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Gründe für Mietminderung

Der Titel stellt hohe Ansprüche. Alle Mietminderungsgründe in einer Liste zu bezeichnen, dürfte nahezu unmöglich sein. Letztlich bleibt es dem Mieter überlassen, auf der Grundlage der vorgegebenen Situation eine mangelbedingte Gebrauchseinschränkung seiner Wohnung zu beanstanden und vom Vermieter eine angemessene Mietminderung einzufordern.

Gründe gibt es viele. Auch die Gerichte müssen sich täglich mit allen möglichen Erscheinungen des Mietalltags beschäftigen. Immer wieder ergeben sich neue Aspekte. So gaben die Urinstrahlgeräusche eines Stehpinklers ebenso Anlass für eine Mietminderung wie die Vermietung der Nachbarwohnung an Touristen oder eine Prostituierte.

Das Gesetz gibt den Rahmen für Mietminderungsgründe vor

Wenn man von der Gesetzesnorm des § 536 BGB (Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln) ausgeht, ist zunächst auf den Ansatzpunkt des Gesetzgebers abzustellen. Das Gesetz bezweckt die Anpassung der Miete auf das Niveau, das dem durch den Mangel beeinträchtigten Gebrauch der Mietsache entspricht.

Es soll das Äquivalenzverhältnis zwischen der Leistung des Vermieters (Gewährleistung des im Detail mietvertraglich vereinbarten Mietgebrauchs) und der Gegenleistung des Mieters (Zahlung der Miete für die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung) gesetzlich angepasst werden (BGH ZMR 2005, 525).

Grundlage ist ein Sach- oder Rechtsmangel

Ein Sachmangel im Sinne des Gesetzes ist jede für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Wohnung (Istzustand) von dem vertraglich vereinbarten Zustand (Sollzustand).

Die Abweichung kann qualitativer (Lärm) oder quantitativer Art (zu geringe Wohnfläche) sein.

Sie muss die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern. Natürliche, alters- oder abnutzungsbedingte Verschlechterungen stellen keinen Mangel dar.

Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Mieter aufgrund rechtlicher Gegebenheiten die Wohnung nicht so nutzen kann oder darf, wie er sie mietvertraglich eigentlich nutzen dürfte. Beispiele: Zugang zur Wohnung wird durch andere Mieter eingeschränkt, Vermieter verweigert die zugesagte Untermieterlaubnis.

Gründe für Mietminderungen lassen sich Ober-Kategorien zuordnen

Die Vielfalt möglicher Gründe für eine Mietminderung spiegelt sich in den vielfach verwendeten Mietminderungstabellen. Diese stellen private und unverbindliche Sammlungen von Gerichtsentscheidungen dar, in denen Mietminderungsansprüche beurteilt wurden.

In Betracht kommt alles, das den Mieter stört oder beeinträchtigt. Diese Tabellen beinhalten aber immer nur Einzelfälle, die nicht pauschal auf neue Fälle übertragen werden dürfen. Maßgebend sind immer die Umstände eines jeden einzelnen Falles. Oft werden in einer Gerichtsentscheidung mehrere Mängel gleichzeitig beanstandet und mit einer Minderungsquote insgesamt bewertet. Mietminderungstabellen sind also immer mit Vorsicht zu beurteilen.

In einer groben Übersicht lassen sich folgende, alphabetisch geordnete Kategorien darstellen: Die in diesen Kategorien auftretenden Mängel treten am häufigsten auf.

Hinweis: auf unserer Website Mietminderung.org finden Sie zu jeder Kategorie Abhandlungen und Urteilsbesprechungen zu den einzelnen Aspekten, die Liste wird fortlaufend erweitert. Die Kategorien finden Sie oben unter dem Reiter “Alle Themen“.

Konkreter Gründe für eine Mietminderung

Aufzug:

Ausfall, eingeschränkte Nutzung, Verursachung von Lärm, Nutzung nur tagsüber;

Balkon und Terrasse:

Unbenutzbarkeit, Beeinträchtigung durch Grillfeuer oder Rauchen des Nachbarn, Taubenkot, Baugerüst verhindert Lichtzufuhr;

Bauarbeiten:

Lärm, Schmutz, Verunreinigung des Treppenhauses, Baugerüst schränkt Lichtzufuhr in die Wohnung ein, Nachbar bohrt und hämmert, Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters, Ausbau des Dachgeschosses, Lagerung von Baumaterial im Hausflur oder auf dem Grundstück;

Elektrik:

Ausfall der Elektrik, offen liegende Leitungen, fehlende Kapazität zum Betrieb mehrerer elektrischer Geräte;

Fenster und Türen:

Trübung der Isolierglasscheiben, undichte Fenster, Holzfenster sind verrottet, Schlagregeneintritt durchs Fenster, Schimmelbildung nach Einbau von Isolierglasfenster, Zugluft, Oberlicht klemmt, Haus- oder Wohnungstür nicht abschließbar, Türschloss klemmt;

Garage und Parkplatz:

Unbenutzbarkeit, Zufahrt wird durch Fremde oder andere Mieter zugeparkt, Garagentor schließt nicht, Schimmelbildung;

Garten:

Garten ist unbenutzbar, ungepflegt, Neuanlage des Gartens, spielende Kinder verursachen Lärm, fehlender Sandkasten, Lagerung von Baumaterial;

Geruchsbelästigung:

Essensgeruch aus der Nachbarwohnung, Nikotingerüche aus der Lüftungsanlage, Hundeexkremente im Treppenhaus, Dämpfe von täglich benutztem Wäschetrockner, extreme Kochgerüche von anderen Mietern, Geruchsbelästigung von Biomüllabfalltonnen;

Heizung:

Heizungsausfall, zumutbare Wohnungstemperatur wird nicht erreicht, Mietminderung bei Temperaturverhältnissen von 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 , 22 Grad Celcius, Heizungsausfall im Schlafzimmer/Wohnzimmer/Kinderzimmer, Klopfgeräusche im Heizkörper;

Keller:

Unbenutzbarkeit, Feuchtigkeit, Schimmelbildung, Ratten, Mäuse, Ungeziefer, überlaufender Kanal, eindringendes Regenwasser, Lagerung von Sperrmüll und Hausrat anderer Mieter, Fahrradkeller ist nicht zugänglich;

Lärmbelästigung:

Schlechte Schallisolierung der Wohnung, Aufzugsanlage lärmt, Heizungsanlage gluggert, Klopfgeräusche im Heizkörper, laute Musik, überlaute Unterhaltung oder Streitigkeiten in der Nachbarwohnung, Nachbarn bohren und hämmern, laute Wasserspülung, Radio und Fernseher sind zu laut, Nachbarn feiern Feste, Gartenfeste, häusliches Musizieren, Probleme mit Berufsmusikern, Nachtruhe, Mittagsruhe, Gebrauch elektrischer Geräte und Maschinen, Lärm von Rasenmäher, Laubsauger, nächtlicher Lärm von Garagentoren, Kinder in der Wohnung, Hundegebell, Verkehrslärm, Diskothekenlärm, Baulärm, Fluglärm wegen Flughafennähe.


Nachbarn:

Verursachung von Lärm, Gartenfeste, Urinstrahlgeräusche eines Stehpinklers, laute Unterhaltung, Lagerung von Hausrat im Hausflur, Ausübung der Prostitution, Betreuung von Tageskindern durch Tagesmutter, Ausübung gewerblicher Tätigkeiten, Kundenverkehr, Graffiti an der Hausfront;

Schimmel:

Schimmelbildung infolge falschem Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters bzw. baulich bedingte Unzulänglichkeiten des Gebäudes, Gefahr der Gesundheitsbeeinträchtigung des Mieters, Neubaufeuchte;

Treppenhaus:

Lagerung von Hausrat und Sperrmüll, Haustür ist nicht abschließbar, Zutritt fremder Personen, Hundeexkremente, Mieter missachten ihre Reinigungspflicht;

Wohnungsmängel:

Heizungsausfall, Schimmelbildung, Feuchtigkeitsschäden, Neubaufeuchte, Probleme mit der elektrischen Anlage, undichte Fenster, gestörter Fernsehempfang, zu geringe Wohnfläche, defekte Fliesen, Fogging, defekte Klimaanlage, Risse in Verputz und Tapete, Schadstoffbelastung, löchriger Teppichboden, fehlender Wasserdruck in der Toilette, Fäkalienrückfluss in der Toilette, Badewanne defekt, Ungeziefer, Kakerlaken, pfeifender Papagei, fehlende Schalldämmung, defekte Wohnungsklingel, fehlendes Warmwasser, Zweckentfremdung durch Prostitution oder Gewerbe, DIN-Normen, Bleibelastung des Trinkwassers, PCB-Belastung, überhöhte PER-Werte, Lindan-Belastung.

158 Antworten auf "Gründe für Mietminderung"

  • Marina Gumpp
    1. Juli 2013 - 14:49 Antworten

    Hallo,

    ich wohne seit April 2012 als Erstbezug in einer Neubauwohnung mit automatischer Be- und Entlüftungsanlage. Die 3 Lüfter in der Wohnung waren von Anfang an relativ laut. Nach erstem Nachfragen beim Vermieter wurde gesagt, dass sich das gibt, da aktuell noch Baustaub und Feuchtigkeit vom Bau in der Wohnung liegt und die Lüfter auf Feuchtigkeitsschwankungen reagieren. Leider sind die Lüfter nicht leiser geworden und ich habe dann nach ca. 6 Monaten nocheinmal darauf hingewiesen.
    Dann kam jemand von der Einbaufirma vorbei und hat sich das angesehen.
    Dieser stellte dann fest, dass auch nach ausschalten des Lüfters (der an Licht und Feuchtigkeitsmessung gekuppelt ist) dennoch ein rauschendes Geräusch zu hören ist, das in keiner der anderen Wohnungen im Haus, sowie im gleichgebauten Nachbarhaus hörbar ist. Aufgrund dessen überzeugte sich der Vermieter von dem Geräusch und hat dies auch bestätigt.
    Anschließend fanden noch ca. 3 Termine mit Handwerkern und letztendlich dem Geschäftsführer der Einbaufirma statt, die alle den Lärm bestätigten und als Mangel deklarierten allerdings keine Ursache dafür finden konnten.
    Nun soll die Herstellerfirma dieser Anlage kontaktiert werden. Allerdings ist seit ca. 2 Monaten nichts mehr passiert und der Vermieter hat auch nichts neues gehört.

    Meine Fragen:
    – Wie viel Prozent kann ich bei einer Mietminderung ansetzten?
    Leider gibt es in der Mietminderungstabelle, die ich im Netz gefunden habe keinen derartigen Fall,
    allerdings ist es ja eine dauerhafte Lärmbelästigung (24 Stunden).

    – Muss ich nocheinmal schriftlich eine Frist aussprechen? Und wie lange muss diese sein?
    Also könnte ich z.B.sagen, dass ich für den August die Miete bereits mindere, wenn ich das
    Schreiben Anfang Juli rausschicke?

    – Kann man rückwirkend eine Mietminderung einfordern?

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für die Beantwortung meiner Fragen. Bisher habe ich leider nichts schriftliches bezüglich dieses Falls. Allerdings habe ich bereits mit meinem Vermieter kurzüber Mietminderung gesprochen. Dieser ist damit einverstanden, da die EInbaufirma noch in der Gewährleistungfrist für den Neubau steckt und er die Minderung somit auf die Firma umwälzen kann.
    Daher ist zu Erwarten, dass die eventuell schriftlich benötigten Beweise bzgl. der Lärmbelästigung vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, alsbald er selbst welche besitzt.

    Mit freundlichsten Grüßen aus Augsburg

    Marina Gumpp

  • Berith
    1. Juli 2013 - 22:15 Antworten

    Kann man eine Mietminderung verlangen, wenn die Zimmertemperatur bei über 30-Grad liegt?

  • Ingrid Schönner
    2. Juli 2013 - 06:42 Antworten

    Guten Morgen,
    Ich wohne seit Ende April 2013 in einer Mietwohnung mit Dachterrasse. Als ich die Wohnung besichtigte, war bereits ein trockengelegter Wasserschaden im Badezimmer vorhanden. Das Wasser drang von der Dachterrasse durch. Das Badezimmer wurde daraufhin auch ausgemalt. Ca. Ende Mai traten weitere Wasserschäden (Treppenaufgang zur Dachterrasse) auf. Ich meldete diese sofort der Hausverwaltung sowie der Vermieterin. Dann ging es weiter in der Küche. Nach einem Starkregen drang Wasser durch den Entlüftungsschlauch der Dunstabzugshaube ein und beschädigte ein Hängekästchen der Küche. Ende Mai abermals Wasserflecken im Schlafzimmer an der Decke. Alles wurde wiederum der Hausverwaltung und auch der Vermieterin gemeldet. Auf Anrufe bei der Spenglerfirma wurde nicht reagiert. Die Farbe an den Wänden blättert bereits ab. Desweiteren schleiften alle Innentüren und die Eingangstüre ist so verzogen, dass sie auch repariert werden muss. Im WC und im Badezimmer knarrt der Fußboden und es sind breite aufgerissene Fugen zwischen Boden- und Wandfliesen. Gestern war eine Besichtigung der Schäden durch einen Sachverständigen, einem Baumeister und der Vermieterin, die der Meinung sind, dass ein Neubau, der direkt an das Haus angebaut wurde, für diese Schäden verantwortlich wäre, weil sich das Haus gesenkt hätte. Bis jetzt wurde (bis auf das Einstellen der Innentüren) noch nichts unternommen, um die Schäden zu beheben.
    Besteht für mich die Möglichkeit, eine Mietminderung zu verlangen ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Ingrid Schönner

  • A.H. und A.L.
    5. Juli 2013 - 18:29 Antworten

    Hallo!

    Dieser Text entsteht während das Sofa von Straßenbauarbeiten vibriert.

    Wir wohnen in der 4. Etage eines 6-stöckigen Wohnhauses. Das Haus liegt direkt an einer vielbefahrenen Straße, die seit (ich glaube) März bis (laut Info) November erneuert wird. Bisher war der Lärm erträglich. Seit dieser Woche jedoch wird die Straßenbasis – grober Schotter und Sand – geplättet und verdichtet. Dies geschieht durch die bekannten Vibrationsplatten und einen Walzenzug mit ebensolchen Vibrationsplatten – wiegt laut Herstellerwebsite um die 16t, man kann sich also vorstellen, was mit der Wohnqualität passiert, wenn 16 Tonnen etwa 7 mal pro Sekunde auf den Boden hämmern.

    Es ist jetzt mittlerweile 18:30 und erste Recherchen haben ergeben, dass eine wohnqualitätsmindernde Lärmbelästigung durch Baulärm ab 17:00 gilt (stimmt das?).
    Wir haben heute mit einem Protokoll angefangen, das wir immer dann durch einen Eintrag ergänzen werden, wenn wir uns durch den Lärm belästigt fühlen.

    Jetzt wird gerade die eine Seite der Straße gebaut, es folgt noch die andere. Nun weiß ich aber nicht, ob der Lärm zwischenzeitlich wieder zumutbar ausfällt. Nämlich, wenn die jetzt in der Bauphase befindliche Straßenseite fertig ist und die andere aufgerissen wird. Wie oben genannt war der Baulärm bisher erträglich (dennoch vorhanden!). Wir haben ehrlich gesagt nämlich beide keine Lust, dass der Vermieter dann für einen Monat die volle Miete haben will und die Rennerei (und Kümmerei und Zeitverliererei) dann noch einmal beginnt, wenn die andere Seite platt vibriert wird.

    Das Problem: Wir konnten bisher keinen Gerichtsbeschluss finden, der auf diese Umstände passt, an dem man sich orientieren könnte. Wie viel kann man hier verlangen?
    An wen können wir uns wenden, um ein adäquates Schreiben an den Vermieter aufzusetzen? Verbraucherzentrale?

    Vielen lieben Dank, wir freuen uns auf eine kompetente Antwort.

    • Mietminderung.org
      6. Juli 2013 - 15:09 Antworten

      Hallo A.H. und A.L.

      leider wird Ihnen niemand sagen können, wie viel Prozent Mietminderung in Ihrem Fall möglich sind. Selbst Urteile können Ihnen nur grobe Hinweise geben. Im Zweifel sollten Sie sich durch einen Anwalt beraten lassen. Dieser übernimmt auch den Schriftverkehr mit dem Vermieter und kann Ihnen vielleicht einen Tipp zur Höhe der Mietminderung geben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • CH
    31. Juli 2013 - 22:47 Antworten

    Hallo,
    ich habe gerade neue Mieter in meinem Haus, das Gäste-WC wurde komplett neu renoviert (neue Keramik, Fliesen und Armatur), nun fehlt nach Abschluss der Arbeiten die Abdeckung der Steckdose und des Lichtschalters. Ausserdem ist eine Innentür defekt (schliesst noch, ist aber im Blatt beschädigt). Diese werde ich ersetzen, bekomme aber vom Mieter nur Termine ab 19.00 Uhr und am Wochenende für die Installation der Tür.
    Nun will der Mieter 20% der Miete kürzen….ist das gerechtfertigt??

    Grüsse,
    CH

    • Mietminderung.org
      1. August 2013 - 08:11 Antworten

      Hallo CH,

      ohne den Fall genau zu kennen, erscheint 20% doch sehr überzogen für die Mängel. Zudem muss der Mieter natürlich mitwirken, dass Sie den Schaden beseitigen lassen können (Stichwort Terminvorschläge). Lassen Sie sich am besten durch einen Anwalt beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kevin Heymann
    7. August 2013 - 12:38 Antworten

    Guten Tag,

    seit knapp einem Jahr wohne ich in meiner Wohnung. Und schon kurz nach meinem Einzug funktionierte sowohl Klingel als auch Nebensprechanlage nicht mehr. Dies habe ich dem Vermieter auch direkt mitgeteilt und auch oftmals nachgefragt wann sich darum gekümmert wird.
    Doch auch nach einem Jahr hat sich hier nichts getan und weder Klingel noch die Nebensprechanlage funktionieren.

