1. Februar 2024 - 20:36 Antworten

      Hallo Vieira,

      die Mietminderung wird taggenau berechnet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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