    Wäre ich hier berechtigt eine Mietminderung zu fordern?

    Wäre nett wenn sie mir hier helfen könnten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kevin Heymann

    • Mietminderung.org
      9. August 2013 - 13:24 Antworten

      Hallo Kevin,

      suchen Sie nach Urteilen die sich mit Mietminderungen wegen eine defekten Klingel- und Gegensprechanlage beschäftigt haben. So bekommen Sie einen Anhaltspunkt, wie hoch eine Mietminderung wegen des Mangels ausfallen kann. Im Zweifel kann ein Anwalt Sie auch dazu beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne Peters
    20. August 2013 - 17:15 Antworten

    Hallo,

    Wir vermieten Wohnungen in einem Neubau. Das Mietshaus ist noch nicht komplett fertig gestellt (gedämmt ist zum Teil, Putz fehlt, Außenanlage also Garten ist noch nicht hergestellt)

    Seit mitte März haben wir neue Mieter in unserer Mietwohnung und die meinen jetzt die Miete um 30% zu mindern, weil sie auf einer “Baustelle” wohnen.

    Die Miete ist heute am 20.08.2013 für diesen Monat immer noch nicht da.

    Mein Mann hat den Fernseheranschluss gekappt, als Reaktion weil sie nicht ans Telefon gehen und wenn man vorbei kommt, macht niemend die Tür auf, obwohl sie da sind.

    Vor Einzug wurde allles mit Ihnen besprochen, dass wir mit der Fassade weitermachen sobald das Wetter es uns erlaubt und Zeit sich ergibt.(Sie haben die “umstände” gesehen)
    Der Hof ist gepflastert (sie haben einen Stellplatz auf dem Hof), das Treppenhaus ist fast fertig (einige Putzarbeiten fehlen noch und Renovierung), .Balkongeländer sind auch vorhanden.

    Ist eine Mietminderung da gerechtfertigt?
    Was sollten wir Iherer Meinung nach tun?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort,
    Gruß S. P.

  • Anne Scheid
    30. August 2013 - 13:19 Antworten

    Hallo,

    seit März wohne ich in einer Altbauwohnun. Leider haben wir von einigen Wochen festgestellt, dass alle Fenster undicht sind und bei Regen Wasser eindringt.

    In der Küche waren es beim letzten stärkeren Regen ca. 3 Liter. In den anderen Zimmern ist die Menge ca. 500ml-1Liter, je nach Regenstärke

    Draufhin wurde vom Vermieter nachgebessert; allerdings erfolglos. Also haben wir nochmals um Mängelbeseitigung gebeten innerhalb einer Frist von 14 Tagen. Passiert ist nichts.

    Meine Frage ist nun, kann ich die Miete um 10 % mindern, oder ist das zu viel?

    Viele Grüße

    Anne Scheid

  • Björn Bendixen
    31. August 2013 - 11:21 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Februar haben wir unsere Hausverwaltung gebeten zwei Mängel in unserer Wohnung zu begutachten. Nachdem die Begutachtung nach ca. ein bis zwei Wochen erledigt war, war Funkstille. Im Juni haben wir uns dann erneut gemeldet, wobei ein weiterer Mangel zu begutachten war. Die Firma die schon im Februar zur Begutachtung da war, wollte sich mit der Hausverwaltung erneut in Verbindung setzen. Nachdem wir mehrfach vertröstet wurden, dass alles in die Wege geleitet wird dauerte es erneut bis mitte Juli. Zu diesem Zeitpunkt habe ich der Hausverwaltung eine Frist gesetzt:

    “Sehr geehrte Damen und Herren,
    da mich die Firma XYZ nicht kontaktiert hat und ich daraufhin zum Hörer gegriffen habe, doch nun erneut eine Woche vergangen ist, setze ich ihnen eine Frist bis zum 20.08.2013 die Mängel zu begutachten und in korrekter Weise zu reparieren/beseitigen.
    Andernfalls werde ich eine Mietminderung von 25% für den Monat September ansetzen.”

    Nach diesem Schreiben wurde die Hausverwaltung in Schwung gebracht. Vier Tage später wurde der zuletzt begutachtete Mangel bearbeitet. Dies dauerte vom 05.08 bis zum 22.08. Die Frist wurde im Juli gesetzt. Die zwei weiteren Mängel wurden, obwohl teilweise die selben Firmen benötigt werden, noch nicht beseitigt.

    Die Frage nun: Darf unsere angedrohte Mietminderung nun eintreten? Was müssen wir beachten?

    • Mietminderung.org
      31. August 2013 - 11:56 Antworten

      Hallo Björg,

      Sie sollten zuerst die Artikel “Mietminderung: Frist zur Beseitigung des Schadens erforderlich?

      Ansonsten können Sie sich wohlmöglich nicht mehr auf Ihre Androhung beziehen, da ein Teil des Schaden behoben wurde. Sie müssten sich also auf die bestehenden Schäden beziehen.

      Ob die Höhe der Mietminderung angemessen ist, kann Ihnen leider niemand sagen, da eine Mietminderung immer ein Einzelfall ist.

      Im Zweifel empfiehlt sich immer die Vorabberatung durch einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      PS: auch interessant für Sie: Mietminderung tageweise

  • Jeanette B.
    29. September 2013 - 16:11 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Im August 2011 habe ich meinen Vermieter telefonisch davon in Kenntnis gesetzt, dass die Zimmertüren in meiner Wohnung alle verzogen sind und sich teilweise nur noch schwer schließen lassen und auch, dass ich das gleiche Problem mit meiner Wohnungstüre habe, ich die Wohnungstüre sogar von innen absperren müsste, damit diese zu bleibt. Daraufhin ist nichts passiert.

    Im Januar 2012 habe ich dann eine Email geschrieben um noch mal darauf hinzuweisen und habe auch Fotos mitgeschickt. 1 Monat später kam eine Email zurück, dass ein Gutachter vorbei geschickt wird. Wieder 1 Monat später schrieb ich eine Email mit der Frage, wann der Gutachter kommen wollte, da bis dahin nichts passiert war.

    Im August 2012 kam der Vermieter dann selber vorbei, schaute sich alle Türen an und versprach schnelle Handlung. Wo ich ihn dann auch noch mal auf meine Fenster hinwies, die ebenfalls sich nicht komplett schließen lassen.

    Seit dem wurde meine Wohnungstüre “geflickt” ist jedoch immer noch nicht in einem guten Zustand. Alle anderen Türen sind immer noch auf der Warteliste und das seit nun fast 2 Jahren.

    Was kann ich hier bezüglich Mietminderung machen, gegebenenfalls auch rückwirkend?

    Vielen Dank.

  • Andre
    10. Oktober 2013 - 09:53 Antworten

    Guten Tag,

    Ich wohne nun seit April in einer WG. Jeder Mieter hat hier einen eigenen Mietvertrag für sein Zimmer mit dem Vermieter. Die Wohnung befindet sich auf einem Firmengelände, das Haus war früher ein altes Verwaltungsgebäude. Seit ungefähr zwei Monaten wurden uns nun Wohncontainer genau vor die Haustüre gestellt, in denen nun polnische Gastarbeiter wohnen, da sie das Dach der Firmenhalle erneuern und eine Fotovoltaik-Anlage installieren. Nun arbeiten diese nicht nur unter der Woche von 7:00-20:00Uhr sondern oft auch Samstags und Sonntags.

    Der Höhepunkt ist jedoch, dass unsere Zimmer und auch das Bad große Panoramafenster haben, und sich die besagte Halle genau gegenüber von diesen befindet.
    Unsere Privatsphäre wird somit vollkommen gestört.

    Unser Vermieter hat immer wieder Zeitweise Pflegekinder, die er bei sich aufnimmt, bis sie andere Unterbringung bekommen. Dies war auch von Anfang an bekannt, jedoch sagte er, dass er nur jene in die Wohnung steckt(er selbst wohnt 100m weiter) welche schon recht selbstständig sind und sich benehmen können.

    Nun ist es jedoch so, dass bisher immer Pflegekinder kamen, die fast oder gar kein Deutsch oder Englisch konnten, und sich nicht benehmen konnten: Lautstärke mitten in der Nacht, Essensreste in Tüten in die Flurschränke gestellt, Toiletten beschmutzt (Klobürste nicht verwendet, klobrille nicht hochgeklappt), Kleider von uns sind vom Wäscheständer verschwunden.

    Der Vermieter will natürlich von uns das wir das sauber machen, oder das WIR uns darum kümmern, dass seine Pflegekinder sauber machen und sich benehmen, was ja eigentlich seine Aufgabe ist.

    Seit zwei Wochen wird es nun aber zu viel: Ein neues Pflegekind, welches sogar unsere Sprache spicht. Wir haben ihn eigentlich recht normal eingeschätzt.
    Vorletzten Sonntag jedoch erlitten wir alle erst einmal einen Schock!

    Morgens um halb acht, lag das Pflegekind mit aufgeritzten armen auf seinem Bett mit offener Zimmertür, auf dem Boden schon eine Blutlache. Ersteinmal Notarzt und Vermieter angerufen und der Vermieter sagte dazu: “Ach, da hat er sich wohl wieder geritzt”. 20 Minuten später kam er nach eintreffen des Notarztes mit einer Mulbinde in die Wohnung rüber.

    Und nun letztes Wochenende: Das Pflegekind war auf einmal mit einem Haufen Freunden in der Wohnung, auch im Bad bei meiner aufgehangenen Wäsche, bei der auch wieder etwas verschwunden ist.

    Wir haben sie in dieser Nacht mehrmals rausgeworfen, sie sind aber nach einer Weile immer wieder reingekommen, da das Pflegekind ja einen Schlüssel hat…
    An diesem Wochenende wurde auch das Auto des Nachbarn von diesen beschädigt und bei einem “Haarschneideversuch” hat das Pflegekind an mehreren Stellen am Kopf geblutet, er habe sich versehentlich geschnitten.

    Zu allem überfluss habe ich bei einem Anruf beim Vermieter erfahren, dass er gerade auf einem Schiff im Ausland Urlaub macht und erst in einer Woche zurück kommt.

    Was meinen sie, können wir Mietminderung verlangen? Mitlerweile wird es echt schwer zu ertragen, da wir auch noch eine recht hohe Miete zahlen…

  • Nicole Hartmann
    23. Oktober 2013 - 22:00 Antworten

    Guten Abend,

    ich bin durch Zufall auf die Seite gestoßen. Ich habe vollgendes Problem. Unsere Wohnhngstür lässt sich nicht abschließen, unten ist sie zudem noch undicht und schleift seit Monaten auf dem Parkett, so dass wir nur noch mit dagegen stemmen in die Wohnung kommen.

    Das komplette Echtholz Parkett ist schlecht verlegt und wellt sich auf. In jedem Raum.

    Seit unserem Einzug im Dezember 2012 haben wir auch keine Klingel. Die Fenster sind teilweise auch undicht. Im Keller ist es so feucht das wir Angst um unsere untergestellten Sachen haben müssen.
    Die Regenrinne am Haus ist auch so unbrauchbar das der Regen direkt vor unserem Fenster auf den Asphalt plätschert.

    Auf Benachrichtigung und bitten alle Mängel zu beheben kam immer nur das er sich darum kümmern würde aber bis heute ist nichts passiert.

    Meine Frage in wie fern kann ich in diesem Fall die Miete kürzen? ?

  • Anse
    10. November 2013 - 09:42 Antworten

    Hallo,
    Ich stehe vor mehreren Problemen: im Sommer haben wir einen Mietvertrag unterschrieben. Zu dem Zeitpunkt war unsere Wohnung noch reine Baustelle. Wände wurden hochgezogen, kein Boden, keine Türen, keine sanitären Anlagen etc. Es wurde uns versprochen, dass alles zum Einzug am 1.11. fertig sei.
    Immer wieder haben wir uns einen Überblick über die aktuelle Situation in der Wohnung gemacht. Einige Tage vor Einzugstermin konnten wir anfangen mit Tapezieren, dafür mussten wir jedoch selbst grundieren vorher und die Wände waren noch im Rohbau, wir mussten sogar noch weiße Grundierfarbe kaufen, da die Regipswände sich durch die Tapete abzeichneten. Zu diesem Zeitpunkt waren immernoch keine Türen drin und Küche und Gästebad nicht gefliest.
    Um es kurz zu machen: am Einzugstag gab es noch folgende Mängel:
    – Gästebad: keine Duschamaturen vorhanden, Fehlen einiger Fliesen an Wand und Boden, keine Waschamaturen, lediglich ein WC
    – Hauptbad: fehlende Fliesen an der Wand, notdürftiges Übergangswaschbecken, Badewannenverkleidung lose und nicht bündig zur Wand, Spülkastenverkleidung oben offen, fehlende Fensterbank, sowie Loch neben Fenster nach außen
    – Allgemein: teilweise nicht funktionierende Fußbodenheizung, fehlende Tür zum Schlafzimmer, sowie Heizungsleitungsabdeckung und Klappe und Treppe zum Zwischendeckenboden, Pkw-Stellplatz nicht benutzbar, Baulärm durch Parkplatzarbeiten, keine Klingel, keine Gegensprechanlage, keine Rauchmelder, Treppenhaus mit Müll vollgestellt

    Alle Mängel wurden von uns mehrfach an den Vermieter geleitet, der versprach, dass alles schnell erledigt wird bzw sagte, dass bestimmte Sachen noch nicht geliefert wurden. Wir sind genervt von dem Wohnungszustand, zumal die Fußbodenheizung erst spät anspringt und im einigen Räumen nicht so funktioniert, als dass es angebracht wäre. Wie sollen wir nun vorgehen?

  • Ute Helmer
    13. Dezember 2013 - 10:54 Antworten

    Guten Morgen!
    Ich habe seit letzten April 2013 Ärger mit meiner Vermieterin.Sie ist der Meinung,das sie mit allem Recht hat und das Recht ist auf ihrer Seite.Nun zu meinen Problemen:Ich bin im Januar 2013 eingezogen,da fiel mir schon auf,das die Wohnzimmerfenster nicht schliessen.Auch fiel mir sofort auf,das meine Wohnungseingangstür kein Sicherheitsschloss aufweist.Das wusste die Vermieterin,sie präsentierte mir die Wohnung mit einigen Mängeln,sagte mir aber,das sie diese Mängel beseitigen würde.Im April habe ich dann der Vermieterin schriftlich zukommen lassen,das ich die Miete kürzen würde,wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen,die Reperaturen durchführen lassen würde.Daraufhin kam der Enkel der Vermieterin und sah sich die Fenster sowie die Wohnungseingangstür an und meinte bis ende April,wären die Mängel behoben.Auf diese Aussage hin,habe ich die volle Miete Mai unter Vorbehalt überwiesen.Nichts geschah.Im Gegenteil,es kamen immer mehr Mängel hinzu.Mittlerweile habe ich zwei Risse,die von aussen nach innen in mein Wohnzimmer gehen.Das Haus ist 100 Jahre alt,vor 20 Jahren ist das Haus von innen in eigen Regie ohne auf die Bausubstanz zu achten umgebaut worden.Ich habe nun auch noch Schimmelbefall im Bad,mein Bad hat kein Fenster,nur einen in der Decke eingelassenen kleinen Lüfter,dieser Lüfter wurde ebenfalls vor 20 Jahren eingebaut und ist nie gesäubert worden.Ich habe es versucht,keine Chance gehabt,diesen Dreck zu entfernen.Zu dem Schimmelbefall meinte meine Vermieterin,solange wie es nicht schwarz wird,ist es nicht gefährlich.Meine Wohnungseingangstür ist eine uralte Zimmertür und hat nur ein einfaches Schloss.Sprich der Schlüssel ist ein Schlüssel mit Bart.Ich kann meine Wohnung immer noch nicht abschließen.Jeder Fremde kann in meine Wohnung.Desweiteren habe ich keinen eigen Stromzähler,mein Strom läuft über den Zähler von der Nachbarswohnung unter mir.Auch in der Waschküche,wo meine Waschmaschine steht,habe ich keine eigene Wasseruhr und auch keine Steckdose,wo ich meine Waschmaschine anschliessen kann.Mein Strom sowie das Wasser laufen über die Tochter,die hier im Haus mitwohnt.Nun hat mir die Vermieterin den Zugang zu meiner Waschmaschine verwährt.Darf sie das?Desweiteren waren am 05.11.2013 wegem dem Enkel der Vermieterin eine Hausdurchsuchung von dem Bundeskriminalamt und am 12.11.2013 eine Hausdurchsuchung vom Landeskriminalamt.Beide male wurden in der Wohnung der Vermieterin Healerware sichergestellt.Ich konnte beide Male erst nachmittags das Haus verlassen,weil das Haus von der Polizei umstellt war.Desweiteren ist der Enkel der Vermieterin sehr gewaltträchtig,er schreit rum und bedroht die Mitmieter.Die Vermieterin macht nichts und hält zu ihm,mit den Worten,es ist doch mein Enkel,mein Junge.Auch habe ich schon mitbekommen,das die Vermieterin ihren Enkel auf einen Mitmieter nachts 00:30 gehetzt hat und sollte diesen Mitmieter zusammenschlagen,weil er seine Miete nicht pünktlich zum 1sten gezahlt hat.Ich habe wegen den Mängel meine Miete um 50% gekürzt.Nun verlangt die Vermieterin die volle Miete sowie die gekürzten Mieten von Juni,Juli,August,September,Oktober und November zurück.Ist das rechtens.Mittlerweile habe ich eine neue Wohnung und ziehe am 01.02.2014 um.Ich schlafe mitterweile mit Reizgas neben mir,steht auf dem Nachttisch,weil man hier mit Angst lebt,ich habe von meinem Hausarzt schon Beruhigungsmittel verschrieben bekommen.
    Auch habe ich das Problem mit der Nebenkostenabrechnung,meine Vermieterin sagte zu mir,sie könne doch nicht für jeden Mieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen,ausserdem wüsste sie nicht einmal mehr,wo die ganzen Wasseruhren wären.
    Ich hoffe Sie können mir helfen.Ich bedank mich im vorraus und verbleibe.
    Mfg.Ute Helmer

  • Helena Teichmann
    7. Februar 2014 - 19:37 Antworten

    Guten Abend!
    Anfang des Monats (jetzt aktuell Februar 2014) bin ich zusammen mit meinem Freund in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen. Bei der Besichtigung mit meiner Mutter und später mit meinem Freund bei der Vertragsunterzeichnung sind in der Wohnung keine größeren Mängel aufgefallen. Die Wohnung ist im 1.OG (EG+1.OG), komplett saniert und renoviert (Isolierung, etc… komplett neu)!
    Seit dem ersten Abend allerdings hörten wir verstärkt Bassgeräusche…auch am zweiten Tag änderte sich daran nichts. Daraufhin gingen wir zu unseren Nachbarn im EG, fragten dort nach ob Musik liefe. Ja! – Und sofort wurde klar warum wir alles hörten – die Nachbarn unter uns hörten jeden Schritt mörderisch laut. Die Decke kommt eher einem Holzbrett gleich, dämmt die Geräusche nicht! Auch die Wände – dort geht jede Art von Bass, Musik, Fernseher bei normaler Lautstärke durch. Nun versuchen wir, Nachbarn und ich+Freund, durch runterdrehen vom Bass und unsererseits durch “schleichen” in der Wohnung die Situation etwas zu entschärfen. Eine Dauerlösung ist das allerdings nicht, da sich beide Seiten sehr einschränken müssen (und ich ehrlich gesagt lieber ganz normal durch meine Wohnung gehen würde).
    Besteht bei so einem Fall eine Möglichkeit der Mietminderung?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Helena

  • Corinna
    28. April 2014 - 13:29 Antworten

    Hallo,

    Rund 10m weiter (versetzt über die Straße) entsteht eine Brauerei mit einem geschätzten Produktionsvolumen von mind. 8.000Hektoliter. Von aussen nicht ersichtlich als Baustelle, da bereits eine bestehende Lagerhalle innen umgebaut wurde. Fertigstellung und Produktionsbeginn soll laut sueddeutsche.de September 2014 sein.
    Als ich damals einzog (01.12.2013) war mir die Baustelle nicht bekannt, bzw. nicht bekannt, dass dort eine Brauerei entsteht und mein Vermieter hat mich auch nicht darauf hingewiesen. Das Problem ist aber nicht die Baustelle oder der Baustellenlärm sondern die Angst vor extremen Gestank der Brauerei ab September!
    Gibt es hier die Möglichkeit für eine Mietminderung?

    Herzlichen Dank und freundliche Grüße,
    Corinna Hellenbrecht

    • Mietminderung.org
      28. April 2014 - 15:04 Antworten

      Hallo Frau Hellenbrecht,

      die Angst vor einer Geruchsbelästigung berechtigt sicherlich nicht zur Mietminderung. Alles andere bleibt abzuwarten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Pierre Pinkepank
    5. Mai 2014 - 13:37 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einer Dachgeschosswohnung, an der seit heute das Dach neu gedeckt wird. Ich wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass ab dem heutigen Tag mit Lärm zu rechnen ist. Ich zeigte Verständnis und gab mein Einverständnis. Jetzt wurden gerade alle Fenster aus meiner Wohnung entfernt, mit der Bekanntgabe der Dachdecker, dass dies aller Voraussicht nach eine Woche so sein wird.

    Über eine Wohnung ohne Fenster wurde ich im Vorfeld nicht informiert.

    Kann ich aufgrund diesen Umstandes meine Miete mindern und wenn ja wie viel Minderung ist angemessen?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus

    MfG
    Pierre Pinkepank

  • Jessica
    15. Mai 2014 - 10:49 Antworten

    Hi,

    ich wohne seit November 2013 in einem Reihenhaus (Altbau). Ich bewohne die oberen beiden Stockwerke inkl. Dachboden (insg. ca 80qm). Unter mir ist eine bewohnte 2-Zimmer Wohnung. Mir wurde zugesichert das diese Wohnung bei Einzug fertig renoviert ist und eine Küche vorhanden ist.

    Als ich einzog musste ich zwei Wochen im Baudreck mit meinem Sohn wohnen und die Küche war nicht benutzbar, da noch nicht fertig. Seitdem wurden mir einige Dinge versprochen.

    Bei Vertragsunterschreibung sagte man mir das der Treppich im Hausflur und Wohnung chemisch gereinigt wird. Dies ist nicht passiert. Desweiteren knallen mir ständig die Sicherungen raus, sobald ich den Backofen benutze.

    Zugesagt wurde mir auch den Dachboden vor dem ersten Frost zu dämmen und den Balkon zu überdachen.Beides ist nicht geschehen. Alle Arbeiten werden von einem jugoslwischem Arbeiter erledigt.

    Mal davon abgesehen gibt es viele nicht behobene Mängel. Was mich im Moment allerdings am meisten ärgert ist, das ich zwar wusste das der Vermieter vorhatte den Keller in eine Art kleine Wohnung umzubauen, ich allerdings nicht im klaren darüber war, das alle Zähler und Sicherungen, sowie der Boiler meines Nachbarn sich dort unten befinden.

    Es gibt dort unten nur zwei Wasser- und zwei Stromzähler. Mir stellt sich die Frage wer seit November das Wasser und auch den Strom dort unten bezahlt. Wir haben städigen Baulärm und Verschmutzungen im Flur. Dort liegt wie gesagt ein Teppich der nicht gereinigt wird.

    Als mir nun letztens mal wieder die Sicherung raussprang, ging ich in den Keller. Dort kam mir ein wildfremder Mann entgegen. Anscheinend auch ein Gastarbeiter o.ä.
    Mein Nachbar sagt, er sei seit zwei Wochen dort unten. Dies kann doch nicht zulässig sein!

    Es gibt auch kein Klingel- oder Namensschild für diese Person. Ich schätze mal das er den Strom über den Flurstrom bezieht und der somit auf beide Mieter verteilt wird, richtig? Und woher das Wasser? Er hat ein komplettes Badezimmer dort unten.

    Bitte um schnelle Antwort :(

    • Mietminderung.org
      15. Mai 2014 - 14:04 Antworten

      Hallo Jessica,

      danke für Ihre ausführliche Schilderung. Die Probleme summieren sich bei Ihnen, ich würde in einem solchen Fall immer eine rechtlich Beratung empfehlen. Ein Rechtsanwalt kann die Lage sicher umfassende beurteilen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne und Michael
    27. Mai 2014 - 02:24 Antworten

    Guten Abend,

    Wir wohnen seit fast drei Jahren in einer Erdgeschoss-Wohnung. Jedes Jahr während des Übergangs: Frühling-Sommer ist die Wohnung von Ameisen befallen. Letztes Jahr wurde uns seitens eines Spezialisten versichert, dass dieses Ungeziefer von der Außenanlage kommt. Das ausgerechnet unsere Wohnung auf der Futter-Route der Ameisen liegt, sei purer Zufall. Die Hausverwaltung weiß über dieses Problem Bescheid, hat allerdings versäumt rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten. Daher erneuter Ameisen-Befall in Flur, Bade-, Schlaf- und Wohnzimmer. Fällt dieses Ungeziefer-Problem in die Kategorie ‘Wohnungsmängel’? Und welche Möglichkeiten der Mietminderung bestehen.

    Vielen Dank und herzliche Grüße

    • Mietminderung.org
      28. Mai 2014 - 11:04 Antworten

      Hallo Susanne und Michael,

      hier finden Sie einen separaten Artikel zu Ihrem Thema: Mietminderung wegen Ameisen

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simone H.
    3. Juni 2014 - 18:47 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einem 6 – Familien – Haus mit großem Gemeinschaftsgarten. Der Mieter der Erdgeschosswohnung uriniert ständig in Büsche oder auch gegen die Hauswand, nicht nur dass da jetzt im sommer extrem unangenehme Gerüche entstehen… meine Kinder möchte ich da auch nicht spielen lassen.
    Nachdem ich mit den Mietern geredet hab und keine Einsicht da ist dies in Zukunft zu unterlassen… nein die Tochter des Mieters diesen noch in schutz nimmt (er könne nicht so schnell in die Wohnung zurück weil er einen Schlaganfall hatte und meine Kinder könnten ja auch in den Garten pinkeln wenn diese wollen, außerdem würden sie schon ewig hier wohnen und hätten mehr rechte und, und, und)…
    Kann ich die Miete mindern wenn sich nichts ändert trotz Inkenntnissetzung der Hausverwaltung?

  • M. KH
    30. Juli 2014 - 17:57 Antworten

    Hallo,

    Wir haben heute einen Brief von unserer Hausverwaltung bekommen. In diesem steht, dass unsere Nachbarn , aus dem Erdgeschoss und aus dem 1.Stock, sich über Geräusche ( rollende Gerausche und Lärm halt ) im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 3:00 Uhr aus unserer Wohnung beschwert haben. Sie wollen deswegen Jetzt einer Mietminderung von ihrem Vermieter. Wir streiten es Ja nicht ab, dass ab und zu mal “Lärm” gibt weil unsere Küche auch über dem Schlafzimmer der Nachbarn ist, aber wir halten es Doch für etwas überzogen deswegen gleich eine Mietminderung zu verlangen oder wie liegt der Fall hier ?

    Danke

  • Bastian K.
    12. August 2014 - 14:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich miete seit 6 Jahren eine Garage an (Gruppengarage mit 6 Stellplätzen). Diese Garagentore sind schon sehr alt. Vor zwei Jahren ist das Garagentor komplett aus dem Rahmen gefallen und kopfüber gestanden. Erst nach 2 Wochen war das Garagentor repariert. Vorletzten Monat lies sich das Tor nicht mehr abschliessen. Nach zwei Wochen war laut Vermieterin das Schloss repariert, tatsächlich war es aber noch defekt. Da die Vermieterin die darauf folgenden zwei Wochen nicht in der Stadt war bat sie mich mit der Schlosserei direkt Kontakt aufzunehmen. Mit der Schlosserei telefonierte ich 6 mal und erst nach zwei Wochen bekam ich einen Termin und das Schloss wurde repariert. Der Schlosser sagte mir, dass er nicht garantieren kann wie lange das funktionieren wird, da das Tor durch sein Alter verzogen ist und bei der nächst grösseren Temperaturschwankung das Schloss wieder nicht funktionieren kann. Ich möchte den Mietvertrag kündigen kann aber seit zwei Wochen meine Vermieterin telefonisch nicht erreichen. Kann ich den Mietvertrag fristgerecht per Einschreiben kündigen und auf Grund der Vorkommnisse bis zum Ablauf der Frist die Miete um beispielsweise 20% kürzen?

    Grüsse und vielen Dank!

  • Thomas
    25. August 2014 - 18:37 Antworten

    Hallo zusammen,

    Verglichen mit anderen Fällen ist mein Anliegen wohl relativ belanglos, aber ich wollte mich trotzdem mal schlau machen wie der Sachverhalt ist.

    Ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung (Wird gerade fertig gebaut). Bei der letzten Besichtigung hat mir der Vermieter mittgeteilt, dass statt der geplanten/zugesicherten Bodenheizung normale Heizkörper in die Wohnung eingebaut werden. Berechtigt dies bereits zu einer Mietminderung?

    Vielen Dank und Grüsse,
    Thomas

  • Michael Becker
    25. September 2014 - 10:58 Antworten

    Hallo,
    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Hinter diesem Haus ist eine größere Rasenfläche. Es stehen Schilder dort, das der Rasen nur für die Kinder der Anwohner zu betreten ist. Wir haben in der nähe eine Gesamtschule dessen Schüler sich ständig auf dieser Fläche aufhalten.Sie rauchen dort, trinken und urinieren teilweise in die Büsche. Der Eigentümer macht nichts dagegen (Absperrung, Zaun usw.) Kann ich eine Mietminderung durchsetzen?

    Liebe Grüße
    Michael

  • Patrick M.
    28. Oktober 2014 - 09:58 Antworten

    Hallo…

    Ich wohne seid 6 Monaten in meiner Wohnung, und vor knapp einer Woche kam ein Schriftstück der Hausverwaltung wegen einer Sanierungsmaßnahme auf dem Hof, wo wir unsere Parkplätze für die Wohnungen haben.
    Sie wollen den Hof neu pflastern so steht es im Raum, die arbeiten sollen ca knapp 3 wochen dauern laut Schriftstück, wieviel darf ich an der Miete / Parkplatzgebühr mindern da ich im Monat nur für den Parkplatz 15€ bezahle!?

    Mfg Patrick.

  • Volker
    8. Dezember 2014 - 23:03 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    erst einmal vielen Dank für Ihre hochinformative Seite.

    Leider habe ich meine Konstellation bislang hier noch nicht gefunden: Ich wohne in Haus mit sechs Wohneinheiten, drei davon werden von den jeweiligen Eigentümern A, B und C bewohnt und die restlichen drei gehören einem vierten Eigentümer D. D wohnt nicht in dem Haus sondern hat ihre drei Wohnungen vermietet; eine dieser drei vermieteten Wohnungen bewohnen meine Frau und mein kleiner Sohn (2 Jahre) als Mieter. Unsere Miete haben wir – einschließlich Wohnnebenkosten – stets rechtzeitig unserer Vermieterin D gezahlt. Vermieterin D hat aber in der letzten Zeit das Wohngeld nicht weitergeleitet, so dass die Eigentümergemeinschaft (in Form von A, B und C) nun androht, den drei Mietparteien die Warmwasser- und Heizungsversorgung abzustellen.

    Wir würden nun gerne die Miete mindern, bevor uns Wasser und Heizung abgestellt werden, um den geminderten Betrag dann der Eigentümergemeinschaft als Wohngeldbeitrag zur Verfügung zu stellen und so die drohende Unbewohnbarkeit abzuwenden.

    Was ich derzeit noch nicht so recht überblicken kann ist die Frage, ob wir zum jetzigen Zeitpunkt zu einer Mietminderung überhaupt berechtigt wären – immerhin liegt derzeit ja noch kein Mangel vor. Auf der anderen Seite möchte ich auch nicht warten, bis uns A, B und C im Winter die Heizung abstellen…
    Gibt es auch die Möglichkeit, drohende Mängel als Grund einer Mietminderung anzuführen?

    Viele Grüße

    Volker

    • Mietminderung.org
      9. Dezember 2014 - 16:28 Antworten

      Hallo Volker,

      ihr Vertragspartner ist Ihr Vermieter, nicht die Eigentümergemeinschaft. Ich würde an Ihrer Stelle den Vermieter darauf hinweisen, das Sie die Miete ab dem Tag des Heizungsausfalls erheblich – ggf. zu 100% – mindern werden und den Vermieter gleichzeitig bitten, diese Situation nicht eintreten zu lassen.

      Sie haben Recht, für eine Mietminderung sehe ich derzeit auch keinen Raum.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • J. W.
    11. Dezember 2014 - 19:50 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    Seit 1.3.14 wohnen wir in unserer jetzigen Altbauwohnung. Wir sind Erstmieter nach Grundsanierung. Gleich nach Einzug stellte ich folgende Mängel in der Wohnung fest.
    Kein warmes Wasser
    Deckenbeleuchtung im Bad funktioniert nicht
    Keine Zimmertür im Schlafzimmer
    Fenster im Kinderzi. blind. Viel erst auf nachdem ich die Fenster geputzt hatte.
    Restlichen Fenster undicht. Durch manche Fenster zieht es gewaltig.
    Briefkasten Schlüssel nicht vorhanden.
    Kellerraum voll gestellt mit Müll des Vormieter.
    Keine Rauchmelder

    Das Warmwasserproblem wurde nach einer Woche endlich behoben. Den Briefkasten Schlüssel bekamen wir nach vier Wochen. Den Keller könnten wir nach zwei Monaten benutzen.
    Für das Fenster in der Küche bekam ich eine Tube Silikon (es zieht nämlich durch einige Löcher im Sturz) damit solle ich die Löcher abdichten. Die restlichen Fenster sind immernoch nicht gemacht. Einige sind mittlerweile total verzogen und schließen nur sehr schwer. Die fehlende Tür ist zwar nun vorhanden, schließt aber nicht. Rauchmelder wurden vor 4 Wochen installiert.
    Ich habe den Vermieter immer sofort schriftlich informiert. Mehrmals. Zwischzeitlich viel unsere Klingel aus. Die wurde erst nach über drei Wochen repariert. Danach, klingelte es weitere 4 Wochen bei den Nachbarn mit.
    Im Mai kam mir die Wohnzimmerdecke entgegen. Bei Renovierungsarbeiten in der oberen Wohnung brach der Handwerker durch die Decke. Repariert wurde dies erst nach Wochen. Darauf,das der Fleck an der Decke gestrichen wird, warte ich heute noch. Im Treppenhaus ist ein Handlauf defekt. Meine Schwiegermutter stürzte aus diesem Grund. Auch dies wurde dem Vermieter mitgeteilt. Ist noch immer nichts passiert. Jede Woche ab Donnerstag abend bis Sonntag früh wird in einem der Nachbarhäusern sehr laut gefeiert. Um die Treppenhausreinigung kümmert sich niemand. U.s.w. Mittlerweile haben wir keine Lust mehr. Unser Mietvertrag hat eine mindest Mietzeit von einem Jahr. Diese läuft also am 1.03.15 aus. Zum 1.12 haben wir gekündigt. Nun teilte uns der Vermieter mit das wir erst ab 1.03.15 kündigen dürfen. Nachdem ich nun die ganzen Monate immer die Augen zu gedrückt habe bei allen Mängeln und vertraut habe das diese beseitigt werden, reicht es mir endgültig. Kann ich mit sofortiger Wirkung die Miete kürzen?
    Mit besten grüßen

    J.W

  • Ammne
    7. Januar 2015 - 19:56 Antworten

    Warum ist meine Geschichte weg?

    • Mietminderung.org
      8. Januar 2015 - 10:21 Antworten

      Hallo Ammne,

      Sie meinen sicher einen Kommentar. Leider kann ich untere Ihrem Namen keinen vorherigen Kommentar finden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Verena
    21. Januar 2015 - 17:48 Antworten

    Hallo!

    Ich habe seit dem ich hier , in meiner ein Zimmer Wohnung aufgerundet 38qm wohne Probleme die Wohnung warm zu bekommen bzw. sie auch warm zu halten. Wenn ich nicht heize, habe ich nur 10-11 Grad in der Wohnung. Möchte ich es hier warm haben muss ich meine beiden Heizungen auf 5 drehen um wenigstens auf 15 bis höchstens 20 Grad zu kommen. Ich finde das geht nicht und ist unmöglich. Ich habe das Problem schon mehrmals der Vermietung mitgeteilt doch reagiert diese leider nicht. Was soll ich Ihrer Meinung nach tun? Liebe Grüße

    • Mietminderung.org
      28. Januar 2015 - 17:15 Antworten

      Hallo Verena,

      in meinen Augen ist es nicht unbedingt ungewöhnlich, wenn Sie die Heizung voll aufdrehen müssen, um im Winter auf eine angenehmen Zimmertemperatur zu kommen. Ich kann Ihnen nur raten, dass Sie die Ursache für den möglichen Wärmeverlust mit der Hausverwaltung finden und diese möglichst abstellen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra S.
    26. Januar 2015 - 11:42 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen seit ca. 1 1/2 Jahren in unserer Wohnung.
    Vor Weihnachten haben wir das Wohnzimmer umgeräumt und dort Schimmel gefunden. An der Wand zum Badezimmer wo die Badewanne steht.
    Der Hausmeister ist auch gleich gekommen und hat sich das angesehen. Hier schimmelt es neben/unter der Badewanne unter den Fliesen. Es ist nicht richtig verfugt bzw. das Silikon ist weist keine Haftung mehr auf und lässt Wasser zwischen den Fliesen in den Hohlraum, dadurch entsteht der Schimmel.

    Am 27.12. hatte unsere HV das Angebot zur Trockenlegung und erst heute haben wir Bescheid bekommen (nach mehrmaligen nachfragen), dass die Firma nun beauftrag wird.
    Außerdem wird dann die Badewanne neu eingebaut. Das heißt für uns mind. 2 Wochen in einer Leerwohnung (nicht in unserem Aufgang) duschen gehen. Wir können unser Bad dadurch nicht wie vorgesehen nutzen.
    Ab wann kann ich Mietminderung erheben? Ich habe gelesen, im Wohnzimmer bis zu 50%.

    Vielen lieben Dank.

  • Julia
    3. Februar 2015 - 18:16 Antworten

    Hallo,

    ich wohne seit 1.8.2014 in einer neuen Wohnung. Zu der Wohnung gehört auch ein Dachboden. Dieser war zum Zeitpunkt des Einzugs nicht nutzbar, da der Müll und Hausrat anderer Mieter drin standen.
    Der Dachboden wurde dann für mich freigeräumt und so theoretisch nutzbar für mich. Da ich den Dachboden aber lange nicht gebraucht habe, hatte ich auch noch kein Schloss davor. Nun wollte ich den Dachboden nutzen und er ist bis zur Tür mit Müll und anderem Kram zugestellt. Nachdem ich der Verwaltung geschrieben habe was nun zu machen ist, sagten diese mir dass das nun mein Problem sei. Auf meine Bitte die Mieter anzuschreiben damit alles entfernt wird, bekam ich nur die Antwort das sei nicht ihre Sache und dass es meine Pflicht gewesen sei ein Schloss davor zu machen.
    Ist dies wirklich der Fall?

    Über eine Antwort wäre ich dankbar!

    Liebe Grüße,
    Julia

    • Mietminderung.org
      5. Februar 2015 - 09:16 Antworten

      Hallo Julia,

      in der Tat sehe ich das auch so. Sie müssen Ihre persönlichen Räume (z.B. Keller, Dachboden, Fahrradraum) so sichern, dass niemand seinen Müll dort abstellen kann. Die Verwaltung kann ja auch nicht wissen, wem die Sachen gehören, ob Ihnen oder anderen Mietern?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandy
    23. Februar 2015 - 23:06 Antworten

    Hi,

    ich wohne seit September 2014 in meiner Wohnung und hatte bisher keine Probleme.

    Vor ca. 3 Wochen habe ich einen Fleck (er war zunächst nur klein und wurde dann größer und feucht) an der Decke im Bad entdeckt und meinen Vermieter darüber informiert. Ich habe auch die Mieter der Wohnung über mir darüber informiert. Nach Rücksprache mit deren Vermieterin wurde dann eine Firma beauftragt, die das Bad in der Wohnung über mir komplett raus reißen mussten, da festgestellt wurde, dass die Rohre zu alt und demzufolge undicht sind (daher also auch der Fleck in meinem Bad). Um die Arbeiten zu erledigen, mussten die Handwerker auch in mein Bad und haben dort einen Teil der Wand aufgerissen, um an die Rohre zu gelangen. Dieses Loch ist nun im Bad und kann momentan nicht geschlossen werden, da die Handwerker (so habe ich es heute erfahren) keinen weiteren Auftrag bekommen haben. Das Loch in meinem Bad ist offen und es bröselt immer wieder Putz heraus und das ganze Bad wird dreckig.
    Nun meine Frage: An wen muss ich mich bezüglich einer Mietminderung wenden, meinen Vermieter oder die Vermieterin der Wohnung über mir? Und wie gehe ich am besten vor?

    Vielen Dank im Voraus,

    Sandy

    • Mietminderung.org
      2. März 2015 - 16:49 Antworten

      Hallo Sandy,

      Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Albert
    23. Mai 2015 - 21:02 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich wohne in einem Wohnhaus mit 39 Einheiten, welches nahezu ausschließlich an Studenten vermietet ist/wird und auch als (privates) Studentenwohheim deklariert wurde. Die Zimmer sind dementsprechend klein und haben KEINEN Waschmaschinenanschluss. Im Keller gibt es einen gemeinsamen Waschraum. Dort standen bis Mai zwei Waschmaschinen und ein Trockner einer Fremdfirma, die pro Waschgang (unverschämte) 3€ genommen hat. Nach den ersten Monaten dieses Jahres hat sich die Firma überlegt, dass die Nutzung (also der Profit) zu gering ist und hat die Waschmaschinen kurzerhand anfang Mai abgebaut. Im ganzen Wohnhaus gibt es somit gerade seit >3 Wochen keine einzige Waschmöglichkeit. Der Vermieter lässt sich bisher Zeit mit der Lösung des Problems, jede Woche fragt jemand nach und jede Woche kommt die Antwort es wird noch 2-3 Wochen dauern. Die Waschmaschine steht zwar nicht explizit im Mietvertrag, jedoch zahlen wir laut ANhang des MIetvertrages Nebenkosten für den “Erhalt und Betrieb der Waschräume”.

    Was kann Ich bzw. können Wir tun? Es kann doch nicht sein, dass ein ganzes Wohnhaus wochenlang keine Waschmöglichkeit besitzt und (bisher) kein Ende der Misere in Sicht ist.

    Beste Grüße und vielen Dank im Voraus!

    A..

    • Mietminderung.org
      24. Mai 2015 - 10:36 Antworten

      Hallo Albert,

      in wie weit eine Pflicht für die Stellung einer Waschmöglichkeit besteht, müsste im Zweifel rechtlich geprüft werden. Sie könnten eine Mietminderung androhen, wobei das schwierig werden könnte, da Sie für das Waschen ja separat zahlen.

      Wenn Sie das aktuelle oder zukünftige Angebot ohnehin für zu teuer halten, besteht immer die Option im Waschsalon zu waschen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ella
    8. Juni 2015 - 18:53 Antworten

    Hallo,
    ich lebe mit meinem Partner zusammen in einer Mietwohnung. Vor circa zwei Jahren hat er seinen Haustürschlüssel verloren, und seitdem teilen wir uns einen Schlüssel, was zeitweise sehr kompliziert ist. Leider können wir den Schlüssel nicht selbst nachmachen, weil es ein Sicherheitsschlüssel ist, sprich man braucht eine besondere Genehmigung dazu.
    Trotz mehrmaligen Nachfragens/ Aufforderns macht uns unser Vermieter leider keinen neuen Schlüssel nach. Nun dachten wir an eine Mietminderung als einen eventuellen Weg, um unseren Vermieter zum Handeln zu bewegen.
    Wie schätzen Sie die Sache ein bzw. wie sähe die Angelegenheit rechtlich aus?
    Vielen Dank schönmal und viele Grüße!

  • Dani
    1. Juli 2015 - 07:01 Antworten

    Hallo,

    Ich wohne seit ca 3 Wochen in meiner neuen Wohnung. Ich wohne im dritten Stock in einer Dachgeschosswohnung.
    Bei der Wohnungsbesichtigung ist mir leider nicht aufgefallen, dass auf dem Dach vor meiner Küche und meinem Bad Tauben ihr Quatier aufgeschlagen haben. Es sind ca. 30 Tauben.
    Es ist natürlich alles voller Taubendreck und ich habe ernsthaft angst dadurch krank zu werden.
    Nätürlich weiß ich dass der Vermieter nichts dafür kann wenn sich ab und zu eine Taube aufs Dach setzt, aber gegen so viele Tauben die dort Tag täglich sind muss er doch etwas machen, oder?
    Ich habe es dem Vermieter schon in einer Mail geschrieben aber bisher, ist auch erst zwei Tage her, keine Antwort bekommen.
    Können Die mir bitte sagen wie die Rechtslage dazu ist?
    Leider weiß ich nicht genau ob das andere Dach auf dem die Tauben sind auch zu meinem Vermieter gehört oder der Eisdiele die darin ist.

    Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe und einen schönen Tag!

  • Stefanie
    27. Juli 2015 - 09:03 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu Mietminderung. Und zwar wohne ich 2 Jahren in einem Haus (Bj. 1967). im EG. Letzten Sommer wurden bei uns in der Tiefgarage (welche genau unter meiner Wohnung ist) die Fenster entfernt, damit die Lüftungsanlage entfernt werden konnte, da der Vermieter die Wartung dafür nicht mehr zahlen wollte.
    Problem ist jetzt, diesen Winter betrug die Temperatur in der Tiefgarage nur noch 3°C und der Fußboden in meiner Wohnung war dementsprechend sehr kalt. Ich musste meine Heizung voll aufdrehen, damit in meiner mal 20°C waren. Ich muss ehrlich sagen, ich sehe das nicht ein, damit ich jetzt so viel heizen muss und nicht mal mehr nur mit Socken in meiner Wohnung laufen kann, weil es so kalt ist.

    Ich habe das der Hausverwaltung gleich im März gemeldet und damals wurde mir gesagt, dass Angebote für eine Dämmung der Tiefgarage eingeholt werden und ich rufe jeden Monat an, weil immer noch nichts passiert ist und der nächste Winter ja schon wieder fast vor der Tür steht und mir wird immer gesagt, da müssen sie noch mal nachfragen.

    Jetzt ist meine Frage, kann ich dafür eine Mietminderung verlangen?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Dimitri P.
    9. August 2015 - 12:45 Antworten

    Hallo,

    meine Mutter wohnt seit ca. 6 Jahren in einer kleiner Einliegerwohnung (Mietwohnung) in einem privaten 1-Familien-Haus. Die Hauptwohnung wurde bisher vom Vermieter persönlich bewohnt und erstes dieses Jahr an eine andere Familie vermietet. Mit diesen neuen Mietern gibt es ständig Ärger – die sind oft zu laut, haben Besuch ohne Ende, sind äußerst unfreundlich usw., und der Vermieter kann da angeblich nichts tun. Aber das ist jetzt nicht das Hauptproblem, da meine Mutter zum 1. September umziehen wird. Mein Problem ist aber, dass diese Nachbarn am Donnerstag in den Urlaub gefahren sind und dabei wohl sämtliche Sicherungen und Co.im Haus abgeschaltet haben. Davon wurde aber auch der Verstärker von Unitymedia BW betroffen, der damals im Haupthaus installiert werden musste, als meine Mutter den Anschluss für sich bestellt hat. Und schon hat meine Mutter keinen Fernseherempfang mehr, kein Internet und kein Telefon. Im Notfall kann sie nicht mal erste Hilfe rufen. Und der Vermieter weigert sich mit seinem Schüssel ins Haus zu gehen, um den Verstärker einzuschalten, da er die anderen Mieter zwecks Genehmigung nicht erreichen kann (obwohl jeder Mieter verpflichtet ist, im Urlaub für Notfälle für den Vermieter erreichbar zu sein). Und jetzt keine meine Frage. Meine Mutter bezahlt monatlich Gebühren an Unitymedia und die Situation kann auch lebensgefährlich werden, was das Telefon angeht. Und der Vermieter haftet für die neuen Mieter, die er sich ausgesucht hat (egal, ob sie den Verstärker von meiner Mutter absichtlich oder unwissentlich abgeschaltet haben). Darf ich die Grundgebühren für die Tage, bis das Problem gelöst wurde, vom Vermieter einfordern bzw. von der Miete abziehen und, evtl., noch eine weitere Mietminderung wegen dem ganzen Stress und wegen dem Risiko ohne Telefonanschluss verlangen? Wenn ja, mit welcher genauen Begründung und in Welcher Höhe? Welche Schritte wären noch sinnvoll in so einem Fall?

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort und für ein paar Tipps.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Johannes Stürmer
    13. Oktober 2015 - 18:02 Antworten

    Hallo zusammen,
    ich habe lt. Mietvertrag Anspruch auf einen Stellplatz. Dieser befindet sich direkt vor der Haustüre und ich konnte ihn bis jetzt (6 Jahre) auch problemlos nutzen. Nun hat mein Vermieter schon seit August das Haus in ein Gerüst gekleidet und in Folge dessen ist der Stellplatz nicht mehr für das Abstellen meines Autos geeignet, weil zu eng. Damit aber nicht genug: Da ja noch ein bisschen ungenutzter Platz neben dem Gerüst ist, hat mein Vermieter entschieden dort einfach sein Drike (Art Motorrad mit drei Rädern) abzustellen. Ich habe mich 2 mal beschwert über das Gerüst und auch über meinen Stellplatz und eine Mietminderung ins Gespräch gebracht. Daraufhin wurde mir erklärt, dass der Stellplatz zwar im Vertrag steht, dieser aber nicht im Mietpreis enthalten ist….
    Ich stehe kurz davor einfach die nächste Mieten vorübergehend um 20€ zu kürzen. Was meint ihr dazu?

    Grüße

  • Thomas
    17. November 2015 - 19:44 Antworten

    Hallo,

    gestern Abend hat bei uns in mehreren Räumen der Strom ausgesetzt. Dies habe ich meinem Vermieter gemeldet und er wollte für heute morgen einen Elektriker bestellen. Nun kam ich heute nach Hause und ich habe kein Strom und damit auch kein Warmwasser und keine Heizung…
    Ab was für einen Zeitraum bin ich zur Mietminderung berechtigt und wie hoch würde diese Aussehen?

    Gruß

  • Dennis
    11. Dezember 2015 - 20:31 Antworten

    Hallo,

    Ich wohne im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses, das bis vor kurzem modernisiert wurde. Neue 3-fach verglaste Fenster, Gasheizung etc.
    Bis hierhin alles wunderbar, sogar die Hauptstraße ist nicht mehr zu hören gewesen.

    Nun wurde in der Küche in Richtung der Hauptstraße ein Loch gebohrt und ein permanenter Lüfter reingesetzt, der zur Hälfte durch die Wand ins Wohnzimmer schaut da man das Loch zu dicht an die Wohnzimmerwand gebohrt hat und das Gehäuse nicht gepasst hat.

    Jetzt ist das Problem, dass durch die Installation des Lüfters die Hauptstraße auch im Wohnzimmer sehr laut zu hören ist als wäre ein Fenster offen. Man kann nicht mal in Ruhe den Fernseher einschalten geschweige denn ein Nickerchen halten.
    Damit sind auch die schalldichten Fenster sozusagen zum Teil nutzlos.

    Die Kaltmiete wurde natürlich pünktlich erhöht und abgezogen ohne dass die Arbeiten fertig sind. Darüber schaue ich aber hinweg.

    Meine Frage ist, kann ich die Miete mindern oder zumindest Nachbesserung verlangen?

    • Mietminderung.org
      17. Dezember 2015 - 05:47 Antworten

      Hallo Dennis,

      ich würden den Vermieter im ersten Schritt auf das Problem ansprechen und tatsächlich um Nachbesserung bitten. Vielleicht gibt es ja eine Lösung die weniger laut ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Persico
    13. Januar 2016 - 08:10 Antworten

    Guten Tag!

    Zum Sachverhalt:
    Ich wohne in einem Reihenhaus, welches ich zum 31.03.2016 gekündigt habe.
    Neue Nachmieter sind auch schon durch die Vermieterin gefunden worden.

    Nun möchte die Vermieterin die Gäste- Toilette sanieren lassen: Fliesen abschlagen, Neue anbringen, neues Waschbecken und Toilette. Diese Arbeiten sollen noch in diesem Monat beginnen.

    Ist dies ein Grund zur Mietminderung? Immerhin habe ich die Nutzung des Gäste-WC mitgemietet … und dies kann ich ab vorauss. 23.01.2016 nicht mehr nutzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietminderung.org
      13. Januar 2016 - 10:24 Antworten

      Hallo Persico,

      in meinen Augen eindeutig ein Mangel (Baustelle in der Wohnung + weniger Mietfläche + eine Gästetoilette).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • persico
        18. Januar 2016 - 09:57 Antworten

        Vielen Dank Herr Hundt für Ihre Antwort.
        Aber in welcher Höhe kann ich dann die Miete mindern?

        Außerdem werden diese Arbeiten vorauss. an einem Samstag beginnen und nicht innerhalb dieses besagten Samstages abgeschlossen sein.

        Darf ich außerdem den Baulärm und den Schmutz als Mietminderungsgrund anführen?

        Getreu dem Motto: Kein Gäste- WC verfügbar zzgl. Baulärm und Schmutz zzgl. geringere Mietfläche = 40 % ?? von der Bruttomiete?

  • Chris
    28. Januar 2016 - 19:27 Antworten

    Hallo,

    ich habe da einen sehr komplizierten Fall.

    Ich habe bereits seit Einzug immer 10€ mehr an Miete überwiesen, um nicht in Nöte zu gerraten wenn Strom / Gas Nebenkostenabrechnungen kommen, habe aber bis heute (3 Jahre Mietdauer) nie eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhalten.
    Im Haus ist seit Jahren die Haustür defekt, jeder Hinz und Kunz kann hier reinspazieren und tut dies auch. An den Wohnungstüren sind teilweise Glasscheiben eingeschlagen, meinem Nachbarn wurde am helllichten Tag einfach mal die Wohnungstür aufgerissen (eingebrochen) und die Polizei ist auch regelmäßig im Haus, um die Wohnung meines Nachbarn zu durchsuchen (Drogen, etc.)
    Ich habe diesen Mangel schon mehrfach benannt, aber seit meiner Mietzeit hat der Hausmeister bestimmt schon 10 gewechselt, aktuell gibt es überhaupt keinen.
    Auch das Treppenhaus ist in katastrophalem Zustand. Zuletzt habe ich das meinem Vermieter mitgeteilt, aber keine Reaktion bis heute erhalten. Ebenso wurde mein Anliegen, meine Nachbarn neben und unter mir Heizen nicht, (haben nichtmal einen Gaszähler im Keller) ignoriert. So kann ich heizen wie blöd, habe aber trotzdem immer einen kalten Fußboden.

    Das beste kommt aber noch, der Eigentümer ist nach wie vor derselbe, hatte aber zwischenzeitlich eine Insolvenz, so das ich als Mieter meine Miete an einen Insolvenzverwalter überweisen sollte. Habe ich auch getan, war nicht weiter schlimm, nach einiger Zeit wurde ich vom Vermieter angeschrieben, die Miete doch wieder an Ihn zu überweisen, dazu wurde mir eine Kontoverbindung mitgeteilt. So wurde die Miete dorthin überwiesen, einen Monat später kam erneut ein Schreiben des Vermieters man hätte sich leider vertan mit der Kontonummer, mir wurde eine Neue mitgeteilt. Nicht weiter tragisch, habe ich geändert. So, kurze Zeit später ein Brief vom Insolvenzverwalter, das die Miete doch weiter an Ihn gezahlt werden sollte, bis ein Aufhebungsbescheid von Ihm versendet würde, also alles ein wildes durcheinander, stand heute geht mir eine Fristlose Kündigung zu, aufgrund Mietrückstandes.
    Achja, die Insolvenz ist mittlerweile abgewendet.

    mfg
    Chris

  • Andreas
    25. Juni 2016 - 16:17 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    tolle und sehr hilfreiche Seite! Vielleicht können Sie uns auch einen Tipp zu unserer sehr speziellen Situation geben:

    An unserem Haus gibt es einen sehr alten Bewuchs aus Kletterpflanzen – ich schätze ca. 30 Jahre alt, Stammumfang unten bestimmt 30 cm oder mehr.
    Dies Pflanzen wurden über die Jahre (als wir noch nicht im Haus wohnten) immer mal wieder zurück geschnitten und gepflegt.

    Nun hat die Hausverwaltung aber heimlich (keiner der Mieter hat etwas bemerkt) letzte Woche alle Stämme der Pflanze durchgeschnitten, jetzt im Juni. Nun, nach vermutlich ca. 3-4 Tagen, beginnen alle Blätter zu hängen und die Pflanze wird langsam gelb-braun.

    Dies bedeutet, dass wir jetzt im Sommer mit einer braunen, absterbenden Fassade leben müssen, die hier sehr dominant ist (Balkone, Eingangsseite, Fensterblick etc.), ggf. auch thermische/klimatische Beeinträchtigungen.

    Halten Sie dies für einen Mietminderungsgrund? Es wäre toll, Ihre Meinung dazu zu hören.

    Herzlichen Dank und freundliche Grüße,
    Andreas

    • Mietminderung.org
      26. Juni 2016 - 08:53 Antworten

      Hallo Andreas,

      ich weiss leider nicht, ob das ist (einige) Möglichkeit ist, eine solche Pflanze vollständig zu entfernen. Ich sehe einen eher kleineren Mangel und weis leider nicht, ob sich hierzu schon Rechtsprechung entwickelt hat.

      Meiner Meinung nach, lohnt der Aufwand einer Mietminderung nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • L. Schmidt
    3. August 2016 - 23:21 Antworten

    Hallo,

    Ich bewohne eine Mietwohnung. Nun möchte ich die Wände in Wohnzimmer und Küche neu streichen, was aber leider nicht möglich ist, da sich die alten Farbschichten lösen. Bin ich verpflichtet, die 1,5 mm dicke Farbschicht, die sich duch die Vormieter über mehrere Jahre gebildet hat, nun abzukratzen? Das würde eine riesige Baustelle bedeuten, da an allen Wänden und Decken die Farbe abblättert.
    Muss der Vermieter für die Renovierung aufkommen? Nun weigert er sich aber…
    Kann ich die Renovierungskosten als Grund für eine Mietminderung nennen?

    Danke für Ihre Antwort.

    Liebe Grüße

  • Ramona
    25. Oktober 2016 - 15:42 Antworten

    Hallo,
    ich wohne in einem Mietshaus. Weil des öfteren Räder vom Hof gestohlen wurde, möchte der Vermieter,das das Tor zugemacht wird. Ist ja auch soweit in Ordnung. Aber das Tor ist schon alt u. wenn es richtig zugemacht werden würde…..den Riegel richtig runter… bekomme ich das Tor,als Frau nicht mehr alleine auf. Stehe davor u. komme nicht zur Arbeit… was tun?… Ich bin die einzige,die jeden Tag zur Arbeit mit dem Auto muß. Kann ich vom Vermieter verlangen,das er das Tor in Ordnung bringt? Und, was ist, wenn die anderen Mieter nicht dazuzahlen wollen? Denn der Vermieter wird es ja nicht aus seiner eigenden Tasche bezahlen. Noch habe ich nicht mit ihm darüber gesprochen. Wie soll ich mich verhalten?
    Mit freundlichem Gruß…

    • Mietminderung.org
      26. Oktober 2016 - 11:00 Antworten

      Hallo Ramona,

      der Vermieter ist für die m.E. Instandhaltung des Tores verantwortlich (und auch kostenpflichtig). Schildern Sie ihm doch die Situation und bitten Sie um Reparatur.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia Schmitz
    9. Januar 2017 - 17:40 Antworten

    Guten Tag,
    Habe nach einigen Problemen mit den direkten Nachbarn ihre Seite entdeckt und mir alle Minderunggründe etc durchgelesen. Nun ist unser Umstand allerdings etwas anders. Wir haben keinen Mietvertrag, sondern eine “Wohnungsüberlassung” da Notunterkunft von der Stadt. Wirken dort auch Minderungsgründe? Nachbarn waren jetzt z.b. 2 Wo. Im Urlaub und hatten im abgeschlossenen Kellerabteil das Fenster komplett auf (bei teils bis -20Grad) zu der Zeit was die HV nicht erreichbar, da Urlaubszeit und ich wollte mich mit dem aufbrechen des Kellers nicht strafbar machen, also nahmen wir es hin und heizten gegen (wohnen im EG). Zudem lagern in besagtem Keller seit Monaten gelbe Säcke welche mächtig riechen, ich freu mich schon wieder auf den Sommer. Dann haben 2 Parteien im Haus aufs Jahr gerechnet mindestens 6-8 Wochen je 2-4 Personen zu Besuch und wir haben nur einen gemeinsamen Wasserzähler und das wird je Person pro Wohnung aufgeteilt (Altbau, Städtische Wohnung). Sollte und vorallwm KANN ich mich aufgrund der “Mängel” an einen Anwalt wenden, auch ohne richtigen Mietvertrag, sondern eben nur mit Wohnunsüberlassung? Vielen Dank, C. Schmitz

  • Luna Schmitz
    24. Januar 2017 - 21:40 Antworten

    Hallo,
    was kann man ansetzen, wenn durch einen Wasserschaden die Küche nicht mehr zu benutzen ist. Ursache: Geplatze Leitungen in den Wänden und der Decke. Der Boden ist kaputt und bereits vom Vermieter teilweise herausgerissen worden, die Decke ist herunter gekommen und durch das Wasser sind auch die Schränke von der Wand gefallen.
    Leider steht nirgens was man bei kompletter Unnutzbarkeit der Küche ansetzen kann.
    Freue mich über Tipps.

  • Katy
    3. März 2017 - 09:30 Antworten

    Hallo, wir haben im November letzten Jahres Schimmel im Wohnzimmer festgestellt. Als wir das meldeten, reagierte der Vermieter auch prompt mit einem internen Gutachter. Der wiederum stellte Feuchtigkeit in der Wand fest, die vom Keller her hochgezogen ist. Auf sein Anraten haben wir die Tapete komplett an einer Wand heruntergerissen und den Schimmel beseitigt. Der Gutachter sicherte uns damals die Kostenübernahme für die Neutapezierung zu. Bis jetzt habe ich aber auch nach mehreren Mails keine Rückmeldung vom Vermieter erhalten, ob der Schimmel komplett weg ist, was man dagegen vielleicht noch tun möchte, ob wir schon neu tapezieren dürfen… oder einfach, wie der aktuelle Stand dabei ist.
    Kann ich bereits mit einer Mietminderung drohen, weil die Wand ja immer noch so kahl und gerupft aussieht? Und wenn ja, wie viel Mietminderung kann ich dafür geltend machen?

    Freu mich auf Antworten und hilfreiche Tipps :-)

  • Hierl Jessica
    29. März 2017 - 16:40 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Namen ist Jessica Hierl und ich wohne in Berlin – Wedding. Meine Wohngemeinschaft hat ein Problem mit unseren Vermieter und mit dem Zustand unserer Wohnung
    und wir wissen langsam nicht mehr, was wir tun können, daher hoffe ich, dass sie uns weiterhelfen können!
    In unserer Wohnung, in der übrigens keiner Hauptmieter ist ( jeder mietet nur ein Zimmer und Hauptmieter ist jemand, den wir nicht kennen und der auch nicht mit in der Wohnung wohnt)
    tropft es in der Küche von einem Stromkabel herunter, sobald es stärker draußen regnet, da das Dach scheinbar undicht ist. Da wir im obersten Stock wohnen, bekommen wir das leider alles ab.
    Dieses sehr gefährliche Problem, was übrigens nur eines von vielen ist, haben wir schon sehr sehr oft unserem Vermieter geschildert. Dieser Jedoch vertröstet uns immer nur mit „da kann rein gar nichts passieren. Das ist doch harmlos“
    Da bis jetzt immer noch nichts wegen dieser, in unseren Augen, lebensgefährlichen Situation unternommen wurde, möchten wir gerne die Mieter für den Kommenden Monat kürzen.

    Wir würden nun gerne wissen, ob wir das so einfach dürfen, schließlich haben wir ihn oft genug darauf hin gewiesen und ihn gebeten sich darum zu kümmern, und welche höhe angebracht ist.

    Wir würden uns wirklich riesig freuen, wenn Sie uns weiterhelfen könnten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hierl Jessica

  • Andreas Kröll
    1. Mai 2017 - 20:35 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt und Kollegen,

    erst einmal vielen Dank für diese wirklich informative Internetseite. Nach eingehender Studie Ihrer Seiten habe ich drei Fragen bezüglich einer möglichen Mietminderung. Kurz zum Sachverhalt. Ich bin seit April 2017 in eine Maisonettewohnung eingezogen die meiner Meinung nach drei Mängel aufweist.

    1. Gibt es trotz Zusicherung der Hausverwaltung und des Maklers keine Möglichkeit für mich einen funktionierenden Internetanschluss zu bekommen. DSL liegt nicht an und die einzige Möglichkeit bietet der anliegende Kabelanschluss der in der Miete bezüglich TV auch festgehalten ist. Um diesen Anschluss Internetfähig zu machen müsste lediglich ein Verteiler gegen einen neuen mit Rücksignalfunktion gewechselt werden. Die Kosten dafür übernimmt der Netzbetreiber, das einzige Manko wäre ein nicht vorhandenes TV Signal für ca. 2 Stunden während der Umbaumaßnahmen. Dennoch erhalte ich für diesen Umbau keine Genehmigung. Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe wäre eine Minderung gleichzusetzen mit nicht ausreichendem Fernsehkanälen in Höhe von ca. 12,50€. Wäre auch denkbar die Minderung in Höhe der von mir monatlich gezahlten Gebühren für das Internet in Höhe von 19,90€ anzusetzen? Der Netzbetreiber argumentiert meiner Meinung nach zurecht dass er die Möglichkeit eines funktionierenden Anschlusses bereit stellen würde, wenn er dazu die Genehmigung bekäme.

    2. Wie bereits erwähnt bewohne ich eine Maisonettewohnung, die große Dachschrägen mit entsprechender Fensterfläche aufweist. Diese können durch elektrische Außenrollos, die im innern der Wohnung steuerbar sind, verdunkelt werden. Hiervon existieren zwei Stück. Eines davon ist nicht funktionstüchtig, was bereits jetzt für eine erhebliche Wärme in der Wohnung sorgt. Dies wurde mir erst bei der Wohnungsübergabe offenbart. Laut Aussage der Verwaltung wird es bis zur Reparatur dauern, da diese aufgrund des gerissenen Rollos teuer wird. Man sei jedoch dabei Angebote einzuholen. Wie lange muss ich theoretisch warten bevor ich hier eine Minderung einsetze bzw. wäre diese überhaupt möglich?

    3. Belüftung. In meiner Wohnung habe ich zwei Bäder mit einer Belüftungsanlage. Die standartmäßige Überprüfung durch den Schornsteinfeger ergab, dass ein Filter einer Belüftungeinheit komplett fehlt, ein anderer dringend ausgetauscht werden muss. Inwieweit fällt dies unter Kleinstreparaturen für die ich selber verantwortlich bin oder muss dieser Mangel von einer fachmännischen Firma vollzogen werden? Wäre demnach bei Nichterfüllung auch eine Minderung möglich?

    Tausend Dank für Ihre Hilfe und beste Grüße
    A. Kröll

    • Mietminderung.org
      23. Mai 2017 - 07:52 Antworten

      Hallo Andreas,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann hier leider nicht so ausführlich antworten, um Ihren entsprechend zu helfen. Wenden Sie sich mit Ihren drei Anliegen am besten an einen Anwalt, dieser kann Sie entsprechend beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Strom Mann
    28. August 2017 - 09:18 Antworten

    Ich wohne in einem Altbau mit einer vollkommen überalterten Elektroinstallation:
    Zweiadrige, textilummantelte Stromleitungen, die gerne auch mal abbrechen, wenn man eine Lampe anschließen möchte.
    Der Sicherungskasten ist relativ neu und hat auch einen FI-Schalter.
    Dennoch hat sich ein Siemens-Techniker nach der Reparatur meiner Spülmaschine geweigert, diese anzuschließen. Stattdessen druckte er einen großen “Lebensgefahr”-Warnhinweis aus…

    Mich wundert es, dass das Thema “veraltete/lebensgefährliche Elektroinstallation” hier nirgends zu finden ist!?

  • Hallik Ute
    6. Dezember 2017 - 14:13 Antworten

    Kann ich meine Miete kürzen, wenn man von einem anderen Mieter ewig bedroht und beleidigt wird?

  • Alex H.
    31. Januar 2018 - 09:47 Antworten

    Guten Tag,

    spezieller Fall zu dem ich bislang nichts gefunden habe:

    Wir sind Mieter. Wir heizen mit Strom, kein Nachtspeicher, sondern einzelne Heizkörper, Etagenheizung. Diese sind im Sicherungskasten separiert abgesichert, da diese logischerweise auch eine höhere Last haben. Jedoch läuft der gesamte Strom, Heizstrom und Haushaltsstrom, lediglich über einen Stromzähler (kein Doppeltarifzähler oder zwei getrennte Stromzähler).

    Dies bedeutet nicht nur (extrem) höhere Kosten, sondern ist auch unzulässig, wie ich nun durch schwierige Eigenrecherche beim örtlichen Netzbetreiber herausgefunden habe. Die Vermieterin ist seit gestern informiert, ich frage mich jedoch ob die Mehrkosten im Betrieb durch den Vermieter mit getragen werden müssen/können, also über Mietminderung o.ä. Immerhin sind bei unseren circa 10 000kWh/Jahr und Preisunterschieden von ~7cent/kWh, mehrere Hundert Euro Unterschied, die wir quasi zu viel zahlen und gezahlt haben, wenn wir einen zulässigen Doppeltarifzähler hätten.

    Was empfehlen Sie mir?

    Vielen Dank und viele Grüße

  • Anna
    31. Januar 2018 - 11:22 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe folgende Situation:

    Seit November 2016 wohne ich in einer frisch sanierten Wohnung. Man hat anfangs noch immer die hohe Luftfeuchtigkeit durch die frisch renovierten Wände gespürt.
    Anfang Dezember habe ich dann an der Wand in einer Ecke der Wohnung (die einzige Ecke, die zum Wohnhaus nach außen freisteht) einen dunklen Schatten von oben nach unten gesehen und der Verwaltung gemeldet.
    Nun war ein Schimmelexperte und ein Maler vor Ort. Der Maler sagte, es sei kein Schimmel, sondern eher Dreck an der Tapete, der durchaus durch Feuchtigkeit entstanden sein kann.
    Er habe aber die Anweisung von seinem Chef, trotzdem die Tapete abzureißen, um darunter zu schauen.

    Nun hat er die Tapete der gesamten Wand entfernt und nur wieder verputzt und will diese am Folgetag streichen. Also wird diese eine Wand eine andere Struktur und anderes Aussehen haben, als alle anderen Wände.

    Kann ich als Mieter hierfür verlangen, dass ich weniger Miete zahlen muss?

    Über eine Antwort/Empfehlung freue ich mich sehr.

    Vielen Dank.

    • Mietminderung.org
      31. Januar 2018 - 17:11 Antworten

      Hallo Anna,

      schwierige… klingt für mich ein bisschen wie mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wieviel Prozent Mietminderung soll denn eine andere Putzstruktur rechtfertigen? Vielleicht ein Prozent? Dafür wäre mir das ganze Theater mit dem Vermieter zu viel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Björn Faber
    11. Februar 2018 - 14:06 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich habe seit ca. 2 Wochen folgende Problematik.

    Ich wohne in einer Zwei Zimmer Altbau Wohnung. Über meinem Schlafzimmer liegt die Küche des Mieters über mir. Nutzt dieser nun seine Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine, wird ein tiefer Ton in meinem Schlafzimmer hörbar. Viel Schlimmer als das sind jedoch die Vibrationen, die sich durch die ganze Wohnung ziehen. Die Wände wackeln, könnte man auch sagen.

    Meine Frage ist, welche Möglichkeiten habe ich, damit der Vermieter diese Mängel beseitigt und in welcher Höhe kann ich ggf die Miete senken.

    Schlaf (besonders erholsamer Schlaf) ist nahezu unmöglich, was mich beruflich auch sehr belastet.

    • Mietminderung.org
      11. Februar 2018 - 17:16 Antworten

      Hallo Björn,

      das ist ein Altbau – die unterschiedliche Lage der Räume ist aber in der Tat unglücklich. Ich denke die Lösung liegt in einer Absprache mit dem Mieter über Ihnen, dass diese die Waschmaschine nicht zur Nacht anstellt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julika Kretschmer
    12. Februar 2018 - 14:03 Antworten

    Hallo,
    Ich bin kürzlich in eine Altbauwohnung eingezogen in der eine sehr veraltete und wie sich im Laufe der ersten Wochen rausstellte auch verschimmelte Küche vorhanden war, die Abmachung ( per Mail bestätigt) mit der Hauaverwaltung war, ich kaufe einen neuen Küchenkasten mit Spüle und schicke die Rechnung dann an die Verwaltung. Dies ist nun passiert und die Verwaltung stimmt jetzt nur zu weniger als die Hälfte zu zahlen. Ich hab bereits mehrmals auf die E-Mail in der das bezahlen der Rechnung zugesagt wurde verwiesen, doch nie eine wirkliche Antwort darauf erhalten! Im Mietvertrag steht ebenfalls, das die Wohnung mit Küchenkasten und Abwasch vermietet wird! Ist eine Mietminderung in diesem Fall Zulässig?

  • Kai
    26. April 2018 - 13:26 Antworten

    In der Wohnung über Hinterzimmer in meinem Geschäft, gab es einen Wasserschaden. Dadurch ist bei mir die Tapete teilweise wellig geworden. Mein Vermieter hat Abhilfe versprochen. Allerdings hat er das beim letzten Schaden auch getan. Das ist ein Jahr her. Wenn ich den Mangel angezeigt habe, kann ich dann eine Mietminderung bekommen?
    Wenn ja, wieviel?
    VG

  • Alexandra
    4. Juni 2018 - 23:35 Antworten

    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem bei uns in der Wohnung läuft einiges schief… wir wohnen seit 1. Februar hier und es wird ständig was versprochen aber dann nicht umgesetzt. Folgende Gründe habe ich:
    – die Dusche ist undicht und somit entsteht Schimmel an der Wand da das Wasser immerhin läuft
    -einen rießen großen Riss in der Wand
    – die Heizung ist zwar Ausgeschaltet aber heizt im Wohnzimmer und Kinderzommer aufhochtouren
    -ein großes Loch in der Wand ohne Abdeckung wo die ganzen Kabel drin liegen
    – wir haben eine Treppe zum Dachboden, die ist nur an der Wand gesichert und man könnte ohne Probleme runter fallen

    Jetzt meine Frage sind das Gründe für eine Mietminderung? Wir zahlen dafür eine vierstellige Miete und das sehen wir nicht mehr länger ein.

  • Petra Hahn
    8. Juni 2018 - 14:01 Antworten

    Unser Haus setzt sich aus 9 Mietparteien zusammen und ich wohne seit 17 Jahren zur Miete. Nun ist im Jahr 2009 eine türkische Familie über mir eingezogen. Diese Familie ist Eigentümer ihrer selbstbewohnten Wohnung. Mittlerweile hat diese Familie 4 Kinder, was die übrigen Mieter zu spüren bekommen. Diese Kinder sind Tyrannen. Den Krach über mir bis nachts um 02:00 Uhr – daran habe ich mich ja nun schon gewöhnt, aber alle anderen Dinge, welche hier passieren, sind für mich einfach nicht mehr hinnehmbar. Neuerdings haben wir im Hausflur beschmierte Wände, an den Briefkästen werden die Namen entfernt und wenn man sie neu anbringt richtig schön fest, dann werden die Namen zerkratzt und zum Schluss wird dann das das Plastik, welches für das Namensschild vorgesehen ist, völlig heraus gebrochen. Zur Zeit sind davon drei Briefkästen betroffen – meiner auch. Neulich hat jemand an unserem Kellerschloss herumgefummelt, d.h. wir hatten ein Zahlen-Kombinationsschloss dran. Das Kombinationsschloss wurde gewaltsam geöffnet und auch wieder gewaltsam geschlossen, so dass wir dieses Schloss zerstören mussten, um in unseren Keller zu kommen. Herausgenommen wurde uns aus dem Keller ein zusammenklappbarer Gartentisch und eine Kabeltrommel. Vor etwa zwei Wochen spritzten die Kinder dieser Familie weißen Rasierschaum auf meinen Balkon. Die Flecken an den Wänden gingen auch beim letzten Regen nicht weg. Vor ein paar Monaten hatte das jüngste der Kinder (ein Junge), welches von der Mutter mit ca. 4 oder 5 Jahren immer noch auf dem Arm getragen wird, Durchfall. Das ganze Treppenhaus war mit den Fäkalien behaftet. Die Mutter hielt es nicht für nötig, diesen ihren eigenen Schmutz zu entfernen. Sie wurde von mir darauf angesprochen und schaute mich nur mit großen Augen an und fragte ernsthaft, weshalb sie das sauber machen sollte. Der Garten, das Treppenhaus und auch ein Stück vom Dach, welches vom angrenzendem Haus ist u. auf welches ich vom Balkon aus schauen kann, sehen aus wie eine Müllhalde. Sämtlicher Unrat wird von der Familie über mir aus dem Fenster geworfen. Der Garten ist voll mit gebastelten Papierschiffchen, Bonbonpapier, herausgeschmissenen leeren Duschshampoos u.s.w. Spricht man die Familie darauf an, wird alles bestritten von den Eltern. Auch die Hausverwaltung unternimmt nichts in die Richtung, dass diese Zustände abgestellt werden. Von dort erhält man nur ein Achselzucken mit dem Nachsatz: “Was sollen wir dagegen tun? Den Mieter bekommen wir hier sowieso nicht raus, weil er in seiner eigenen Wohnung wohnt. Da müssen sich eben die anderen Mieter, welche hier zur Miete wohnen, ducken.” Wie können wir uns trotzdem dagegen wehren? Es ist kein Zustand mehr !

    • Mietminderung.org
      11. Juni 2018 - 08:06 Antworten

      Hallo Petra,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen nur mit der Info weiterhelfen, dass für einen Mangel bei Ihnen, immer Ihr Vermieter verantwortlich ist. Bei einer möglichen Mietminderung muss dieser den Druck an die Hausverwaltung bzw. an die anderen Eigentümer weitergeben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bistrosch
    20. Juni 2018 - 11:41 Antworten

    Hallo, bei uns wurde seit dem 15.06.2018 ein Trocknungsgerät in der Küche aufgestellt, da in der Wand zwischen Badezimmer und Küche ein Rohr geplatzt ist und die Wand und der Küchenfußboden feucht sind. Letztes Jahr war das gleiche Problem da hatten die Handwerker im Badezimmer die Löcher gemacht, aber dieses Jahr gingen die Handwerker in der Küche durch, da wurde die Feuchtigkeit auch im Boden entdeckt. Wieviel Mietminderung kann ich ansetzen für zwei Wochen durchgehende Trocknungszeit für das Gerät durch die Lautstärke und für die nicht Nutzung der Küche da alle Geräte in ein anderes Zimmer untergestellt sind.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  • Jürgen Wedelstaedt
    20. Juli 2018 - 18:27 Antworten

    Guten Tag,

    seit ca. 3 Monaten ist meine Terrasse durch ein Baugerüst nicht nutzbar. Die Dauer der Maßnahme wurde mit ca. 2 Monaten angegeben. Kann ich die Miete (auch rückwirkend) anteilig mindern und falls ja, nach welchem Schlüssel lässt sich die Mietminderung ermitteln?

    Mfg Jürgen Wedelstaedt

  • Violetta Wasielewski-Reeg
    24. August 2018 - 17:14 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Vor 2,5 Jahren sind wir in eine Neubauwohnung eingezogen. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss, hat eine Terasse und ein kleines Gartengrünstück, in Richtung Südwesten. Zwischen unserem Garten und dem nächsten Grundstück lag ein ca. 10 m länger ungenutzter Graben, den niemand als Baugrundstück vermutet hätte.
    Doch es ist tatsächlich passiert, vor einigen Wochen war auf einmal ein Bagger da, mittlerweile steht direkt vor unserem Garten ein zweistöckiges Haus. Wir können jetzt von unserer Terasse auf eine Hauswand schauen, die Sonne sehen wir nicht mehr und im Wohnzimmer ist deutlich dunkler geworden. Kurz gesagt, die Bedingungen, unter der wir die Wohnung gemietet haben, sind nicht mehr gegeben. Die Wohnung, die nicht gerade günstig ist, hat an ihrer Atraktivität erheblich verloren.
    Können wir in dem Fall nach einer Mietmindetung verlangen ? Wenn ja, in welcher Höhe ?
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Viele Grüße
    Violetta Wasielewski-Reeg

    • Mietminderung.org
      25. August 2018 - 08:12 Antworten

      Hallo Violetta,

      die Grundfrage in einer solchen Situation ist immer, ob Sie mit der Bebauung der (Bau)Lücke hatten rechnen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Violetta Wasielewski-Reeg
        1. September 2018 - 16:22 Antworten

        Hallo Dennis,

        Wir haben nicht damit gerechnet, dass auf so einem schmalen Stück ein Haus gebaut werden kann oder darf. Das Haus ist auch nur 4 m breit, dafür 2-stöckig.

        Viele Grüße
        Violetta

  • Miriam Müller
    20. Dezember 2018 - 18:08 Antworten

    Guten Tag zusammen,

    aktuell befinde ich mich in einer Zwickmühle.
    Habe eine Wohnung bezogen und nach 6 Wochen Schimmel in der Küche entdeckt.
    Sofort die HV informiert und nach 2 Wochen wurden Trocknungsmaßnahmen eingeleitet. Zuerst mit einem Bautrockner, nach 10 Tagen kam dann ein zweiter hinzu. Seit mehr als 7 Wochen rödeln also diese Trockner und die Leckursache wurde bis gestern nicht gefunden. Heute stellte sich heraus, dass die Heizungsleitungen undicht sind. Hier muss der Boden geöffnet werden usw.
    Die bestellte neue Küche konnte wegen der Trocknungsmaßnahmen nicht eingebaut werden und kann aufgrund der anhaltenden Bauarbeiten erst 2 Monate nach geplantem Termin eingebaut werden.
    Desweiteren gingen in 3 Räumen (Wohnzimmer, Kinderzimmer und Flug) die Heizungen nicht. Seit Heizperiode Oktober saßen wir im Kalten, besonders im November.
    Nun die Frage der Höhe der Mietminderung. 2 Bautrockner, lange Trocknungszeit, zunächst auch kein Ende in Sicht und desweiteren dürften wir doch Schadensersatz wegen der fehlenden Küche geltend machen?
    Ich wäre so froh um einen fundierten Hinweis.
    Vielen Dank
    Miriam

      • Dirk
        27. Februar 2023 - 08:26 Antworten

        Guten Tag.
        Ich habe Ihre Website gefunden und diese Funktion gefunden. Mich ibteressiert erstmal nur, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege.
        Meine Situation ist wie folgt:

        Seit über 16 Jahren bewohne ich nun meine Wohnung. 13 Jahre davon war über mit der unbewohnte Dachboden mit einem Raum für jede der 6 Mietparteien meines Hauseingangs. 2020 fing mein Vernieter an zu modernisieren und hat auch den Dachboden über mir zu einer Wohnung ausgebaut. Es wurde aber keine Trittschalldämmung verbaut, so dass sich ausnahmslos alles, was oben auf den Parkettfusboden fällt, so klingt, als würde man es neben mir auf meinen Wohnzimmertisch werfen.
        Beim Umbau des Dachbodens sagten mir die dort arbeitenden Hausmeister, dass ich mich an ungewohnte Geräusche gewöhnen muss. Aber das geht mir nach einem har Nachbarn über mir gewaltig auf die Nerven.
        Seid Ende 2020 hat sich durch die Modernisierung(20%Mieterhöhung) und eine nochmalige Mieterhöhung letztes Jahr auch die Miete von ca 350€ auf jetzt 470€ erhöht.

        Vielen Dank für ihre Zeit und Mühe
        Gruß

        • Mietminderung.org
          27. Februar 2023 - 09:19 Antworten

          Hallo Dirk,

          Grundsätzlich muss der Ausbau natürlich fachgerecht erfolgen. Sofern sie nicht mit dem Ausbau des Dachgeschoss es hätten rechnen müssen und sich ihre Situation jetzt verschlechtert hat, besteht gegebenenfalls ein Recht zu Mietminderung. Sie sollten das anwaltlich prüfen lassen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Simon
    12. Januar 2019 - 13:22 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe eine Wohnung bezogen, bei der sich das Bad außerhalb der Wohnung befindet und nur über den Hausflur (welcher direkt an der Haustür vorbei führt) erreichbar ist. Der versprochen ,durch Renovierungsarbeiten geschaffene direkte Eingang von der Wohnung zum Bad wurde nicht geschaffen. Kann ich nun eine Mietverminderung einfordern?

    Vielen dank für Ihre Antwort.

    Mfg Simon M.

    • Mietminderung.org
      14. Januar 2019 - 14:32 Antworten

      Hallo Simon,

      haben Sie den Umbau im Mietvertrag verankert oder was meinen Sie mit “versprochen”?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wellnitz
    8. April 2019 - 13:28 Antworten

    Hallo. Wir hatten letztes Jahr im Sommer Wespen die sich unter den Dachziegeln durch bis ins Haus gegraben haben. Ein Großteil der Wand (Dachschräge im Kleiderzimmer) ist nun innen Wespennest. Der Kammerjäger hat die Wespen abgetötet da diese an mehren Stellen (handtellergroße Löcher) ins Haus gekommen sind.
    Nun haben wir seit über 9 Monaten immer wieder den Vermieter aufgefordert die Wand reparieren zu lassen, da es im Sommer durch die toten Wespen und Larven sehr eklig gestunken hat. Wir haben alles abgeklebt und nutzen das Kleiderzimmer seitdem nicht. Immer wieder werden wir vertröstet oder es wird nicht reagiert. Nun wird es wieder wärmer und es dürfte bald wieder stinken. Im Grunde muss das Nest mit den toten Tieren raus, neu isoliert werden und neu verputzt etc.
    Können wir die Miete mindern da wir ja das Zimmer nicht nutzen können?

    • Mietminderung.org
      16. April 2019 - 10:57 Antworten

      Hallo Wellnitz,

      Gestank und ein nicht nutzbares Zimmer sind regelmäßig Gründe für eine Mietminderung. Ich hoffe die Links helfen Ihnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gloria
    22. Mai 2019 - 11:28 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    ich wohne seit 2016 in einer 3er-WG in Kempten (Allgäu). Unsere Vermieter haben eine Wohnungsverwaltung beauftragt Zu unserer über 100qm großen Wohnung gehören auch ein Kellerabteil sowie 2 Speicherabteile. Seitdem ich in der WG wohne, hatten wir noch nie einen Schlüssel für den Speicher (also seit 2016). Kellerschlüssel war stets da und wir haben den Keller genutzt. Bei unserem letzten Mieterwechsel stellte die Wohnungsverwaltung fest, dass im Keller einiges an Unrat stand, der keinem der aktuellen Mieter gehört. Wir, die aktuellen Mieter, weigerten uns, diesen Unrat zu beseitigen, da wir kein Auto für den Transport haben, und nicht bereit sind die Kosten (für Auto-mieten und Entsorgung, da bspw.die dort gelagerten Autoreifen teuer zu entsorgen sind) aufzukommen. Die Wohnungsverwaltung erklärte sich bereit, die Kosten zu tragen, bzw. an die Vermieter weiterzugeben, solange wir bei der Entrümpelung helfen und guten Willen zeigen würden. Dies ist mittlerweile 8 Wochen her. In der Zwischenzeit musste ich (als Mieter) den Speicherschlüssel nachmachen lassen. Zwar bekam ich die Kosten erstattet, jedoch fällt eine solche Aufgabe doch eher in den Tätigkeitsbereich der Wohnungsverwaltung, oder?
    Nachdem der Speicherschlüssel nachgemacht wurde, hat die Wohnungsverwaltung beide Schlüssel (Speicher und Keller) bei uns abgeholt und nun haben wir seit 4 Wochen keinen Zugang zu unserem Keller. Im Mietvertrag werden Keller und Speicher genannt und wir bezahlen schließlich auch Miete dafür.
    Haben wir als Mieter irgendwelche Ansprüche, bzw. können wir Mietminderung fordern mit der Begründung, dass ein Teil unserer Mietsache für uns nicht zugänglich ist?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Beste Grüße, Gloria

    • Mietminderung.org
      22. Mai 2019 - 12:39 Antworten

      Hallo Gloria,

      gut wäre es natürlich gewesen, wenn Sie nicht alle Schlüssel abgegeben hätten. Ich würde die Hausverwaltung fragen, ob eine Mietsenkung für die Tage der Nichtnutzbarkeit möglich ist. Mehr auch hier: Kann eine Mietminderung auch tageweise erfolgen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Pilar Morales
      27. Mai 2019 - 03:02 Antworten

      Hallo Herr Hundt, leider kann ich zu unserem Problem nichts aussagekräftiges finden. Wir haben unsere Wohnung zum 31.08.2019 gekündigt. Nun lässt sich aber der rechte große Flügel vom Schlafzimmerfenster nicht mehr öffnen oder kippen zum Lüften am Tag und in der Nacht. Man kann nur den linken kleinen Flügel komplett öffnen. Diese ist nicht mit einer Kippfunktion versehen. Wir können also nicht Lüften da wir befürchten dass dann während unserer Abwesenheit eventuell in die Wohnung eingedrungen werden kann. Auf unser Schreiben vor etwas mehr als einer Woche, an die Vermieterin, den Mangel Zeitnah zu beheben und der Information einer Mietminderung, wurde nicht reagiert. Sind hier eine Minderung um 5% gerechtfertigt. Zusagen wären noch dass auch die Balkontür stark hakt beim öffnen und Kippen. Auch vermutlich ein Defekt der Schließung. Danke im Voraus für eine kurze Einschätzung

      • Mietminderung.org
        27. Mai 2019 - 10:16 Antworten

        Hallo Pilar,

        ich weiss leider nicht wie große Ihre Wohnung ist, aber 5% der Warmmiete für ein Fenster das sich nicht kippen lässt halte ich für sehr hoch gegriffen. Generell sollten Sie in Anbetracht der bevorstehenden Abnahme und der Kautionsrückzahlung vielleicht zu zu hart mit der Vermieterin ins Gericht gehen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Manuel
    29. Mai 2019 - 09:37 Antworten

    Guten Herr Hundt,

    Ich bin am 01.04.2019 in eine Wohnung im 4. OG eingezogen zu einem Mietpreis von 7€/ m².
    Nun habe ich im Internet gesehen das meine Wohnungsbaugesellschaft die Miete für diese Wohnung heruntergesetzt hat. Sie haben eine Aktion im Internet mit “Stockwerk hoch – Miete runter” was bedeutet das Sie die gleiche Wohnung nun für 5€/m² vermieten, was schon einen erheblichen Unterschied der Miete ausmacht.
    Was kann ich nun machen? Das sind über 100€ weniger Miete. Ich finde das schon sehr unfair.

    Wenn man zum Beispiel in einem Möbelhaus ein Sofa Kauft für 1.000€ und es 2 Wochen später in der Werbung ist für 800€ bekomme ich dann auch den Werbepreis und die Differenz ausgezahlt.
    Geht das hier auch so ähnlich?

    • Mietminderung.org
      29. Mai 2019 - 10:46 Antworten

      Hallo Manuel,

      Ihr Fall bietet sicher keine Möglichkeit für eine Mietminderung. Sprechen Sie doch einfach mit der Wohnungsbaugesellschaft der bewerben Sie sich für die angebotene Wohnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Pilar Morales
    31. Mai 2019 - 05:45 Antworten

    Hallo Her Hundt, Danke für die Rückantwort. Da wir ja tagsüber wenn niemand zu Hause ist nicht lüften können,haben wir etwas sorge dass sich hier Schimmel bilden kann. Der Vermieter reagiert in keiner Weise auf unsere Aufforderung das Fenster reparieren zu lassen. In welchem Prozentbereich könnten wir die Miete mindern? Unserer Wohnung hat 110 Quadratmeter und das betroffene Schlafzimmer ca. 15 Quadratmeter. Im Voraus vielen lieben Dank für eine Rückantwort und ein schönes Wochenende

  • Nicole Jaekelmann
    31. Mai 2019 - 13:16 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Ich habe einen Mietvertrag zum 01.06 unterschrieben.
    Jedoch scheint es so vom Vermieter aus, dass wir die Schlüssel zum 01.06 nicht kriegen.
    Er verlangte schon im Voraus die Kaution, die wir auch bezahlt haben. Und als wir ihn darauf hinwiesen, dass er Kaution hat und wir jetzt einen Termin zur Schlüsselübergabe gerne hätten und da sagte er Miete gegen Schlüssel.
    Obwohl wir nicht dazu verpflichtet sind und wir auch zu ihm meinten, dass wir ohne einen Schlüssel keine Miete zahlen werden, haben wir es trotzdem überwiesen. Und trotzdem kriegen wir keinen Termin , er meldet sich nicht bei uns.
    Als Grund sagte er zuerst, die Mieter sind noch in der Wohnung, obwohl wir dort waren und nachgeschaut haben und bei den Nachbarn gefragt haben, ob die Mieter noch dort wohnen. Da hieß es ‚nein die haben all ihre Sachen schon rausgetragen und waren nicht mehr hier‘
    Haben ihn damit konfrontiert und da hieß es plötzlich, dass die Mieter noch was im Keller hätten.
    Was können wir tun ? Er hat Kaution und Miete schon von uns. Können wir für jeden Tag den wir nicht in der Wohnung sind, die Miete zurückverlangen ? Schadenersatz ? Immerhin müssen wir auch aus unserer jetzigen Wohnung raus , sonst müssen wir doppelt Miete zahlen..

    • Mietminderung.org
      24. Juni 2019 - 11:43 Antworten

      Hallo Nicole,

      wenn wir davon ausgehen, dass der Vermieter nichts böses im Schilde führt, hilft Ihnen dieser Beitrag: Mietminderung bei verspätetem Einzug

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin Bindebeutel
    1. Juni 2019 - 05:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt, leider kann ich zu unserem Problem nichts aussagekräftiges finden. Wir haben Wohnung mit 110 Quadratmeter zu 750 € Warmmiete ( 5,50 € pro Quadratmeter)Nun lässt sich aber der rechte große Flügel vom Schlafzimmerfenster 15 Quadratmeter nicht mehr öffnen oder kippen zum Lüften am Tag und in der Nacht. Man kann nur den linken kleinen Flügel komplett öffnen. Diese ist nicht mit einer Kippfunktion versehen. Wir können also nicht Lüften da wir befürchten dass dann während unserer Abwesenheit eventuell in die Wohnung eingedrungen werden kann. Auf unser Schreiben vor zwei Wochen an die Vermieterin, den Mangel Zeitnah zu beheben und der Information einer Mietminderung, wurde nicht reagiert . Zusagen wären noch dass auch die Balkontür stark hakt beim öffnen und Kippen. Auch vermutlich ein Defekt der Schließung. In welcher Höhe wäre eine Mietminderung angemessen auch unter der Einbeziehung dass in keiner Weise reagiert wird, weder mündlich noch schriftlich. Danke im Voraus für eine kurze Einschätzung

  • Helena
    24. Juli 2019 - 10:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe der Verwaltungsgesellschaft letztes Jahr einen Mangel bezüglich des Sandkastens gemeldet und um Beseitigung gebeten. Mir wurde mitgeteilt, dass bereits eine Firma bestellt wurde und nur noch das Einverständnis der Eigentümerin fehle, um die Mängel am Sandkasten zu beheben. Der Sand müsste mal wieder ausgetauscht werden, außerdem gibt es keine Klappe oder Schutz vor Tieren, welche dort ihr Geschäft zurück lassen. Des Weiteren ist das Holz bereits morsch und die Holzsplitter bröseln in den Sand hinein. Nun sind 2017 und 2018 viele Kinder in dieser Wohnanlage geboren bzw. mit ihren Eltern hinzugezogen. Und daher habe ich gebeten, dass man den Sandkasten nun erneuern soll. Der Zustand des Sandkastens verschlimmert sich von Jahr zu Jahr. Die Eigentümerin hat nun die Erneuerung verweigert. Diese Antwort habe ich erst vor kurzem nach erneuter Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhalten. So habe ich dann eine Frist für die Mängelbeseitigung gesetzt und habe nachdem meine Frist abgelaufen war die Miete um 5% (laut Mietminderungstabelle) gesenkt. Daraufhin habe ich eine Ablehnung der Mietminderung erhalten mit der Begründung, dass der Sandkasten eine freiwillige Leistung sei und dass er nicht Bestandteil meines Mietvertrages sei. Ich habe gegenargumentiert, dass er Teil der Gemeinschaftsanlage sei und ich die Wohnung in der Gemeinschaftsanlage gemietet habe, dies steht auch so im Mietvertrag, und ebenfalls steht im Mietvertrag, dass ich Nebenkosten für die Pflege der Gemeinschaftsanlage tragen muss. Auch nach Rücksprache mit dem Hausmeister, der ebenfalls mir mitteilte, dass er schon vor Jahren den Sandkasten moniert hätte, habe ich nur die Auskunft erhalten, dass nichts geplant ist zu unternehmen.
    Nun hab ich nach meinem Schreiben erneut eine Ablehnung der Mietminderung erhalten, diesmal unbegründet und mit Verweis auf das letzte Schreiben. Zusätzlich habe ich auch ein Schreiben erhalten, wo die säumige Miete eingefordert wird und wo mir mitgeteilt wurde, dass bei einer weiteren Mahnung Säumnisgebühren eingefordert und rechtliche Schritte unternommen werden.

    Ich fühle mich im Recht, doch ich möchte weder Säumnisgebühren zahlen noch vor das Gericht mit solch einer Kleinigkeit wie die Erneuerung des Sandkastens.

    Was würden Sie mir empfehlen?

    • Mietminderung.org
      25. Juli 2019 - 10:28 Antworten

      Hallo Helena,

      Sie kennen die Gefahren und Risiken bei einer Mietminderung.

      Wenn Sie das nicht einfach aussitzen wollen, sollten Sie sich zu Ihrer Sicherheit rechtlich beraten lassen. Ich würde an Ihrer Stelle auch möglichst viele andere Bewohner ins Boot holen, auf Verletzungsgefahren hinweisen und ggf. auch Mietminderungen durchsetzen. Das macht Arbeit und bringt den Vermieter vielleicht zum Umdenken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lena
    6. November 2019 - 09:48 Antworten

    Hallo :)

    Also ich habe folgendes Problem:
    Als ich letztes Jahr vom Urlaub zurückkam, stellte ich fest, dass der Balkon über meiner Wohnung einen ziemlich langen Riss hat. Bis heute ist es noch so, dass an regnerischen Tagen eine komische braune Flüssigkeit durchkommt und meine Möbel und Textilien zum Schimmeln gebracht hat.
    Bevor ich in den Urlaub ging, habe ich die Möbel bedeckt, jedoch bin ich nicht davon ausgegangen, dass so eine große Wassermenge direkt runterkommt, dass selbst der Schutz nichts gebracht hat.
    Ich habe meinen Vermieter daraufhin kontaktiert und es wurde bereits darauf hingewiesen, dass es sich hier um Gemeinschaftseigentum der Immobilie handle. Es kam auch bereits ein Gutachter zu mir allerdings wurde nur der Schaden an der Decke betrachtet aber nicht der meiner Möbel etc.
    Leider hat sich trotz alldem bis jetzt immer noch nichts getan, obwohl die zweite Erinnerung mit einer Frist, die ebenfalls schon hinüber ist, schon schriftlich einging.
    Was kann ich da am besten jetzt noch machen? Und hat die Immobilie das Recht mir den Schadensersatz für die Möbel etc. zu verweigern? (Schadensersatz im Sinne von evtl. Reinigungskosten? Mietminderung?)
    Was würden Sie mir denn raten?
    Ich bedanke mich vielmals im Voraus für Ihre Einschätzung und Ratschläge und freue mich schon bald von Ihnen zu hören.

    MfG Lena

  • Beatrice Krasel
    25. Januar 2020 - 19:54 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt!
    Ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen, weil ich folgendes Problem habe.

    Ich wohne seit Oktober 2019 in meiner Wohnung. Die Übergabe an mich erfolgte schon Mitte Septemer, bei der auch ein Übergabeprotokoll, durch den Vertreter der Hausverwaltung, angefertigt wurde. In diesem wurden entschrechende Mängel, die mir bei der Wohnungsübergabe auffielen, festgehalten.
    – abblätterne Farbe an einer Wand im Schlafzimmer
    – Risse an einer Wand im Flur, sowie abblätternde Farbe
    – Riss im Ixel zwischen Decke und Wand im Wohnzimmer
    – gerissene Silikonfuge im Ixel auf dem Küchenboden
    – Defekter Riegel an Tür des dazugehörigen Kellers der Wohnung
    – Undichte Wasserhähne und Waschbeckenabfluß im Bad

    Für diese Arbeiten waren jeweils ein, von der Verwaltung beauftragte, Handwerker und ein Klemptner da um sie genanntes anzuschauen und Angebote abzugeben. Der Klemptner konnte ca eine Woche später seine Arbeit aufnehmen und den undichten Abfluss, sowie die Wasserhähne im Bad reparieren.

    Seit dem dreht sich kein Rad mehr. Ich habe oft in der Verwaltung angerufen und nachgefragt und wurde immer vertröstet, es läge an den Besitzern der Wohnung, die grünes Licht geben müssten.
    In dieser Zeit habe ich auch festgestellt das ein von zwei Lampenanschlüssen im Flur kein Strom führt (Sicherung wurde kontrolliert) und kann daher an diesen Anschluss keine Lampe anbringen. Auch das haben ich mehrfach telefonisch mitgeteilt. Am 5. Dezember Stellte ich fest, dass der Handtuchheizkörper im Bad oben rechts so verrostet ist das er im kalten Zustand an dieser Stelle leckt. Auch das habe ich telefonisch der Verwaltung mehrfach gemeldet. Es passierte bist jetzt nichts.

    Nun meine Frage. Wie gehe ich weiter vor? Kann ich in diesem Fall die Miete minder, nach Setzten einer Frist in der diese Mängel zu beheben sind oder was kann ich tun?

    Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten und bedanke mich dafür schon im Voraus.

    Liebe Grüße
    Beatrice

  • Meikel
    3. Mai 2020 - 23:53 Antworten

    Hallo,

    Ich wohne aktuell in einer Kellerwohnung. Meine Vermieterin hat mir seit dem 21. April meinen Fernsehanschluss genommen – kann kein Fernseh mehr gucken. Und an Sonn- und Feiertagen wird nebenan gehämmert und Lärm gemacht. Hab zwar nen Anwalt würde aber gerne wissen ob ich Mietminderung aufgrund der mutmaßlichen Entfernung des Fernsehanschlusses beantragen kann?

    • Mietminderung.org
      4. Mai 2020 - 10:34 Antworten

      Hallo Meikel,

      wenn der Fernsehanschluss zur MIetsaxhe gehört, ist ein defekter Anschluss ein Grund für eine Mietminderung. Bitte beachten Sie: Muss man eine Mietminderung beantragen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jörn Ruppel
    16. Juli 2020 - 13:55 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne im 4. OG eines Mietshauses. Als oberste Wohnung habe ich vom Balkon den gesamten Tag Sonnenlicht und einen kleinen Blick auf die Mosel. Mir gegenüber steht ein kleineres Haus, welches auch meinem Vermieter gehört.

    Hier wurde nun der gesamte Dachstuhl abgebaut, ein weiteres Stockwerk aufgebaut und ein neues Dach installiert. Das Haus gegenüber ist nun höher als mein Balkon. Ich schaue vom Balkon auf eine 10 Meter entfernte Wand. Das Sonnenlicht und der Blick auf den Fluss sind weg. Der Vermieter hat nie das Gespräch mit mir gesucht.

    Kann ich die Miete mindern?

    Beste Grüße
    Jörn Ruppel

    • Mietminderung.org
      17. Juli 2020 - 09:17 Antworten

      Hallo Jörn,

      danke für Ihren Beitrag. Recherchieren Sie nach entsprechender Rechtsprechung. Das ganz klingt für mich aber eher nach Lebensrisiko.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • OliverR
    16. September 2020 - 11:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Vermieter hat mir einen zum Mietvertrag dazugehörigen Teil des Dachbodens gekündigt. Grundlage ist §573b. Er möchte aus dem gesamten Dachboden eine Wohnung machen. Der Bereich den ich auf dem Dachboden habe ist ca. 2*5 m groß. Meine Mietwohnung die direkt unter dem Dachboden liegt hat 59m2. Ich wohne seit 14 Jahren in der Wohnung.

    Können sie mir sagen wie hoch die Mietminderung ausfallen könnte, wenn der Dachboden weg fällt und kurz darauf umfangreiche Bauarbeiten über mir durchgeführt werden? Verhalten sich die einzelnen Mietminderungsgründe dann additiv? Also z.B. 10% für den Wegfall des Dachbodens plus 5% für die Bauarbeiten = 15%? Sind das realistische Zahlen und empfehlen sie die Höhe der Mietminderung von einem Anwalt festlegen zu lassen? Wäre die Mietminderung für den Wegfall des Dachbodens dauerhaft weil der Vermieter im Grund danach den “Mangel” nicht mehr entfernen kann?

    • Mietminderung.org
      18. September 2020 - 06:26 Antworten

      Hallo OliverR,

      ich würde empfehlen, den Wert des Dachboden zu ermitteln (Was kosten Keller oder Lagerräume in der Umgebung?), dann einvernehmlich eine Mietsenkungen zu vereinbaren und Mietminderungen wegen Bauarbeiten auf die neue Miete zu beziehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lisa Creutzburg
    20. November 2020 - 11:10 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt!
    Ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen, weil ich folgendes Problem habe.

    Ich wohne seit den Anfang November 2020 in einer Mietwohnung.
    Mir ist aufgefallen das ich kein Warm Wasser im Badezimmer habe und wenn ich das aufdrehe kommt das Wasser an der Badewanne heraus.

    Am Dienstag war ein Handwerker vor Ort und hat mir ein kleines Untertisch gerät am Waschbecken eingebaut.
    Mein Schwager war in diesen Moment vor Ort.
    Als ich nach Hause kam war das Wasser am Waschbecken trotz Untertisch gerät immer noch relativ kalt, würde es mal auf 15 Grad schätzen.

    Und mein zweites Problem ist noch über meine Badewanne sind die Fliesen nicht hoch genug gefliest so das mann nicht richtig duschen kann,und eine Duschstangen passt leider auch nicht mehr an die Wand ,weil genau da der Durchlauferhitzer häng den die ganz neu vor der Schlüsselübergabe montiert haben.Die wand wird auch Nass. Passe aber schon gut auf das ich die nicht Nass wird, weil dann könnte es ja passieren das genau da Schimmel entsteht

    Der Hausmeister war auch schon einmal bei mir, um in der Küche die Steckdosen bzw Lichtschalter blenden anzubringen und hat mir meine Duschstange auch mitgebracht.
    Wie gesagt konnte er die Duschstange leider nicht montieren da ja noch nicht hoch genug gefliest ist und das gerät genau auf der Wand hängt.
    kann dem entsprechend auch nicht meine Duschwand hinhängen wegen den Fliesen.

    Nun meine Frage. Wie gehe ich weiter vor? Kann ich in diesem Fall die Miete minder, nach Setzten einer Frist in der diese Mängel zu beheben sind oder was kann ich tun?

    Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten und bedanke mich dafür schon im Voraus.

    Mit freundlichen Grüße
    Lisa Creutzbuirg

    • Mietminderung.org
      25. November 2020 - 20:13 Antworten

      Hallo Lisa,

      melden Sie die mangelhafte Wassertemperatur nochmals dem Vermieter und bitten Sie um Hilfe. Ob Sie tatsächlich Anspruch auf eine höher geflieste Wand und die Montage einer “hohen” Duschstange haben, kann ich Ihnen leider nicht beantworten, auch, weil ich die Situation vor Ort nicht kenne.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • V. A.
    6. Januar 2021 - 23:04 Antworten

    Hallo,
    mein Lebensgefährte wohnt in einer absolut renovierungsbedürftigen Wohnung. Die Außenwände sind feucht und haben Risse/Löcher, in der Küche ist ein “Lüftungsschlitz” nach außen – also tatsächlich ein nach außen führendes Loch in der Wand, wodurch ständig kalte Luft eingedrungen ist, bis mein Lebensgefährte das Loch mit einer Holzplatte und Silikon abgedeckt hat – und der Vermieter hat im vergangenen Sommer das gesamte Haus auf Fernwärme umgestellt, weswegen die Handwerker das halbe Bad auseinander genommen haben. Es hat etliche, sehr weit auseinander liegende Termine gebraucht, um die Schäden im Bad halbwegs zu beheben. Vor ein paar Monaten hat mein LG dem Vermieter dann mitgeteilt, ausziehen zu wollen, sobald eine neue Wohnung gefunden ist, und dass die Renovierungsarbeiten so lange aussetzen können, bis die Wohnung leer ist. Dafür wurde ihm mündlich zugesagt, dass er von der Kündigungsfrist von 3 Monaten befreit werden würde. Nun hat er zum 1. Februar eine neue Wohnung bekommen, in die er in zwei Wochen einziehen kann und hat noch mal schriftlich beim jetzigen Vermieter bescheid gegeben, dass die Wohnung zum 31. Januar leer ist und dann renoviert werden kann. Daraufhin verlangte der Vermieter Fotos der Mängel, welche er auch bekam. Als Antwort bekam mein LG dann zu hören, dass aufgrund der Kontaktbeschränkungen aktuell keine Besichtigungen durchgeführt werden können und dass diese erst nach seinem Auszug “am 31. März” erfolgen werden. Kein Wort zu den genannten Mängeln, kein Wort über die Renovierungsarbeiten, die seit mehreren Monaten ausstehen und keine Befreiung aus der Kündigungsfrist.
    Nun ist die Frage, ob man per Anwalt gegen diese Entscheidung angehen kann, oder ob man eine Mietminderung – womöglich sogar rückwirkend, bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Bad auseinander genommen wurde – eingefordert werden kann und wenn ja, in welcher Höhe?
    Die Renovierungsarbeiten können definitiv nicht durchgeführt werden, solange die Wohnung bewohnt ist.

    Hier die Mängel noch mal zusammengefasst:
    -feuchte Außenwände, sowie die Wand zum Treppenhaus, wiederkehrender Schimmel an der Tapete – seit ungefähr zwei Jahren
    -nasse Flecken unterhalb der Decke im Wohnraum – seit die darüberliegende Wohnung renoviert wurde (Sommer/Herbst 2020)
    -Risse/Löcher in den Wänden im Wohnraum, Putz bröckelt um das (Sommer 2020 neu gemachte) Fenster herum, aufgrund der Feuchtigkeit in den Außenwänden – möglicherweise auch Fehler beim Einbauen des Fensters?
    -Loch in der Außenwand der Küche, mit “Blick nach außen” – schon immer vorhanden, aber erst nach Einzug festgestellt
    -Bad zum Teil nicht gefliest, Rohre und Gipsplatten liegen offen (im Nassbereich der Dusche), riesiges Loch in einer Wand mit freiliegenden Abflussrohren aus der Wohnung darüber – seit Sommer 2020

    Vielen Dank und liebe Grüße!

    • Mietminderung.org
      8. Januar 2021 - 11:05 Antworten

      Hallo V. A.,

      wann Sie die Miete rückwirkend mindern können, lesen Sie hier: Mietminderung rückwirkend möglich?

      Ansonsten ist eine Aufhebung des Vertrages vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist nur einvernehmlich möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kay
    27. Februar 2021 - 22:30 Antworten

    Hallo, Ihre Website war sehr hilfreich.
    Ich möchte Sie um Ihre Expertise bitten, da ich in Schwierigkeiten bin.
    Ich bin ein Expat, der seit 5 Jahren in der gleichen Wohnung lebt.
    Seit dem kürzlichen Wechsel des Eigentümers und des Managements meiner Wohnung, sind die Dinge schwierig geworden.

    Meine Dusche hat seit Mai 2020 sehr schwaches Warmwasser, so dass ich das Management seit Juni um Reparaturen bat, insgesamt 3 Mal (8. Juni 2020, 15. Juni 2020, 19. August 2020).
    Als ich keine Antwort hörte, teilte ich mit, dass ich im Dezember reduzierte Miete zahlen würde (20%), niemand reagierte (13. Dezember 2020).
    Also zahlte ich reduzierte Miete im Dezember und Januar, dann erhielt in der Post von Management sagen, dass ich einen Rückstand haben, die ich plus verspätete Zahlung Gebühren zahlen müssen.
    Ich habe mich sofort mit dem Management in Verbindung gesetzt und gesagt, dass keine Reparaturen durchgeführt wurden, auch nach vielen Anfragen, und dass ich weiterhin reduzierte Miete zahlen würde, wenn es nicht repariert wird, mit der Eigentümergesellschaft und anderen Leuten von der Verwaltungsgesellschaft in cc (5., 12., 19. Februar 2021).
    Schließlich bekam ich eine Antwort und sie schickten eine Person (22 Februar), aber da das Problem nur von der Wassergesellschaft behoben werden konnte, warte ich jetzt auf meinen Termin.

    Allerdings habe ich gerade eine Mail von einem Inkassounternehmen erhalten.
    Als Expat, der von zu Hause aus arbeitet, weiß ich nicht, wohin ich mich wenden kann, um das Problem zu lösen. Diese Verwaltung schickte auch eine separate Rückstände für allgemeine Wartungsgebühren des Wohnhauses, die laut meinem Mietvertrag in meiner Miete enthalten sein sollten. Ist dies erlaubt?

    Könnten Sie mir bitte sagen, wohin ich mich wenden kann, um diese Angelegenheit zu klären? Ich bin vorübergehend arbeitslos, aber ich werde wahrscheinlich einen Anwalt suchen müssen. Jeder Rat ist willkommen, da ich in einem fremden Land ziemlich verzweifelt bin…

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

    • Mietminderung.org
      28. Februar 2021 - 19:13 Antworten

      Hallo Kay,

      danke für Ihren Beitrag. Aus der Entfernung und ohne Prüfung der Unterlagen wird Ihnen niemand wirklich helfen können. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und bitten um Hilfe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Kay
        28. Februar 2021 - 19:56 Antworten

        Hallo Herr Hundt, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Haben Sie eine Empfehlung von spezialisierten Anwälten mit angemessenen Kosten? Ich schätze Ihre Antwort.

        Viele Grüße,
        Kay

        • Mietminderung.org
          28. Februar 2021 - 19:58 Antworten

          Hallo Kay,

          nein, leider kann ich Ihnen niemanden empfehlen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Cigdem
    5. Mai 2021 - 01:03 Antworten

    Hallo und guten Tag,

    ich wohne ein einem Hochhaus und im Keller dringt Regenwasser ein. Des Weiteren sind im Treppenhaus offene Kabel ( ich weiß aber nicht ob Strom durchläuft ).

    Und ich hatte eine Steckdose auf dem Balkon, welches nach der Fassaden Sanierung ( neue Dämmung ) nicht erneuert wurde. Das Stromkabel wurde mit Isolierband gesichert und um das regen Abflussrohr gewickelt.

    Ich habe den Vermieter das gemeldet und will das die Mängel behoben werden. Dieser reagiert nicht.

    Können Sie mir irgendwelche Informationen geben, wie ich den Vermieter dazu bringe diese zu beheben?

    Freundliche Grüße

    Cigdem

    • Mietminderung.org
      5. Mai 2021 - 08:04 Antworten

      Hallo Cigdem,

      es sind scheinbar alles kleinere Mängel, die in der Summe aber zur Mietminderung berechtigen können. Lassen Sie Ihr mögliches Vorgehen am besten durch einen Anwalt prüfen um keinen Fehler zu machen, siehe Risiken bei einer Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maren Schiffer
    5. Oktober 2021 - 13:33 Antworten

    Hallo und guten Tag,

    ich wohne in einer Altbauwohnung, deren Zustand insgesamt schlecht ist.

    Die Heizkörper sind teilweise extrem alt, sodass ich nicht einmal weiß, wie diese entlüftet werden: Der Vermieter reagiert nicht.

    Laut Sanitär-Firma ist der Temperaturfühler falsch installiert, sodass die Therme nicht richtig funktioniert: Der Vermieter reagiert nicht.

    In der Speisekammer ist ein einfach verglastes Fenster, was im Winter triefend nass ist: Der Vermieter findet dies total in Ordnung. Zudem ist es durch die Einfachverglasung und die einfache Holztür (Originaltür) trotz Heizung in Küche (die zudem zu klein ist für den Raum), einfach kühl im Winter.

    Zwei Zimmertüren sind extrem verzogen: Der Vermieter sieht dies nicht als Mangel.

    Das Badezimmer lässt sich nicht abschließen: Auch hier komplettes Desinteresse des Vermieters.

    Zudem ist das Haus einfach jahr(zehnte)lang vernachlässigt worden, sodass der Gang in den Keller schon gruselig ist: Überall Spinnenwebe. Übrigens auch im Eingangsbereich.

    Gibt es hier die Möglichkeit einer Mietminderung? Ich weiß mir nicht mehr zu helfen, denn es wird jede Anfrage einfach ignoriert.

    Vielen Dank
    Maren Schiffer

    • Mietminderung.org
      5. Oktober 2021 - 20:23 Antworten

      Hallo Maren,

      Sie müssen unterscheiden, zwischen einer altbautypischen Ausstattung (z.B. Heizkörper, Fenster, Türen) und wirklichen Mängeln (z.B eine nicht funktionierende Therme). Nur Mängel rechtfertigen eine Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dana
    10. November 2022 - 14:38 Antworten

    Hallo Dennis Hundt,

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie bei unserem Problem helfen könnten. Wir haben Ende August eine neue Wohnung gefunden, alles war perfekt und wir haben zugestimmt, sie zu mieten. Es gab nur ein Problem: Im Badezimmer war ein Teil der Wand, an dem die Waschmaschine angebracht war, nicht gefliest. Der Vertreter der Firma sagte, sie würden es bis zum Einzug in die Wohnung (Mitte Oktober) reparieren. Für uns war es nicht entscheidend, da nur eine Kachel fehlt.
    Als wir die Schlüssel bekamen, war es immer noch nicht repariert, der Typ sagte uns, dass sie uns einen Termin für die Reparatur unter der Woche machen würden.
    Also sind wir eingezogen, haben eine Waschmaschine gekauft und Lieferung und Montage bestellt. Als die Arbeiter kamen, stellte sich heraus, dass sie es nicht installieren konnten, da die Kommunikation nicht abgeschlossen war. Beide Vertreter der Firma haben uns nicht davor gewarnt, es klang so, als ob ein Problem nur in Fliesen besteht.
    Seitdem haben wir sie also schon 3 Mal angerufen, aber es ändert sich nichts. Sie sagen, dass sie die Besitzer anrufen müssen, aber sie haben sie nicht beantwortet. Ein Monat ist vergangen (seit wir das Problem entdeckt haben) und wir befürchten, dass es noch lange dauern wird. Offensichtlich müssen wir jedes Mal in die Wäsche gehen, unser Geld, unsere Zeit und unseren Treibstoff ausgeben.
    Ist das ein Grund, die Miete zu senken?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dana Diakova

    • Mietminderung.org
      10. November 2022 - 19:15 Antworten

      Hallo Dana,

      ein nicht funktionierter Waschmaschinenanschluss ist sicher ein Mangel, der zu eine angemessene Mietminderung rechtfertigen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Herr Krell
    6. Juli 2023 - 18:20 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage. 2021 bin ich in ein Mehrfamilienhaus eingezogen. Es gibt dazu eine Parkfläche und dahinter eine unbebaute Grünfläche, welche zum Grundstück gehörte.

    Mein Balkon ist auf diese Grünfläche ausgerichtet, wodurch es ein sehr attraktiver Standort war. Kurz nach meinem Einzug kam die Meldung, dass das Objekt verkauft wurde. Der neue Eigentümer hat eine Teilung durchgeführt, wodurch die Wohnungen Eigentumswohnungen wurden. Außerdem hat er das Grundstück teilen lassen und die unbebaute Grünfläche verkauft. Jetzt soll diese Grünfläche mit einem Haus (ob EFH oder MFH ist unklar) bebaut werden.

    Für mich in meiner Lebensqualität macht es einen großen Unterschied, ob ich auf eine Grünfläche oder ein Haus schaue. ich empfinde dies als eine Wertminderung, da eben diese Grünfläche ein wichtiger Einzugsgrund war.

    Besteht die Möglichkeit auf Grundlage dessen eine dauerhafte Mietminderung zu fordern?

    • Mietminderung.org
      6. Juli 2023 - 20:06 Antworten

      Hallo Herr Krell,

      schwierig, es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich müssen Sie schon damit rechnen, dass ein unbebautes Grundstück oder ein unbebauter Grundstücksteil irgendwann bebaut werden könnte. Ich weiß leider nicht, ob Sie das hätten erahnen müssen. Stichwort: Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M
    3. August 2023 - 09:06 Antworten

    Hallo,
    Ich miete eine Wohnung seit Anfang Juli 2023. Ich habe die Schlüssel bekommen, bin mit meinen Sachen umgezogen und dann in den Urlaub gefahren. Als ich zurückkam, lag eine tote Maus in meinem Schlafzimmer. Ich habe den Vermieter informiert, die Maus beseitigt und den ganzen Dreck, den sie hinterlassen hat, aufgeräumt. Seitdem habe ich mehr Mäuse und eine Spitzmaus, die in mein Schlafzimmer gekommen ist. Wir wissen nicht, woher sie kommen, aber sie hinterlassen überall eine Menge Kacke und Urin.
    Der Vermieter hat einen Spezialisten kommen lassen, der kein Nest gefunden hat (was Sinn macht, da die Tiere von draußen kommen), also ist er jetzt verärgert und droht: er sagt, er hat alles getan, was er konnte, er hat einen Spezialisten geholt und dafür bezahlt, das Problem bin ich, die einige Mäuse reingelassen hat (?!), nicht mehr sein Problem. Natürlich ist es immer noch sein Problem.
    Ich habe vorgeschlagen, den Mietvertrag zu verkürzen, er schlug mir vor, ihm den Restbetrag des Vertrags zu zahlen, wenn ich aussteigen wollte, was ich natürlich ablehnte. Wie sollte ich hier am besten vorgehen?

    • Mietminderung.org
      3. August 2023 - 09:31 Antworten

      Hallo M,

      denken Sie über das Thema Mietminderung nach. Bitte Sie schriftlich und nachweisbar um Beseitigung des Mangels. Ggf. muss der Vermieter einen zweiten Kammerjäger beauftragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter Queißner
    24. Oktober 2023 - 19:40 Antworten

    Seit 2 Monaten kann ich meine Waschmaschinenanschluss nicht mehr nutzen. Der Vermieter weiß Bescheid, aber bis zum heutigen Tag hat sich an der Situation nichts geändert. Ich wasche meine wasche in der Badewanne. Was darf ich an der Miete mindern.
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Queißner.

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